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   OVG Niedersachsen, 14.07.2008 - 8 ME 39/08   

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OVG Niedersachsen, 14.07.2008 - 8 ME 39/08 (https://dejure.org/2008,14515)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 14.07.2008 - 8 ME 39/08 (https://dejure.org/2008,14515)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 14. Juli 2008 - 8 ME 39/08 (https://dejure.org/2008,14515)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Duldungslage für angebliche Roma aus dem Kosovo

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 23 AufenthG; § 25 Abs. 5 AufenthG; § 104a AufenthG; Art. 8 EMRK; § 48 VwVfG; § 51 VwVfG
    Duldung für angebliche Roma aus dem Kosovo; Aussetzung der Abschiebung zur Sicherung eines Anspruchs auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 60 a Abs. 2
    D (A), Abschiebungshindernis, inlandsbezogene Vollstreckungshindernisse, Kosovo, Kosovaren, Roma, Memorandum of Understanding, UNMIK, Readmission Policy, UNHCR-Positionspapier

  • Judicialis

    AufenthG § 23; ; AufenthG § 25 Abs. 5; ; AufenthG § 104a; ; EMRK Art. 8; ; VwVfG § 48; ; VwVfG § 51

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Duldung für angebliche Roma aus dem Kosovo; Aussetzung der Abschiebung zur Sicherung eines Anspruchs auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AuAS 2008, 231
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • RG, 29.05.1907 - I 367/06

    Patentgesetz; Gewerbsmäßige Benutzung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.07.2008 - 8 ME 39/08
    Dem stehen bereits die gegenteiligen Ausführungen in dem rechtskräftigen Urteil des Verwaltungsgerichts Braunschweig vom 18. Dezember 2007 ( - 4 A 367/06 -) entgegen.

    Da die Antragsteller gegen diesen Bescheid Klage erhoben hatten und der geltend gemachte Verpflichtungsanspruch im laufenden verwaltungsgerichtlichen Verfahren (4 A 367/06) zutreffend (vgl. Senatsbeschl. v. 7.9.2007 - 8 PA 84/07 -, juris; OVG Madgeburg, Beschl. v. 29.5.2008 - 2 O 76/08, jeweils m. w. N) auch an Hand der zwischenzeitlich in Kraft getretenen Bleiberechtsregelung sowie der gesetzlichen Altfallregelung geprüft, aber verneint worden ist, bezieht sich hierauf auch die mit der rechtskräftigen Abweisung der Klage am 9. Februar 2008 eingetretene Bestandskraft des Bescheides.

  • OVG Niedersachsen, 07.09.2007 - 8 PA 84/07

    Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis trotz der Möglichkeit einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.07.2008 - 8 ME 39/08
    Da die Antragsteller gegen diesen Bescheid Klage erhoben hatten und der geltend gemachte Verpflichtungsanspruch im laufenden verwaltungsgerichtlichen Verfahren (4 A 367/06) zutreffend (vgl. Senatsbeschl. v. 7.9.2007 - 8 PA 84/07 -, juris; OVG Madgeburg, Beschl. v. 29.5.2008 - 2 O 76/08, jeweils m. w. N) auch an Hand der zwischenzeitlich in Kraft getretenen Bleiberechtsregelung sowie der gesetzlichen Altfallregelung geprüft, aber verneint worden ist, bezieht sich hierauf auch die mit der rechtskräftigen Abweisung der Klage am 9. Februar 2008 eingetretene Bestandskraft des Bescheides.

    Schließlich steht den bislang erkennbar nicht integrierten, seit ihrer Einreise zur Sicherung des Lebensunterhalts der Familie auf öffentliche Mittel angewiesenen Antragstellern auch aus § 25 Abs. 5 AufenthG (i. V. m. Art. 8 EMRK) schon deshalb kein Aufenthaltsrecht zu, weil sie im Bundesgebiet nie ein (asylverfahrensunabhängiges) Aufenthaltsrecht besaßen, sie vielmehr ausreisepflichtig waren und sind, sie ihrer Ausreisepflicht trotz bestehender Möglichkeit, freiwillig auszureisen, nicht nachgekommen sind und ihnen hieraus nunmehr kein Aufenthaltsanspruch erwachsen kann (vgl. nur Senatsbeschl. v. 7.9.2007 - 8 PA 84/07 -, juris, m. w. N., sowie EGMR, Urt. v. 8.4.2008 - 21.878/06 -, Newsletter Menschenrechte 2008, S. 86 ff.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.05.2008 - 2 O 76/08

    Prozesskostenhilfe für eine Klage auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis auf

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.07.2008 - 8 ME 39/08
    Da die Antragsteller gegen diesen Bescheid Klage erhoben hatten und der geltend gemachte Verpflichtungsanspruch im laufenden verwaltungsgerichtlichen Verfahren (4 A 367/06) zutreffend (vgl. Senatsbeschl. v. 7.9.2007 - 8 PA 84/07 -, juris; OVG Madgeburg, Beschl. v. 29.5.2008 - 2 O 76/08, jeweils m. w. N) auch an Hand der zwischenzeitlich in Kraft getretenen Bleiberechtsregelung sowie der gesetzlichen Altfallregelung geprüft, aber verneint worden ist, bezieht sich hierauf auch die mit der rechtskräftigen Abweisung der Klage am 9. Februar 2008 eingetretene Bestandskraft des Bescheides.
  • OVG Niedersachsen, 12.10.2005 - 8 ME 163/05

    Abschiebung in den Kosovo; kein Abschiebungshindernis aufgrund von Gesprächen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.07.2008 - 8 ME 39/08
    Der Senat hat schon unter Geltung des bislang den Rückführungen in das Kosovo zu Grunde liegenden Verwaltungsabkommens (sog. Memorandum of Understanding) zwischen dem Bundesinnenministerium und der UNMIK entschieden (vgl. Beschl. v. 12.10.2005 - 8 ME 163/05 -, InfAuslR 2006, 40 f. = NVwZ 2006, 362 f.), dass sich weder aus diesem Abkommen noch aus den für die UNMIK im Übrigen geltenden Bestimmungen Ansprüche der Abzuschiebenden gegenüber deutschen Behörden ergeben.
  • OVG Niedersachsen, 14.05.2009 - 8 LB 158/06

    Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis sowie auf eine Befristung der

    Denn mit dem landesrechtlichen Abschiebestopp wird - wie der Senat wiederholt entschieden hat (vgl. etwa Beschl. v. 14.7.2008 - 8 ME 39/08 -, AuAS 2008, 231 ff., m. w. N.) - nicht einer besonderen humanitären Schutzbedürftigkeit der betroffenen Volkszugehörigen Rechnung getragen, sondern allein die Konsequenz aus der in der Vergangenheit fehlenden Aufnahmebereitschaft des Kosovo (und anderer Staaten) gezogen.

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. etwa Beschl. v. 17.7.2008 - 8 ME 42/08 -, juris, und v. 14.7.2008 , a. a. O. , jeweils m. w. N; vgl. auch Nds. OVG, Urt. v. 29.1.2009 - 11 LB 136/07 -, juris, Rn. 60, dort offen gelassen) steht dem schon entgegen, dass der Kläger abgesehen von der insoweit nach § 55 Abs. 3 AsylVfG unerheblichen Zeit der Durchführung der Asylverfahren nie über ein Aufenthaltsrecht verfügt, sondern immer nur eine Duldung besessen hat, d. h. ausreisepflichtig war, und dieser Ausreisepflicht trotz bestehender Ausreisemöglichkeit nicht von sich aus nachgekommen ist.

  • OVG Niedersachsen, 20.01.2009 - 10 ME 442/08

    Aussetzung der Abschiebung wegen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis

    Im Übrigen vermag das der Rückführungspraxis in den Kosovo zugrunde liegende Verwaltungsabkommen (Readmission Policy) Schutzansprüche von Angehörigen ethnischer Minderheiten aus dem Kosovo gegenüber deutschen Behörden nicht zu begründen (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 14. Juli 2008 - 8 ME 39/08 -, AuAS 2008, 231).
  • OVG Niedersachsen, 17.07.2008 - 8 ME 42/08

    Möglichkeit der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen;

    Hieran ist festzuhalten (vgl. zuletzt Senatsbeschl. v. 14.7.2008 - 8 ME 39/08 -).
  • OVG Niedersachsen, 29.07.2008 - 8 PA 46/08

    Berufen auf die Aufenthaltszeiten i.S.d. Altfallregelung des § 104a Abs. 1

    Zwar ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (beginnend mit Beschl. v. 7.9.2007 - 8 PA 83 und 84/07 -, jüngst Beschl. v. 14.7.2008 - 8 ME 39/08 - und v. 17.7.2008 - 8 ME 42/08 -, jeweils m. w. N., veröffentlicht in juris und in der Rechtsprechungsdatenbank der Niedersächsischen Verwaltungsgerichtsbarkeit im Internet) eine Prüfung auch dieser Rechtsgrundlage im gerichtlichen Verfahren angezeigt.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.06.2009 - L 11 AY 27/09

    Gewährung von Leistungen gem. § 2 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) im Wege

    Diese Interpretation liegt auch der ausländerrechtlicher Rechtsprechung zugrunde (vgl. z.B. OVG Niedersachsen, Beschluss vom 20. Januar 2009, Az: 10 MI 442/03, InfAuslR 2009, Seite 183 (185); Urteil vom 17. April 2007, Az: 10 LC 262/05; Beschluss vom 14. Juli 2008, Az: 8 ME 39/08; jeweils zur wechselnden Behauptung der Zugehörigkeit zur Gruppe der Albaner bzw. der Roma bei Herkunft aus dem Kosovo).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.06.2009 - L 11 AY 30/09
    Diese Interpretation liegt auch der ausländerrechtlichen Rechtsprechung zugrunde (vgl. z.B. OVG Niedersachsen, Beschluss vom 20. Januar 2009, Az: 10 MI 442/03, InfAuslR 2009, Seite 183 (185); Urteil vom 17. April 2007, Az: 10 LC 262/05; Beschluss vom 14. Juli 2008, Az: 8 ME 39/08; jeweils zur wechselnden Behauptung der Zugehörigkeit zur Gruppe der Albaner bzw. der Roma bei Herkunft aus dem Kosovo).
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