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   VGH Hessen, 10.10.2005 - 9 TG 2403/05   

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VGH Hessen, 10.10.2005 - 9 TG 2403/05 (https://dejure.org/2005,7203)
VGH Hessen, Entscheidung vom 10.10.2005 - 9 TG 2403/05 (https://dejure.org/2005,7203)
VGH Hessen, Entscheidung vom 10. Oktober 2005 - 9 TG 2403/05 (https://dejure.org/2005,7203)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Verlängerung einer erteilten Aufenthaltserlaubnis ; Ermöglichung des weiteren Aufenthalts zur Vermeidung einer unzumutbaren Härte; Unzumutbarkeit der Verhältnisse in der ehelichen Lebensgemeinschaft

  • Judicialis

    AufenthG § 31 Abs. 2 S. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AufenthG § 31 Abs. 2 S. 2
    Ausländerrecht: eigenständiges Aufenthaltsrecht wegen besonderer Härte - besondere Härte, Beeinträchtigung schutzwürdiger Belange, eigenständiges Aufenthaltsrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 789
  • DÖV 2006, 177
  • AuAS 2005, 266
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Baden-Württemberg, 28.02.2003 - 13 S 2798/02

    Trennung wegen Misshandlung - Aufenthaltserlaubnis für Ehegatten

    Auszug aus VGH Hessen, 10.10.2005 - 9 TG 2403/05
    Ob etwas anderes in den Fällen gelten muss, in welchen der nachgezogene Ausländer aufgrund des Verhaltens seines Ehegatten zu einer freien Willensbildung nicht mehr in der Lage war (so VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 28. Februar 2003 - 13 S 2798/02 -, InfAuslR 2003, 232 = AuAS 2003, 159 = NVwZ-RR 2003, 782), bedarf hier keiner Entscheidung.
  • OVG Hamburg, 06.09.2019 - 1 Bs 155/19

    Besondere Härte nach AufenthG 2004 § 31 Abs 2 S 2 Alt 3

    Anderes könnte ausnahmsweise z.B. dann gelten, wenn dem nachgezogenen Ehegatten eine freie Willensentscheidung nicht möglich war (vgl. VGH Mannheim, Beschl. v. 28.2.2003, 13 S 2798/02, InfAuslR 2003, 232), eine Trennung ihn oder Kinder gefährdet hätte oder der Ehepartner dem zugezogenen Ehegatten zuvorkommt, um zu verhindern, dass dieser ein eigenes Aufenthaltsrecht erhält (vgl. auch: OVG Hamburg, Beschl. v. 2.11.2007, 4 Bf 69/07.Z n.v., Beschl. v. 3.8.2015, 4 So 119/14, n.v., Beschl. v. 28.1.2019, 1 Bf 163/18.Z, n.v.; ebenso: OVG Lüneburg, Beschl. v. 4.12.2018, 13 ME 458/18, AuAS 2019, 14, juris Rn. 6; VGH München, Beschl. v. 25.6.2018, 10 ZB 17.2436, juris Rn. 12; VGH Kassel, 9. Senat, Beschl. v. 10.10.2015, 9 TG 2403/05, AuAS 2005, 266, juris Rn. 5; Dienelt in Bergmann/Dienelt, AuslR, 12. Auflage 2018, § 31 AufenthG Rn. 63; lediglich indizielle Wirkung im Rahmen der Gesamtwürdigung, ob die Trennung unzumutbar ist: OVG Saarlouis, Beschl. v. 19.4.2018, 2 B 52/18, juris Rn. 15; Beschl. v. 24.2.2011, 2 B 17/11, juris Rn. 17; OVG Bautzen, 12.1.2018, 3 B 325/17, DVBl 2018, 668, juris Rn. 18; OVG Berlin/Brandenburg, Beschl. v. 7.7.2011, OVG 2 S 63.11 u.a., juris Rn. 4; VGH Kassel, 7. Senat, Beschl. v. 17.1.2007, 7 TG 2908/06, AuAS 2007, 122, juris Rn. 14 f.; Marx in GK AufenthG, Stand April 2019, § 31 AufenthG Rn. 71 f.).

    In den Fällen, in denen die eheliche Lebensgemeinschaft durch den Ehepartner des nachgezogenen Ausländers aufgelöst wird, besteht dagegen regelmäßig kein Grund, davon auszugehen, dass ihm das weitere Festhalten an der ehelichen Lebensgemeinschaft unzumutbar war (vgl. VGH Kassel, Beschl. v. 10.10.2005, FamRZ 2006, 789).

  • VGH Hessen, 17.01.2007 - 7 TG 2908/06

    Eigenständiges Aufenthaltsrecht des vergewaltigten Ehegatten

    Ein eigenständiges Aufenthaltsrecht des Ehegatten zur Vermeidung einer besonderen Härte setzt nach § 31 Abs. 2 Satz 2, 2. Alt. AufenthG tatbestandlich die objektive Unzumutbarkeit des weiteren Festhaltens an der ehelichen Lebensgemeinschaft für den nachgezogenen Ehegatten voraus, nicht aber, dass die Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft durch ihn erfolgte (entgegen Hess. VGH, Beschluss vom 10. Oktober 2005 - 9 TG 2403/05 - AuAS 2005, 266).

    Im Hinblick auf ein eigenständiges Aufenthaltsrecht der Antragstellerin wegen besonderer Härte gemäß § 31 Abs. 2 Satz 2, 2. Alt. AufenthG führte das Verwaltungsgericht unter Bezugnahme auf den Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 10. Oktober 2005 - 9 TG 2403/05 -, AuAS 2005, 266 - aus, eine besondere Härte sei grundsätzlich nur dann gegeben, wenn der sich auf das eigenständige Aufenthaltsrecht berufende nachgezogene Ausländer und nicht der andere Ehegatte die Lebensgemeinschaft beendet habe.

    Der beschließende 7. Senat folgt aufgrund dieser Auslegung nicht der vom 9. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs im Beschluss vom 10. Oktober 2005 - 9 TG 2403/05 - vertretenen restriktiven Auffassung, wonach § 31 Abs. 2 Satz 2, 2. Alt. AufenthG grundsätzlich nur demjenigen Ehegatten zugute kommen soll, der wegen der Beeinträchtigung seiner schutzwürdigen Belange die eheliche Lebensgemeinschaft auch tatsächlich beendet habe, und eine Ex-Post-Betrachtung mit dem Ergebnis, eigentlich sei objektiv die Fortführung der ehelichen Gemeinschaft für den Betroffenen unzumutbar gewesen, obwohl er sie weitergeführt habe, für die Bejahung des Tatbestandes des § 31 Abs. 2 Satz 2, 2. Alt. AufenthG nicht ausreichend sei.

  • VG Stuttgart, 10.07.2018 - 11 K 17477/17

    Verlängerung der familiären Aufenthaltserlaubnis; unterbrochene Ehebestandszeit;

    Will aber der stammberechtigte Ehegatte die Ehe nicht mehr fortsetzen, so liegt hierin ein Indiz, dass dem nachgezogenen Ehepartner das Festhalten an der ehelichen Lebensgemeinschaft nicht unzumutbar ist; von einer besonderen Härte im Sinne des § 31 Abs. 2 Satz 2 Alt. 3 AufenthG kann dann nicht ausgegangen werden (vgl. VGH Kassel, Beschl. v. 10.10.2005 - 9 TG 2403 - DÖV 2006, 177; OVG Lüneburg, Beschl. v. 29.11.2011 - 8 ME 120/11 - juris - OVG Münster, Beschl. v. 26.01.2007 - 19 A 3125/05 - juris - VGH München, Beschl. v. 12.12.2017 - 10 ZB 17.1993 - juris - Beschl. v. 13.08.2009 - 10 ZB 09.1020 - juris - und Beschl. v. 15.03.2007 - 19 ZB 06.3197 - juris - VGH Mannheim, Beschl. v. 05.03.2013 - 11 S 2255/12 - n.v. - und Beschl. v. 18.08.2008 - 13 S 1606/08 - n.v. -).
  • OVG Niedersachsen, 29.11.2011 - 8 ME 120/11

    Notwendigkeit des Fortbestehens der mit dem deutschen Ehepartner bestehenden

    Grundvoraussetzung für die Annahme des Härtegrundes nach § 31 Abs. 2 Satz 2 Alt. 2 AufenthG ist daher regelmäßig, dass der zugezogene ausländische Ehegatte die eheliche Lebensgemeinschaft aus eigener Initiative beendet hat (vgl. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Ausländergesetzes, BT-Drs. 14/2368, S. 4; Bayerischer VGH, Beschl. v. 15.3.2007 - 19 ZB 06.3197 -, juris Rn. 5; Hessischer VGH, Beschl. v. 10.10.2005 - 9 TG 2403/05 -, DÖV 2006, 177; OVG Berlin-Brandenburg Beschl. v. 2.10.2007 - 3 S 94.07 -, juris Rn. 5; GK-AufenthG, Stand: Oktober 2011, § 31 Rn. 182 f.).
  • OVG Saarland, 24.02.2011 - 2 B 17/11

    Nacheheliches Aufenthaltsrecht

    (vgl. etwa (generell) VGH München, Beschluss vom 13.8.2009 - 10 ZB 09.1020 -, bei juris, VGH Kassel, Beschluss vom 10.10.2005 - 9 TG 2403/05 -, DÖV 2006, 177, zustimmend: Storr/Wenger/Eberle/Albrecht/Harms, Zuwanderungsrecht, 2. Auflage 2008, § 31 Rn 24, ablehnend dagegen: Huber, AufenthG, 1. Auflage 2010, § 31 Rn 16).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.10.2007 - 3 S 94.07

    Indizwirkung der Fortsetzung der ehelichen Gemeinschaft bei Übergriffen des

    Dem kommt zumindest Indizwirkung gegen die reklamierte Unzumutbarkeit zu, die eheliche Lebensgemeinschaft fortzuführen (vgl. auch OVG Bremen, Beschluss vom 21. Februar 2005 - 1 B 22.05 -, juris, Rz. 10; weitergehend VGH Kassel, Beschluss vom 10. Oktober 2005, AuAS 2005, 266, 267; VGH München, Beschluss vom 15. März 2007 - 19 ZB 06.3197 -, juris, Rz. 5).
  • VG Freiburg, 08.02.2013 - 4 K 1731/12

