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OVG Hamburg, 08.11.1996 - Bf V 34/92 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Prozeßkostenhilfe; Abschluß des Rechtszuges; Beschwerdeverfahren; Nichtzulassung der Berufung
Verfahrensgang
- VG Hamburg - 15 A 4704/91
- OVG Hamburg, 08.11.1996 - Bf V 34/92
Papierfundstellen
- AuAS 1997, 58
Wird zitiert von ...
- VGH Baden-Württemberg, 16.07.2002 - 11 S 843/02
PKH: rechtzeitige Erklärung über persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse
Eine Bewilligung von Prozesskostenhilfe, die für jeden Rechtszug besonders beantragt werden muss und nur insoweit bewilligt werden kann (§ 166 VwGO in Verbindung mit § 119 Abs. 1 Satz 1 ZPO), kann in jedem Fall nur für das Verfahren ab dem Zeitpunkt der Entscheidungsreife - für die Zukunft - in Betracht kommen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 3.3.1998 - 1 PKH 3.98 - JURIS; Hamb.OVG, Beschluss vom 8.11.1996 - Bf V 34/92 -, AuAS 1997, 58;… Eyermann/P. Schmidt, a.a.O., RdNr. 45;… Kopp/Schenke, a.a.O., RdNr. 14a), d.h. ab dem Zeitpunkt, zu dem dem Gericht die gesetzlich vorgeschriebenen Unterlagen vollständig vorliegen, die dem formgerecht gestellten Prozesskostenhilfeantrag beizufügen sind (vgl. § 166 VwGO in Verbindung mit § 117 ZPO).