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   BAG, 11.07.2006 - 9 AZR 535/05   

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BAG, 11.07.2006 - 9 AZR 535/05 (https://dejure.org/2006,3198)
BAG, Entscheidung vom 11.07.2006 - 9 AZR 535/05 (https://dejure.org/2006,3198)
BAG, Entscheidung vom 11. Juli 2006 - 9 AZR 535/05 (https://dejure.org/2006,3198)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Grundsätze und Bestimmungen zum tariflichen Urlaubsanspruch eines Angestellten; Verpflichtung zum Schadensersatz für einen nicht gewährten Urlaubstag aus dem vergangenem Kalenderjahr; Umwandlung eines Urlaubsanspruchs in einen auf Naturalrestitution gerichteten ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Erfüllung des Urlaubsanspruchs durch nachträgliche Urlaubsgewährung unter Anrechnung auf das Folgejahr

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine Erfüllung des Urlaubsanspruchs außerhalb des Urlaubsjahrs ? Unzulässigkeit einer Urlaubsgewährung im Vorgriff oder einer Anrechnung zuviel gewährter Freizeit auf den Urlaub des nächsten Jahres

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2006, 1008 (Ls.)
  • BB 2007, 2295
  • DB 2006, 2244
  • AuA 2007, 52
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (7)

  • LAG Düsseldorf, 14.07.2005 - 11 Sa 615/05

    Tariflicher Arbeitszeitverkürzungs-Tag als besondere Arbeitszeit -

    Auszug aus BAG, 11.07.2006 - 9 AZR 535/05
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 14. Juli 2005 - 11 Sa 615/05 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 17.01.1974 - 5 AZR 380/73

    Unzulässige Rechtsausübung - Urlaubsanspruch - Urlaub im Vorgriff - Gesetzlicher

    Auszug aus BAG, 11.07.2006 - 9 AZR 535/05
    Diese Grundsätze gelten für den gesetzlichen Mindesturlaub und den an das Kalenderjahr gebundenen Tarifurlaub (so schon BAG 17. Januar 1974 - 5 AZR 380/73 - AP BUrlG § 1 Nr. 3).
  • BAG, 21.06.2005 - 9 AZR 200/04

    Abgeltung - Urlaubsübertragung - betriebliche Übung

    Auszug aus BAG, 11.07.2006 - 9 AZR 535/05
    bb) Der Urlaubsanspruch entsteht nach erfüllter Wartezeit jeweils mit Beginn des Urlaubsjahres (st. Rspr., vgl. BAG 21. Juni 2005 - 9 AZR 200/04 - AP InsO § 55 Nr. 11 = EzA BUrlG § 7 Nr. 114).
  • BAG, 25.10.1994 - 9 AZR 339/93

    Nachträgliche Urlaubsgewährung

    Auszug aus BAG, 11.07.2006 - 9 AZR 535/05
    Denn Urlaubsgewährung ist nach § 7 Abs. 1 BUrlG die Befreiung von der Arbeitspflicht für einen bestimmten zukünftigen Zeitraum (Senat 25. Oktober 1994 - 9 AZR 339/93 - BAGE 78, 153).
  • BAG, 24.10.1995 - 9 AZR 547/94

    AWbG - Gestalt-Kommunikations-Workshop auf Kreta

    Auszug aus BAG, 11.07.2006 - 9 AZR 535/05
    Der Schadensersatzanspruch unterliegt weder der gesetzlichen (§ 7 Abs. 3 BUrlG) noch einer tariflichen Befristung (vgl. Senat 24. Oktober 1995 - 9 AZR 547/94 - BAGE 81, 173).
  • BAG, 10.05.2005 - 9 AZR 251/04

    Tätigkeit für das THW während des Erholungsurlaubs

    Auszug aus BAG, 11.07.2006 - 9 AZR 535/05
    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts wandelt sich der Urlaubsanspruch in einen Schadensersatzanspruch um, der auf Gewährung von Ersatzurlaub als Naturalrestitution gerichtet ist, wenn der Arbeitgeber den rechtzeitig verlangten Urlaub nicht gewährt und der Urlaub auf Grund seiner Befristung verfällt, § 275 Abs. 1 und Abs. 4, § 280 Abs. 1, § 283 Satz 1, § 286 Abs. 1 Satz 1, § 249 Abs. 1 BGB (zuletzt Senat 10. Mai 2005 - 9 AZR 251/04 - EzA BUrlG § 7 Nr. 113, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.08.2004 - 6 A 304/04

