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   LAG Hamm, 19.01.2001 - 5 Sa 491/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,26705
LAG Hamm, 19.01.2001 - 5 Sa 491/00 (https://dejure.org/2001,26705)
LAG Hamm, Entscheidung vom 19.01.2001 - 5 Sa 491/00 (https://dejure.org/2001,26705)
LAG Hamm, Entscheidung vom 19. Januar 2001 - 5 Sa 491/00 (https://dejure.org/2001,26705)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Ordentliche arbeitgeberseitige Kündigung; Soziale Rechtfertigung; Betreiben eines "Swingerclubs" ohne Nebentätigkeitsgenehmigung; Lehrerin im Angestelltenverhältnis an öffentlicher Grundschule ; Außerdienstliches Verhalten des Arbeitnehmers ; Verurteilung wegen Vergehens ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AuR 2002, 433
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 06.11.2002 - 6 C 16.02

    Gaststätte; Erlaubnis; Unzuverlässigkeit; Zuverlässigkeit; Swinger-Club;

    Das Landesarbeitsgericht Hamm (Urteil vom 19. Januar 2002, - 5 Sa 491/00 - juris Nr. KARE600002979) hat im Mitbetreiben eines Swinger-Clubs einschließlich sexueller Betätigung durch eine Grundschullehrerin für sich allein keinen Kündigungsgrund nach § 8 Abs. 1 BAT gesehen.
  • LAG Köln, 20.04.2007 - 11 Sa 1277/06

    Erstattung von Detektivkosten

    Etwaige Vergehen des Beklagten gegen steuerrechtliche Vorschriften wegen Nichterstellens einer Rechnung für die durchgeführte Reparatur beträfen indes allein das sog. außerdienstliche Verhalten des Beklagten, die das Arbeitsverhältnis der Parteien nicht konkret berührt hätten und damit nicht als arbeitsvertragliche Pflichtverletzungen des Beklagten zu werten wären (vgl. LAG Hamm, Urteil vom 19.01.2001 - 5 Sa 491/00, ArbuR 2002, 433).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 19.01.2007 - 6 Sa 1726/06

    Kündigung wegen Verdachts außerdienstlichen Drogenkonsums einer Wachpolizistin

    Zutreffend erschien auch, dass das Arbeitsgericht an das außerdienstliche Verhalten eines Angestellten des öffentlichen Dienstes keine weitergehenden Anforderungen gestellt hat als bei einem Beamten, weil § 8 Abs. 1 Satz 1 BAT von der Erwartung gegenüber Angehörigen des öffentlichen Dienstes spricht, zu denen auch Beamte gehören ( dazu LAG Hamm, Urteil vom 19.01.2001 -5 Sa 491/00- AuR 2002, 433 zu II 1 b, aa der Gründe im Anschluss an Scheuring ZTR 1999, 337, 340 f. d.A. ), und dass nach § 45 Abs. 1 Satz 2 BRRG für einen Beamten "ein Verhalten außerhalb des Dienstes ein Dienstvergehen (nur) ist, wenn es nach den Umständen des Einzelfalles in besonderem Maße geeignet ist, Achtung und Vertrauen in einer für sein Amt oder das Ansehen des Beamtentums bedeutsamen Weise zu beeinträchtigen.".
  • ArbG Düsseldorf, 29.06.2005 - 10 Ca 1820/05
    Auch außerdienstliches Verhalten, das sich konkret innerbetrieblich auswirkt, kann kündigungsrelevant sein ( BAG 08.06.2000, 2 AZR 638/99 , AP BGB § 626 Nr. 163 ; LAG Hamm 19.01.2001, AUR 2002, 433; ErfK-Müller-Glöge, 4. Auflage 2004, § 626 BGB Rn. 122).
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