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   LAG Düsseldorf, 18.03.1999 - 11 Sa 1950/98   

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LAG Düsseldorf, 18.03.1999 - 11 Sa 1950/98 (https://dejure.org/1999,5563)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.03.1999 - 11 Sa 1950/98 (https://dejure.org/1999,5563)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. März 1999 - 11 Sa 1950/98 (https://dejure.org/1999,5563)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Präklusionswirkung eines die Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung eines Schwerbehindertenobmanns ersetzenden Beschlusses für den nachfolgenden Kündigungsschutzprozess

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Klage eines Arbeitnehmers (Pflegehelfer bei den Medizinischen Einrichtungen der H. -Universität, Vertrauensmann der Schwerbehinderten) gegen die vom Arbeitgeber ausgesprochene außerordentliche (fristlose) Kündigung; Fehlende Zustimmung der Hauptfürsorgestelle

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Personalvertretungsrechtliche Zustimmungsersetzung zur außerordentlichen Kündigung eines schwerbehinderten Funktionsträgers und Erfordernis der Zustimmung der Hauptfürsorgestelle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AuR 1999, 279
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 24.04.1975 - 2 AZR 118/74

    Betriebsrat: Kündigung eines betriebsratsmitglieds

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 18.03.1999 - 11 Sa 1950/98
    Zwar wird mit der rechtskräftigen Ersetzung der Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung in der Regel zugleich die für den nachfolgenden Kündigungsschutzprozess im Grundsatz bindende Feststellung getroffen, daß die außerordentliche Kündigung unter Berücksichtigung aller Umstände gerechtfertigt ist (grundlegend BAG v. 24.04.1975 - 2 AZR 118/74 - EzA § 103 BetrVG 1972 Nr. 8; BAG v. 25.10.1989 - 2 AZR 342/89 - RzK II 3 Nr. 17).

    Jedoch erstreckt sich diese Präklusionswirkung nur auf die Tatsachen, die vom betroffenen Arbeitnehmer im Ersetzungsverfahren erfolglos geltend gemacht worden sind oder hätten geltend gemacht werden können (vgl. BAG v. 24.04.1975 - 2 AZR 118/74 - a.a.O.).

  • BAG, 20.03.1996 - 7 ABR 41/95

    Rechtskraftwirkung im Beschlußverfahren

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 18.03.1999 - 11 Sa 1950/98
    Beschlüsse im verwaltungsgerichtlichen Beschlußverfahren, durch die eine personalvertretungsrechtliche Frage materiell-rechtlich entschieden wird, sind der formellen und materiellen Rechtskraft ebenso fähig wie Beschlüsse im arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahren, durch die über eine betriebsverfassungsrechtliche Frage materiell-rechtlich befunden wird (hierzu BAG v. 01.02.1983 - 1 ABR 33/78 EzA § 322 ZPO Nr. 4; BAG v. 20.03.1996 - 7 ABR 41/95 - EzA § 322 ZPO Nr. 10; BAG v. 10.03.1998 - 1 AZR 658/97 - EzA § 84 ArbGG 1979 Nr. 2).

    Folge der materiellen Rechtskraft ist, daß erneute abweichende Entscheidungen desselben oder eines anderen Gerichts innerhalb bestimmter objektiver, subjektiver und zeitlicher Grenzen ausgeschlossen sind (BAG v. 27.08.1968 - 1 ABR 6/68 - AP Nr. 4 zu § 80 ArbGG 1953; BAG v. 20.03.1996 - 7 ABR 41/95 - a.a.O.).

  • BAG, 31.08.1989 - 2 AZR 8/89

    Schwerbehinderteneigenschaft: Mitteilung an den Arbeitgeber - Frist

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 18.03.1999 - 11 Sa 1950/98
    Im übrigen ist darauf hinzuweisen, daß es i. d. R. nicht einmal rechtsmißbräuchlich nach § 242 BGB ist, wenn der Arbeitnehmer erst kurze Zeit vor Zugang der Kündigung den Antrag nach § 4 Abs. 1 Satz 1 SchwbG stellt (BAG v. 31.08.1989 - 2 AZR 8/89 - EzA § 15 SchwbG 1986 Nr. 1).
  • BAG, 16.08.1991 - 2 AZR 241/90