    Rückwirkende Streichung des sog. AZV-Tages grundsätzlich verfassungsrechtlich

    Auszug aus BAG, 11.07.2006 - 9 AZR 535/05
    Das entspricht im Ergebnis auch der Rechtsprechung zum Urlaubsanspruch der Beamten, wobei es allerdings keines Eingehens auf die Frage einer zulässigen Rückwirkung bedarf (vgl. für den "verbrauchten" AZV-Tag bei Beamten OVG für das Land Nordrhein-Westfalen 4. August 2004 - 6 A 304/04 - IÖD 2005, 51).
  • BAG, 24.03.2009 - 9 AZR 983/07

    Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit

    Urlaubsgewährung ist nach § 7 Abs. 1 BUrlG die Befreiung von der Arbeitspflicht für einen bestimmten künftigen Zeitraum (Senat 11. Juli 2006 - 9 AZR 535/05 - Rn. 20, AuA 2007, 52; 25. Oktober 1994 - 9 AZR 339/93 - zu 2 der Gründe, BAGE 78, 153).
  • BAG, 17.05.2011 - 9 AZR 189/10

    Urlaubsgewährung, Freistellungserklärung des Arbeitgebers

    a) Urlaubsgewährung ist nach § 7 Abs. 1 BUrlG die Befreiung von der Arbeitspflicht für einen bestimmten zukünftigen Zeitraum (BAG 11. Juli 2006 - 9 AZR 535/05 - Rn. 20, AuA 2007, 52) .
  • BAG, 18.03.2014 - 9 AZR 669/12

    Urlaubsgewährung - Unmöglichkeit der Arbeitsleistung

    Zwar hat der Kläger mit seiner Klageerweiterung im August 2009 den Urlaubsanspruch rechtzeitig geltend gemacht (vgl. BAG 11. Juli 2006 - 9 AZR 535/05 - Rn. 18) .
  • BAG, 05.08.2014 - 9 AZR 77/13

    Urlaub - tariflicher Ausschluss der Übertragbarkeit in das Folgejahr bei

    Ein solcher Antrag ist dahin gehend zu verstehen, dass von ihm sowohl der Urlaubsanspruch als Primäranspruch erfasst wird als auch ggf. ein Schadensersatzanspruch auf Gewährung von Urlaub (vgl. BAG 11. Juli 2006 - 9 AZR 535/05 - Rn. 15) .
  • BAG, 20.01.2009 - 9 AZR 650/07

    Urlaubsanspruch - Erfüllung - Abgeltung

    Urlaubsgewährung ist nach § 7 Abs. 1 BUrlG die Befreiung von der Arbeitspflicht für einen bestimmten zukünftigen Zeitraum (Senat 11. Juli 2006 - 9 AZR 535/05 - Rn. 20, AuA 2007, 52; 25. Oktober 1994 - 9 AZR 339/93 - zu 2 der Gründe, BAGE 78, 153).
  • BAG, 16.02.2021 - 9 AS 1/21

    Insolvenz - geldwerte Urlaubsansprüche - Rangzuordnung

    Danach handelte es sich bei dem Urlaubsanspruch um einen durch das BUrlG begründeten Anspruch des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber, von den durch den Arbeitsvertrag entstehenden Arbeitspflichten befreit zu werden, ohne dass die Pflicht zur Zahlung des Arbeitsentgelts aus § 611 BGB (nunmehr § 611a Abs. 2 BGB) berührt wird (st. Rspr. vgl. BAG 24. März 2009 - 9 AZR 983/07 - Rn. 33, BAGE 130, 119; 11. Juli 2006 - 9 AZR 535/05 - Rn. 20; 25. Oktober 1994 - 9 AZR 339/93 - zu 2 der Gründe, BAGE 78, 153) .
  • BAG, 27.06.2017 - 9 AZR 120/16

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Gewährung von Erholungsurlaub in Form von halben

    Die Ansprüche für die Kalenderjahre 2016 und später entstanden frühestens mit dem 1. Januar 2016 (vgl. BAG 11. Juli 2006 - 9 AZR 535/05 - Rn. 21) und damit nach Schluss der mündlichen Verhandlung in der Berufungsinstanz.
  • BAG, 05.12.2023 - 9 AZR 230/22

    Urlaubsabgeltung - Doppelarbeitsverhältnis - Anrechnung von Urlaub

    Ebenso wenig wie eine Urlaubsgewährung im Vorgriff auf das nächste Urlaubsjahr zulässig ist, kann zu viel gewährter Urlaub des Vorjahres auf den Urlaubsanspruch des nächsten Jahres angerechnet werden (vgl. BAG 11. Juli 2006 - 9 AZR 535/05 - Rn. 21; zum "Urlaub im Vorgriff" bereits BAG 17. Januar 1974 - 5 AZR 380/73 -; 16. März 1972 - 5 AZR 357/71 -) .
  • BAG, 18.03.2014 - 9 AZR 877/13

    Urlaubsgewährung - Unmöglichkeit der Arbeitsleistung

    Zwar hat der Kläger mit seinem Schreiben und der Klage den Urlaubsanspruch rechtzeitig geltend gemacht (vgl. BAG 11. Juli 2006 - 9 AZR 535/05 - Rn. 18) .
  • BSG, 06.05.2009 - B 11 AL 12/08 R

    Insolvenzgeldanspruch - Arbeitsentgeltanspruch - Schadensersatzanspruch wegen

    Wie bereits das LSG zutreffend ausgeführt hat, kann deshalb nichts anderes gelten, wenn sich der bezahlte Erholungsurlaub (§§ 1, 11 Bundesurlaubsgesetz [BUrlG]; zum Urlaubsentgelt als geschuldetem Arbeitsentgelt vgl BAGE 100, 189 = AP Nr. 55 zu § 11 BUrlG) nach Ablauf des laufenden Kalenderjahres (§ 7 Abs. 3 Satz 1 BUrlG) bzw des Übertragungszeitraumes des Folgejahres (§ 7 Abs. 3 Satz 3 BUrlG) in einen Schadensersatzanspruch umwandelt, der auf die Gewährung von bezahltem Ersatzurlaub als Naturalrestitution (§ 249 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch [BGB]) gerichtet ist (hierzu BAG, Urteil vom 11. Juli 2006 - 9 AZR 535/05 mwN) und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses wegen der damit einhergehenden Unmöglichkeit der Naturalleistung schließlich in Geld (§ 251 Abs. 1 BGB) zu entschädigen ist (hierzu BAGE 52, 254 = AP Nr. 5 zu § 44 SchwbG; BAG, Urteil vom 11. April 2006 - 9 AZR 523/05 mwN; vgl auch Düwell/Pulz NZA 2008, 786, 787).
  • BAG, 17.05.2011 - 9 AZR 201/10

    Arbeitsbefreiung angestellter Musikschullehrer an beweglichen Ferientagen

  • LAG Düsseldorf, 25.07.2007 - 12 Sa 944/07

    Befristung des Urlaubs- und des Urlaubsabgeltungsanspruchs nach § 7 Abs. 3 BUrlG

  • LAG Düsseldorf, 18.08.2010 - 12 Sa 650/10

    Verjährung von Urlaubsanprüchen

  • BAG, 12.10.2010 - 9 AZR 531/09

    Dachdeckerhandwerk - Urlaubsgeld

  • LAG Baden-Württemberg, 02.12.2010 - 22 Sa 59/10

    Entstehen des Urlaubsanspruchs während des Bezugs von Erwerbsminderungsrente -

  • LAG Berlin-Brandenburg, 18.08.2017 - 3 Sa 228/17

    Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer wegen

  • LAG Niedersachsen, 12.01.2009 - 8 Sa 151/08

    Sonderurlaub zur Teilnahme an gewerkschaftlichen Veranstaltung für Sachbearbeiter

  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.02.2009 - 10 Sa 657/08

    Gewährung von Resturlaub ohne Übertragungsgrund

  • LAG München, 01.08.2017 - 7 Sa 948/16

    Freistellung; Urlaubsanrechnung

  • LAG Hessen, 25.03.2015 - 2 Sa 1236/14

    Auslegung der Freistellungserklärung des Arbeitgebers hinsichtlich der Gewährung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 16.03.2011 - 20 Sa 659/10

    Urlaubsabgeltungsanspruch - Ruhen des Arbeitsverhältnisses bei dem Bezug einer

  • ArbG Hamburg, 15.06.2016 - 14 Ca 371/15

    Versetzungsklausel - Zahlungsansprüche - Entfernung von Abmahnungen aus der

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