Rechtsprechung
ArbG Senftenberg, 05.02.1998 - 3 Ca 2923/97 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verteilung der Beweislast bei Kündigung eines Arbeitnehmers wegen dringender betrieblicher Gründe sowie für fehlerfreien Interessenausgleich bei der Sozialauswahl
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- AuA 1998, 328
- NZA-RR 1998, 229
- NZA-RR 1998, 299
Wird zitiert von ... (11) Neu Zitiert selbst (9)
- BAG, 15.06.1989 - 2 AZR 580/88
Sozialauswahl bei betriebsbedingten Kündigungen - Bedeutung von …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 29.03.1990 - 2 AZR 369/89
Grenzen der Versetzungspflicht und der sozialen Auswahl
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - ArbG Kiel, 05.09.1997 - 4 Ca 3376c/96
Betriebsbedingte Kündigung; Vermutung der dringenden betrieblichen Erfordernisse; …
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- ArbG Wesel, 28.05.1997 - 6 Ca 389/97 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 11.06.1990 - II ZR 159/89
Schadensersatz durch Konkurseröffnung und Vereinbarungen mit Konkursverwaltern …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - ArbG Bonn, 05.02.1997 - 2 Ca 3268/96 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- LAG Köln, 23.08.1996 - 11 Sa 495/96
Verhaltensbedingte Kündigung; Vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 29.08.1996 - 8 AZR 35/95
Kündigung nach Einigungsvertrag wegen mangelnden Bedarfs (Lehrer für untere …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 16.03.1989 - 2 AZR 407/88
Bestehen des Arbeitsverhältnisses "ohne Unterbrechung länger als sechs Monate" (§ …
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- LAG Hamm, 23.03.2000 - 4 Sa 1554/99
Fortbestand eines Arbeitsverhältnisses und Verpflichtung zur Weiterbeschäftigung …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LAG Hamm, 05.06.2003 - 4 (16) Sa 1976/02
Grobfehlerhafte Sozialauswahl bei Kündigung über einen Interessenausgleich mit …
Diese Auskunftspflicht führt zu einer abgestuften Verteilung der Darlegungslast zwischen Insolvenzverwalter und Arbeitnehmer (ArbG Senftenberg v. 05.02.1998 - 3 Ca 2923/97, AuA 1998, 328 = NZA-RR 1998, 299; zust. Berscheid, ZInsO 1999, 511, 512): Zur Erfüllung seiner substantiierten Darlegungslast, die er ohne Auskunft des Insolvenzverwalters erfüllen kann, muß der Arbeitnehmer unter Angabe der Sozialdaten die oder den Arbeitnehmer (namentlich) benennen, dem oder denen an seiner Stelle hätte gekündigt werden müssen (BAG v. 18.10.1984 - 2 AZR 543/83, NZA 1985, 423 = ZIP 1985, 953). - LAG Hamm, 07.07.2005 - 4 Sa 1559/04
Kein Abschluss eines Interessenausgleichs durch vorläufigen Insolvenzverwalter
Diese Auskunftspflicht führt zu einer abgestuften Verteilung der Darlegungslast zwischen Insolvenzverwalter und Arbeitnehmer (ArbG Senftenberg v. 05.02.1998 - 3 Ca 2923/97, NZA-RR 1998, 299).
- LAG Hamm, 21.07.2005 - 4 (17) Sa 695/05
Voraussetzungen für die ordentliche Kündigung eines alterskündigungsgeschützten …
Diese Auskunftspflicht führt zu einer abgestuften Verteilung der Darlegungslast zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer (ArbG Senftenberg v. 05.02.1998 - 3 Ca 2923/97, AuA 1998, 328 = NZA-RR 1998, 299; zust. Berscheid, ZInsO 1999, 511, 512): Zur Erfüllung seiner substantiierten Darlegungslast, die er ohne Auskunft des Arbeitgebers erfüllen kann, muss der Arbeitnehmer unter Angabe der Sozialdaten die oder den Arbeitnehmer (namentlich) benennen, dem oder denen an seiner Stelle hätte gekündigt werden müssen (BAG v. 18.10.1984 - 2 AZR 543/83, NZA 1985, 423 = ZIP 1985, 953). - LAG Hamm, 07.07.2005 - 4 Sa 1548/04
Normale Darlegungs- und Beweistlast bei Nichtzustandekommen eines …
Diese Auskunftspflicht führt zu einer abgestuften Verteilung der Darlegungslast zwischen Insolvenzverwalter und Arbeitnehmer (ArbG Senftenberg v. 05.02.1998 - 3 Ca 2923/97, NZA-RR 1998, 299). - LAG Hamm, 06.07.2000 - 4 Sa 799/00
Rechtswirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung; Voraussetzungen …
Diese Auskunftspflicht führt zu einer abgestuften Verteilung der Darlegungslast zwischen Insolvenzverwalter und Arbeitnehmer (ArbG Senftenberg v. 05.02.1998 - 3 Ca 2923/97, AuA 1998, 328 = NZA-RR 1998, 299; zust. Berscheid, ZInsO 1999, 511, 512): Zur Erfüllung seiner substantiierten Darlegungslast, die er ohne Auskunft des Insolvenzverwalters erfüllen kann, muß der Arbeitnehmer unter Angabe der Sozialdaten die oder den Arbeitnehmer (namentlich) benennen, dem oder denen an seiner Stelle hätte gekündigt werden müssen (BAG v. 18.10.1984 - 2 AZR 543/83, NZA 1985, 423 = ZIP 1985, 953). - LAG Hamm, 23.03.2000 - 4 Sa 910/99
Wirksames Zustandekommen eines Interessenausgleichs - Keine Einbeziehung von …
Diese Auskunftspflicht führt zu einer abgestuften Verteilung der Darlegungslast zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ( ArbG Senftenberg v. 05.02.1998 - 3 Ca 2923/97, AuA 1998, 328 = NZA-RR 1998, 299; zust. Berscheid , ZInsO 1999, 511, 512): Zur Erfüllung seiner substantiierten Darlegungslast, die er ohne Auskunft des Arbeitgebers erfüllen kann, muß der Arbeitnehmer unter Angabe der Sozialdaten die oder den Arbeitnehmer (namentlich) benennen, dem oder denen an seiner Stelle hätte gekündigt werden müssen ( BAG v. 18.10.1984 - 2 AZR 543/83, NZA 1985, 423 = ZIP 1985, 953). - LAG Hamm, 16.03.2000 - 4 Sa 905/99
Fortbestand eines Arbeitsverhältnisses und Verpflichtung zur Weiterbeschäftigung …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LAG Hamm, 23.03.2000 - 4 Sa 587/99
Verbrauch der Anhörung mit Zugang der Kündigung und Pflicht zur erneuten Anhörung …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LAG Hamm, 29.02.2000 - 4 Sa 1360/99
Fortbestand eines Arbeitsverhältnisses; Beschränkung der Beweislast eines …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LAG Hamm, 16.03.2000 - 4 Sa 747/99
Wirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung; Zur Frage, welche …