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   VG Gießen, 15.05.2002 - 2 E 1370/01.A   

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VG Gießen, 15.05.2002 - 2 E 1370/01.A (https://dejure.org/2002,12627)
VG Gießen, Entscheidung vom 15.05.2002 - 2 E 1370/01.A (https://dejure.org/2002,12627)
VG Gießen, Entscheidung vom 15. Mai 2002 - 2 E 1370/01.A (https://dejure.org/2002,12627)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 53 Abs 6 AuslG
    Gesundheitszustand als Abschiebungshindernis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Zuerkennung von Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernis bei Vorliegen einer schweren psychischen Erkrankung des Ausländers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • AuAS 2002, 228 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 29.07.1999 - 9 C 2.99

    Androhung der Abschiebung nach Rest-Jugoslawien/Kosovo - Krankheiten der

    Auszug aus VG Gießen, 15.05.2002 - 2 E 1370/01
    Allerdings erfasst § 53 AuslG nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ausschließlich Gefahren, die dem Ausländer im Zielland der Abschiebung drohen (vgl. BVerwG v. 29.07.1999, 9  C 2/99), so dass krankheitsbedingte Gefahren, die sich allein als Folge der Abschiebung und nicht wegen der spezifischen Verhältnisse im Zielstaat der Abschiebung ergeben, nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge fallen (vgl. BVerwG v. 15.10.1999, 9 C 7/99).

    Besteht jedoch die konkrete erhebliche Gefahr, dass sich die Krankheit des ausreisepflichtigen Ausländers alsbald nach seiner Rückkehr in seinen Heimatstaat wesentlich oder sogar lebensbedrohlich verschlechtern wird, so handelt sich um ein zielstaatbezogenes Geschehen, das die Zuerkennung eines Abschiebungshindernisses nach § 53 Abs. 6 AuslG rechtfertigt (vgl. BVerwG v. 25.11.1997, 9 C 58/96; BVerwG v. 29.07.1999, 9 C 2/99; OVG NW v. 20.10.2000, 18 B 1520/00; Saarländisches OVG v. 20.09.1999, 9 Q 286/98).

    Zwar mag die somit zu befürchtende dramatische Verschlimmerung des psychischen Zustandes des Klägers zu 1) im Falle einer Rückkehr in die Türkei auch durch seine individuelle Konstitution mitbedingt sein, hierauf kommt es jedoch nicht an (vgl. dazu BVerwG v. 25.11.1997, 9 C 58/96; BVerwG v. 29.07.1999, 9 C 2/99).

  • BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 9.95

    Abschiebungsschutz für Flüchtlinge

    Auszug aus VG Gießen, 15.05.2002 - 2 E 1370/01
    Da es im Rahmen dieser Vorschrift nicht darauf ankommt, von wem die Gefahr ausgeht oder wodurch sie hervorgerufen wird (BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 9.95 -, BVerwGE 99, 324 = DVBl. 1996, 203 = NVwZ 1996, 199 = AuAS 1996, 32 = InfAuslR 1996, 149), sind insoweit Übergriffe auch nichtstaatlicher Stellen geeignet, eine Entscheidung über die Gewährung von Abschiebungsschutz nach § 53 Abs. 6 AuslG zu ermöglichen, wenn die Gefahren für die durch diese Vorschriften geschützten Rechtsgüter mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit drohen.

    Dabei bleibt es aber auch insoweit bei dem für § 53 Abs. 4 AuslG geltenden Wahrscheinlichkeitsmaßstab, auch dann, wenn entsprechende Eingriffe bereits vor der Ausreise erfolgt sind (BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 9.95 -, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 25.09.1996 - A 16 S 2211/95

    Verpflichtungsklage auf Gewährung von Abschiebungsschutz nach AuslG 1990 § 51 und

