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VG Augsburg, 03.11.2015 - Au 6 K 15.30373 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Informationsverbund Asyl und Migration
AsylG § 3, AufenthG § 60 Abs. 1, AufenthG § 60 Abs. 1 S. 1
Afghanistan, Taliban, interne Fluchtalternative, Entführung, Lösegeld, Regierungsbeamte
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- OVG Niedersachsen, 28.07.2014 - 9 LB 2/13
Feststellung eines Abschiebungsverbots gegenüber einem afghanischen …
Auszug aus VG Augsburg, 03.11.2015 - Au 6 K 15.30373
Insbesondere die afghanische Polizei ist nach aktuellen Erkenntnissen nicht fähig, wirksamen Schutz zu bieten (ebenso NdsOVG, U.v. 28.7.2014 - 9 LB 2/13 - juris Rn. 31).Sowohl in Kabul als auch in anderen Städten Afghanistans bestehen Netzwerke der Taliban, auch wenn die Orte nicht im Hauptgebiet der bewaffneten Anschläge und Angriffe der Taliban gelegen sind (NdsOVG, U.v. 28.7.2014 - 9 LB 2/13 - juris Rn. 34).
- VG Meiningen, 20.11.2014 - 8 K 20119/13
Afghanistan, ISAF, allgemeine Sicherheitslage, Sicherheitslage, Kabul, Taliban, …
Auszug aus VG Augsburg, 03.11.2015 - Au 6 K 15.30373
Dass in Fällen wie dem der Klägerin, in denen die Taliban ein gesteigertes Interesse haben, eine Person ausfindig zu machen, selbst in Kabul eine begründete Furcht vor Verfolgung besteht, steht daher zur Überzeugung des Gerichts fest (ebenso VG Meiningen, U.v. 20.11.2014 - 8 K 20119/13 Me - juris Rn. 26).
- VGH Bayern, 22.12.2016 - 13a ZB 16.30684
Abschiebungsverbote für afghanische Staatsangehörige, hier: PKH
Der Kläger hält für klärungsbedürftig, "inwieweit Familienangehörige von Regierungsbeamten allein aufgrund der Familienzugehörigkeit mit flüchtlingsrechtlich und abschiebungsschutzrechtlich relevanter Verfolgung durch die Taliban in Afghanistan rechnen müssen." Die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Augsburg habe in einem ausführlichen wie überzeugenden Urteil entschieden, dass Familienangehörige eines Regierungsbeamten in Afghanistan politisch verfolgt würden, wenn Taliban sein Kind entführt und die Familie erneut bedroht hätten (U. v. 3.11.2015 - Au 6 K 15.30373).