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Rechtsprechung
   LAG München, 08.07.2009 - 11 Sa 54/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,611
LAG München, 08.07.2009 - 11 Sa 54/09 (https://dejure.org/2009,611)
LAG München, Entscheidung vom 08.07.2009 - 11 Sa 54/09 (https://dejure.org/2009,611)
LAG München, Entscheidung vom 08. Juli 2009 - 11 Sa 54/09 (https://dejure.org/2009,611)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Missbräuchlicher E-Mail-Zugriff - Der Missbrauch von Zugriffsrechten durch Systemadministratoren rechtfertigt regelmäßig auch ohne vorherige Abmahnung eine fristlose Kündigung.

  • openjur.de

    § 626 BGB; § 286 ZPO

  • openjur.de

    Außerordentliche Kündigung - Missbrauch von Administratorrechten - Beweiswürdigung - Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

  • LawCommunity.de

    Fristlose Kündigung eines Systemadministrators wegen Einsicht in E-Mails

  • Telemedicus

    Kündigung eines Systemadministrators wegen Lesen privater E-Mails Dritter

  • IWW
  • aufrecht.de

    Kündigung wegen Missbrauch von Admin-Rechten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen erneuter Beweisaufnahme in der Berufungsinstanz; Darlegungspflicht des Arbeitnehmers zur Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

  • czarnetzki.eu PDF

    Kündigung des Systemadministrators wg. Missbrauchs seiner Administrationsrechte

  • kanzlei.biz

    Fristlose Kündigung nach Missbrauch von Zugriffsrechten

  • hensche.de

    Kündigung: Außerordentlich

  • info-it-recht.de

    Missbrauch von Zugriffsrechten (E-Mail-Zugriff) rechtfertigt eine fristlose Kündigung

  • Judicialis

    BGB § 626; ; ZPO § 286

  • kanzlei.biz

    Fristlose Kündigung nach Missbrauch von Zugriffsrechten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen erneuter Beweisaufnahme in der Berufungsinstanz; Darlegungspflicht des Arbeitnehmers zur Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (17)

  • internet-law.de (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung eines Systemadministrators

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Unerlaubter Zugriff auf E-Mails durch Systemadministrator rechtfertigt fristlose Kündigung

  • meyer-koering.de (Kurzinformation)

    EDV-Administratoren: Unbefugtes Lesen und Weiterleiten von E-Mails begründet fristlose Kündigung!

  • heise.de (Pressebericht)

    Unerlaubte E-Mail-Einsichtnahme durch Admin rechtfertigt Kündigung

  • heise.de (Pressebericht)

    Unerlaubte E-Mail-Einsichtnahme durch Admin rechtfertigt Kündigung

  • heise.de (Pressemeldung, 07.09.2009)

    Unerlaubte E-Mail-Einsichtnahme durch Admin rechtfertigt Kündigung

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Wer in Emails schnüffelt, muss mit der fristlosen Kündigung rechnen!

  • docplayer.org (Kurzinformation)

    Außerordentliche Kündigung eines Administrators wegen unerlaubtem Zugriff

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung bei Missbrauch von Zugriffsrechten

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Fristlose Kündigung wegen unbefugten Zugriffs auf E-Mails

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung eines Systemadministrators bei Überschreitung seiner Zugriffsrechte rechtmäßig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung des Admin bei Lesen privater E-Mails

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Kündigungsrecht: Lesen fremder E-Mails berechtigt zur fristlosen Kündigung

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Urteil gegen Neugier am IT-Arbeitsplatz

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung eines EDV Administrators wegen unsachgemäßer Handhabung von Daten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung bei Mißbrauch von Zugriffsrechten auf ein Computersystem des Arbeitgebers

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Administratorenrechte missbraucht Außerordentliche Kündigung gerechtfertigt

Besprechungen u.ä.

