Rechtsprechung
VG Gießen, 08.03.1999 - 1 G 30295/99.A |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 29 Abs 3 S 1 AsylVfG, § 26a Abs 2 AsylVfG, Art 16a Abs 1 GG, Art 16a Abs 5 GG, § 5 Abs 2 DublÜbk
Unbeachtlicher Asylantrag - hier: Einreise aus einem sicheren Drittstaat - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- AuAS 1999, 136
Wird zitiert von ...
- VG Gießen, 02.10.2000 - 1 G 3206/00
Zur Zuständigkeit für die Durchführung des Asylverfahrens nach dem DublÜbk
Die beiden Varianten "Zuständigkeit des sicheren Drittstaates und "Übernahme der Zuständigkeit des sicheren Drittstaates" des § 29 Abs. 3 S. 1 AsylVfG sind bei den Antragstellern zu 1. bis 3. erfüllt (vgl. zu Spanien und zum Nachstehenden VG Gießen, Beschluss vom 08.03.1999 - 1 G 30295/99.A -, AuAS 1999, 136).Dieser Entscheidung steht auch die Drei-Monats-Frist des § 29 Abs. 2 AsylVfG nicht entgegen (ebenso VG Gießen, Beschluss vom 31.03.1998 - 6 G 32096/97.A - Beschluss vom 08.03.1999, a.a.O.).
Deshalb besteht keine Notwendigkeit, § 29 Abs. 2 AsylVfG entgegen der Systematik des Gesetzes auf § 29 Abs. 3 AsylVfG anzuwenden (vgl. VG Arnsberg, Beschluss vom 27.02.1996 - 6 L 90/96.A - VG Gießen, Beschluss vom 08.03.1999, a.a.O.).