Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 30.07.1997 - 11 S 1509/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,4636
VGH Baden-Württemberg, 30.07.1997 - 11 S 1509/97 (https://dejure.org/1997,4636)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30.07.1997 - 11 S 1509/97 (https://dejure.org/1997,4636)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30. Juli 1997 - 11 S 1509/97 (https://dejure.org/1997,4636)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,4636) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Keine Erledigung einer Abschiebungsandrohung durch Ablauf der Ausreisefrist, Rechtsmitteleinlegung oder Duldungserteilung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit und Aufhebung einer Abschiebungsandrohung; Vollziehbarkeit und freiwillige Erfüllung der Ausreisepflicht; Erteilung einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis; Maßgeblicher Zeitpunkt der Zustellung des Widerspruchsbescheids

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 47, 286
  • VBlBW 1997, 330 (Ls.)
  • VBlBW 1998, 37
  • AuAS 1997, 270
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Baden-Württemberg, 22.01.1997 - 11 S 2934/96

    Abschiebungsandrohung im Falle einer bereits kraft Gesetzes vollziehbaren

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.07.1997 - 11 S 1509/97
    Dabei kann es hier dahingestellt bleiben, ob die Ausländerbehörde auch deshalb von einer Abschiebung des Klägers abgesehen hat, weil sie dem Widerspruch des Klägers gegen den Bescheid der Beklagten vom 6.6.1995 aufschiebende Wirkung beigemessen hat (zu den unterschiedlichen Auffassungen über die aufschiebende Wirkung von Rechtsbehelfen gegen die Feststellung des Erlöschens einer Aufenthaltsgenehmigung vgl. - ablehnend - VGH Bad.-Württ., Urteil vom 5.5.1992 - 13 S 1948/91 - und Beschluß vom 22.1.1997 - 11 S 2934/96 -, VBlBW 1997, S. 230, sowie - bejahend - VGH Bad.- Württ., Beschlüsse vom 22.05.1997 - 1 S 2981/96 - und vom 13.3.1996 - 1 S 3361/95).

    Insbesondere erledigt sich - entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts - eine Abschiebungsandrohung nicht deshalb, weil die Ausreisefrist abgelaufen ist und die Ausländerbehörde aufgrund einer erteilten Duldung oder des Eintritts der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsbehelfs die Abschiebung noch nicht oder nicht mehr vornehmen durfte (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 4.12.1996, a.a.O., m.w.N., sowie Beschlüsse vom 25.7.1994, BWVPr. 1994, S. 282, und vom 2.6.1992, VBlBW 1992, S. 433; im Ergebnis ebenso Beschluß des Senats vom 22.1.1997, a.a.O.; a.A. OVG NW, Beschluß vom 19.9.1996, NWVBl. 1997, S. 108).

  • VGH Baden-Württemberg, 05.05.1992 - 13 S 1948/91

    Abschiebungsandrohung nach AuslG § 13 Abs 2aF - vollziehbarer Grundverwaltungsakt

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.07.1997 - 11 S 1509/97
    Dabei kann es hier dahingestellt bleiben, ob die Ausländerbehörde auch deshalb von einer Abschiebung des Klägers abgesehen hat, weil sie dem Widerspruch des Klägers gegen den Bescheid der Beklagten vom 6.6.1995 aufschiebende Wirkung beigemessen hat (zu den unterschiedlichen Auffassungen über die aufschiebende Wirkung von Rechtsbehelfen gegen die Feststellung des Erlöschens einer Aufenthaltsgenehmigung vgl. - ablehnend - VGH Bad.-Württ., Urteil vom 5.5.1992 - 13 S 1948/91 - und Beschluß vom 22.1.1997 - 11 S 2934/96 -, VBlBW 1997, S. 230, sowie - bejahend - VGH Bad.- Württ., Beschlüsse vom 22.05.1997 - 1 S 2981/96 - und vom 13.3.1996 - 1 S 3361/95).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.06.1992 - 11 S 2420/91

