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   VG Augsburg, 03.11.2015 - Au 6 K 15.30373   

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VG Augsburg, 03.11.2015 - Au 6 K 15.30373 (https://dejure.org/2015,38345)
VG Augsburg, Entscheidung vom 03.11.2015 - Au 6 K 15.30373 (https://dejure.org/2015,38345)
VG Augsburg, Entscheidung vom 03. November 2015 - Au 6 K 15.30373 (https://dejure.org/2015,38345)
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  • OVG Niedersachsen, 28.07.2014 - 9 LB 2/13

    Feststellung eines Abschiebungsverbots gegenüber einem afghanischen

    Auszug aus VG Augsburg, 03.11.2015 - Au 6 K 15.30373
    Insbesondere die afghanische Polizei ist nach aktuellen Erkenntnissen nicht fähig, wirksamen Schutz zu bieten (ebenso NdsOVG, U.v. 28.7.2014 - 9 LB 2/13 - juris Rn. 31).

    Sowohl in Kabul als auch in anderen Städten Afghanistans bestehen Netzwerke der Taliban, auch wenn die Orte nicht im Hauptgebiet der bewaffneten Anschläge und Angriffe der Taliban gelegen sind (NdsOVG, U.v. 28.7.2014 - 9 LB 2/13 - juris Rn. 34).

  • VG Meiningen, 20.11.2014 - 8 K 20119/13

    Afghanistan, ISAF, allgemeine Sicherheitslage, Sicherheitslage, Kabul, Taliban,

    Auszug aus VG Augsburg, 03.11.2015 - Au 6 K 15.30373
    Dass in Fällen wie dem der Klägerin, in denen die Taliban ein gesteigertes Interesse haben, eine Person ausfindig zu machen, selbst in Kabul eine begründete Furcht vor Verfolgung besteht, steht daher zur Überzeugung des Gerichts fest (ebenso VG Meiningen, U.v. 20.11.2014 - 8 K 20119/13 Me - juris Rn. 26).
  • VGH Bayern, 22.12.2016 - 13a ZB 16.30684

    Abschiebungsverbote für afghanische Staatsangehörige, hier: PKH

    Der Kläger hält für klärungsbedürftig, "inwieweit Familienangehörige von Regierungsbeamten allein aufgrund der Familienzugehörigkeit mit flüchtlingsrechtlich und abschiebungsschutzrechtlich relevanter Verfolgung durch die Taliban in Afghanistan rechnen müssen." Die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Augsburg habe in einem ausführlichen wie überzeugenden Urteil entschieden, dass Familienangehörige eines Regierungsbeamten in Afghanistan politisch verfolgt würden, wenn Taliban sein Kind entführt und die Familie erneut bedroht hätten (U. v. 3.11.2015 - Au 6 K 15.30373).
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