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   VG Augsburg, 18.04.2013 - Au 7 S 13.467   

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VG Augsburg, 18.04.2013 - Au 7 S 13.467 (https://dejure.org/2013,9022)
VG Augsburg, Entscheidung vom 18.04.2013 - Au 7 S 13.467 (https://dejure.org/2013,9022)
VG Augsburg, Entscheidung vom 18. April 2013 - Au 7 S 13.467 (https://dejure.org/2013,9022)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Entziehung der Fahrerlaubnis; mehrfacher Konsum von Amphetamin; Drogenfahrt; keine Ausnahme vom Regelfall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • VGH Bayern, 09.05.2005 - 11 CS 04.2526

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Punktesystem; Tattagsprinzip; Nichtteilnahme an

    Auszug aus VG Augsburg, 18.04.2013 - Au 7 S 13.467
    Sollte diese Vorschrift unmittelbar nur bei Betäubungsmittelabhängigkeit anwendbar sein, so ist sie jedenfalls entsprechend auf alle Fälle eines die Fahreignung ausschließenden Betäubungsmittelkonsums anzuwenden (vgl. BayVGH, B.v. 9.5.2005 - 11 CS 04.2526 - BayVBl. 2006, 18).

    Die einjährige Drogenfreiheit, innerhalb derer die Fahrerlaubnisbehörde unter Anwendung von § 11 Abs. 7 FeV von der Ungeeignetheit des Betroffenen ausgehen darf, beginnt mit einer nachvollziehbar vorgetragenen Abstinenz (vgl. BayVGH, B.v. 9.5.2005, a.a.O.).

  • BVerfG, 20.06.2002 - 1 BvR 2062/96

    Verfassungsbeschwerden gegen die Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen

    Auszug aus VG Augsburg, 18.04.2013 - Au 7 S 13.467
    Als Spezialmaterie des Rechts der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dient das Institut des Entzugs der Fahrerlaubnis vielmehr dem vorbeugenden Ausschluss u. a. solcher Personen vom Führen von Kraftfahrzeugen, von denen aufgrund charakterlich-sittlicher Mängel angenommen werden muss, dass sie bereit sind, das Interesse der Allgemeinheit an sicherer und verkehrsgerechter Fahrweise den jeweiligen eigenen Interessen unterzuordnen und hieraus resultierende Gefährdungen des Verkehrs in Kauf zu nehmen (BVerfG, B.v. 20.6.2002 - 1 BvR 2062/96 - BayVBl 2002, 667/669).
  • VG Augsburg, 06.06.2013 - Au 7 K 13.465

    behauptete Wiedererlangung der Fahreignung während des Entziehungsverfahrens;

    Auszug aus VG Augsburg, 18.04.2013 - Au 7 S 13.467
    Die Klage wird unter dem Aktenzeichen Au 7 K 13.465 geführt.
  • VGH Bayern, 14.12.2005 - 11 CS 05.1677
    Auszug aus VG Augsburg, 18.04.2013 - Au 7 S 13.467
    In Bezug auf die bereits kraft Gesetzes sofort vollziehbaren Anordnungen in Nummer 2 (§ 47 Abs. 1 Satz 2 der FeV, s. BayVGH, B.v. 14.12.2005 - 11CS 05.1677- DAR 2006, 169) und in Nummer 3 (Art. 21 a BayVwZVG) ist eine Begründung nach § 80 Abs. 3 VwGO nicht erforderlich.
  • VGH Bayern, 21.12.2006 - 11 CS 06.1264

    Straßenverkehrsrecht: Eignungszweifel nach Genuss von Methamphetamin

    Auszug aus VG Augsburg, 18.04.2013 - Au 7 S 13.467
    Auch der Vortrag, dass der Antragsteller bei der Drogenfahrt keine Ausfallerscheinungen zeigte und dass es sich um einen einmaligen Vorfall gehandelt habe, rechtfertigt nicht die Annahme einer besonderen Steuerungsfähigkeit, mit der der Mangel an Willensstärke und der Kontrollverlust beim Konsum "harter" Drogen als kompensiert gelten könnte (vgl. Bay VGH, B.v. 21.12.2006 - 11 CS 06.1264 - juris).
  • VGH Bayern, 31.05.2007 - 11 C 06.2695