    Keine Erledigung der Abschiebungsandrohung durch Ablauf der Ausreisefrist

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.07.1997 - 11 S 1509/97
    Insbesondere erledigt sich - entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts - eine Abschiebungsandrohung nicht deshalb, weil die Ausreisefrist abgelaufen ist und die Ausländerbehörde aufgrund einer erteilten Duldung oder des Eintritts der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsbehelfs die Abschiebung noch nicht oder nicht mehr vornehmen durfte (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 4.12.1996, a.a.O., m.w.N., sowie Beschlüsse vom 25.7.1994, BWVPr. 1994, S. 282, und vom 2.6.1992, VBlBW 1992, S. 433; im Ergebnis ebenso Beschluß des Senats vom 22.1.1997, a.a.O.; a.A. OVG NW, Beschluß vom 19.9.1996, NWVBl. 1997, S. 108).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.09.1996 - 18 B 3505/95

    Ausreisefrist; Bemessung; Erlaß einer Abschiebungsandrohung; Rechtswidrigkeit

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.07.1997 - 11 S 1509/97
    Insbesondere erledigt sich - entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts - eine Abschiebungsandrohung nicht deshalb, weil die Ausreisefrist abgelaufen ist und die Ausländerbehörde aufgrund einer erteilten Duldung oder des Eintritts der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsbehelfs die Abschiebung noch nicht oder nicht mehr vornehmen durfte (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 4.12.1996, a.a.O., m.w.N., sowie Beschlüsse vom 25.7.1994, BWVPr. 1994, S. 282, und vom 2.6.1992, VBlBW 1992, S. 433; im Ergebnis ebenso Beschluß des Senats vom 22.1.1997, a.a.O.; a.A. OVG NW, Beschluß vom 19.9.1996, NWVBl. 1997, S. 108).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.12.1996 - 13 S 3126/95

    Verhältnis von Abschiebungsandrohung und Duldung; Abschiebungsandrohung während

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.07.1997 - 11 S 1509/97
    In dem für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Abschiebungsandrohung maßgeblichen Zeitpunkt der Zustellung des Widerspruchsbescheids am 12.10.1995 (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 4.12.1996, InfAuslR 1997, S. 245 m.w.N.) war er auch nach § 42 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 AuslG vollziehbar ausreisepflichtig, da er mehrfach unerlaubt in das Bundesgebiet eingereist ist.
  • VGH Hessen, 17.02.1997 - 12 UE 1739/95

    Keine Erledigung einer Abschiebungsandrohung durch Ablauf der Ausreisefrist oder

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.07.1997 - 11 S 1509/97
    Denn aus den einschlägigen Regelungen des geltenden Ausländergesetzes ergibt sich, daß eine Abschiebungsandrohung auch dann nicht gegenstandslos oder rechtswidrig wird, wenn die Ausreisefrist abgelaufen ist, ohne daß der Ausländer sie entweder wegen der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsbehelfs oder wegen erteilter Duldungen zu beachten brauchte (vgl. hierzu auch Hess. VGH, Urteil vom 17.2.1997 - 12 UE 1739/95 -, AuAS 1997, S. 175).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.04.2003 - 11 S 1188/02

    Abschiebungsandrohung - selbständiger VA - Ausreisepflicht - Ausreisefrist

    Denn die Abschiebungsandrohung und die Duldung sind zwei von einander unabhängige und sich in ihrer Wirksamkeit und Rechtmäßigkeit gegenseitig nicht beeinflussende Regelungsinstrumente der Verwaltungsvollstreckung im Ausländerrecht (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteile vom 4.12.1996 - 13 S 3126/95 -, InfAuslR 1997, 245 = EZAR 041 Nr. 3, und vom 30.7.1997 - 11 S 1509/97 -, ESVGH 47, 286 = VBlBW 1998, 37 = InfAuslR 1998, 20 = AuAS 1997, 270; a.A. wohl OVG NW, Beschluss vom 19.9.1996 - 18 B 3505/95 -, NWVBl. 1997, 108).
  • VG Stuttgart, 20.04.1999 - 6 K 4846/98

    Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung; Einreise ohne erforderliches Visum; Vom

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • VG Karlsruhe, 30.10.1997 - 4 K 2381/97

    Androhung der Abschiebung nach Bosnien-Herzegowina; Zwingende

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht