Rechtsprechung
   VG Augsburg, 18.07.2012 - Au 7 S 12.801   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,21732
VG Augsburg, 18.07.2012 - Au 7 S 12.801 (https://dejure.org/2012,21732)
VG Augsburg, Entscheidung vom 18.07.2012 - Au 7 S 12.801 (https://dejure.org/2012,21732)
VG Augsburg, Entscheidung vom 18. Juli 2012 - Au 7 S 12.801 (https://dejure.org/2012,21732)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,21732) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Aberkennung des Rechts, von einer österreichischen Fahrerlaubnis in Deutschland Gebrauch zu machen;Drogenfahrt eines österreichischen Staatsangehörigen in Deutschland;Zuständigkeit der deutschen Führerscheinbehörde

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sofortige Vollziehung der Aberkennung des Rechts eines österreichischen Staatsangehörigen zum Gebrauch einer österreichischen Fahrerlaubnis in der Bundesrepublik Deutschland Gebrauch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 01.03.2012 - C-467/10

    Die Weigerung eines Mitgliedstaats, einen Führerschein auszustellen, kann die

    Auszug aus VG Augsburg, 18.07.2012 - Au 7 S 12.801
    Dies gilt auch für Art. 2 Abs. 1 der Richtlinie 2006/126/EG, dessen Wortlaut mit dem von Art. 1 Abs. 2 der Richtlinie 91/439/EWG übereinstimmt (vgl. zuletzt EuGH, Urteil vom 1.3.2012 - Rs. C-467/10, Akyüz - Urteil vom 26.4.2012 - Rs. C-419/10, Hofmann - m.w.N.).

    Der Europäische Gerichtshof hat zu Art. 8 Abs. 4 der Richtlinie 91/439/EWG wiederholt darauf hingewiesen, dass die dort vorgesehene Befugnis eine Ausnahme vom allgemeinen Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung der Führerscheine ist und aus diesem Grund eng auszulegen ist (vgl. zuletzt: EuGH, Urteil vom 1.3.2012 - Rs. C-467/10, Akyüz -).

  • EuGH, 26.04.2012 - C-419/10

    Hofmann - Richtlinie 2006/126/EG - Gegenseitige Anerkennung der Führerscheine -

    Auszug aus VG Augsburg, 18.07.2012 - Au 7 S 12.801
    Dies gilt auch für Art. 2 Abs. 1 der Richtlinie 2006/126/EG, dessen Wortlaut mit dem von Art. 1 Abs. 2 der Richtlinie 91/439/EWG übereinstimmt (vgl. zuletzt EuGH, Urteil vom 1.3.2012 - Rs. C-467/10, Akyüz - Urteil vom 26.4.2012 - Rs. C-419/10, Hofmann - m.w.N.).

    Dass die Ausnahmen vom Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung der Führerscheine eng auszulegen sind, hat der Europäische Gerichtshof auch im Hinblick auf die in Art. 11 Abs. 4 der Richtlinie 2006/126/EG enthaltene Verpflichtung bekräftigt (s. EuGH, Urteil vom 26.4.2012 -Rs. C-419/10, Hofmann -).

  • BVerwG, 09.06.2005 - 3 C 25.04

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Drogenkonsum; Einnahme von Kokain; Fahreignung;

    Auszug aus VG Augsburg, 18.07.2012 - Au 7 S 12.801
    Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit des Entzugs der Fahrerlaubnis bzw. der Aberkennung des Rechts, von der ausländischen Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen, ist aber, dass die Aufforderung zur Beibringung eines Gutachtens rechtmäßig war (BVerwG vom 9.6.2005, DAR 2005, 581).
  • EuGH, 09.07.2009 - C-445/08

    Wierer - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Führerschein - Richtlinie

    Auszug aus VG Augsburg, 18.07.2012 - Au 7 S 12.801
    Der Besitz eines von einem Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins ist als Nachweis dafür anzusehen, dass der Inhaber des Führerscheins am Tag der Erteilung diese Voraussetzungen erfüllte (vgl. EuGH, Beschluss vom 9.7.2009 - Rs. C-445/08, Wierer - m.w.N.).
  • BVerwG, 11.12.2008 - 3 C 26.07