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Entfernungsanspruch Abmahnung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2009, 800 (Ls.)
  • MIR 2010, Dok. 014
  • K&R 2009, 751
  • AuA 2009, 611
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 12.03.2004 - V ZR 257/03

    Wiederholung der erstinstanzlichen Beweisaufnahme im Berufungsverfahren;

    Auszug aus LAG München, 08.07.2009 - 11 Sa 54/09
    Dies ist der Fall, wenn die Beweiswürdigung unvollständig oder in sich widersprüchlich ist, oder wenn sie gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstößt (BGH vom 12.3.2004 - V ZR 257/03 - BGHZ 158, 269; BAG, Beschluss vom 12.9.2006 - 6 AZN 491/06).
  • BAG, 14.09.1994 - 5 AZR 632/93

    Entfernung einer Abmahnung aus den Personalakten nach Beendigung des

    Auszug aus LAG München, 08.07.2009 - 11 Sa 54/09
    Dafür ist der Arbeitnehmer darlegungs- und beweispflichtig (BAG Urt. v. 14.09.1994 - 5 AZR 632/93 -, AP Nr. 13 zu § 611 BGB Abmahnung).
  • LAG Schleswig-Holstein, 27.05.2008 - 5 Sa 396/07

    Kein Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte bei beendetem

    Auszug aus LAG München, 08.07.2009 - 11 Sa 54/09
    Deshalb kann der Arbeitnehmer die Beseitigung dieser Beeinträchtigung verlangen, wenn die Abmahnung formell nicht ordnungsgemäß zustande gekommen ist, sie unrichtige Tatsachenbehauptungen enthält, der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzt wird oder kein schutzwürdiges Interesse des Arbeitgebers am Verbleib der Abmahnung in der Personalakte mehr besteht (vgl. LAG Schleswig-Holstein, Urt. vom 27.5.2008, Az.: 5 Sa 396/07, zit. n. Juris).
  • BAG, 12.09.2006 - 6 AZN 491/06

    Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus LAG München, 08.07.2009 - 11 Sa 54/09
    Dies ist der Fall, wenn die Beweiswürdigung unvollständig oder in sich widersprüchlich ist, oder wenn sie gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstößt (BGH vom 12.3.2004 - V ZR 257/03 - BGHZ 158, 269; BAG, Beschluss vom 12.9.2006 - 6 AZN 491/06).
  • BAG, 07.09.1988 - 5 AZR 625/87

    Abmahnung nach erfolgloser Kündigung - Anspruch auf Entfernung von

    Auszug aus LAG München, 08.07.2009 - 11 Sa 54/09
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, kann der Arbeitnehmer in entsprechender Anwendung der §§ 242, 1004 BGB die Entfernung einer zu Unrecht erteilten Abmahnung aus der Personalakte verlangen (BAG, Urt. v. 30.05.1996 - 6 AZR 537/05 -, AP Nr. 2 zu § 611 BGB Nebentätigkeit m.w.N.).
  • LAG Köln, 14.05.2010 - 4 Sa 1257/09

    Fristlose Kündigung eines EDVAdministrators

    a) In der Rechtsprechung wird - soweit ersichtlich - einheitlich davon ausgegangen, dass der Missbrauch von Zugangsrechten durch Systemadministratoren regelmäßig eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung gerechtfertigt (vgl. LAG München 08.07.2009 - 11 Sa 54/09 - Arbeitsgericht Aachen 16.08.2005 - 7 Ca 5514/04 - OVG Nordrhein-Westfalen 13.10.2006 - 1 A 4365/05. PVB).
  • LAG Hamm, 16.09.2011 - 10 TaBV 17/11

    Unwirksame außerordentliche Kündigung einer Organisationsprogrammiererin wegen

    Insbesondere die missbräuchliche Nutzung von Zugriffs- und Kontrollrechten durch EDV-Mitarbeiter kann grundsätzlich eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen (BAG 25.11.1981 - 7 AZR 463/79 - AuA 2006, 745; BAG 24.03.2011 - 2 AZR 282/10 - DB 2011, 1865; LAG München 08.07.2009 - AuA 2009, 611 = CR 2010, 269; LAG Köln 14.05.2010 - 4 Sa 1257/09 - NZA-RR 2010, 579; KR/Griebeling, 9. Aufl., § 1 KSchG Rn. 496; ErfK/Müller-Glöge, 11. Aufl., § 626 BGB Rn. 100 m.w.N.).
  • LAG Köln, 09.07.2010 - 4 TaBV 25/10

    Verschlüsselungstechnik für den elektronischen Schriftverkehr des

    Davon abgesehen aber wird in der Rechtsprechung einheitlich davon ausgegangen, dass der Missbrauch von Zugangsrechten durch Systemadministratoren regelmäßig eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung rechtfertigt (LAG München 08.07.2009 - 11 Sa 54/09 - Arbeitsgericht Aachen 16.08.2005 - 7 Ca 5514/04 - OVG Nordrhein-Westfalen 13.10.2006 - 1 A 4365/05 - PV sowie das Urteil der erkennenden Kammer vom 14.05.2010 - 4 Sa 1257/09).
  • LAG Hamm, 12.04.2013 - 13 Sa 1686/12

    Außerordentliche Kündigung eines IT-Administrators - Nutzung behördlicher Daten

    In dem Zusammenhang entspricht es zutreffender Rechtsprechung, dass der Missbrauch von anvertrauten Daten durch einen Arbeitnehmer geeignet ist, die außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses zu rechtfertigen ( BAG, 25.11.1981 - 7 AZR 463/79 - AuA 2006, 745; LAG Köln, 14.05.2010 - 4 Sa 1257/09 - NZA-RR 2010, 579; LAG München, 08.07.2009 - 11 Sa 54/09 - CR 2010, 269; ArbG Aachen, 16.08.2005 - 7 Ca 5514/04 - MMR 2006, 702 ).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.07.2016 - 4 Sa 427/15

    Kündigung wegen Täuschung über den Umfang geleisteter Arbeit

    Dafür ist der Arbeitnehmer darlegungs- und beweispflichtig (BAG v. 19.04.2012 - 2 AZR 233/11 - AP Nr. 34 zu § 1 KSchG 1969 Personenbedingte Kündigung; BAG v. 14.09.1994 - 5 AZR 632/93 - AP Nr. 13 zu § 611 BGB Abmahnung; LAG Rheinland-Pfalz v. 12.12.2012 - 8 Sa 379/12 -, zitiert nach juris; LAG München v. 08.07.2009 - 11 Sa 54/09 -, zitiert nach juris; LAG Hamm v. 16.10.2015 - 17 Sa 1222/15 - zitiert nach juris; LAG Sachsen v. 14.01.2014 - 1 Sa 266/13 - zitiert nach juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.12.2012 - 8 Sa 379/12

    Kein Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte nach Beendigung

    Dafür ist der Arbeitnehmer darlegungs- und beweispflichtig (BAG v. 14.09.1994 - 5 AZR 632/93 - AP Nr. 13 zu § 611 BGB Abmahnung; LAG München v. 08.07.2009 - 11 Sa 54/09 -, zitiert nach JURIS).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 11.11.2014 - 6 Sa 292/14

    Außerordentliche Kündigung - Erstattung einer Anzeige gegen den Arbeitgeber bei

    Dafür ist der Arbeitnehmer darlegungs- und beweispflichtig (vgl. BAG 14. September 1994 - 5 AZR 632/93 - Rn. 23; LAG München 08. Juli 2009 - 11 SA 54/09 - Rn. 49, jeweils zitiert nach juris).
  • ArbG Nürnberg, 16.12.2009 - 8 Ca 2079/09

    Ordentliche Kündigung - unentschuldigtes Fernbleiben - Unterbrechung des

    Dafür ist der Arbeitnehmer darlegungs- und beweispflichtig (BAG vom 14.09.1994 - 5 AZR 632/93, LAG München vom 08.07.2009 - 11 Sa 54/09).
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Rechtsprechung
   LAG Köln, 19.06.2009 - 4 Sa 901/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,5285
LAG Köln, 19.06.2009 - 4 Sa 901/08 (https://dejure.org/2009,5285)
LAG Köln, Entscheidung vom 19.06.2009 - 4 Sa 901/08 (https://dejure.org/2009,5285)
LAG Köln, Entscheidung vom 19. Juni 2009 - 4 Sa 901/08 (https://dejure.org/2009,5285)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Unwirksame formularvertragliche Regelung zur Rückgabe eines geleasten Firmenwagens bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Arbeitsvertrag - Leasingvertragsklauseln

  • Judicialis

    BGB § 305 Abs. 2 Nr. 2; ; BGB § 305 c Abs. 1; ; BGB § 307 Abs. 1 S. 1; ; BGB § 307 Abs. 1 S. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Arbeitsrecht: Firmenwagen; Formularvertrag

  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Leasingvertrag und Dienstwagen: AGB-Kontrolle

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AuA 2009, 611
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 14.06.2006 - I ZR 75/03

    Anforderungen an die Einbeziehung von AGB bei Bestellungen über das Internet

    Auszug aus LAG Köln, 19.06.2009 - 4 Sa 901/08
    Der Bundesgerichtshof hat im Urteil vom 14.06.2006 (I ZR 75/03) entschieden, dass es bei Internetgeschäften genügt, wenn die Allgemeinen Geschäftsbedingungen über einen auf der Bestellseite gut sichtbaren Link aufgerufen und ausgedruckt werden können.
  • BAG, 12.01.2005 - 5 AZR 364/04

    Änderungsvorbehalt in einem Formulararbeitsvertrag

    Auszug aus LAG Köln, 19.06.2009 - 4 Sa 901/08
    Nach Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG 12.01.2005 - 5 AZR 364/04 - AP BGB § 308 Nr. 1; BAG 18.08.2005 - 8 AZR 65/05) ist dem Transparenzgebot nur dann genügt, wenn der Arbeitnehmer erkennen kann, was ggf. "auf ihn zukommt".
  • BAG, 16.04.2008 - 7 AZR 132/07

    Befristung - Überraschungsklausel - Transparenzgebot

    Auszug aus LAG Köln, 19.06.2009 - 4 Sa 901/08
    Daher kann z. B. der ungewöhnliche äußere Zuschnitt einer Klausel oder ihrer Unterbringung an unerwarteter Stelle die Bestimmung zu einer ungewöhnlichen und damit überraschenden Klausel machen (vgl. BAG 16.04.2008 - 7 AZR 132/07 m. z. w. N.).
  • BAG, 18.08.2005 - 8 AZR 65/05

    Zulässigkeit einer Vertragsstrafenabrede in einem Formulararbeitsvertrag

    Auszug aus LAG Köln, 19.06.2009 - 4 Sa 901/08
    Nach Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG 12.01.2005 - 5 AZR 364/04 - AP BGB § 308 Nr. 1; BAG 18.08.2005 - 8 AZR 65/05) ist dem Transparenzgebot nur dann genügt, wenn der Arbeitnehmer erkennen kann, was ggf. "auf ihn zukommt".
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Rechtsprechung
   LAG Niedersachsen, 24.04.2009 - 10 TaBV 55/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,10682
LAG Niedersachsen, 24.04.2009 - 10 TaBV 55/08 (https://dejure.org/2009,10682)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 24.04.2009 - 10 TaBV 55/08 (https://dejure.org/2009,10682)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 24. April 2009 - 10 TaBV 55/08 (https://dejure.org/2009,10682)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Voraussetzungen der Anfechtung von Betriebsratsausschusswahlen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 19 Abs. 1 BetrVG; § 19 Abs. 2 S. 2 BetrVG; § 28 Abs. 1 S. 1 BetrVG; § 33 Abs. 1 S. 1 BetrVG; § 34 Abs. 3 BetrVG; § 78 S. 2 BetrVG; 2001 § 12 Abs. 1 S. 1 WO; AGG § 7 Abs. 2
    Unbegründete Anfechtung der Wahl von Betriebsratsausschussmitglieder; Errichtung eines Personalausschusses für Betriebsratsmitglieder

  • Wolters Kluwer

    Unbegründete Anfechtung der Wahl von Betriebsratsausschussmitglieder; Errichtung eines Personalausschusses für Betriebsratsmitglieder

  • Judicialis

    BetrVG § 19 Abs. 2 Satz 2; ; BetrVG § 28; ; BetrVG § 78 Abs. 2; ; AGG § 7 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    Unbegründete Anfechtung der Wahl von Betriebsratsausschussmitgliedern; Errichtung eines Personalausschusses für Betriebsratsmitglieder

  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AuA 2009, 611
  • NZA-RR 2009, 532
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 16.11.2005 - 7 ABR 11/05

    Betriebsratsausschuss - Geschäftsordnung des Betriebsrats

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 24.04.2009 - 10 TaBV 55/08
    Nach dem Rechtsgedanken des § 19 Abs. 1 BetrVG, der auf betriebsratsinterne Wahlen entsprechend anzuwenden ist (BAG 16.11.2005 - 7 ABR 11/05 - AP BetrVG 1972 § 28 Nr. 7 = EzA BetrVG 2001 § 28 Nr. 3; Thüsing in: Richardi, BetrVG, 11. Aufl., § 27 Rz. 32), kann die Wahl von Ausschussmitgliedern angefochten werden, wenn gegen wesentliche Vorschriften über das Wahlrecht, die Wählbarkeit oder das Wahlverfahren verstoßen worden ist, es sei denn, dass durch den Verstoß das Wahlergebnis nicht geändert oder beeinflusst werden konnte.