    Kündigung eines Schwerbehinderten

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 18.03.1999 - 11 Sa 1950/98
    Einem Arbeitnehmer steht aber der volle Sonderkündigungsschutz nach den zuletzt genannten Normen im Grundsatz dann zu, wenn er im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung entweder als Schwerbehinderter anerkannt war oder zumindest einen Antrag auf Anerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft beim Versorgungsamt gestellt hatte (BAG v. 16.08.1991 - 2 AZR 241/90 - EzA § 15 SchwbG 1986 Nr. 5; BAG v. 28.06.1995 - 7 AZR 555/94 - EzA § 620 BGB Nr. 134).
  • BAG, 28.06.1995 - 7 AZR 555/94

    Befristung; auflösende Bedingung; erweiterter Beendigungsschutz

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 18.03.1999 - 11 Sa 1950/98
    Einem Arbeitnehmer steht aber der volle Sonderkündigungsschutz nach den zuletzt genannten Normen im Grundsatz dann zu, wenn er im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung entweder als Schwerbehinderter anerkannt war oder zumindest einen Antrag auf Anerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft beim Versorgungsamt gestellt hatte (BAG v. 16.08.1991 - 2 AZR 241/90 - EzA § 15 SchwbG 1986 Nr. 5; BAG v. 28.06.1995 - 7 AZR 555/94 - EzA § 620 BGB Nr. 134).
  • BVerwG, 15.12.1988 - 5 C 67.85

    Entscheidungsbefugnisse der Hauptfürsorgestelle im Zustimmungsverfahren zur

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 18.03.1999 - 11 Sa 1950/98
    Deshalb hätte das beklagte Land ohne weiteres die Möglichkeit gehabt, noch vor der Entscheidung des Versorgungsamtes Düsseldorf über den Verschlimmerungsantrag des Klägers vorsorglich die Zustimmung zur beabsichtigten außerordentlichen Kündigung bei der zuständigen Hauptfürsorgestelle einzuholen (vgl. hierzu BVerwGE 81, 84, 88 ff.; Cramer, SchwbG , 5. Aufl. 1998, § 15 Rdn. 12).
  • BAG, 22.08.1974 - 2 ABR 17/74

    Treuepflicht - Ausschlußfrist - Zustimmung des Betriebsrats - Kündigung eines

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 18.03.1999 - 11 Sa 1950/98
    Streitgegenstand eines Zustimmungsersetzungsverfahrens nach § 103 Abs. 2 Satz 1 BetrVG bzw. nach § 47 Abs. 1 Satz 2, § 108 Abs. 1 Satz 2 BPersVG ist aber, wie aus der Zusammenschau des § 15 Abs. 1 Satz 1 KSchG mit § 103 Abs. 2 Satz 1 BetrVG bzw. § 15 Abs. 2 Satz 1 KSchG mit § 47 Abs. 1 Satz 2 BPersVG bzw. § 108 Abs. 1 Satz 2 BPersVG folgt, die Rechtsfrage, ob ein wichtiger Grund i. S. des § 626 Abs. 1 BGB vorliegt, was die Prüfung einschließt, ob der Arbeitgeber wegen Versäumung der in § 626 Abs. 2 Satz 1 BGB geregelten zweiwöchigen Ausschlußfrist sein Recht zur außerordentlichen Kündigung verloren hat (BAG v. 22.08.1974 - 2 ABR 17/74 - EzA § 103 BetrVG 1972 Nr. 6; LAG Frankfurt v. 31.07.1987 - 14 TaBV 12/87 - LAGE § 103 BetrVG 1972 Nr. 7) Ascheid, a.a.O., unter V 2; Hueck/von Hoyningen-Huene, KSchG , 12. Aufl. 1997, § 15 Rdn. 123; Richardi, BetrVG , 7. Aufl. 1998, § 103 Rdn. 58;.
  • BAG, 10.03.1998 - 1 AZR 658/97

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Arbeitsleistung für "Dritte"

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 18.03.1999 - 11 Sa 1950/98
    Beschlüsse im verwaltungsgerichtlichen Beschlußverfahren, durch die eine personalvertretungsrechtliche Frage materiell-rechtlich entschieden wird, sind der formellen und materiellen Rechtskraft ebenso fähig wie Beschlüsse im arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahren, durch die über eine betriebsverfassungsrechtliche Frage materiell-rechtlich befunden wird (hierzu BAG v. 01.02.1983 - 1 ABR 33/78 EzA § 322 ZPO Nr. 4; BAG v. 20.03.1996 - 7 ABR 41/95 - EzA § 322 ZPO Nr. 10; BAG v. 10.03.1998 - 1 AZR 658/97 - EzA § 84 ArbGG 1979 Nr. 2).
  • LAG Hessen, 31.07.1987 - 14 TaBV 12/87

    Ersetzung der Zustimmung zur Kündigung eines Betriebsratsmitglieds

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 18.03.1999 - 11 Sa 1950/98
    Streitgegenstand eines Zustimmungsersetzungsverfahrens nach § 103 Abs. 2 Satz 1 BetrVG bzw. nach § 47 Abs. 1 Satz 2, § 108 Abs. 1 Satz 2 BPersVG ist aber, wie aus der Zusammenschau des § 15 Abs. 1 Satz 1 KSchG mit § 103 Abs. 2 Satz 1 BetrVG bzw. § 15 Abs. 2 Satz 1 KSchG mit § 47 Abs. 1 Satz 2 BPersVG bzw. § 108 Abs. 1 Satz 2 BPersVG folgt, die Rechtsfrage, ob ein wichtiger Grund i. S. des § 626 Abs. 1 BGB vorliegt, was die Prüfung einschließt, ob der Arbeitgeber wegen Versäumung der in § 626 Abs. 2 Satz 1 BGB geregelten zweiwöchigen Ausschlußfrist sein Recht zur außerordentlichen Kündigung verloren hat (BAG v. 22.08.1974 - 2 ABR 17/74 - EzA § 103 BetrVG 1972 Nr. 6; LAG Frankfurt v. 31.07.1987 - 14 TaBV 12/87 - LAGE § 103 BetrVG 1972 Nr. 7) Ascheid, a.a.O., unter V 2; Hueck/von Hoyningen-Huene, KSchG , 12. Aufl. 1997, § 15 Rdn. 123; Richardi, BetrVG , 7. Aufl. 1998, § 103 Rdn. 58;.
  • BGH, 14.07.1995 - V ZR 171/94

    Rechtskraft eines eine altrechtliche Wegedienstbarkeit verneinenden

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 18.03.1999 - 11 Sa 1950/98
    Zu den objektiven Grenzen dieser Bindungswirkung gehört, daß in dem vorhergehenden Verfahren und in dem Folgeverfahren über denselben Streitgegenstand entschieden worden ist (vgl. BGH v. 17.03.1995 - V ZR 178/93 - NJW 1995, 1757 ; BGH v. 14.07.1995 - V ZR 171/94 - NJW 1995, 2993 ; Stein/Jonas/Leipold, ZPO , 20. Aufl. 1989, § 322 Rdn. 228 ff.; Zöller/Vollkommer, ZPO , 21. Aufl. 1999, Vor § 322 Rdn. 21 ff.).
  • BAG, 01.02.1983 - 1 ABR 33/78

    Arbeitnehmervereinigung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.09.1997 - 1 A 1027/97

    Ersetzung der Zustimmung des Personalrats zur außerordentlichen Kündigung eines

  • BAG, 15.05.1997 - 2 AZR 43/96

    Anfechtung eines in der Revisionsinstanz geschlossenen Vergleichs wegen

  • BGH, 17.03.1995 - V ZR 178/93

    Rechtskraft der Abweisung einer negativen Feststellungsklage

  • BAG, 27.08.1968 - 1 ABR 6/68

    Beschlüsse im arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahren -

  • BAG, 25.10.1989 - 2 AZR 342/89

    Fristlose Kündigung eines Betriebsratsvorsitzenden vor Eintritt der formellen

  • BAG, 11.05.2000 - 2 AZR 276/99

    Personalvertretungsrechtliche Zustimmungsersetzung zur außerordentlichen

    Landesarbeitsgericht Düsseldorf - 11 Sa 1950/98 -.

    2 AZR 276/99 11 Sa 1950/98.

    Die Revision des beklagten Landes gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 18. März 1999 - 11 Sa 1950/98 - wird auf Kosten des beklagten Landes zurückgewiesen.

  • LAG Bremen, 18.11.2004 - 3 Sa 170/04

    Fristlose Kündigung bei abgestuftem Rügesystem

    Sie können aber grundsätzlich auch eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen, wenn der Arbeitnehmer bewusst vorsätzlich seine Arbeitskraft zurückhält und/oder nicht unter angemessener Anspannung seiner Kräfte und Fähigkeiten arbeitet oder wenn infolge der Fehlleistungen ein nicht wieder gutzumachender Schaden und bei Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses ähnliche Fehlleistungen des Arbeitnehmers zu befürchten sind (BAG AP Nr. 27 zu § 123 Gewerbeordnung; LAG Köln AuR 1999, Seite 279; APS Dörner § 626 Seite 258).
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Rechtsprechung
   LAG Berlin, 04.03.1998 - 13 Sa 159/97   

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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Streit über das Bestehen eines Arbeitverhältnisses infolge Betriebsübergangs

  • rechtsportal.de

    BGB § 613a Abs. 1
    Betriebsübergang: Voraussetzungen bei einem Hotelbetrieb

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AuR 1999, 279
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 13.11.1997 - 8 AZR 375/96

    Betriebsübergang nach § 613 a BGB

    Auszug aus LAG Berlin, 04.03.1998 - 13 Sa 159/97
    Nach der für die Auslegung des § 613 a BGB maßgeblichen Rechtsprechung des EuGH (vgl. Urteil vom 11. März 1997 -- Rs. C -- 13/95 -- DB 1997, 628 f) und des BAG (vgl. Urteil vom 11. September 1997 -- 8 AZR 555/95 -- NZA 1998, 31, zu B 1 d. Gr.; Urteil vom 13. November 1997 -- 8 AZR 375/96 -- bisher n. v., zu II 1 d. Gr.) setzt ein Übergang im Sinne der EWG-Richtlinie Nr. 77/187 des Rates vom 14. Februar 1977 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen, Betrieben oder Betriebsteilen die Bewahrung der Identität der betreffenden wirtschaftlichen Einheit voraus.
  • BAG, 07.04.1993 - 2 AZR 449/91

    Betriebsbedingte Kündigung - soziale Auswahl

    Auszug aus LAG Berlin, 04.03.1998 - 13 Sa 159/97
    Der Kläger hat als Arbeitnehmer die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen eines Betriebsübergangs, die ihm allerdings durch einen Beweis des ersten Anscheins erleichtert werden kann (BAG Urteil vom 07.04.1993 -- 2 AZR 449/91 (B) -- NZA 1993, 795 , zu C II 3 b d. Gr., m.w.N.).
  • BAG, 26.06.1997 - 8 AZR 426/95

    Bildung kommunaler Verwaltungsgemeinschaften

    Auszug aus LAG Berlin, 04.03.1998 - 13 Sa 159/97
    Den für das Vorliegen eines Übergangs maßgeblichen Kriterien kommt notwendigerweise je nach der ausgeübten Tätigkeit und selbst nach den Produktions- oder Betriebsmethoden, die in dem betreffenden Unternehmen, Betrieb oder Betriebsteil angewendet werden, unterschiedliches Gewicht zu (BAG Urteil vom 26. Juni 1997 -- 8 AZR 426/95 -- ZTR 1997, 564).
  • BAG, 11.09.1997 - 8 AZR 555/95

    Betriebsübergang

    Auszug aus LAG Berlin, 04.03.1998 - 13 Sa 159/97
    Nach der für die Auslegung des § 613 a BGB maßgeblichen Rechtsprechung des EuGH (vgl. Urteil vom 11. März 1997 -- Rs. C -- 13/95 -- DB 1997, 628 f) und des BAG (vgl. Urteil vom 11. September 1997 -- 8 AZR 555/95 -- NZA 1998, 31, zu B 1 d. Gr.; Urteil vom 13. November 1997 -- 8 AZR 375/96 -- bisher n. v., zu II 1 d. Gr.) setzt ein Übergang im Sinne der EWG-Richtlinie Nr. 77/187 des Rates vom 14. Februar 1977 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen, Betrieben oder Betriebsteilen die Bewahrung der Identität der betreffenden wirtschaftlichen Einheit voraus.
  • EuGH, 11.03.1997 - C-13/95

    EINE PUTZFRAU, DIE ENTLASSEN WIRD, NACHDEM IHR UNTERNEHMEN EINEN

    Auszug aus LAG Berlin, 04.03.1998 - 13 Sa 159/97
    Nach der für die Auslegung des § 613 a BGB maßgeblichen Rechtsprechung des EuGH (vgl. Urteil vom 11. März 1997 -- Rs. C -- 13/95 -- DB 1997, 628 f) und des BAG (vgl. Urteil vom 11. September 1997 -- 8 AZR 555/95 -- NZA 1998, 31, zu B 1 d. Gr.; Urteil vom 13. November 1997 -- 8 AZR 375/96 -- bisher n. v., zu II 1 d. Gr.) setzt ein Übergang im Sinne der EWG-Richtlinie Nr. 77/187 des Rates vom 14. Februar 1977 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen, Betrieben oder Betriebsteilen die Bewahrung der Identität der betreffenden wirtschaftlichen Einheit voraus.
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