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   OVG Niedersachsen, 08.01.1998 - 11 L 3664/97   

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OVG Niedersachsen, 08.01.1998 - 11 L 3664/97 (https://dejure.org/1998,16188)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 08.01.1998 - 11 L 3664/97 (https://dejure.org/1998,16188)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 08. Januar 1998 - 11 L 3664/97 (https://dejure.org/1998,16188)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • VG Osnabrück - 5 A 777/96
  • OVG Niedersachsen, 08.01.1998 - 11 L 3664/97

Papierfundstellen

  • AuAS 1998, 141
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 18.06.1993 - 2 BvR 22/93

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die verfassungsrechtlichen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.01.1998 - 11 L 3664/97
    Allerdings verstößt die Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebotes dann gegen Art. 103 Abs. 1 GG, wenn sie im Prozeßrecht keine Stütze findet (st. Rspr. d. BVerwG, vgl. etwa Beschl. v. 18.6.1993, InfAuslR 1993, 349, 351).
  • VerfGH Berlin, 19.12.2006 - VerfGH 45/06

    Verfassungsbeschwerde: Verletzung des Grundrechts auf effektiven Rechtsschutz iSv

    Auch in der oberverwaltungsgerichtlichen Judikatur findet sich die Annahme einer generellen Rügeobliegenheit hinsichtlich der gehörswidrigen Ablehnungsgründe eines Beweisantrages lediglich in einer vereinzelten Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (AuAS 2003, 69) und - ansatzweise - noch in einem Beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (AuAS 1998, 141); beiden Entscheidungen lag jedoch kein vergleichbarer Sachverhalt zugrunde.

    Fälle dagegen, in denen das Rügerecht auch für die inhaltlich fehlerhafte, prozessrechtswidrige Ablehnung von Beweisanträgen aufgrund einer entsprechenden Anwendung des § 295 Abs. 1 ZPO für ausgeschlossen gehalten worden wäre, finden sich in der höchstrichterlichen Rechtsprechung und auch - mit Ausnahme der oben bereits genannten zwei Entscheidungen des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (AuAS 2003, 69) und des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (AuAS 1998, 141) - in der obergerichtlichen Rechtsprechung nicht.

  • VGH Hessen, 17.01.2003 - 3 UZ 484/01

    Gehörsrüge bei abgelehntem Beweisantrag

    Auf einen Gehörsverstoß kann sich der Betroffene jedoch nur berufen, wenn er zuvor alle prozessualen und faktischen Möglichkeiten wahrgenommen hat, um sich Gehör zu verschaffen (vgl. BVerwG, B. v. 8.12.1988, NJW 1989 S. 1233, OVG Münster, Beschluss vom 20.04.1995, NVwZ Beilage 1995 S. 59; OVG Lüneburg, Beschluss vom 08.01.1998, AuAS 1998 S. 141, Hamburgisches OVG, Beschluss vom 23.09.1998 - BS 129/96 -, zitiert nach JURIS; Hess. VGH, Beschluss vom 07.02.2001 - 6 UZ 695/99.A -).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.07.1998 - 9 S 1592/98

    Prozeßkostenhilfe: Zulassungsverfahren und Rechtsmittelverfahren bilden

    Das Zulassungsverfahren und das anschließende Rechtsmittelverfahren bilden im Sinne dieser Vorschrift nicht zwei gesonderte Verfahren, sondern einen einheitlichen Rechtszug (ebenso OVG Thüringen, Beschluß vom 23.01.1998 - 3 ZKO 496/97 -, AuAS 1998, 141; Eyermann/Happ, § 124a VwGO Rdnr. 5 a.E.; vgl. für die Revision BVerwG, Beschluß vom 29.11.1994 - 11 KSt 1.94 -, Buchholz 310 § 319 VwGO Abs. 2 Nr. 2; a.A. Hess. VGH, Beschluß v. 08.08.1997 - 12 UZ 4496/96.A -, NJW 1998, 553).
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