    Standardisierte Begründung einer Sofortvollzugsanordnung; unzutreffende Angabe

    Auszug aus VG Augsburg, 18.04.2013 - Au 7 S 13.467
    Es obliegt insoweit dem Betroffenen, durch schlüssigen Vortrag die besonderen Umstände darzulegen und nachzuweisen, die ein Abweichen von der Regelvermutung rechtfertigen sollen (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 30.5.2008 - 11 CS 08.127- juris; BayVGH, B.v. 31.5.2007 - 11 C 06.2695 - juris).
  • VGH Bayern, 10.03.2008 - 11 CS 07.3453

    Verlust der Fahreignung wegen Amphetaminkonsum; Frage der Wiedererlangung infolge

    Auszug aus VG Augsburg, 18.04.2013 - Au 7 S 13.467
    Im Bereich des Sicherheitsrechts, zu dem auch das Fahrerlaubnisrecht gehört, kann sich die Behörde zur Rechtfertigung der sofortigen Vollziehung darauf beschränken, die für diese Fallgruppen typische Interessenlage aufzuzeigen und deutlich zu machen, dass diese Interessenlage auch im konkreten Fall vorliegt; der Umstand, dass die im streitgegenständlichen Bescheid angesprochenen Gesichtspunkte auch in einer Vielzahl anderer Verfahren zur Rechtfertigung der Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit verwendet werden können, führt deshalb nicht dazu, dass ein Verstoß gegen § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO vorliegt (BayVGH, B.v. 10.3.2008 - 11 CS 07.3453 - m.w.N., juris).
  • VGH Bayern, 23.04.2008 - 11 CS 07.2671

    Fahrerlaubnisentziehung wegen des Konsums harter Drogen

    Auszug aus VG Augsburg, 18.04.2013 - Au 7 S 13.467
    Irrelevant ist auch, ob konkrete Ausfallerscheinungen im Sinne einer Fahruntüchtigkeit beim Betroffenen festzustellen waren oder ob der Betroffene deshalb strafrechtlich geahndet wurde (BayVGH, B.v. 23.4.2008 - 11 CS 07.2671- juris).
  • VGH Bayern, 30.05.2008 - 11 CS 08.127

    Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis nach Konsum von Methamphetamin

    Auszug aus VG Augsburg, 18.04.2013 - Au 7 S 13.467
    Es obliegt insoweit dem Betroffenen, durch schlüssigen Vortrag die besonderen Umstände darzulegen und nachzuweisen, die ein Abweichen von der Regelvermutung rechtfertigen sollen (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 30.5.2008 - 11 CS 08.127- juris; BayVGH, B.v. 31.5.2007 - 11 C 06.2695 - juris).
  • VGH Bayern, 14.02.2006 - 11 ZB 05.1406
    Auszug aus VG Augsburg, 18.04.2013 - Au 7 S 13.467
    Es entspricht allgemeiner Überzeugung in der Rechtsprechung (vgl. BayVGH, B.v. 14.2.2006 - 11 ZB 05.1406 - m.w.N. zahlreicher anderer Oberverwaltungsgerichte, juris), dass bereits der einmalige Konsum eines Betäubungsmittels (mit Ausnahme von Cannabis) im Regelfall den Verlust der Fahreignung nach sich zieht.
  • VG Augsburg, 06.06.2013 - Au 7 K 13.465

    Entziehung der Fahrerlaubnis; mehrfacher Konsum von Amphetamin; Drogenfahrt;

    Mit (mittlerweile rechtskräftigem) Beschluss vom 18. April 2013 (Az.: Au 7 S 13.467) lehnte das Verwaltungsgericht Augsburg den Antrag nach § 80 Abs. 5 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ab.
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