    Fahrerlaubnis; EU-Fahrerlaubnis; Führerschein; EU-Führerschein; Anerkennung;

    Auszug aus VG Augsburg, 18.07.2012 - Au 7 S 12.801
    Dementsprechend sind die Befugnisse der Mitgliedsstaaten nach Art. 8 Abs. 2 und 4 der Richtlinie 91/439/EWG beschränkt (vgl. BVerwG Urteil vom 11.12.2008, BVerwGE 132, 315; vom 25.2.2010 - 3 C 15 und 16.09 - juris).
  • VG Sigmaringen, 30.04.2013 - 4 K 133/13

    Vorlagebeschluss; Entziehung einer in Österreich erteilten EU-Fahrerlaubnis durch

    Hierzu könne auf die Ausführungen des Verwaltungsgerichts Augsburg im Beschluss vom 18.7.2012, Au 7 S 12.801, verwiesen werden.

    93 a. Gegen die Zuständigkeit deutscher Fahrerlaubnisbehörden wurde vom Verwaltungsgericht Augsburg im Beschluss vom 18.7.2012 - Au 7 S 12.801 - zur rechtlichen Bewertung einer vergleichbaren Aberkennungsentscheidung ausgeführt:.

  • OVG Niedersachsen, 27.01.2015 - 12 LA 9/14

    Anerkennungsgrundsatz; EU-Fahrerlaubnis; Aberkennung; medizinisch psychologisches

    Die Entscheidung des VG Augsburg (Beschl. v. 18.7.2012 - Au 7 S 12.801 - ) sowie der Vorlagebeschluss des VG Sigmaringen (v. 30.4.2013 - 4 K 133/13 -, zfs 2013, 417), die beide Fälle betrafen, in denen die Betroffenen unstreitig auch im Zeitpunkt der Aberkennung der Fahrberechtigung in der Bundesrepublik keine Wohnsitz hatten, sind angesichts dessen nicht einschlägig.

    Selbst wenn zugunsten des Klägers unterstellt wird, er habe ein Abweichen von der Entscheidung des VG Augsburg (Beschl. v. 18.7.2012 - Au 7 S 12.801 -) rügen wollen, so könnte dies eine Divergenz nicht begründen.

  • VG München, 19.05.2016 - M 6 S 16.806

    Teilnahme des Inhabers einer EU-Fahrerlaubnis am Straßenverkehr unter

    Entgegen der noch vom Verwaltungsgericht Augsburg (B. v. 18.7.2012, Au 7 S 12.801 - juris) mit guten Gründen vertretenen Auffassung, für eine solche fahrerlaubnisrechtliche Maßnahme sei allein der Ausstellerstaat des EU-Führerscheins zuständig, hat der EuGH in einem mit dem vorliegenden Fall insoweit vergleichbaren Sachverhalt die Fahrerlaubnisbehörden oder sonst für die Aufrechterhaltung der Sicherheit im Straßenverkehr zuständigen Behörden ermächtigt, auf der Grundlage ihrer innerstaatlichen Rechtsvorschriften, die diesem Ziel dienten, auch gegenüber dem Inhaber einer EU-Fahrerlaubnis Maßnahmen zu ergreifen, wenn dieser seinen ordentlichen Wohnsitz nicht auf ihrem Territorium hat.
  • VG Düsseldorf, 21.04.2015 - 6 L 62/15

    Entziehung der Fahrerlaubnis aufgrund des Führens eines Kraftfahrzeuges unter

    vgl. VG Sigmaringen, Beschl. v. 30. März 2013 - 4 K 133/13, DAR 2013, 410 (Vorlagebeschluss zum EuGH) mit Anm. Geiger DAR 2013, 413; VG Augsburg, Beschl. v. 18. Juli 2012 - Au 7 S 12.801, juris; dazu Koehl, Neuere Rspr. zum Verkehrsverwaltungsrecht, ZfSch 2014, 4; Pießkalla, Freie Fahrt für Kiffer mit Wohnsitz im EU-Ausland?, www.strafrecht.jurion.de/thema-des-monats/2013/november-2013-freie-fahrt-fuer-kiffer-mit-wohnsitz-im-eu-ausland; Pießkalla, Freie Fahrt für Kiffer mit Wohnsitz im EU-Ausland?, StRR 2014, 124.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht