Weitere Entscheidung unten: LAG Niedersachsen, 28.06.2007

Rechtsprechung
   BAG, 13.06.2007 - 7 ABR 62/06   

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https://dejure.org/2007,2302
BAG, 13.06.2007 - 7 ABR 62/06 (https://dejure.org/2007,2302)
BAG, Entscheidung vom 13.06.2007 - 7 ABR 62/06 (https://dejure.org/2007,2302)
BAG, Entscheidung vom 13. Juni 2007 - 7 ABR 62/06 (https://dejure.org/2007,2302)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    BetrVG § 40 Abs. 1; ; BetrVG § 78 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 40 Abs. 1 § 78 S. 2
    Betriebsverfassungsrecht - Freigestelltes Betriebsratsmitglied; Fahrtkosten

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine Erstattung der Fahrtkosten für Weg von der Wohnung zum Betriebsratsbüro für freigestelltes Betriebsratsmitglied ? Unbeachtlich, wenn Betriebsratsbüro in anderer Betriebsstätte liegt ? Durch Freistellung ändert sich der Ort der Leistungserbringung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2007, 1301
  • DB 2007, 2604
  • AuR 2007, 406
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 28.08.1991 - 7 ABR 46/90

    Fahrtkosten für freigestelltes Betriebsratsmitglied

    Auszug aus BAG, 13.06.2007 - 7 ABR 62/06
    Er hat die erforderlichen Aufwendungen einzelner Betriebsratsmitglieder zu erstatten, die ihnen bei der Wahrnehmung ihrer betriebsverfassungsrechtlichen Aufgaben entstehen (BAG 28. August 1991 - 7 ABR 46/90 - BAGE 68, 224 = AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 39 = EzA BetrVG 1972 § 40 Nr. 66, zu B I der Gründe; 14. Februar 1996 - 7 ABR 32/95 -, zu B I der Gründe; 25. Mai 2005 - 7 ABR 45/04 - AP BetrVG 1972 § 24 Nr. 13 = EzA BetrVG 2001 § 40 Nr. 9, zu B II der Gründe).

    Fahrtkosten, die das Betriebsratsmitglied auch ohne Rücksicht auf die Erledigung konkreter Betriebsratstätigkeit hätte aufwenden müssen, um seiner Pflicht zu genügen, sich im Betrieb zur Arbeit bereitzustellen, sind keine Kosten, die durch die Tätigkeit des Betriebsrats entstanden sind (BAG 28. August 1991 - 7 ABR 46/90 - aaO, zu B II der Gründe).

    Das gilt auch, wenn an Stelle der nach dem Arbeitsvertrag geschuldeten Arbeit konkrete Betriebsratsaufgaben wahrzunehmen sind und der Arbeitnehmer den Weg zwischen seiner Wohnung und dem Betrieb ansonsten zur Erbringung der Arbeitsleistung auf seine Kosten hätte zurücklegen müssen (BAG 28. August 1991 - 7 ABR 46/90 - aaO, zu B II 1 der Gründe mwN).

    Denn durch die Freistellung ändert sich der Ort der Leistungserbringung (§ 269 BGB), zu dem sich der Arbeitnehmer auf eigene Kosten zu begeben hat (BAG 28. August 1991 - 7 ABR 46/90 - BAGE 68, 224 = AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 39 = EzA BetrVG 1972 § 40 Nr. 66, zu B II 3 a der Gründe mwN).

    Diese Pflicht tritt als gesetzliche Rechtsfolge der Freistellung des Betriebsratsmitglieds von seiner beruflichen Tätigkeit nach § 38 BetrVG ein (BAG 28. August 1991 - 7 ABR 46/90 - aaO, zu B II 3 a der Gründe mwN).

    Die Freistellung ist nur möglich, wenn das Betriebsratsmitglied sowohl seiner Kandidatur zur Freistellung als auch der Freistellung selbst zugestimmt hat (BAG 28. August 1991 - 7 ABR 46/90 - aaO, zu B II 3 b der Gründe).

