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   VG Augsburg, 09.06.2015 - Au 7 S 15.810   

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VG Augsburg, 09.06.2015 - Au 7 S 15.810 (https://dejure.org/2015,14936)
VG Augsburg, Entscheidung vom 09.06.2015 - Au 7 S 15.810 (https://dejure.org/2015,14936)
VG Augsburg, Entscheidung vom 09. Juni 2015 - Au 7 S 15.810 (https://dejure.org/2015,14936)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Gelegentlicher Cannabis-Konsument mit mangelndem Trennvermögen; Amphetaminkonsum; Unglaubhafter Vortrag zur unbewussten Amphetaminaufnahme

  • verkehrslexikon.de

    Zur Annahme von gelegentlichem Cannabiskonsum

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei Ungeeignetheit zum Führen eines Kfz aufgrund Drogenkonsums (hier: Cannabis und Amphetamine)

  • rewis.io

    Fahrerlaubnis, Fahreignung, Cannabiskonsum, Vollziehung, Fahrerlaubnisentziehung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 23.10.2014 - 3 C 3.13

    Cannabis; gelegentlicher Konsum von Cannabis; gelegentliche Einnahme von

    Auszug aus VG Augsburg, 09.06.2015 - Au 7 S 15.810
    a) Ein gelegentlicher Cannabiskonsum liegt nach ständiger Rechtsprechung bereits dann vor, wenn diese Droge zwei Mal in voneinander unabhängigen Konsumakten eingenommen wurde (vgl. dazu ausführlich BVerwG, U.v. 23.10.2014 - 3 C 3.13; BayVGH, B.v. 21.7.2014 - 11 CS 14.988; B.v. 13.12.2010 - 11 CS 10.2873 - juris Rn. 14; B.v. 27.3.2006 - 11 CS 05.1559 - juris Rn. 18).

    b) Da der Antragsteller nach dem Ergebnis des rechtsmedizinischen Gutachtens vom 7. November 2014 am 25. Oktober 2014 ein Kraftfahrzeug mit einer THC-Konzentration von mehr als 1, 0 ng/ml, nämlich 2, 4 ng/ml, geführt hat, ist er nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes (s. U.v. 23.10.2014 -3 C 3.13 - juris Rn. 33) und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (s. z.B. B.v. 10.3.2015 - 11 CS 14.2200 - juris) fahrungeeignet.

  • VGH Bayern, 31.07.2013 - 11 CS 13.1395

    Verlust der Fahreignung aufgrund des einmaligen Konsums sog. harter Drogen

    Auszug aus VG Augsburg, 09.06.2015 - Au 7 S 15.810
    Schon der einmalige Konsum sog. harter Drogen wie Amphetamin ist ausreichend, die Kraftfahreignung zu verneinen (vgl. BayVGH, B.v. 31.7.2013 - 11 CS 13.1395 - B.v. 30.10.2007 - 11 CS 07.942 - jeweils juris; OVG NW, B.v. 27.10.2014 - 16 B 1032/14 - juris).
  • VGH Bayern, 10.03.2015 - 11 CS 14.2200

    Gelegentlicher Cannabiskonsum; Trennungsvermögen; Risikogrenzwert; zusätzlicher

    Auszug aus VG Augsburg, 09.06.2015 - Au 7 S 15.810
    b) Da der Antragsteller nach dem Ergebnis des rechtsmedizinischen Gutachtens vom 7. November 2014 am 25. Oktober 2014 ein Kraftfahrzeug mit einer THC-Konzentration von mehr als 1, 0 ng/ml, nämlich 2, 4 ng/ml, geführt hat, ist er nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes (s. U.v. 23.10.2014 -3 C 3.13 - juris Rn. 33) und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (s. z.B. B.v. 10.3.2015 - 11 CS 14.2200 - juris) fahrungeeignet.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.10.2011 - 1 M 19/11

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen des Konsums "harter Drogen"

    Auszug aus VG Augsburg, 09.06.2015 - Au 7 S 15.810
    Derjenige, der sein Getränk mit einer Droge angereichert hat, um sich selbst in einen Rauschzustand zu versetzen, wird vielmehr darum bemüht sein, diesen Konsum sicherzustellen und andere von einem versehentlichen bzw. ungewollten Drogenkonsum auszuschließen, zumal von diesen die Gefahr einer Reaktion oder gar Identifizierung des eigentlichen Drogenkonsumenten ausgehen könnte (ebenso OVG MV, B.v. 4.10.2011 - 1 M 19/11 - juris; VGH BW, B.v. 22.11.2004 - 10 S 2182/04 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.11.2004 - 10 S 2182/04

    Es besteht kein Gebot der Gleichbehandlung der Rauschdrogen beim

    Auszug aus VG Augsburg, 09.06.2015 - Au 7 S 15.810
    Derjenige, der sein Getränk mit einer Droge angereichert hat, um sich selbst in einen Rauschzustand zu versetzen, wird vielmehr darum bemüht sein, diesen Konsum sicherzustellen und andere von einem versehentlichen bzw. ungewollten Drogenkonsum auszuschließen, zumal von diesen die Gefahr einer Reaktion oder gar Identifizierung des eigentlichen Drogenkonsumenten ausgehen könnte (ebenso OVG MV, B.v. 4.10.2011 - 1 M 19/11 - juris; VGH BW, B.v. 22.11.2004 - 10 S 2182/04 - juris).
  • VGH Bayern, 13.12.2010 - 11 CS 10.2873

    Führen eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr mit einer THC-Konzentration von 2,0

    Auszug aus VG Augsburg, 09.06.2015 - Au 7 S 15.810
    a) Ein gelegentlicher Cannabiskonsum liegt nach ständiger Rechtsprechung bereits dann vor, wenn diese Droge zwei Mal in voneinander unabhängigen Konsumakten eingenommen wurde (vgl. dazu ausführlich BVerwG, U.v. 23.10.2014 - 3 C 3.13; BayVGH, B.v. 21.7.2014 - 11 CS 14.988; B.v. 13.12.2010 - 11 CS 10.2873 - juris Rn. 14; B.v. 27.3.2006 - 11 CS 05.1559 - juris Rn. 18).
  • VGH Bayern, 30.10.2007 - 11 CS 07.942

    Annahme der Fahrungeeignetheit bei feststehendem Heroinkonsum und Fund von

    Auszug aus VG Augsburg, 09.06.2015 - Au 7 S 15.810
    Schon der einmalige Konsum sog. harter Drogen wie Amphetamin ist ausreichend, die Kraftfahreignung zu verneinen (vgl. BayVGH, B.v. 31.7.2013 - 11 CS 13.1395 - B.v. 30.10.2007 - 11 CS 07.942 - jeweils juris; OVG NW, B.v. 27.10.2014 - 16 B 1032/14 - juris).
  • VGH Bayern, 10.03.2008 - 11 CS 07.3453

    Standardisierte Begründung einer Sofortvollzugsanordnung; unzutreffende Angabe

    Auszug aus VG Augsburg, 09.06.2015 - Au 7 S 15.810
    Im Bereich des Sicherheitsrechts, zu dem auch das Fahrerlaubnisrecht gehört, kann sich die Behörde zur Rechtfertigung der sofortigen Vollziehung darauf beschränken, die für diese Fallgruppen typische Interessenlage aufzuzeigen und deutlich zu machen, dass diese Interessenlage auch im konkreten Fall vorliegt; der Umstand, dass die im streitgegenständlichen Bescheid angesprochenen Gesichtspunkte auch in einer Vielzahl anderer Verfahren zur Rechtfertigung der Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit verwendet werden können, führt deshalb nicht dazu, dass ein Verstoß gegen § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO vorliegt (st. Rspr., vgl. BayVGH, B.v. 24.8.2010 - 11 CS 10.1139 - juris Rn. 29; B.v. 10.3.2008 - 11 CS 07.3453 - juris Rn. 16).
  • VGH Bayern, 24.08.2010 - 11 CS 10.1139

    Alkoholabhängigkeit

    Auszug aus VG Augsburg, 09.06.2015 - Au 7 S 15.810
    Im Bereich des Sicherheitsrechts, zu dem auch das Fahrerlaubnisrecht gehört, kann sich die Behörde zur Rechtfertigung der sofortigen Vollziehung darauf beschränken, die für diese Fallgruppen typische Interessenlage aufzuzeigen und deutlich zu machen, dass diese Interessenlage auch im konkreten Fall vorliegt; der Umstand, dass die im streitgegenständlichen Bescheid angesprochenen Gesichtspunkte auch in einer Vielzahl anderer Verfahren zur Rechtfertigung der Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit verwendet werden können, führt deshalb nicht dazu, dass ein Verstoß gegen § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO vorliegt (st. Rspr., vgl. BayVGH, B.v. 24.8.2010 - 11 CS 10.1139 - juris Rn. 29; B.v. 10.3.2008 - 11 CS 07.3453 - juris Rn. 16).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2014 - 16 B 1032/14

    Ausschluss der Kraftfahreignung durch die einmalige Einnahme von

    Auszug aus VG Augsburg, 09.06.2015 - Au 7 S 15.810
    Schon der einmalige Konsum sog. harter Drogen wie Amphetamin ist ausreichend, die Kraftfahreignung zu verneinen (vgl. BayVGH, B.v. 31.7.2013 - 11 CS 13.1395 - B.v. 30.10.2007 - 11 CS 07.942 - jeweils juris; OVG NW, B.v. 27.10.2014 - 16 B 1032/14 - juris).
  • VGH Bayern, 23.01.2007 - 11 CS 06.2228

    Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis nach gelegentlichem

  • VGH Bayern, 27.03.2012 - 11 CS 12.201

    Verlust der Fahreignung wegen Alkoholabhängigkeit

  • VGH Bayern, 27.03.2006 - 11 CS 05.1559

    Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis, Begriff des "gelegentlichen"

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