    Befristung einer Aufenthaltserlaubnis; besondere Härte; Fiktionswirkung

    Vielmehr ist ihm das weitere Festhalten an der ehelichen Lebensgemeinschaft schon gar nicht möglich, weil der andere Ehepartner ihn verlassen hat ( vgl. hierzu Saarl. OVG, Beschluss vom 24.02.2011 - 2 B 17/11 -, m.w.N.; Bayer. VGH, Beschluss vom 13.08.2009 - 10 ZB 09.1020 -, juris; Hess VGH, Beschluss vom 10.10.2005, AuAS 2005, 266; VG Münster, Beschluss vom 09.07.2012 - 8 L 293/12 -, juris; VG Freiburg, Beschluss vom 02.09.2005 - 1 K 1534/05 -, juris ).
  • VGH Bayern, 17.01.2014 - 10 ZB 13.1783

    Zulassungsantrag; eigenständiges Aufenthaltsrecht des ausländischen Ehegatten;

    In der Rechtsprechung und Teilen der Kommentarliteratur wird die Auffassung vertreten, dass immer dann, wenn zwar eine Beeinträchtigung der schutzwürdigen Belange des Ehegatten vorliegt, der Ehegatte aufgrund dieser Beeinträchtigungen die Trennung aber nicht selbst herbeiführt, das Aufrechterhalten der ehelichen Lebensgemeinschaft für ihn nicht unzumutbar war (HessVGH, B.v. 10.10.2005 - 9 TG 2403/05 - juris Rn. 5; NdsOVG, B.v. 29.11.2011 - 8 ME 120/11 - juris Rn. 10; BayVGH, B.V. 13.8.2009 - 10 ZB 09.1020 - juris Rn. 3; Dienelt in Renner/Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, Komm. 10. Aufl. 2013, § 31 Rn. 56).
  • VG München, 21.02.2013 - M 12 K 12.4701

    Verkürzung der Aufenthaltserlaubnis; Eigenständiges Aufenthaltsrecht; Keine

    Aus dem Gedanken, dass der Ausländer, der wegen einer unzumutbaren ehelichen Situation die eheliche Lebensgemeinschaft vor Ablauf der Dreijahresfrist auflöst, keine aufenthaltsrechtlichen Nachteile erleiden soll, wird abgeleitet, dass grundsätzlich derjenige nachgezogene Ehegatte, der sich auf das eigenständige Aufenthaltsrecht beruft und nicht der andere Ehegatte die Lebensgemeinschaft beendet haben muss (str.; VGH Kassel v. 10.10.2005, AuAS 2005, 266; a.A.: Hailbronner, a.a.O., Rn 28).
  • VG München, 01.03.2011 - M 4 K 09.5758

    Ausländerrecht; Kosovo; nachträgliche Befristung Aufenthaltserlaubnis; keine

    Eine rückblickende Betrachtung mit dem Ergebnis, dass die Fortführung der Ehe objektiv unzumutbar gewesen sei, obwohl der betroffene Ausländer sie weiterführen wollte, reicht nicht aus, um eine besondere Härte anzunehmen (vgl. BayVGH v. 19.8.2010 - 19 CS 10.1751; v. 15.3.2007 - 19 ZB 06.3197; v. 17.3.2005 - 24 C 05/92; VGH Hessen v. 10.10.2005 -9 TG 2403/05, juris).
  • VGH Bayern, 15.03.2007 - 19 ZB 06.3197

    Aufenthaltserlaubnis - eheliche Lebensgemeinschaft - Auflösung - besondere Härte

  • VG Saarlouis, 22.12.2010 - 10 L 2181/10

    Voraussetzungen zum Vorliegen einer besonderen Härte im Rahmen eines

  • VG Würzburg, 21.01.2013 - W 7 K 12.431

    Nachträgliche Verkürzung der Geltungsdauer einer Aufenthaltserlaubnis; keine

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2007 - 19 A 3125/05

    Gefahr der Beendigung eines akzessorischen Aufenthaltsrechts bei Beendigung einer

  • VGH Bayern, 27.04.2009 - 19 ZB 08.1550

    Besondere Härte infolge der wegen einer Beeinträchtigung der schutzwürdigen

  • VGH Hessen, 22.09.2015 - 6 B 1311/15

    Ehebestandszeit, unzumutbare Härte, Beendigung der ehelichen Lebensgemeinschaft,

  • VG Würzburg, 05.03.2012 - W 7 K 11.751

    Nachträgliche Verkürzung der Aufenthaltserlaubnis; keine besondere Härte für

  • VG Berlin, 22.12.2008 - 24 A 292.08

    D (A), Aufenthaltserlaubnis, nachträgliche Befristung, Ehegattennachzug,

  • VG Münster, 09.07.2012 - 8 L 293/12

    Absehen von der Voraussetzung des dreijährigen rechtmäßigen Bestandes der

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