  • BAG, 17.08.2005 - 7 ABR 62/04

    Gemeinsamer Betrieb mehrerer Unternehmen

    Auszug aus BAG, 13.06.2007 - 7 ABR 62/06
    Die Beteiligung des Betriebsrats konnte im Rechtsbeschwerdeverfahren von Amts wegen nachgeholt werden (vgl. BAG 27. Januar 1998 - 1 ABR 35/97 - AP BetrVG 1972 § 87 Sozialeinrichtung Nr. 14 = EzA BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 58, zu B I der Gründe; 17. August 2005 - 7 ABR 62/04 -, zu B I der Gründe).

    Da die beim Landesarbeitsgericht unterbliebene Beteiligung des Betriebsrats von keinem der Beteiligten gerügt wurde, ist der Verfahrensfehler für die Überprüfung des angefochtenen Beschlusses ohne Bedeutung (BAG 15. Januar 2002 - 1 ABR 10/01 - BAGE 100, 157 = AP BetrVG 1972 § 50 Nr. 23 = EzA BetrVG 1972 § 50 Nr. 19, zu B I der Gründe; 16. März 2005 - 7 ABR 43/04 - BAGE 114, 136 = AP BetrVG 1972 § 28 Nr. 6 = EzA BetrVG 2001 § 28 Nr. 2, zu B I der Gründe; 17. August 2005 - 7 ABR 62/04 -, zu B I der Gründe).

  • LAG Baden-Württemberg, 27.07.2006 - 11 TaBV 3/05

    Reisekosten freigestellter Betriebsräte - Wohnort - Begünstigungsverbot

    Auszug aus BAG, 13.06.2007 - 7 ABR 62/06
    Die Rechtsbeschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Freiburg - vom 27. Juli 2006 - 11 TaBV 3/05 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 16.03.2005 - 7 ABR 43/04

    Betriebsratsausschüsse - Erweiterung - Ausscheiden

    Auszug aus BAG, 13.06.2007 - 7 ABR 62/06
    Da die beim Landesarbeitsgericht unterbliebene Beteiligung des Betriebsrats von keinem der Beteiligten gerügt wurde, ist der Verfahrensfehler für die Überprüfung des angefochtenen Beschlusses ohne Bedeutung (BAG 15. Januar 2002 - 1 ABR 10/01 - BAGE 100, 157 = AP BetrVG 1972 § 50 Nr. 23 = EzA BetrVG 1972 § 50 Nr. 19, zu B I der Gründe; 16. März 2005 - 7 ABR 43/04 - BAGE 114, 136 = AP BetrVG 1972 § 28 Nr. 6 = EzA BetrVG 2001 § 28 Nr. 2, zu B I der Gründe; 17. August 2005 - 7 ABR 62/04 -, zu B I der Gründe).
  • BAG, 14.02.1996 - 7 ABR 32/95

    Konflikt über Mitbestimmungsrechte in bestimmten Fragen der Vergütung der

    Auszug aus BAG, 13.06.2007 - 7 ABR 62/06
    Er hat die erforderlichen Aufwendungen einzelner Betriebsratsmitglieder zu erstatten, die ihnen bei der Wahrnehmung ihrer betriebsverfassungsrechtlichen Aufgaben entstehen (BAG 28. August 1991 - 7 ABR 46/90 - BAGE 68, 224 = AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 39 = EzA BetrVG 1972 § 40 Nr. 66, zu B I der Gründe; 14. Februar 1996 - 7 ABR 32/95 -, zu B I der Gründe; 25. Mai 2005 - 7 ABR 45/04 - AP BetrVG 1972 § 24 Nr. 13 = EzA BetrVG 2001 § 40 Nr. 9, zu B II der Gründe).
  • BAG, 25.05.2005 - 7 ABR 45/04