    Zwar trifft es zu, dass in einer Geschäftsordnung nicht bestimmt werden kann, dass der Betriebsratsvorsitzende und sein Stellvertreter automatisch Mitglieder von Ausschüssen nach § 28 Abs. 1 BetrVG sind (BAG 16.11.2005 - 7 ABR 11/05 - AP BetrVG 1972 § 28 Nr. 7 = EzA BetrVG 2001 § 28 Nr. 3).

  • BAG, 20.10.1993 - 7 ABR 26/93

    Übertragung von Aufgaben auf gemeinsame Ausschüsse

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 24.04.2009 - 10 TaBV 55/08
    Die Einrichtung von Ausschüssen kann durch das Gericht nicht auf ihre Zweckmäßigkeit, sondern nur auf Rechtsfehler hin überprüft werden (BAG 20.10.1993 - 7 ABR 26/93 - BAGE 75, 1 = AP BetrVG 1972 § 28 Nr. 5 = EzA BetrVG 1972 § 28 Nr. 4).

    Im Ansatz zutreffend gehen die Antragsteller davon aus, dass der Umfang der Aufgabenübertragung hinreichend bestimmt sein muss (BAG 17.3.2005 - 2 AZR 275/04 - AP BetrVG 1972 § 27 Nr. 6 = EzA BetrVG 2001 § 28 Nr. 1; 20.10.1993 - 7 ABR 26/93 - BAGE 75, 1 = AP BetrVG 1972 § 28 Nr. 5 = EzA BetrVG 1972 § 28 Nr. 4).

  • BAG, 17.03.2005 - 2 AZR 275/04

    Zulässigkeit der Zustimmung des Betriebsrats zur außerordentlichen Kündigung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 24.04.2009 - 10 TaBV 55/08
    Im Ansatz zutreffend gehen die Antragsteller davon aus, dass der Umfang der Aufgabenübertragung hinreichend bestimmt sein muss (BAG 17.3.2005 - 2 AZR 275/04 - AP BetrVG 1972 § 27 Nr. 6 = EzA BetrVG 2001 § 28 Nr. 1; 20.10.1993 - 7 ABR 26/93 - BAGE 75, 1 = AP BetrVG 1972 § 28 Nr. 5 = EzA BetrVG 1972 § 28 Nr. 4).

    Es muss zweifelsfrei feststellbar sein, in welchen Angelegenheiten der Ausschuss anstelle des Betriebsrats rechtsverbindliche Beschlüsse fassen kann (BAG 17.3.2005 - 2 AZR 275/04 - aaO; 22.3.1979 - 2 AZR 361/77 - n.v.).

  • BAG, 20.04.2005 - 7 ABR 44/04

    Freistellungswahl - Beginn der Anfechtungsfrist

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 24.04.2009 - 10 TaBV 55/08
    Auch haben die Antragsteller mit ihrer am 19. Oktober 2007 bei dem Arbeitsgericht eingereichten Antragsschrift die auf alle betriebsratsinternen Wahlen entsprechend anzuwendende zweiwöchige Anfechtungsfrist des § 19 Abs. 2 Satz 2 BetrVG (vgl. BAG 20.4.2005 - 7 ABR 44/04 - BAGE 114, 228 = AP BetrVG 1972 § 38 Nr. 30 = EzA BetrVG 2001 § 38 Nr. 4; LAG Niedersachsen 5.2.2008 - 5 TaBV 40/07; st. Rspr.) eingehalten.
  • BAG, 20.04.2005 - 7 ABR 47/04

    Freistellungswahl - Erhöhung der Anzahl freizustellender Betriebsratsmitglieder

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 24.04.2009 - 10 TaBV 55/08
    Daneben ist kein gesondertes Rechtsschutzinteresse erforderlich (BAG 20.4.2005 - 7 ABR 47/04 - BAGE 114, 236 = AP BetrVG 1972 § 38 Nr. 29 = EzA BetrVG 2001 § 38 Nr. 3).
  • BAG, 22.03.1979 - 2 AZR 361/77
    Auszug aus LAG Niedersachsen, 24.04.2009 - 10 TaBV 55/08
    Es muss zweifelsfrei feststellbar sein, in welchen Angelegenheiten der Ausschuss anstelle des Betriebsrats rechtsverbindliche Beschlüsse fassen kann (BAG 17.3.2005 - 2 AZR 275/04 - aaO; 22.3.1979 - 2 AZR 361/77 - n.v.).
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