    Auszug aus VG Gießen, 15.05.2002 - 2 E 1370/01
    Zu diesen extremen Gefahren für Leib und Leben gehören auch Gefahren, die infolge völliger Unterversorgung der Bevölkerung mit dem elementaren Bedarf des täglichen Lebens entstehen, denn auch ein solcher extremer Mangel kann die Existenz der davon Betroffenen in lebensbedrohlicher Weise gefährden (vgl. VGH Baden-Württemberg, 25.09.1996 - A 16 S 2211/95 -).
  • BVerwG, 02.09.1997 - 9 C 40.96

    Gefahrenquelle und Staatlichkeit der Mißhandlung nach Art. 3 EMRK;

    Auszug aus VG Gießen, 15.05.2002 - 2 E 1370/01
    Ist dabei die Abschiebung in den Zielstaat aus tatsächlichen Gründen jedoch nur auf einem bestimmten Weg möglich und sind dabei sichere Landesteile nicht ohne extreme Gefahren zu erreichen, so ist auch bei nicht landesweiter extremer Gefahrenlage Abschiebungsschutz nach § 53 Abs. 6 AuslG zu gewähren (BVerwG, 02.09.1997 - 9 C 40.96 -, zur Veröffentlichung in der amtl. Sammlung vorgesehen).
  • BVerwG, 15.10.1999 - 9 C 7.99

    Zurückverweisung des Verfahrens an das Berufungsgericht - Voraussetzungen an

    Auszug aus VG Gießen, 15.05.2002 - 2 E 1370/01
    Allerdings erfasst § 53 AuslG nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ausschließlich Gefahren, die dem Ausländer im Zielland der Abschiebung drohen (vgl. BVerwG v. 29.07.1999, 9  C 2/99), so dass krankheitsbedingte Gefahren, die sich allein als Folge der Abschiebung und nicht wegen der spezifischen Verhältnisse im Zielstaat der Abschiebung ergeben, nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge fallen (vgl. BVerwG v. 15.10.1999, 9 C 7/99).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.10.2000 - 18 B 1520/00

    Begründung eines Abschiebungshindernisses wegen einer ärztlichen

    Auszug aus VG Gießen, 15.05.2002 - 2 E 1370/01
    Besteht jedoch die konkrete erhebliche Gefahr, dass sich die Krankheit des ausreisepflichtigen Ausländers alsbald nach seiner Rückkehr in seinen Heimatstaat wesentlich oder sogar lebensbedrohlich verschlechtern wird, so handelt sich um ein zielstaatbezogenes Geschehen, das die Zuerkennung eines Abschiebungshindernisses nach § 53 Abs. 6 AuslG rechtfertigt (vgl. BVerwG v. 25.11.1997, 9 C 58/96; BVerwG v. 29.07.1999, 9 C 2/99; OVG NW v. 20.10.2000, 18 B 1520/00; Saarländisches OVG v. 20.09.1999, 9 Q 286/98).
  • BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 15.95

    Abschiebungshindernis - Menschenrechte - Gefährdung - Naturkatastrophen -

    Auszug aus VG Gießen, 15.05.2002 - 2 E 1370/01
    Allerdings ist § 53 Abs. 6 S. 2 AuslG verfassungskonform dahin auszulegen und anzuwenden, dass von der Abschiebung eines unter diese Bestimmungen fallenden Ausländers nach § 53 Abs. 6 S. 1 AuslG abzusehen ist, wenn das Verfassungsrecht dies gebietet (BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 15.95 -, a.a.O.).
  • VGH Hessen, 22.12.1999 - 6 UE 3557/98

    Entscheidung über Asylfolgeantrag und Feststellung von Abschiebungshindernissen

    Auszug aus VG Gießen, 15.05.2002 - 2 E 1370/01
    Das Begehren der Kläger auf Wiederaufgreifen ihres Verfahrens, soweit Abschiebungshindernisse nach § 53 AuslG betroffen sind, richtet sich unmittelbar nach § 51 VwVfG (vgl. Hess.VGH vom 22.12.1999, 6 UE 3557/98), da die Regelung des § 71 AsylVfG nur den Asylantrag betrifft, welcher gemäß § 13 Abs. 2 AsylVfG nicht zugleich ein Antrag auf Feststellung des Vorliegens der Voraussetzungen des § 53 AuslG ist, unabhängig davon, dass das Bundesamt gemäß § 24 Abs. 2 AsylVfG dies nach Stellung eines Asylantrages zu prüfen hat.
  • BVerwG, 14.03.1997 - 9 B 627.96