    Fahrtkosten für Betriebsratstätigkeit - Elternzeit

    Auszug aus BAG, 13.06.2007 - 7 ABR 62/06
    Er hat die erforderlichen Aufwendungen einzelner Betriebsratsmitglieder zu erstatten, die ihnen bei der Wahrnehmung ihrer betriebsverfassungsrechtlichen Aufgaben entstehen (BAG 28. August 1991 - 7 ABR 46/90 - BAGE 68, 224 = AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 39 = EzA BetrVG 1972 § 40 Nr. 66, zu B I der Gründe; 14. Februar 1996 - 7 ABR 32/95 -, zu B I der Gründe; 25. Mai 2005 - 7 ABR 45/04 - AP BetrVG 1972 § 24 Nr. 13 = EzA BetrVG 2001 § 40 Nr. 9, zu B II der Gründe).
  • BAG, 27.01.1998 - 1 ABR 35/97

    Mitbestimmung bei Zeitgutschrift für Betriebsausflug

    Auszug aus BAG, 13.06.2007 - 7 ABR 62/06
    Die Beteiligung des Betriebsrats konnte im Rechtsbeschwerdeverfahren von Amts wegen nachgeholt werden (vgl. BAG 27. Januar 1998 - 1 ABR 35/97 - AP BetrVG 1972 § 87 Sozialeinrichtung Nr. 14 = EzA BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 58, zu B I der Gründe; 17. August 2005 - 7 ABR 62/04 -, zu B I der Gründe).
  • BAG, 15.01.2002 - 1 ABR 10/01

    Unternehmenssanierung - Zuständigkeit des Betriebsrats - Gesamtbetriebsrat -

    Auszug aus BAG, 13.06.2007 - 7 ABR 62/06
    Da die beim Landesarbeitsgericht unterbliebene Beteiligung des Betriebsrats von keinem der Beteiligten gerügt wurde, ist der Verfahrensfehler für die Überprüfung des angefochtenen Beschlusses ohne Bedeutung (BAG 15. Januar 2002 - 1 ABR 10/01 - BAGE 100, 157 = AP BetrVG 1972 § 50 Nr. 23 = EzA BetrVG 1972 § 50 Nr. 19, zu B I der Gründe; 16. März 2005 - 7 ABR 43/04 - BAGE 114, 136 = AP BetrVG 1972 § 28 Nr. 6 = EzA BetrVG 2001 § 28 Nr. 2, zu B I der Gründe; 17. August 2005 - 7 ABR 62/04 -, zu B I der Gründe).
  • BAG, 24.02.2016 - 7 ABR 20/14

    Freigestelltes Betriebsratsmitglied - Abmeldepflicht

    Dies ist gesetzliche Rechtsfolge der Freistellung (BAG 10. Juli 2013 - 7 ABR 22/12 - Rn. 20; 13. Juni 2007 - 7 ABR 62/06 - Rn. 14; 28. August 1991 - 7 ABR 46/90 - zu B II 3 a der Gründe, BAGE 68, 224; 31. Mai 1989 - 7 AZR 277/88 - zu 3 der Gründe) .
  • BAG, 27.07.2016 - 7 AZR 255/14

    Vergütung bei Betriebsratstätigkeit außerhalb der Arbeitszeit - Fahrten zwischen

    b) Dies steht nicht im Widerspruch dazu, dass nach der Rechtsprechung des Senats der Arbeitgeber nach § 40 Abs. 1 BetrVG zur Erstattung der Reisekosten verpflichtet ist, die dem Betriebsratsmitglied für die Fahrten von seiner Wohnung zum Betrieb deshalb entstehen, weil es außerhalb seiner Arbeitszeit Betriebsratstätigkeit ausübt und den Betrieb ausschließlich aus diesem Grund aufsuchen muss (BAG 16. Januar 2008 - 7 ABR 71/06 - BAGE 125, 242; vgl. auch BAG 13. Juni 2007 - 7 ABR 62/06 - Rn. 13) .
  • BAG, 16.01.2008 - 7 ABR 71/06

    Betriebsratsmitglied - Erstattung von Reisekosten

    Fahrtkosten, die das Betriebsratsmitglied auch ohne Rücksicht auf die Erledigung konkreter Betriebsratstätigkeit hätte aufwenden müssen, um seiner Pflicht zu genügen, sich im Betrieb zur Arbeit bereit zu stellen, sind keine Kosten, die durch die Tätigkeit des Betriebsrats entstanden sind (BAG 28. August 1991 - 7 ABR 46/90 - aaO; 13. Juni 2007 - 7 ABR 62/06 - Rn. 13, NZA 2007, 1301).
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Rechtsprechung
   LAG Niedersachsen, 28.06.2007 - 14 TaBV 5/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,9397
LAG Niedersachsen, 28.06.2007 - 14 TaBV 5/07 (https://dejure.org/2007,9397)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 28.06.2007 - 14 TaBV 5/07 (https://dejure.org/2007,9397)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 28. Juni 2007 - 14 TaBV 5/07 (https://dejure.org/2007,9397)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Keine Befugnis des Listenvertreters zur Rücknahme der Vorschlagsliste

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 14 Abs. 2 S. 2 BetrVG; § 19 Abs. 1 BetrVG
    Möglichkeit der Rücknahme der beim Wahlvorstand eingereichten Vorschlagsliste durch den Listenvertreter; Zulässigkeit der Fortführung des Wahlanfechtungsverfahrens; Einreichung einer Vorschlagsliste Persönlichkeitswahl innerhalb der vom Wahlvorstand gesetzten Nachfrist; ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit der Rücknahme der beim Wahlvorstand eingereichten Vorschlagsliste durch den Listenvertreter; Zulässigkeit der Fortführung des Wahlanfechtungsverfahrens; Einreichung einer Vorschlagsliste Persönlichkeitswahl innerhalb der vom Wahlvorstand gesetzten Nachfrist; ...

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 19.11.2003 - 7 ABR 24/03

    Nichtigkeit einer Betriebsratswahl

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 28.06.2007 - 14 TaBV 5/07
    Die Wahl des falschen Wahlverfahrens stellt einen Verstoß gegen wesentliche Wahlvorschriften dar (vgl. BAG Beschluss vom 19.11.2003, Az.: 7 ABR 24/03 unter B 2 der Gründe = AP Nr. 54 zu § 19 BetrVG 1972).

    Bei der Durchführung einer Betriebsratswahl im unzutreffenden Wahlverfahren kann nicht davon ausgegangen werden, dass das Wahlergebnis zwingend dasselbe gewesen wäre, wenn der Wahlvorstand das Wahlverfahren anstelle der durchgeführten Mehrheitswahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl durchgeführt hätte (BAG Beschluss vom 19.11.2003, Az.: 7 ABR 24/03 unter B 3 a, b der Gründe = AP Nr. 54 zu § 19 BetrVG 1972).

  • BAG, 04.12.1986 - 6 ABR 48/85

    Gewerkschaft - Wahlanfechtungsverfahren - Anfechtung einer Wahl -

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 28.06.2007 - 14 TaBV 5/07
    Hieraus ergibt sich ohne weiteres die Zulässigkeit der Fortführung des Wahlanfechtungsverfahrens durch die Antragsteller (BAG Beschluss vom 04.12.1986, Az.: 6 ABR 48/85 = AP Nr. 13 zu § 19 BetrVG 1972; Beschluss vom 15.02.1989, Az.: 7 ABR 9/88 = AP Nr. 17 zu § 19 BetrVG 1972; Beschluss vom 16.11.2005, Az.: 7 ABR 9/05 = AP Nr. 4 zu § 94 SGB IX).
  • BAG, 16.11.2005 - 7 ABR 9/05

    Schwerbehindertenvertretung - Vereinfachtes Wahlverfahren

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 28.06.2007 - 14 TaBV 5/07
    Hieraus ergibt sich ohne weiteres die Zulässigkeit der Fortführung des Wahlanfechtungsverfahrens durch die Antragsteller (BAG Beschluss vom 04.12.1986, Az.: 6 ABR 48/85 = AP Nr. 13 zu § 19 BetrVG 1972; Beschluss vom 15.02.1989, Az.: 7 ABR 9/88 = AP Nr. 17 zu § 19 BetrVG 1972; Beschluss vom 16.11.2005, Az.: 7 ABR 9/05 = AP Nr. 4 zu § 94 SGB IX).
  • LAG Schleswig-Holstein, 07.09.1988 - 3 TaBV 2/88

    Zur Frage einer Neuwahl des Betriebsrats wegen Ablehnung des Amtes eines

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 28.06.2007 - 14 TaBV 5/07
    Hierbei handelt es sich jedoch um eher theoretische Überlegungen, da eine Betriebsratswahl praktisch nicht ohne jede Wahlbeteiligung stattfinden wird, zumal hier auch nicht sämtliche Wahlbewerber der zunächst eingereichten Vorschlagslisten auf der später eingereichten Vorschlagsliste erneut kandidiert haben und für diese Arbeitnehmer kein Anlass bestanden hat, nicht zu wählen, und dass bei einer Ablehnung der Wahl durch gewählte Bewerber eine entsprechende Anwendung von § 11 BetrVG in Betracht kommen kann (vgl. dazu LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 07.09.1988, Az.: 3 TaBV 2/88 = LAGE § 11 BetrVG 1972 Nr. 1).
  • BAG, 15.02.1989 - 7 ABR 9/88

    Betriebsratswahl - Betriebsratswahlanfechtung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 28.06.2007 - 14 TaBV 5/07
    Hieraus ergibt sich ohne weiteres die Zulässigkeit der Fortführung des Wahlanfechtungsverfahrens durch die Antragsteller (BAG Beschluss vom 04.12.1986, Az.: 6 ABR 48/85 = AP Nr. 13 zu § 19 BetrVG 1972; Beschluss vom 15.02.1989, Az.: 7 ABR 9/88 = AP Nr. 17 zu § 19 BetrVG 1972; Beschluss vom 16.11.2005, Az.: 7 ABR 9/05 = AP Nr. 4 zu § 94 SGB IX).
  • BAG, 13.10.2004 - 7 ABR 5/04

    Betriebsratswahl - Information ausländischer Mitarbeiter

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 28.06.2007 - 14 TaBV 5/07
    Das ist der Fall, wenn bei einer hypothetischen Betrachtungsweise eine Wahl ohne den Verstoß unter Berücksichtigung der konkreten Umstände zwingend zu demselben Wahlergebnis geführt hätte (BAG Beschluss vom 13.10.2004, Az.: 7 ABR 5/04 Rn. 18 = AP Nr. 1 zu § 2 WO BetrVG 1972 m. w. N.).
  • BVerwG, 11.06.1975 - VII P 15.73

    Listenvertreter - Wahlvorstand - Wahlvorschlag - Einreichungsfrist

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 28.06.2007 - 14 TaBV 5/07
    In der Unterzeichnung eines Wahlvorschlages kann eine solche Ermächtigung für den Listenvertreter ebenfalls nicht gesehen werden, da die Unterzeichnung des Wahlvorschlags lediglich die Erklärung beinhaltet, die auf dem Vorschlag aufgeführten Wahlbewerber zur Wahl zu stellen (BVerwG Beschluss vom 11.07.1975, Az.: VII P 15.73 = BVerwGE 48, 317 ff., 321).
  • BAG, 15.12.1972 - 1 ABR 8/72

    Wahlvorstand - Betriebsratswahl - Wahlanfechtung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 28.06.2007 - 14 TaBV 5/07
    Hieraus ergibt sich, dass der Wahlvorschlag nicht als Vorschlag des Listenvertreters, sondern als gemeinsamer Vorschlag aller Unterzeichner anzusehen ist (BAG Beschluss vom 15.12.1972, Az.: 1 ABR 8/72 unter B 1 der Gründe = AP Nr. 1 zu § 14 BetrVG 1972).
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