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VG Augsburg, 27.11.2003 - Au 8 K 03.1084 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (8)
- VG München, 05.08.2015 - M 7 K 15.500
Abschleppmaßnahme; Feuerwehrzufahrt
Da deren Benutzbarkeit durch ein einziges darin parkendes Fahrzeug aufgehoben wird und die Notwendigkeit eines Feuerwehreinsatzes nie vorhersehbar ist, ist eine Feuerwehranfahrtszone jederzeit und in ihrer gesamten Breite freizuhalten (…vgl. BayVGH, B. v. 28. April 2004 - 24 ZB 04.227 - juris Rn. 3; VG Augsburg, U. v. 27. November 2003 - Au 8 K 03.1084 - juris Rn. 20;… VG München, U. v. 23. Juli 2003 - M 7 K 02.4430 - juris Rn. 17 m. w. N.). - VG München, 13.04.2016 - M 7 K 15.4795
Kostenerhebung nach Abschleppmaßnahme
Da in einem nicht vorhersehbaren, jederzeit möglichen Notfall das Wegräumen behindernder, verbotswidrig geparkter Fahrzeuge die Rettungsmaßnahmen verzögern würde, die Anzahl der benötigten Rettungsfahrzeuge nicht vorhersehbar ist und die Rettungsfahrzeuge der Feuerwehr aufgrund ihrer beträchtlichen Längen oftmals einen großen Schwenkbereich benötigen, sind Feuerwehrzufahrten im dringenden öffentlichen Interesse jederzeit in ihrer gesamten Breite freizuhalten (…vgl. BayVGH, B. v. 28. April 2004 - 24 ZB 04.227 - juris Rn. 3;… VG München, U. v. 23. Juli 2003 - M 7 K 02.4430 - juris Rn. 15 und U. v. 26. Januar 2011 - M 7 K 10.5197 - unveröffentlicht; VG Augsburg, U. v. 27. November 2003 - Au 8 K 03.1084 - juris Rn. 20). - VG München, 11.02.2015 - M 7 K 14.3817
Rechtmäßige Abschleppmaßnahme vor Feuerwehrzufahrt
Da deren Benutzbarkeit durch ein einziges darin parkendes Fahrzeug aufgehoben wird und die Notwendigkeit eines Feuerwehreinsatzes nie vorhersehbar ist, ist eine Feuerwehranfahrtszone jederzeit und in ihrer gesamten Breite freizuhalten (vgl. BayVGH, B. v. 28. April 2004 - 24 ZB 04.227 - juris Rn 3; VG Augsburg, U. v. 27. November 2003 - Au 8 K 03.1084 - juris Rn 20; VG München, U. v. 23. Juli 2003 - M 7 K 02.4430 - juris Rn 17 m.w.N.).
- VG München, 22.07.2022 - M 23 K 20.5909
Parken "vor" Feuerwehrzufahrt, Verhältnismäßigkeit trotz verzögerter …
Da die Benutzbarkeit einer Feuerwehrzufahrt durch ein einziges darin parkendes Fahrzeug aufgehoben wird und die Notwendigkeit eines Feuerwehreinsatzes nie vorhersehbar ist, ist eine Feuerwehranfahrtszone jederzeit und in ihrer gesamten Breite freizuhalten (…vgl. BayVGH, B.v. 28.4.2004 - 24 ZB 04.227 - juris Rn. 3; VG Augsburg, U.v. 27.11.2003 - Au 8 K 03.1084 - juris Rn. 20;… VG München, U.v. 23.7.2003 - M 7 K 02.4430 - juris Rn. 17 m.w.N.;… U.v. 13.4.2016 - M 7 K 15.4795 - juris Rn. 20). - VG München, 26.02.2014 - M 7 K 13.272
Abschleppen eines Kraftfahrzeugs; absolutes Haltverbot; Feuerwehranfahrtszone
Da deren Benutzbarkeit durch ein einziges darin parkendes Fahrzeug aufgehoben wird und die Notwendigkeit eines Feuerwehreinsatzes nie vorhersehbar ist, ist eine Feuerwehranfahrtszone jederzeit und in ihrer gesamten Breite freizuhalten (…vgl. BayVGH, B.v. 28.4.2004 - 24 ZB 04.227 - juris Rn. 3; VG Augsburg, U.v. 27.11.2003 - Au 8 K 03.1084 - juris Rn. 20;… VG München, U.v. 23.7.2003 - M 7 K 02.4430 - juris Rn. 17 m.w.N.). - VG München, 13.03.2023 - M 23 K 21.4758
Abschleppmaßnahme, Leistungsbescheid, Feuerwehranfahrtszone
Da die Benutzbarkeit einer Feuerwehranfahrtszone durch darin parkende Fahrzeuge aufgehoben wird und die Notwendigkeit eines Feuerwehreinsatzes nie vorhersehbar ist, ist eine Feuerwehranfahrtszone jederzeit und in allen Teilen freizuhalten (…vgl. BayVGH, B.v. 28.4.2004 - 24 ZB 04.227 - juris Rn. 3; VG Augsburg, U.v. 27.11.2003 - Au 8 K 03.1084 - juris Rn. 20;… VG München, U.v. 23.7.2003 - M 7 K 02.4430 - juris Rn. 17 m.w.N.;… U.v. 13.4.2016 - M 7 K 15.4795 - juris Rn. 20). - VG München, 15.10.2014 - M 7 K 13.2408 Da deren Benutzbarkeit durch ein einziges darin parkendes Fahrzeug aufgehoben wird und die Notwendigkeit eines Feuerwehreinsatzes nie vorhersehbar ist, ist eine Feuerwehranfahrtszone jederzeit und in ihrer gesamten Breite freizuhalten (…vgl. BayVGH, B.v. 28.4.2004 - 24 ZB 04.227 - Rn. 3; VG Augsburg, U.v. 27.11.2003 - Au 8 K 03.1084 - Rn. 20;… VG München, U.v. 23.7.2003 - M 7 K 02.4430 - Rn. 17 m.w.N.).
- VG München, 16.11.2012 - M 7 K 12.2812 Da in einem nicht vorhersehbaren, jederzeit möglichen Notfall das Wegräumen behindernder, verbotswidrig geparkter Fahrzeuge die Rettungsmaßnahmen verzögern würde, die Anzahl der benötigten Rettungsfahrzeuge nicht vorhersehbar ist und die Rettungsfahrzeuge der Feuerwehr aufgrund ihrer beträchtlichen Längen oftmals einen großen Schwenkbereich benötigen, sind Feuerwehrzufahrten im dringenden öffentlichen Interesse jederzeit in ihrer gesamten Breite freizuhalten (vgl. BayVGH, B. v. 28. April 2004 - 24 ZB 04.227 - Rz 3; VG München, U. v. 23. Juli 2003 - M 7 K 02.4430 - Rz 15 und U. v. 26. Januar 2011 - M 7 K 10.5197 - ; VG Augsburg, U. v. 27. November 2003 - Au 8 K 03.1084 - Rz 20).