    Unsubstantiiertheit von Beweisanträge, die dazu dienen sollen, Behauptungen zu

    Auszug aus VG Gießen, 15.05.2002 - 2 E 1370/01
    Dabei kommt es nicht darauf an, von wem die Gefahr ausgeht oder wodurch sie hervorgerufen wurde (BVerwG, 14.03.1997 - 9 B 627.96 -).
  • BVerwG, 04.06.1996 - 9 C 134.95

    Ausländerrecht: Abschiebungsschutz wegen Bürgerkrieg, Afghanistan

    Auszug aus VG Gießen, 15.05.2002 - 2 E 1370/01
    § 53 Abs. 6 S. 1 AuslG erfasst nach dieser Auslegung allgemeine Gefahren im Sinne des § 53 Abs. 6 S. 2 AuslG auch dann nicht, wenn sie den einzelnen Ausländer konkret oder in individualisierbarer Weise betreffen (BVerwG, 04.06.1996 - 9 C  134.95 -, InfAuslR 1996, 289 = NVwZ 1996, Beilage Nr. 12, 89).
  • OVG Saarland, 20.09.1999 - 9 Q 286/98
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.01.2005 - 8 A 1242/03

    Türkei, Krankheit, Posttraumatische Belastungsstörung, Paranoid-halluzinatorische

    So etwa VGH Bad.-Württ., Urteil vom 7.11.2002 - A 12 S 907/00 -, UA S. 30 f.; VG Gießen, Urteil vom 14.5.2004 - 10 E 5903/03.A -, UA S. 18; VG Düsseldorf, Urteile vom 17.2.2003 - 17 K 1962/02.A -, UA S. 16 f., und vom 7.5.2004 - 26 K 4376/03.A -, UA S. 8 f.; a.A. in einem Einzelfall: VG Gießen, Urteil vom 15.5.2002 - 2 E 1370/01 -, AuAS 2002, 228.
  • VG Düsseldorf, 28.05.2003 - 20 K 6378/01

    Voraussetzungen des Anspruchs einer erkrankten türkischen Staatsangehörigen

    Insoweit verweist sie auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Gießen vom 15. Mai 2002 - 2 E 1370/01.A -.

    Die dort geäußerte Annahme, dass ein noch in der Entwicklung befindliches Kind einer anderen und spezialisierten Betreuung bei Vorhandensein einer Gehirnkrankheit bedarf als ein Erwachsener", VG Gießen, Urteil vom 15. Mai 2002 - 2 E 1370/01 -, ist nicht ohne weiteres einleuchtend, sofern mit ihr nicht nur die Selbstverständlichkeit gemeint sein soll, dass an Epilepsie erkrankte Kinder anders zu behandeln sind als Erwachsene mit dieser Krankheit.

  • VG Aachen, 16.03.2005 - 6 K 448/05

    Türkei, Kurden, Aleviten, Glaubwürdigkeit, Gruppenverfolgung, Situation bei

    So etwa VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 7. November 2002 - A 12 S 907/00 -, UA S. 30 f.; VG Gießen, Urteil vom 14. Mai 2004 - 10 E 5903/03.A -, UA S. 18; VG Düsseldorf, Urteil vom 17. Februar 2003 - 17 K 1962/02.A -, UA S. 16 f.; Urteil vom 7. Mai 2004 - 26 K 4376/03.A -, UA S. 8 f.; a.A. in einem Einzelfall: VG Gießen, Urteil vom 15. Mai 2002 - 2 E 1370/01 -, AuAS 2002, 228.
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