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   LAG Hessen, 13.12.2001 - 5 Sa 987/2001   

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https://dejure.org/2001,3152
LAG Hessen, 13.12.2001 - 5 Sa 987/2001 (https://dejure.org/2001,3152)
LAG Hessen, Entscheidung vom 13.12.2001 - 5 Sa 987/2001 (https://dejure.org/2001,3152)
LAG Hessen, Entscheidung vom 13. Dezember 2001 - 5 Sa 987/2001 (https://dejure.org/2001,3152)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • JurPC

    BGB § 626; KSchG § 1
    Verstoß gegen Verbot privaten E-Mailverkehrs

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verhaltensbedingte Kündigung; Verbot des privaten E-Mailverkehrs wegen Virenschutz; Entbehrlichkeit einer Abmahnung; Kündigung als letztes Mittel; Verhältnismäßigkeitsprinzip im Kündigungsschutzrecht; Schwere Pflichtverletzung des Arbeitnehmers

  • online-und-recht.de
  • Judicialis

    BGB § 626; ; KSchG § 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 626; KSchG § 1
    Verhaltensbedingte Kündigung; Verstoß gegen Verbot privaten E-Mailverkehrs

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 626; KSchG § 1
    Verstoß gegen betriebliches Verbot privaten E-Mailverkehrs: Kündigung grundsätzlich erst nach erfolgloser Abmahnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Privater E-Mailverkehr während der Arbeitszeit: Kündigung oder Abmahnung?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2002, 1075
  • DB 2002, 901
  • AuA 2002, 476
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • ArbG Frankfurt/Main, 20.03.2001 - 5 Ca 4459/00

    Kündigung wegen Versendens privater E-Mail

    Auszug aus LAG Hessen, 13.12.2001 - 5 Sa 987/01
    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 20.03.2001 - Az. 5 Ca 4459/00 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

    Mit am 20.03.2001 verkündetem Urteil hat das Arbeitsgericht Frankfurt am Main - 5 Ca 4459/00 - der Klage stattgegeben.

    unter Abänderung des am 20. März 2001 verkündeten Urteils des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main zum Az.: 5 Ca 4459/00 die Klage abzuweisen.

  • BAG, 17.02.1994 - 2 AZR 616/93

    Abmahnung - Kündigung - Kündigungsverbot - Erziehungsurlaub - Adoptivkind

    Auszug aus LAG Hessen, 13.12.2001 - 5 Sa 987/01
    Nach ständiger und zutreffender Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der die Kammer folgt, ist grundsätzlich ein Arbeitnehmer, der wegen eines nicht vertragsgerechten Verhaltens fristlos oder fristgemäß gekündigt werden soll, zunächst abzumahnen (ausdrückliche Bestätigung der ständigen Rechtsprechung durch Urteil vom 17.02.1994 - 2 AZR 616/93 - DB 1994, S. 1477 ff.).
  • BAG, 04.06.1997 - 2 AZR 526/96

    Kündigung eines U-Bahn-Zugfahrers wegen Volltrunkenheit bei außerdienstlicher

    Auszug aus LAG Hessen, 13.12.2001 - 5 Sa 987/01
    Aus den gleichen soeben dargelegten Gründen ergibt sich, dass bei einer eindeutigen, die Ernsthaftigkeit des Verbots betonenden Abmahnung das Vertrauensverhältnis zwischen den Parteien in dem für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erforderlichen Maß hätte wiederhergestellt werden können (BAG, Urteil vom 04.06.1997 - 2 AZR 526/96 - AP Nr. 137 zu § 626 BGB).
  • BAG, 10.02.1999 - 2 ABR 31/98

    Kündigung eines Betriebsratsmitglieds

    Auszug aus LAG Hessen, 13.12.2001 - 5 Sa 987/01
    Insbesondere geht es nicht um eine schwere Pflichtverletzung, deren Rechtswidrigkeit für den Arbeitnehmer ohne weiteres erkennbar ist und bei der eine Hinnahme des Verhaltens durch den Arbeitgeber offensichtlich ausgeschlossen ist (so BAG, Beschluss vom 10.02.1999 - 2 ABR 31/98 - DB 1999, S. 1121 ff.).
  • LAG München, 14.04.2005 - 4 Sa 1203/04

    Außerordentliche Kündigung wegen verbotswidriger Handlung - Pornografie

    Hier ging es nicht um eine Privatnutzung des Dienstcomputers oder etwa ein gelegentliches, ggf. partiell erlaubtes/stillschweigend toleriertes, Surfen im Internet während der Dienstzeit, ggf. mit dilatorischem Aufruf auch entsprechend inkriminierter Seiten u. ä. (wo die instanzgerichtliche Rechtsprechung eine außerordentliche Kündigung, ohne Abmahnung, im Einzelfall als unwirksam oder lediglich eine ordentliche Kündigung als gerechtfertigt angesehen hat: vgl. etwa das bereits vom Kläger zitierte Urteil des LAG Rheinland-Pfalz vom 18.12.2003, BB 2004, S. 1682 = RDV 2004, S. 227 f; LAG Rheinland-Pfalz, U. v. 12.07.2005, ZTR 2005, S. 220 (LS); siehe auch LAG Köln, U. v. 15.12.2003, LAG-Report SD 2004, S. 176 f; HessLAG, U. v. 13.12.2001, DB 2002, S. 901 = AuA 2002, S. 476 f; LAG Düsseldorf, U.v. 25.03.2004, AiB 2004, S. 639, und U. v. 07.05.2002, 5 (6) Sa 85/02 (nv) - zit. nach Beckschulze, DB 2003, S. 2777 f, unter FN 58 - LAG Nürnberg, U. v. 16.06.2004, 3 Sa 113/04 (nv), und U. v. 25.06.2004, 9 (4) Sa 675/02 (nv); ArbG Frankfurt/Main, U. v. 02.01.2000, RDV 2002, S. 195f; ArbG Hannover, U. v. 01.12.2000, NZA 2001, S. 1022 f; ArbG Düsseldorf, U. v. 01.08.2001, NZA 2001, S. 1386 f; siehe auch Kramer, Internetnutzung als Kündigungsgrund, NZA 2004, S. 557 f, und Beckschulze, Internet-, Intranet- und E-Mail-Einsatz am Arbeitsplatz, aaO).
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