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   BVerfG, 22.11.1996 - 2 BvR 1753/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,3407
BVerfG, 22.11.1996 - 2 BvR 1753/96 (https://dejure.org/1996,3407)
BVerfG, Entscheidung vom 22.11.1996 - 2 BvR 1753/96 (https://dejure.org/1996,3407)
BVerfG, Entscheidung vom 22. November 1996 - 2 BvR 1753/96 (https://dejure.org/1996,3407)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung - Nicht offensichtlich aussichtslosem Rechtsmittel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AuAS 1997, 6
 
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Wird zitiert von ... (255)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 06.07.1983 - 2 StR 222/83

    Wahrheitswidrige Angabe eines Arbeitsverhältnisses und bestimmter Krankmeldungen

    Auszug aus BVerfG, 22.11.1996 - 2 BvR 1753/96
    Die Verfahrenslage ist dadurch dieselbe, wie wenn das Gericht die Beweisanträge von vornherein mit fehlerhafter Begründung abgelehnt hätte (vgl. BGHSt 32, 44 [45]).

    Dieser verbietet es dem Gericht, sich zum Nachteil der Beteiligten widersprüchlich zu verhalten und erst im Urteil von einem zuvor gegebenen Hinweis oder einer Wahrunterstellung abzurücken (vgl. Bundesverfassungsgericht, Kammerbeschluß vom 15. August 1996 - 2 BvR 2600/95 - BGHSt 32, 44 ff.).

  • BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 393/84

    Nichtladung von Zeugen trotz Beweisbeschluß und Zahlung des Vorschusses

    Auszug aus BVerfG, 22.11.1996 - 2 BvR 1753/96
    Die Nichtberücksichtigung eines entscheidungserheblichen Beweisangebots verstößt aber gegen Art. 103 Abs. 1 GG , wenn sie im Prozeßrecht keine Stütze mehr findet (BVerfGE 69, 141 [144]).
  • BVerfG, 15.08.1996 - 2 BvR 2600/95

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerfG, 22.11.1996 - 2 BvR 1753/96
    Dieser verbietet es dem Gericht, sich zum Nachteil der Beteiligten widersprüchlich zu verhalten und erst im Urteil von einem zuvor gegebenen Hinweis oder einer Wahrunterstellung abzurücken (vgl. Bundesverfassungsgericht, Kammerbeschluß vom 15. August 1996 - 2 BvR 2600/95 - BGHSt 32, 44 ff.).
  • BVerfG, 26.03.1963 - 1 BvR 451/62

    Mangelnde Rechtswegerschöpfung - Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 22.11.1996 - 2 BvR 1753/96
    Ein hierauf gestützter Antrag wäre jedenfalls nicht offensichtlich aussichtslos und deshalb dem Beschwerdeführer unter dem Gesichtspunkt der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde zumutbar gewesen (vgl. BVerfGE 16, 1 [3]; stRspr).
  • BVerfG, 28.02.1992 - 2 BvR 1608/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Versagung von Asyl

    Auszug aus BVerfG, 22.11.1996 - 2 BvR 1753/96
    Auch wenn sich die Sicherheitskräfte vom Beschwerdeführer in erster Linie Informationen über seine Verwandten und andere PKK-Mitglieder erhofft haben sollten, hätte er doch die ihm zugefügten Mißhandlungen und Erniedrigungen wegen seiner Beziehungen zu den Gesuchten, mithin wegen des asylerheblichen Merkmals der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe, erdulden müssen (vgl. dazu Bundesverfassungsgericht, Kammerbeschlüsse vom 28. Februar 1992, InfAuslR 1992, S. 215 [218] und vom 28. Januar 1993, InfAuslR 1993, S. 142 [145]).
  • BVerfG, 28.01.1993 - 2 BvR 1803/92

    Asylerhebliche Zielgerichtetheit staatlicher Maßnahmen und ihre für eine

    Auszug aus BVerfG, 22.11.1996 - 2 BvR 1753/96
    Auch wenn sich die Sicherheitskräfte vom Beschwerdeführer in erster Linie Informationen über seine Verwandten und andere PKK-Mitglieder erhofft haben sollten, hätte er doch die ihm zugefügten Mißhandlungen und Erniedrigungen wegen seiner Beziehungen zu den Gesuchten, mithin wegen des asylerheblichen Merkmals der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe, erdulden müssen (vgl. dazu Bundesverfassungsgericht, Kammerbeschlüsse vom 28. Februar 1992, InfAuslR 1992, S. 215 [218] und vom 28. Januar 1993, InfAuslR 1993, S. 142 [145]).
  • OVG Schleswig-Holstein, 23.11.2016 - 3 LB 17/16

    Schutzstatus syrischer Flüchtlinge

    Politische Verfolgung kann auch dann vorliegen, wenn der oder die Betroffene lediglich der Gegenseite oder dem persönlichen Umfeld einer anderen Person zugerechnet wird, die ihrerseits Objekt politischer Verfolgung ist (BVerfG, Kammerbeschluss v. 22.11.1996 - 2 BvR 1753/96 -, juris Rn. 5).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.12.2016 - 1 A 10922/16

    Keine generelle Flüchtlingseigenschaft für Syrer

    Dies deckt sich mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, nach der politisch Verfolgte weder tatsächlich noch nach der Überzeugung des verfolgenden Staates selbst Träger eines verfolgungsverursachenden Merkmals sein müssen, sondern politische Verfolgung auch dann vorliegen kann, wenn der oder die Betroffene lediglich der Gegenseite oder dem persönlichen Umfeld einer anderen Person zugerechnet wird, die ihrerseits politischer Verfolgung unterliegt (BVerfG, Beschluss vom 22. November 1996 - 2 BvR 1753/96 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.05.2017 - A 11 S 562/17

    Verfolgung in Syrien wegen Wehrdienstentziehung

    Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG a.F. sowie zu Art. 16a Abs. 1 GG kennt diese ebenfalls nicht (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 10.07.1989 - 2 BvR 502/86 -, BVerfGE 80, 315 , und vom 20.12.1989 - 2 BvR 958/86 -, BVerfGE 81, 142 , Kammerbeschlüsse vom 08.11.1990 - 2 BvR 933/90 -, NVwZ 1991, 772, vom 28.02.1992 - 2 BvR 1608/90 -, InfAuslR 1992, 215 , vom 28.01.1993 - 2 BvR 1803/92 -, InfAuslR 1993, 142 , m.w.N., und vom 22.11.1996 - 2 BvR 1753/96 -, AuAS 1997, 6).
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