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Rechtsprechung
   BAG, 22.04.2009 - 5 AZR 310/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,922
BAG, 22.04.2009 - 5 AZR 310/08 (https://dejure.org/2009,922)
BAG, Entscheidung vom 22.04.2009 - 5 AZR 310/08 (https://dejure.org/2009,922)
BAG, Entscheidung vom 22. April 2009 - 5 AZR 310/08 (https://dejure.org/2009,922)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Vergütung während der Kurzarbeit im Baugewerbe

  • hensche.de

    Saison-Kurzarbeit, Kurzarbeit, Baugewerbe

  • Judicialis

    BGB § 611; ; BGB § 615; ; BRTV-Bau§ 4 Nr. 6; ; SGB III §§ 169 ff.; ; SGB III § 175; ; SGB III § 320

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vergütung während der Kurzarbeit; Baugewerbe

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kurzarbeit im Baugewerbe: Arbeitnehmer behält Lohnanspruch i. H. des Kurzarbeitergelds ? Tariflicher Anspruch auch bei fehlenden Bewilligungsvoraussetzungen der §§ 169, 172 SGB III auf Bruttobetrag gerichtet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht: Kurzarbeit im Baugewerbe - Vergütung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vergütung während der Kurzarbeit im Baugewerbe

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kurzarbeit im Baugewerbe und das Schlechtwettergeld

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Vergütung während der Kurzarbeit - Baugewerbe

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Maurer erhält Kurzarbeitergeld obwohl ihm bereits gekündigt wurde: Der Arbeitgeber muss es selbst zahlen

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Arbeitsausfall im Baugewerbe (Schlechtwetter)

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Vergütung während der Kurzarbeit - Baugewerbe

  • 123recht.net (Pressemeldung, 22.4.2009)

    Kurzarbeitergeld am Bau auch nach der Kündigung // Anspruch unabhängig von Leistungen der Arbeitsagentur

Besprechungen u.ä.

  • RA Hensche (Entscheidungsbesprechung)

    Kurzarbeitergeld nach dem Rahmen-Tarifvertrag für das Baugewerbe setzt kein ungekündigtes Arbeitsverhältnis voraus

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 130, 331
  • NZA 2009, 913
  • DB 2009, 1604
  • AuR 2009, 177
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 11.07.1990 - 5 AZR 557/89

    Lohnanspruch während einer Kurzarbeitsperiode

    Auszug aus BAG, 22.04.2009 - 5 AZR 310/08
    Der Arbeitnehmer behält den Lohnanspruch in Höhe des Kurzarbeitergelds (BAG 11. Juli 1990 - 5 AZR 557/89 - BAGE 65, 260, 262 ff.).

    Das ist insbesondere von Bedeutung, wenn ein Anspruch auf Kurzarbeitergeld nicht besteht (BAG 11. Juli 1990 - 5 AZR 557/89 - aaO.; ErfK/Preis § 615 BGB Rn. 15).

  • BAG, 18.10.1994 - 1 AZR 503/93

    Kurzarbeit im öffentlichen Dienst der neuen Länder

    Auszug aus BAG, 22.04.2009 - 5 AZR 310/08
    Annahmeverzug tritt insoweit nicht ein (vgl. BAG 18. Oktober 1994 - 1 AZR 503/93 - zu I 1 und II der Gründe, AP BGB § 615 Kurzarbeit Nr. 11 = EzA BGB § 615 Kurzarbeit Nr. 2; ErfK/Preis 9. Aufl. § 615 BGB Rn. 14).
  • BAG, 09.07.2008 - 5 AZR 810/07

    Betriebsrisiko - witterungsabhängiges Unternehmen

    Auszug aus BAG, 22.04.2009 - 5 AZR 310/08
    Das Risiko dieses Ausfalls traf nach der gesetzlichen Regelung die Beklagte (vgl. Senat 9. Juli 2008 - 5 AZR 810/07 - Rn. 23, 24, AP BGB § 615 Nr. 123 = EzA BGB 2002 § 615 Nr. 25).
  • BAG, 30.04.2008 - 5 AZR 725/07

    Einbehalt von Lohnsteuern und Sozialversicherungsbeiträgen

    Auszug aus BAG, 22.04.2009 - 5 AZR 310/08
    Da die Gerichte für Arbeitssachen über die Steuer- und Beitragspflicht nicht zu entscheiden haben und etwaige Abzüge der Kläger zu tragen hat, kommt nur die Verurteilung zu einer Brutto-Zahlung in Betracht (vgl. Senat 30. April 2008 - 5 AZR 725/07 - Rn. 20, AP SGB IV § 28g Nr. 4 = EzA BGB 2002 § 611 Nettolohn, Lohnsteuer Nr. 3).
  • LAG Schleswig-Holstein, 25.03.2008 - 2 Sa 5/08

    Kurzarbeit, Kurzarbeitergeld, Saison-Kurzarbeitergeld, kein Anspruch, Baugewerbe,

    Auszug aus BAG, 22.04.2009 - 5 AZR 310/08
    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 25. März 2008 - 2 Sa 5/08 - aufgehoben.
  • BAG, 13.10.2021 - 5 AZR 211/21

    Arbeitnehmer hat keinen Vergütungsanspruch während einer Geschäftsschließung

    Mangels bestehender Arbeitspflicht kann Annahmeverzug nicht eintreten (BAG 22. April 2009 - 5 AZR 310/08 - Rn. 12 mwN, BAGE 130, 331; MüKoBGB/Henssler 8. Aufl. § 615 Rn. 86; ErfK/Preis 21. Aufl. BGB § 615 Rn. 14) .
  • LAG Niedersachsen, 23.03.2021 - 11 Sa 1062/20

    Vergütungsanspruch geringfügig beschäftigter Arbeitnehmer bei coronabedingter

    Die wirksame Anordnung von Kurzarbeit schließt einen Annahmeverzug aus (BAG 22.4.09, 5 AZR 310/08, BAGE 130, 31).
  • LAG Hamm, 11.10.2011 - 14 Sa 543/11

    Berufung des Trainers erfolgreich - Vertragsklausel unwirksam

    Eine Vereinbarung muss eindeutig und klar sein (vgl. BAG, 22. April 2009, 5 AZR 310/08, NZA 2009, 913 ), was erst recht bei einem Ausschluss durch Allgemeine Geschäftsbedingungen gilt (vgl. BAG, 9. Juli 2008, 5 AZR 810/07, NZA 2008, 1407 ).
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Rechtsprechung
   BAG, 22.04.2009 - 4 ABR 14/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,73
BAG, 22.04.2009 - 4 ABR 14/08 (https://dejure.org/2009,73)
BAG, Entscheidung vom 22.04.2009 - 4 ABR 14/08 (https://dejure.org/2009,73)
BAG, Entscheidung vom 22. April 2009 - 4 ABR 14/08 (https://dejure.org/2009,73)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Überleitung in den TVöD - Mitbestimmung des Betriebsrats

  • openjur.de

    Überleitung in den TVöD; Mitbestimmung des Betriebsrats; Auslegung einer nach dem 31. Dezember 2001 einzelvertraglich vereinbarten Bezugnahmeklausel; Verbandsaustritt des Arbeitgebers

  • Wolters Kluwer

    Überleitung von Arbeitnehmer in den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) als faktische Umgruppierung; Mitbestimmung des Betriebsrats

  • Betriebs-Berater

    Auslegung einer nach dem 1.1.2002 vereinbarten Bezugnahmeklausel bei Verbandsaustritt

  • streifler.de (Kurzinformation und Volltext)

    Arbeitsrecht: Mitbestimmung des Betriebsrats bei Überleitung in den TVöD

  • rechtsportal.de

    Überleitung von Arbeitnehmer in den TVöD als faktische Umgruppierung; Mitbestimmung des Betriebsrats

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beteiligung des Betriebsrats bei der Überleitung in die Entgeltordnung des TVöD

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Überleitung in den TVöD

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    BR-Beteiligung bei Überleitung in die Entgeltordnung des TVöD

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    § 99 BetrVG
    Beteiligung des Betriebsrats nach § 99 BetrVG bei Überleitung in die Entgeltordnung des TVöD

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Beteiligung des Betriebsrats bei Überleitung in die Entgeltordnung des TVöD

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 130, 286
  • NZA 2009, 1286
  • NZA 2009, 1287
  • BB 2009, 1013
  • BB 2010, 963
  • AuR 2009, 177
  • NZA-RR 2010, 30 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (188)Neu Zitiert selbst (47)

  • BAG, 18.04.2007 - 4 AZR 652/05

    Bezugnahmeklausel - Auslegung - Vertrauensschutz

    Auszug aus BAG, 22.04.2009 - 4 ABR 14/08
    Eine nach dem 31. Dezember 2001 einzelvertraglich vereinbarte dynamische Bezugnahme auf einen bestimmten Tarifvertrag ist jedenfalls dann, wenn eine Tarifgebundenheit des Arbeitgebers an den im Arbeitsvertrag genannten Tarifvertrag nicht in einer für den Arbeitnehmer erkennbaren Weise zur auflösenden Bedingung der Vereinbarung gemacht worden ist, eine konstitutive Verweisungsklausel, die durch einen Verbandsaustritt des Arbeitgebers oder einen sonstigen Wegfall seiner Tarifgebundenheit nicht berührt wird; Bestätigung der Rechtsprechung des Senats, vgl. BAG 18. April 2007 - 4 AZR 652/05 - BAGE 122, 74; 22. Oktober 2008 - 4 AZR 793/07 - AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 67 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 40.

    Entgegen der Rechtsprechung des Vierten Senats des Bundesarbeitsgerichts (14. Dezember 2005 - 4 AZR 536/04 - BAGE 116, 326; 18. April 2007 - 4 AZR 652/05 - BAGE 122, 74) bestehe für die Arbeitgeberin ein schutzwürdiges Vertrauen in die vormalige Rechtsprechung bis einschließlich 14. Dezember 2005, also dem Tag, an dem der Senat seine Rechtsprechungsänderung angekündigt habe.

    Der Senat hat diese Rechtsprechung in seiner Entscheidung vom 18. April 2007 begründet und sich sowohl in dieser Entscheidung als auch in der vom 22. Oktober 2008 mit den in der Literatur erhobenen Bedenken bereits ausführlich auseinandergesetzt (18. April 2007 - 4 AZR 652/05 - Rn. 26 ff., BAGE 122, 74, 86 ff.; 22. Oktober 2008 - 4 AZR 793/07 - Rn. 21 ff., AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 67 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 40, jew. mwN).

    Der Senat hat in seinen Entscheidungen vom 18. April 2007 und vom 22. Oktober 2008 begründet, welche Faktoren für die Gewährung eines Vertrauensschutzes und die Festlegung des Stichtags 1. Januar 2002 für die Änderung seiner Rechtsprechung zur Auslegung von arbeitsvertraglichen Verweisungsklauseln maßgebend sind und dass er trotz der zwischenzeitlich geäußerten Kritik an dieser Rechtsprechung festhält (vgl. 18. April 2007 - 4 AZR 652/05 - Rn. 42 ff., BAGE 122, 74, 87 ff.; 22. Oktober 2008 - 4 AZR 793/07 - Rn. 31 ff., AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 67 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 40).

    Damit soll für den Fall eines Verbandswechsels des Arbeitgebers (vgl. etwa 22. Oktober 2008 - 4 AZR 784/07 - aaO), des Abschlusses eines Firmentarifvertrages mit einer anderen Gewerkschaft oder bei Veränderungen im Bereich des Unternehmens oder des betreffenden Betriebes, in deren Folge im Grundsatz ein Tarifvertrag einer anderen Branche einschlägig wird (s. etwa Senat 18. April 2007 - 4 AZR 652/05 - BAGE 122, 74), erreicht werden, dass die Bezugnahmeklausel entweder die Tarifverträge des anderen Verbandes, der anderen Gewerkschaft oder die fachlich oder betrieblich geltenden Tarifverträge - der anderen Branche - erfasst.

    b) Diese Auslegungsregel wendet der Senat aus Gründen des Vertrauensschutzes weiterhin auf Bezugnahmeklauseln an, die vor dem 1. Januar 2002 vereinbart worden sind (14. Dezember 2005 - 4 AZR 536/04 - Rn. 24 ff., BAGE 116, 326; 18. April 2007 - 4 AZR 652/05 - Rn. 29 ff., BAGE 122, 74; 23. Januar 2008 - 4 AZR 602/06 - Rn. 20 ff., AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 63 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 38; 10. Dezember 2008 - 4 AZR 881/07 - Rn. 18 ff.).

    Maßstab der Auslegung der Vertragsklausel sind die §§ 133, 157 BGB (Senat 18. April 2007 - 4 AZR 652/05 - Rn. 23, BAGE 122, 74, 81; 22. Oktober 2008 - 4 AZR 793/07 - Rn. 36 ff. mwN, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 67 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 40).

  • BAG, 22.10.2008 - 4 AZR 793/07

    Auslegung einer nach dem 31. Dezember 2001 einzelvertraglich vereinbarten

    Auszug aus BAG, 22.04.2009 - 4 ABR 14/08
    Eine nach dem 31. Dezember 2001 einzelvertraglich vereinbarte dynamische Bezugnahme auf einen bestimmten Tarifvertrag ist jedenfalls dann, wenn eine Tarifgebundenheit des Arbeitgebers an den im Arbeitsvertrag genannten Tarifvertrag nicht in einer für den Arbeitnehmer erkennbaren Weise zur auflösenden Bedingung der Vereinbarung gemacht worden ist, eine konstitutive Verweisungsklausel, die durch einen Verbandsaustritt des Arbeitgebers oder einen sonstigen Wegfall seiner Tarifgebundenheit nicht berührt wird; Bestätigung der Rechtsprechung des Senats, vgl. BAG 18. April 2007 - 4 AZR 652/05 - BAGE 122, 74; 22. Oktober 2008 - 4 AZR 793/07 - AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 67 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 40.

    Der Senat hat diese Rechtsprechung in seiner Entscheidung vom 18. April 2007 begründet und sich sowohl in dieser Entscheidung als auch in der vom 22. Oktober 2008 mit den in der Literatur erhobenen Bedenken bereits ausführlich auseinandergesetzt (18. April 2007 - 4 AZR 652/05 - Rn. 26 ff., BAGE 122, 74, 86 ff.; 22. Oktober 2008 - 4 AZR 793/07 - Rn. 21 ff., AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 67 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 40, jew. mwN).

    Der Senat hat in seinen Entscheidungen vom 18. April 2007 und vom 22. Oktober 2008 begründet, welche Faktoren für die Gewährung eines Vertrauensschutzes und die Festlegung des Stichtags 1. Januar 2002 für die Änderung seiner Rechtsprechung zur Auslegung von arbeitsvertraglichen Verweisungsklauseln maßgebend sind und dass er trotz der zwischenzeitlich geäußerten Kritik an dieser Rechtsprechung festhält (vgl. 18. April 2007 - 4 AZR 652/05 - Rn. 42 ff., BAGE 122, 74, 87 ff.; 22. Oktober 2008 - 4 AZR 793/07 - Rn. 31 ff., AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 67 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 40).

    Durch die von der Arbeitgeberin angeführten Entscheidungen des Senats vom 21. August 2002 (- 4 AZR 263/01 - BAGE 102, 275) und vom19. März 2003 (- 4 AZR 331/02 - BAGE 105, 284) wird der Stichtag nicht in Frage gestellt (dazu ausf. 22. Oktober 2008 - 4 AZR 793/07 - Rn. 30, 35 mwN, aaO).

    Diese ist zwingende Voraussetzung der Gleichstellungsabrede im Sinne der früheren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Senat 22. Oktober 2008 - 4 AZR 793/07 - Rn. 13, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 67 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 40; 1. Dezember 2004 - 4 AZR 50/04 - zu I 2 a der Gründe, BAGE 113, 40, 42; 25. September 2002 - 4 AZR 294/01 - zu II 2 f bb der Gründe, BAGE 103, 9, 14; jew. mwN).

    Der nachfolgende Eintritt der seit dem 1. Januar 1999 tarifgebundenen Arbeitgeberin in das Arbeitsverhältnis im Wege der Rechtsnachfolge, von dem offenbar das Landesarbeitsgericht ausgegangen ist, ist für die Auslegung der Bezugnahmeklauseln ohne Bedeutung (Senat 22. Oktober 2008 - 4 AZR 793/07 - Rn. 15 mwN, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 67 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 40).

    Maßstab der Auslegung der Vertragsklausel sind die §§ 133, 157 BGB (Senat 18. April 2007 - 4 AZR 652/05 - Rn. 23, BAGE 122, 74, 81; 22. Oktober 2008 - 4 AZR 793/07 - Rn. 36 ff. mwN, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 67 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 40).

  • BAG, 20.04.2005 - 4 AZR 292/04

    Vertrag zugunsten Dritter

    Auszug aus BAG, 22.04.2009 - 4 ABR 14/08
    aa) Beim PÜV handelt es sich um einen sogenannten typischen Vertrag, da er ua. die Rechtsverhältnisse der von dem Betriebsübergang betroffenen Beschäftigten und damit eine Vielzahl von Fällen regelt (BAG 18. Mai 1999 - 9 AZR 430/98 - zu II 1 der Gründe; s. auch Senat 20. April 2005 - 4 AZR 292/04 - Rn. 18, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 35 = EzA TVG § 1 Auslegung Nr. 40).

    Von Bedeutung für das Auslegungsergebnis sind schließlich auch der von den Vertragsparteien verfolgte Regelungszweck sowie die Interessenlage der Beteiligten (20. April 2005 - 4 AZR 292/04 - Rn. 18, aaO; 10. Dezember 2008 - 4 AZR 881/07 - Rn. 22; jew. mwN).

    Durch einen Vertrag können keine Lasten für nicht am Vertrag beteiligte Dritte begründet werden (Senat 20. April 2005 - 4 AZR 292/04 - Rn. 26, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 35 = EzA TVG § 1 Auslegung Nr. 40; weiterhin 16. Februar 2000 - 4 AZR 14/99 - zu II 3 b dd der Gründe, BAGE 93, 328, 339).

    Hinzu kommt, dass Tarifverträge auch zu Lasten der Arbeitnehmer geändert werden können und somit die Möglichkeit einer Verschlechterung der Arbeitsbedingungen eröffnet wird, die arbeitsvertraglich nicht gegeben wäre, sondern einer Änderungsvereinbarung oder einer wirksamen Änderungskündigung bedürfte (ebenso C. Meyer SAE 2007, 9, 10; Möller NZA 2006, 579, 581; ders. AuA 2006, 119).

    Das gilt nicht nur für den Fall der erstmaligen Vereinbarung einer Bezugnahme, sondern auch bei der Sicherung einer bisher geltenden dynamischen Inbezugnahme (Abgrenzung zu Senat 20. April 2005 - 4 AZR 292/04 - Rn. 27, aaO; aA Hohenstatt/Schramm NZA 2006, 251, 253).

    Da zugleich die Anwendung der "jeweiligen" Tarifregelungen einschließlich der sie ergänzenden, ändernden oder ersetzenden Tarifverträge seitens der Arbeitgeberin zugesichert wird, spricht dies für eine dynamische Einbeziehung der Tarifregelungen (s. auch Senat 20. April 2005 - 4 AZR 292/04 - Rn. 21, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 35 = EzA TVG § 1 Auslegung Nr. 40).

  • BAG, 10.12.2008 - 4 AZR 881/07

    Bezugnahme auf Tarifvertrag in Arbeitsvertrag und in Personalüberleitungsvertrag

    Auszug aus BAG, 22.04.2009 - 4 ABR 14/08
    Von Bedeutung für das Auslegungsergebnis sind schließlich auch der von den Vertragsparteien verfolgte Regelungszweck sowie die Interessenlage der Beteiligten (20. April 2005 - 4 AZR 292/04 - Rn. 18, aaO; 10. Dezember 2008 - 4 AZR 881/07 - Rn. 22; jew. mwN).

    Maßgebend für die Auslegung eines Vertrages und den Willen der Vertragsparteien sind die Verhältnisse im Deckungsverhältnis zwischen der Arbeitgeberin und der Rechtsvorgängerin als Parteien des PÜV (s. nur Senat 10. Dezember 2008 - 4 AZR 881/07 - Rn. 22, mwN).

    a) Nach der früheren Rechtsprechung des Senats waren bei Tarifgebundenheit des Arbeitgebers an die in Bezug genommenen Tarifverträge, die hier vorliegt, Bezugnahmeklauseln wie die genannten in aller Regel als so genannte Gleichstellungsabreden auszulegen (vgl. nur 10. Dezember 2008 - 4 AZR 881/07 - Rn. 18; 14. Dezember 2005 - 4 AZR 536/04 - Rn. 12 ff., BAGE 116, 326; 1. Dezember 2004 - 4 AZR 50/04 - Rn. 15 ff., BAGE 113, 40; 25. September 2002 - 4 AZR 294/01 - Rn. 24 ff., BAGE 103, 9; 21. August 2002 - 4 AZR 263/01 - Rn. 16 ff., BAGE 102, 275).

    b) Diese Auslegungsregel wendet der Senat aus Gründen des Vertrauensschutzes weiterhin auf Bezugnahmeklauseln an, die vor dem 1. Januar 2002 vereinbart worden sind (14. Dezember 2005 - 4 AZR 536/04 - Rn. 24 ff., BAGE 116, 326; 18. April 2007 - 4 AZR 652/05 - Rn. 29 ff., BAGE 122, 74; 23. Januar 2008 - 4 AZR 602/06 - Rn. 20 ff., AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 63 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 38; 10. Dezember 2008 - 4 AZR 881/07 - Rn. 18 ff.).

    Maßgebend sind hierbei die Erklärungen und der Wille der Vertragsparteien im Deckungsverhältnis (s. nur Senat 10. Dezember 2008 - 4 AZR 881/07 - Rn. 22 mwN).

  • BAG, 22.10.2008 - 4 AZR 784/07

    Vertragliche Inbezugnahme eines Tarifvertrags

    Auszug aus BAG, 22.04.2009 - 4 ABR 14/08
    (a) Eine Tarifwechselklausel ist grundsätzlich in den Fallgestaltungen erforderlich, in denen nicht nur die in einer Bezugnahmeklausel genannten Tarifverträge oder Tarifwerke einer Branche erfasst sein sollen, sondern - vorsorglich - auch diejenigen einer anderen Branche oder ein Tarifvertrag oder ein Tarifwerk, das andere Tarifvertragsparteien geschlossen haben (vgl. Senat 22. Oktober 2008 - 4 AZR 784/07 - Rn. 18, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 66 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 39).

    Damit soll für den Fall eines Verbandswechsels des Arbeitgebers (vgl. etwa 22. Oktober 2008 - 4 AZR 784/07 - aaO), des Abschlusses eines Firmentarifvertrages mit einer anderen Gewerkschaft oder bei Veränderungen im Bereich des Unternehmens oder des betreffenden Betriebes, in deren Folge im Grundsatz ein Tarifvertrag einer anderen Branche einschlägig wird (s. etwa Senat 18. April 2007 - 4 AZR 652/05 - BAGE 122, 74), erreicht werden, dass die Bezugnahmeklausel entweder die Tarifverträge des anderen Verbandes, der anderen Gewerkschaft oder die fachlich oder betrieblich geltenden Tarifverträge - der anderen Branche - erfasst.

    Die Bezugnahme auf ein bestimmtes Tarifwerk kann über ihren Wortlaut hinaus nur dann als große dynamische Verweisung - Bezugnahme auf den jeweils für den Betrieb fachlich bzw. betrieblich geltenden Tarifvertrag - ausgelegt werden, wenn sich dies aus besonderen Umständen ergibt (st. Rspr., zuletzt Senat 22. Oktober 2008 - 4 AZR 784/07 - Rn. 21 f. mwN, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 66 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 39).

    Vorliegend kann dahinstehen, ob und welche der im Antrag genannten Arbeitnehmer einer Gewerkschaft angehörten, welche die arbeitsvertraglich in Bezug genommenen Tarifverträge geschlossen hatte und zugleich den nach dem Betriebsübergang für die Arbeitgeberin kraft Tarifbindung einschlägigen BAT-VKA und den BMT-G II. Soweit der Senat in der wiedergegebenen Rechtsprechung angenommen hat, in solchen Fallgestaltungen sei eine korrigierende Auslegung der Bezugnahmeklausel möglich, wird diese Rechtsprechung im Anschluss an die Entscheidung des Senats vom 22. Oktober 2008 (- 4 AZR 784/07 - Rn. 25 mwN, aaO; dazu Mittag jurisPR-ArbR 11/2009, Anm. 1) ausdrücklich aufgegeben.

  • BAG, 14.12.2005 - 4 AZR 536/04

    Auslegungsregel zur Gleichstellungsabrede - Ankündigung einer

    Auszug aus BAG, 22.04.2009 - 4 ABR 14/08
    Entgegen der Rechtsprechung des Vierten Senats des Bundesarbeitsgerichts (14. Dezember 2005 - 4 AZR 536/04 - BAGE 116, 326; 18. April 2007 - 4 AZR 652/05 - BAGE 122, 74) bestehe für die Arbeitgeberin ein schutzwürdiges Vertrauen in die vormalige Rechtsprechung bis einschließlich 14. Dezember 2005, also dem Tag, an dem der Senat seine Rechtsprechungsänderung angekündigt habe.

    a) Nach der früheren Rechtsprechung des Senats waren bei Tarifgebundenheit des Arbeitgebers an die in Bezug genommenen Tarifverträge, die hier vorliegt, Bezugnahmeklauseln wie die genannten in aller Regel als so genannte Gleichstellungsabreden auszulegen (vgl. nur 10. Dezember 2008 - 4 AZR 881/07 - Rn. 18; 14. Dezember 2005 - 4 AZR 536/04 - Rn. 12 ff., BAGE 116, 326; 1. Dezember 2004 - 4 AZR 50/04 - Rn. 15 ff., BAGE 113, 40; 25. September 2002 - 4 AZR 294/01 - Rn. 24 ff., BAGE 103, 9; 21. August 2002 - 4 AZR 263/01 - Rn. 16 ff., BAGE 102, 275).

    b) Diese Auslegungsregel wendet der Senat aus Gründen des Vertrauensschutzes weiterhin auf Bezugnahmeklauseln an, die vor dem 1. Januar 2002 vereinbart worden sind (14. Dezember 2005 - 4 AZR 536/04 - Rn. 24 ff., BAGE 116, 326; 18. April 2007 - 4 AZR 652/05 - Rn. 29 ff., BAGE 122, 74; 23. Januar 2008 - 4 AZR 602/06 - Rn. 20 ff., AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 63 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 38; 10. Dezember 2008 - 4 AZR 881/07 - Rn. 18 ff.).

  • BAG, 03.05.2006 - 1 ABR 2/05

    Umfang der Mitbestimmung bei Umgruppierung

    Auszug aus BAG, 22.04.2009 - 4 ABR 14/08
    Das Mitbeurteilungsrecht dient der einheitlichen und gleichmäßigen Anwendung der Vergütungsordnung und damit der innerbetrieblichen Lohngerechtigkeit sowie der Transparenz der Vergütungspraxis (BAG 3. Mai 2006 - 1 ABR 2/05 - Rn. 25, BAGE 118, 141, 147; 28. April 1998 - 1 ABR 50/97 - zu B I 2 der Gründe, BAGE 88, 309, 312).

    Wo es der Anwendung abstrakter Tätigkeitsmerkmale einer Vergütungsordnung auf die mit einer konkreten Arbeitsstelle verbundenen Tätigkeitsaufgaben zur korrekten Einreihung des Arbeitnehmers nicht bedürfe, bestehe kein Erfordernis der Beurteilung der Rechtslage durch den Arbeitgeber und damit kein Erfordernis der Mitbeurteilung durch den Betriebsrat (BAG 3. Mai 2006 - 1 ABR 2/05 - Rn. 26, BAGE 118, 141, 147).

    Vielmehr führte dieser Umstand lediglich dazu, dass sich der Umfang des Mitbeurteilungsrechts des Betriebsrats und damit auch die maßgebenden Zustimmungsverweigerungsgründe am Umfang der Rechtsanwendung durch den Arbeitgeber zu orientieren hatten (BAG 3. Mai 2006 - 1 ABR 2/05 - Rn. 44, BAGE 118, 141, 151).

  • VG Mainz, 05.04.2006 - 5 K 592/05

    Überleitung in die neuen Entgeltgruppen kommunaler Arbeitnehmer - Kein

    Auszug aus BAG, 22.04.2009 - 4 ABR 14/08
    Auch ordnet der TVÜ-VKA ausgehend von einer bestehenden Eingruppierung anhand der Anlage 1 TVÜ-VKA nach einem tariflich festgelegten Schema sämtliche nach den Vergütungsordnungen des BAT-VKA und des BMT-G II eingruppierten Beschäftigten einer bestimmten Entgeltgruppe des TVöD zu (für einen das Mitbeurteilungsrecht des Betriebsrats ausschließenden "Automatismus" daher Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese TVöD Stand Juli 2008 TVÜ-VKA Rn. 21; Ilbertz ZfPR 2006, 73; ähnlich VG Mainz 5. April 2006 - 5 K 592/05 - NZA-RR 2006, 502).

    Hier greift das Mitbeurteilungsrecht des Betriebsrats nach § 99 Abs. 1 BetrVG ein (ebenso Rehak in Lorenzen/Etzel/Gerhold/Schlatmann/Rehak/Faber Bundespersonalvertretungsgesetz Stand Februar 2009 § 75 Rn. 22; Kaiser in Richardi/Dörner/Weber BPersVG 3. Aufl. § 75 Rn. 40; Altvater/Peiseler Bundespersonalvertretungsgesetz 5. Aufl. § 75 Rn. 23; Altvater/Hamer/Kröll/Lemcke/Peiseler Bundespersonalvertretungsgesetz 6. Aufl. § 75 Rn. 36; Rothländer ZTR 2005, 619, 623 f.; iE auch Hamer/Görg/Guth Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst 3. Aufl. Erläuterung zu den Übergangstarifverträgen Rn. 13; einschränkend Schürmann PersR 2005, 360, für den Fall, dass eine für die Überleitung erhebliche Fallgruppe noch nicht festgestellt ist; aA Breier/Dassau/Kiefer/Lang/Langenbrinck TVöD Stand März 2009 TVÜ-VKA Rn. 4; Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese TVöD Stand Juli 2008 TVÜ-VKA Rn. 21; Dassau/Langenbrinck TVöD 2005 S. 14; Dassau/Wiesend-Rothbrust TVöD 2008 § 4 TVÜ-VKA Rn. 5; Kallenberg ZfPR 2007, 20, 21; Kuner Der neue TVöD 2006 S. 34, Rn. 43; Steinau-Steinrück NZA 2006, 518, 522; für § 69 Abs. 1 Nr. 2 PersVG RP VG Mainz 5. April 2006 - 5 K 592/05 - NZA-RR 2006, 502, m. zust. Anm. Ilbertz ZfPR 2006, 73, 73 f.).

  • BAG, 01.12.2004 - 4 AZR 50/04

    Gleichstellungsabrede - Merkmale

    Auszug aus BAG, 22.04.2009 - 4 ABR 14/08
    Diese ist zwingende Voraussetzung der Gleichstellungsabrede im Sinne der früheren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Senat 22. Oktober 2008 - 4 AZR 793/07 - Rn. 13, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 67 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 40; 1. Dezember 2004 - 4 AZR 50/04 - zu I 2 a der Gründe, BAGE 113, 40, 42; 25. September 2002 - 4 AZR 294/01 - zu II 2 f bb der Gründe, BAGE 103, 9, 14; jew. mwN).

    a) Nach der früheren Rechtsprechung des Senats waren bei Tarifgebundenheit des Arbeitgebers an die in Bezug genommenen Tarifverträge, die hier vorliegt, Bezugnahmeklauseln wie die genannten in aller Regel als so genannte Gleichstellungsabreden auszulegen (vgl. nur 10. Dezember 2008 - 4 AZR 881/07 - Rn. 18; 14. Dezember 2005 - 4 AZR 536/04 - Rn. 12 ff., BAGE 116, 326; 1. Dezember 2004 - 4 AZR 50/04 - Rn. 15 ff., BAGE 113, 40; 25. September 2002 - 4 AZR 294/01 - Rn. 24 ff., BAGE 103, 9; 21. August 2002 - 4 AZR 263/01 - Rn. 16 ff., BAGE 102, 275).

  • BAG, 25.09.2002 - 4 AZR 294/01

    Betriebsübergang - Tarifwechsel

    Auszug aus BAG, 22.04.2009 - 4 ABR 14/08
    Diese ist zwingende Voraussetzung der Gleichstellungsabrede im Sinne der früheren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Senat 22. Oktober 2008 - 4 AZR 793/07 - Rn. 13, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 67 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 40; 1. Dezember 2004 - 4 AZR 50/04 - zu I 2 a der Gründe, BAGE 113, 40, 42; 25. September 2002 - 4 AZR 294/01 - zu II 2 f bb der Gründe, BAGE 103, 9, 14; jew. mwN).

    a) Nach der früheren Rechtsprechung des Senats waren bei Tarifgebundenheit des Arbeitgebers an die in Bezug genommenen Tarifverträge, die hier vorliegt, Bezugnahmeklauseln wie die genannten in aller Regel als so genannte Gleichstellungsabreden auszulegen (vgl. nur 10. Dezember 2008 - 4 AZR 881/07 - Rn. 18; 14. Dezember 2005 - 4 AZR 536/04 - Rn. 12 ff., BAGE 116, 326; 1. Dezember 2004 - 4 AZR 50/04 - Rn. 15 ff., BAGE 113, 40; 25. September 2002 - 4 AZR 294/01 - Rn. 24 ff., BAGE 103, 9; 21. August 2002 - 4 AZR 263/01 - Rn. 16 ff., BAGE 102, 275).

  • BAG, 12.01.1993 - 1 ABR 42/92

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Umgruppierung aufgrund geänderter tariflicher

  • BAG, 27.06.2000 - 1 ABR 36/99

    Zustimmungsersetzung zur Eingruppierung - einseitige Änderung der

  • BAG, 27.07.1993 - 1 ABR 11/93

    Mitbestimmung bei Eingruppierung und Umgruppierung - Bestimmung der Fallgruppe

  • BAG, 10.12.2002 - 1 ABR 27/01

    Mitbestimmung bei sogenannten Insichbeurlaubungen von Beamten

  • BAG, 26.06.2008 - 6 AZR 498/07

    Überleitung von Arbeitsverhältnissen aus dem BMT-G in den TVöD - Bestimmung des

  • BAG, 12.12.2000 - 1 ABR 23/00

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Eingruppierung

  • BAG, 21.08.2002 - 4 AZR 263/01

    Gleichstellungsabrede im tarifgebietsübergreifenden Unternehmen

  • BAG, 02.04.1996 - 1 ABR 50/95

    Gewährung von Zulage als mitbestimmungspflichtige Eingruppierung

  • BAG, 09.03.1993 - 1 ABR 48/92

    Verpflichtung des Arbeitgebers zur Neueingruppierung unter Beteiligung des

  • BAG, 14.11.2001 - 10 AZR 698/00

    Tarifliches 13. Monatseinkommen - Herabsetzung durch Sanierungstarifvertrag

  • BAG, 31.05.1983 - 1 ABR 57/80

    Eingruppierung - Betriebsratsmitbestimmung

  • BAG, 17.06.2008 - 1 ABR 37/07

    Mitbestimmung bei Umgruppierung

  • BGH, 29.09.1977 - II ZR 214/75

    Umdeutung einer erbrechtlichen Nachfolgeregelung eines Gesellschaftsvertrags in

  • BAG, 20.12.1988 - 1 ABR 68/87

    Betriebsrat: Nachholung der unvollständigen Unterrichtung durch den Arbeitgeber,

  • BAG, 12.08.1997 - 1 ABR 13/97

    Deutsche Telekom AG - Umkategorisierung von Dienstposten

  • BAG, 16.02.2000 - 4 AZR 14/99

    Heueranspruch nach dem Heuertarifvertrag und Manteltarifvertrag für die deutsche

  • BAG, 23.01.2008 - 4 AZR 602/06

    Haustarifvertrag bei Teilbetriebsübergang

  • BGH, 16.10.1990 - XI ZR 330/89

    Zustandekommen eines Vertrages zu Gunsten eines ausländischen Studenten

  • BAG, 13.02.2003 - 8 ABR 53/01

    Zustimmungsersetzung zur Eingruppierung

  • BAG, 28.04.1998 - 1 ABR 50/97

    Widerspruch des Betriebsrats gegen zu hohe Eingruppierung

  • BAG, 02.03.2004 - 1 AZR 271/03

    Betriebliche Vergütungsordnung nach Wegfall der Tarifbindung - einseitige

  • BAG, 18.05.1999 - 9 AZR 430/98

    Haftung des Arbeitgebers: Steuernachteile infolge Besteuerung durch den

  • BAG, 17.04.2002 - 5 AZR 89/01

    Nachweis tarifvertraglicher Ausschlußfristen

  • BAG, 18.06.1991 - 1 ABR 53/90

    Antragsrecht des Betriebsrats auf Neu- oder Umgruppierung eines Arbeitnehmers,

  • BGH, 10.02.1977 - II ZR 120/75

    Auslegung von (qualifizierten) Nachfolgeklauseln

  • BAG, 09.02.1993 - 1 ABR 51/92

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Eingruppierungen

  • BAG, 27.11.2008 - 6 AZR 632/08

    Anwendbarkeit des TVÜ-VKA

  • BAG, 18.04.2007 - 4 AZR 653/05

    Verweisung auf Tarifvertrag - Gleichstellungsabrede - Betriebliche Übung

  • BAG, 19.01.1999 - 1 AZR 606/98

    Vertragliche Bezugnahme auf tarifliche Ausschlußfrist

  • BAG, 21.03.1995 - 1 ABR 46/94

    Mitbestimmung des Personalrats - Neueingruppierung bei Übertragung anderer

  • BAG, 23.09.2003 - 1 ABR 35/02

    Eingruppierung in Vergütungsordnung

  • BAG, 04.09.1996 - 4 AZR 135/95

    Arbeitsvertragliche Verweisung auf Tarifvertrag

  • BAG, 12.12.2006 - 1 ABR 38/05

    Vergütungsordnung im Gemeinschaftsbetrieb

  • BAG, 19.03.2003 - 4 AZR 331/02

    Bezugnahme auf Tarifvertrag - Gleichstellungsabrede

  • ArbG Münster, 24.10.2006 - 3 Ca 1023/06

    Auslegung eines Tarifvertrages über Einmalzahlungen

  • LAG München, 10.01.2008 - 2 TaBV 83/07

    Personalüberleitungsvertrag

  • BAG, 26.10.2004 - 1 ABR 37/03

    Mitbestimmung bei Umgruppierung

  • BAG, 30.08.2017 - 4 AZR 95/14

    Dynamik einer Verweisungsklausel nach Betriebsübergang

    Nach § 2 Abs. 1 Satz 1 Spiegelstrich 4 TVÜ-VKA ersetzt der TVöD/VKA den BMT-G II (vgl. zur entsprechenden Ersetzung des BAT ausf. BAG 22. April 2009 - 4 ABR 14/08 - Rn. 22, BAGE 130, 286) .
  • BAG, 23.09.2009 - 4 AZR 308/08

    Eingruppierung einer Wohngeldsachbearbeiterin - Bestimmung von Arbeitsvorgängen -

    Der Beklagte unterfällt ihm in seiner Fassung für die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (vgl. dazu BAG 22. April 2009 - 4 ABR 14/08 -Rn. 24 ff., NZA 2009, 1286).
  • BAG, 21.01.2015 - 4 AZR 253/13

    Eingruppierung im öffentlichen Dienst - Sachbearbeiterin "Wirtschaftliche

    Damit richtet sich die Eingruppierung der Klägerin seit dem 1. Oktober 2005 nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) , der ein den BAT bzw. BAT-O ersetzender Tarifvertrag ist (BAG 22. April 2009 - 4 ABR 14/08 - Rn. 21, BAGE 130, 286) .
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Rechtsprechung
   BAG, 23.04.2009 - 6 AZR 516/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,206
BAG, 23.04.2009 - 6 AZR 516/08 (https://dejure.org/2009,206)
BAG, Entscheidung vom 23.04.2009 - 6 AZR 516/08 (https://dejure.org/2009,206)
BAG, Entscheidung vom 23. April 2009 - 6 AZR 516/08 (https://dejure.org/2009,206)
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Volltextveröffentlichungen (12)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Kündigungsrecht: Personalratsanhörung bei Probezeitkündigung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Personalratsanhörung bei Probezeitkündigung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wartezeitkündigung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Personalratsanhörung bei Probezeitkündigung

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Zur Personalratsanhörung bei Probezeitkündigung

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Eingeschränkte Unterrichtungspflicht der Personalvertretung bei Probezeitkündigung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Personalratsanhörung bei Probezeitkündigung

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Arbeitgeber müssen Personalrat nicht die Sozialdaten des Arbeitnehmers mitteilen

  • kanzlei-potthast.de (Kurzinformation)

    Arbeitgeber müssen dem Personalrat vor einer Probezeitkündigung nicht die Sozialdaten des Arbeitnehmers mitteilen

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Kündigungsrecht: Personalratsanhörung bei Probezeitkündigung

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Personalratsanhörung bei Probezeitkündigung

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Information des Personalrats bei Probezeitkündigung

  • wordpress.com (Kurzinformation)

    Probezeitkündigung: richtige Personalratsanhörung

Besprechungen u.ä.

  • RA Hensche (Entscheidungsbesprechung)

    Mitteilungspflichten bei der Personalratsanhörung vor einer Probezeitkündigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 130, 369
  • NJW 2009, 3469
  • MDR 2009, 1283
  • NZA 2009, 959
  • BB 2009, 1013
  • BB 2009, 1805
  • AuR 2009, 177
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 16.03.2000 - 2 AZR 828/98

    Anrechnung einer Vorbeschäftigung auf die Wartezeit - Beteiligung des

    Auszug aus BAG, 23.04.2009 - 6 AZR 516/08
    bb) Der Arbeitgeber braucht dem Betriebsrat jedoch dann nicht die Sozialdaten mitzuteilen, wenn und soweit sie - für den Betriebsrat erkennbar - für seinen Kündigungsentschluss völlig unmaßgeblich sind (vgl. BAG 16. März 2000 - 2 AZR 828/98 - zu II 2 b cc (1), AP LPVG Sachsen-Anhalt § 67 Nr. 2 = EzA BPersVG § 108 Nr. 2; KR/Etzel 8. Aufl. § 102 BetrVG Rn. 58; APS/Koch 3. Aufl. § 102 BetrVG Rn. 93).

    Unterhaltspflichten des Arbeitnehmers sind deshalb für die Wirksamkeit einer Wartezeitkündigung in der Regel ohne Bedeutung (BAG 16. März 2000 - 2 AZR 828/98 - AP LPVG Sachsen-Anhalt § 67 Nr. 2 = EzA BPersVG § 108 Nr. 2).

    ee) Soweit demgegenüber der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts im Urteil vom 16. März 2000 angenommen hat, Angaben zum Lebensalter und zur Betriebszugehörigkeit sowie zu einem eventuell bestehenden Sonderkündigungsschutz seien auch bei der Wartezeitkündigung unentbehrlich, ist eine Anfrage nach § 45 Abs. 3 Satz 1 ArbGG nicht erforderlich, denn das angezogene Urteil vom 16. März 2000 (- 2 AZR 828/98 - zu II 2 b cc (1), AP LPVG Sachsen-Anhalt § 67 Nr. 2 = EzA BPersVG § 108 Nr. 2) beruht nicht auf diesem Rechtssatz.

  • BAG, 13.05.2004 - 2 AZR 329/03

    Kündigung wegen Betriebsstilllegung - Anhörung des Betriebsrats

    Auszug aus BAG, 23.04.2009 - 6 AZR 516/08
    Ist eine Sozialauswahl nach der für den Betriebsrat erkennbaren Auffassung des Arbeitgebers wegen der Stilllegung des gesamten Betriebs nicht vorzunehmen, muss der Arbeitgeber den Betriebsrat nicht über Familienstand und Unterhaltspflichten des zu kündigenden Arbeitnehmers unterrichten (Senat 20. September 2006 - 6 AZR 219/06 - AP KSchG 1969 § 17 Nr. 24; BAG 13. Mai 2004 - 2 AZR 329/03 - BAGE 110, 331, 335 mwN).

    dd) Die Annahme, der Arbeitgeber brauche Sozialdaten, die bei vernünftiger Betrachtung weder aus seiner Sicht noch aus Sicht der Arbeitnehmervertretung für die Beurteilung der Wirksamkeit einer Kündigung eine Rolle spielen können, im Rahmen der Anhörung der Arbeitnehmervertretung vor der Kündung nicht mitzuteilen, liegt letztlich auch der Senatsrechtsprechung sowie der Rechtsprechung des Zweiten Senats zur Entbehrlichkeit der Mitteilung des Familienstands und etwaiger Unterhaltspflichten im Falle einer Kündigung wegen Betriebsstilllegung zugrunde (20. September 2006 - 6 AZR 219/06 - Rn. 23, AP KSchG 1969 § 17 Nr. 24; 13. Mai 2004 - 2 AZR 329/03 - BAGE 110, 331, 335 mwN).

    Der Zweite Senat hat offengelassen, ob die Angabe erforderlich ist, wenn hiervon die Berechnung der Kündigungsfrist abhängt (13. Mai 2004 - 2 AZR 329/03 - aaO.).

  • BAG, 26.09.2002 - 2 AZR 424/01

    Verdachtskündigung nach Anhörung des Arbeitnehmers

    Auszug aus BAG, 23.04.2009 - 6 AZR 516/08
    aa) Der Arbeitgeber ist allerdings grundsätzlich verpflichtet, den Betriebsrat bzw. Personalrat über diese Gesichtspunkte zu unterrichten, weil sie bei personen- oder verhaltensbedingten Kündigungen regelmäßig im Rahmen der nach § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG bzw. § 626 Abs. 1 BGB notwendigen Interessenabwägung Berücksichtigung finden können (vgl. BAG 26. September 2002 - 2 AZR 424/01 - AP BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 37 = EzA BGB 2002 § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 1; 21. Juni 2001 - 2 AZR 30/00 - EzA BGB § 626 Unkündbarkeit Nr. 7).

    Entsprechendes gilt bei einer verhaltensbedingten Kündigung, wenn es dem Arbeitgeber wegen der Schwere der Kündigungsvorwürfe auf die genauen Daten ersichtlich nicht ankommt, der Betriebsrat die ungefähren Daten kennt und er daher die Kündigungsabsicht des Arbeitgebers ausreichend beurteilen kann (BAG 26. September 2002 - 2 AZR 424/01 - AP BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 37 = EzA BGB 2002 § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 1; 15. November 1995 - 2 AZR 974/94 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 73 = EzA BetrVG 1972 § 102 Nr. 89).

    Hierin liegt der entscheidende Unterschied zu der vom Kläger angeführten Rechtsprechung zu verhaltensbedingten Kündigungen im Anwendungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes bzw. zu außerordentlichen Kündigungen nach § 626 BGB, bei denen stets eine Abwägung der beiderseitigen Interessen zu erfolgen hat (vgl. dazu BAG 26. September 2002 - 2 AZR 424/01 - AP BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 37 = EzA BGB 2002 § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 1; 15. November 1995 - 2 AZR 974/94 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 73 = EzA BetrVG 1972 § 102 Nr. 89).

  • BAG, 20.09.2006 - 6 AZR 219/06

    Kündigung durch Insolvenzverwalter: Betriebsratsanhörung; Massenentlassung -

    Auszug aus BAG, 23.04.2009 - 6 AZR 516/08
    Ist eine Sozialauswahl nach der für den Betriebsrat erkennbaren Auffassung des Arbeitgebers wegen der Stilllegung des gesamten Betriebs nicht vorzunehmen, muss der Arbeitgeber den Betriebsrat nicht über Familienstand und Unterhaltspflichten des zu kündigenden Arbeitnehmers unterrichten (Senat 20. September 2006 - 6 AZR 219/06 - AP KSchG 1969 § 17 Nr. 24; BAG 13. Mai 2004 - 2 AZR 329/03 - BAGE 110, 331, 335 mwN).

    dd) Die Annahme, der Arbeitgeber brauche Sozialdaten, die bei vernünftiger Betrachtung weder aus seiner Sicht noch aus Sicht der Arbeitnehmervertretung für die Beurteilung der Wirksamkeit einer Kündigung eine Rolle spielen können, im Rahmen der Anhörung der Arbeitnehmervertretung vor der Kündung nicht mitzuteilen, liegt letztlich auch der Senatsrechtsprechung sowie der Rechtsprechung des Zweiten Senats zur Entbehrlichkeit der Mitteilung des Familienstands und etwaiger Unterhaltspflichten im Falle einer Kündigung wegen Betriebsstilllegung zugrunde (20. September 2006 - 6 AZR 219/06 - Rn. 23, AP KSchG 1969 § 17 Nr. 24; 13. Mai 2004 - 2 AZR 329/03 - BAGE 110, 331, 335 mwN).

    So hat der Senat der Annahme des Berufungsgerichts beigepflichtet, Angaben zu den Sozialdaten "Lebensalter" und "Eintrittsalter" seien entbehrlich, wenn die Kündigung unter Beachtung der Kündigungsfrist des § 113 Satz 2 InsO erfolge (20. September 2006 - 6 AZR 219/06 - Rn. 23, aaO.).

  • BAG, 15.11.1995 - 2 AZR 974/94

    Außerordentliche Kündigung wegen der Annahme von Schmiergeldern in Millionenhöhe

    Auszug aus BAG, 23.04.2009 - 6 AZR 516/08
    Entsprechendes gilt bei einer verhaltensbedingten Kündigung, wenn es dem Arbeitgeber wegen der Schwere der Kündigungsvorwürfe auf die genauen Daten ersichtlich nicht ankommt, der Betriebsrat die ungefähren Daten kennt und er daher die Kündigungsabsicht des Arbeitgebers ausreichend beurteilen kann (BAG 26. September 2002 - 2 AZR 424/01 - AP BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 37 = EzA BGB 2002 § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 1; 15. November 1995 - 2 AZR 974/94 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 73 = EzA BetrVG 1972 § 102 Nr. 89).

    Hierin liegt der entscheidende Unterschied zu der vom Kläger angeführten Rechtsprechung zu verhaltensbedingten Kündigungen im Anwendungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes bzw. zu außerordentlichen Kündigungen nach § 626 BGB, bei denen stets eine Abwägung der beiderseitigen Interessen zu erfolgen hat (vgl. dazu BAG 26. September 2002 - 2 AZR 424/01 - AP BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 37 = EzA BGB 2002 § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 1; 15. November 1995 - 2 AZR 974/94 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 73 = EzA BetrVG 1972 § 102 Nr. 89).

  • BAG, 21.07.2005 - 6 AZR 498/04

    Personalratsanhörung zur ordentlichen Probezeitkündigung

    Auszug aus BAG, 23.04.2009 - 6 AZR 516/08
    Der Arbeitgeber hat den maßgebenden Sachverhalt unter Angabe der Tatsachen, aus denen der Kündigungsentschluss hergeleitet wird, grundsätzlich so zu umschreiben, dass der Betriebsrat ohne zusätzliche eigene Nachforschungen in die Lage versetzt wird, die Stichhaltigkeit der Kündigungsgründe zu prüfen und sich über eine Stellungnahme schlüssig zu werden (vgl. Senat 21. Juli 2005 - 6 AZR 498/04 - AP LPVG NW § 72a Nr. 5 = EzA BetrVG 2001 § 102 Nr. 15; 27. Oktober 2005 - 6 AZR 27/05 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 151 = EzBAT BAT § 53 Beteiligung des Personalrats Nr. 29).

    Es kann deshalb bei einer solchen Kündigung ausreichend sein, wenn der Arbeitgeber, der keine auf Tatsachen gestützte und durch Tatsachen konkretisierbare Kündigungsgründe benennen kann, dem Betriebsrat nur seine subjektiven Wertungen, die ihn zur Kündigung des Arbeitnehmers veranlassen, mitteilt (vgl. Senat 21. Juli 2005 - 6 AZR 498/04 - AP LPVG NW § 72a Nr. 5 = EzA BetrVG 2001 § 102 Nr. 15; 27. Oktober 2005 - 6 AZR 27/05 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 151 = EzBAT BAT § 53 Beteiligung des Personalrats Nr. 29).

  • BAG, 27.10.2005 - 6 AZR 27/05

    Probezeitkündigung: Personalratsbeteiligung

    Auszug aus BAG, 23.04.2009 - 6 AZR 516/08
    Der Arbeitgeber hat den maßgebenden Sachverhalt unter Angabe der Tatsachen, aus denen der Kündigungsentschluss hergeleitet wird, grundsätzlich so zu umschreiben, dass der Betriebsrat ohne zusätzliche eigene Nachforschungen in die Lage versetzt wird, die Stichhaltigkeit der Kündigungsgründe zu prüfen und sich über eine Stellungnahme schlüssig zu werden (vgl. Senat 21. Juli 2005 - 6 AZR 498/04 - AP LPVG NW § 72a Nr. 5 = EzA BetrVG 2001 § 102 Nr. 15; 27. Oktober 2005 - 6 AZR 27/05 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 151 = EzBAT BAT § 53 Beteiligung des Personalrats Nr. 29).

    Es kann deshalb bei einer solchen Kündigung ausreichend sein, wenn der Arbeitgeber, der keine auf Tatsachen gestützte und durch Tatsachen konkretisierbare Kündigungsgründe benennen kann, dem Betriebsrat nur seine subjektiven Wertungen, die ihn zur Kündigung des Arbeitnehmers veranlassen, mitteilt (vgl. Senat 21. Juli 2005 - 6 AZR 498/04 - AP LPVG NW § 72a Nr. 5 = EzA BetrVG 2001 § 102 Nr. 15; 27. Oktober 2005 - 6 AZR 27/05 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 151 = EzBAT BAT § 53 Beteiligung des Personalrats Nr. 29).

  • BAG, 15.12.1994 - 2 AZR 327/94

    Betriebsbedinge Kündigung - Betriebsratsanhörung

    Auszug aus BAG, 23.04.2009 - 6 AZR 516/08
    Entsprechendes gilt für die soziale Auswahl bei betriebsbedingten Kündigungen (vgl. BAG 15. Dezember 1994 - 2 AZR 327/94 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 67 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 75).
  • BAG, 28.06.2007 - 6 AZR 750/06

    Bezugnahme auf TV - AGB-Kontrolle - Wartezeit-Kündigung

    Auszug aus BAG, 23.04.2009 - 6 AZR 516/08
    Bei einer beabsichtigten Kündigung innerhalb der ersten sechs Monate des Arbeitsverhältnisses ist bei den Anforderungen an die Unterrichtung des Betriebsrats über die Kündigungsgründe dem Umstand Rechnung zu tragen, dass die Wartezeit der beiderseitigen Überprüfung der Arbeitsvertragsparteien dient (Senat 28. Juni 2007 - 6 AZR 750/06 - BAGE 123, 191).
  • LAG Niedersachsen, 10.06.2008 - 11 Sa 1397/07

    Wirksamkeit einer Kündigung wegen unzureichender Leistungen vor Ablauf von sechs

    Auszug aus BAG, 23.04.2009 - 6 AZR 516/08
    Auf die Revision des beklagten Landes wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 10. Juni 2008 - 11 Sa 1397/07 - aufgehoben.
  • BAG, 16.09.2004 - 2 AZR 511/03

    Anhörung des Betriebsrats zur ordentlichen Kündigung eines Arbeitnehmers während

  • BAG, 21.06.2001 - 2 AZR 30/00

    Fristlose Kündigung eines ordentlich unkündbaren Arbeitnehmers - Entgegennahme

  • BAG, 22.09.2005 - 2 AZR 366/04

    Zugangsvereitelung

  • BAG, 24.06.2004 - 2 AZR 461/03

    Anhörung des Betriebsrats zu einer ordentlichen Kündigung

  • BAG, 20.06.2013 - 6 AZR 805/11

    Bestimmtheit einer ordentlichen Kündigung

    bb) Der Betriebsrat ist regelmäßig ausreichend über den Zeitpunkt der beabsichtigten Beendigung des Arbeitsverhältnisses informiert, wenn die geltende Kündigungsfrist feststeht und der Arbeitgeber klarstellt, dass die Kündigung in naher Zukunft ausgesprochen werden soll (vgl. BAG 23. April 2009 - 6 AZR 516/08 - Rn. 18, BAGE 130, 369; 27. April 2006 - 2 AZR 426/05 - Rn. 21) .
  • BAG, 12.09.2013 - 6 AZR 121/12

    Betriebsratsanhörung in der Wartezeit

    Kommt der Arbeitgeber bei dieser Prüfung zu einem negativen Ergebnis, kann er das Arbeitsverhältnis grundsätzlich frei kündigen, ohne auf entgegenstehende Interessen des Arbeitnehmers Rücksicht nehmen zu müssen (BAG 23. April 2009 - 6 AZR 516/08 - Rn. 23, BAGE 130, 369 ) .
  • LAG Niedersachsen, 09.06.2020 - 9 Sa 608/19

    Benennung eines Datenschutzbeauftragten; Erteilung einer Kopie der gespeicherten

    Es kann deshalb bei einer solchen Kündigung ausreichend sein, wenn der Arbeitgeber, der keine auf Tatsachen gestützte und durch Tatsachen konkretisierbare Kündigungsgründe benennen kann, dem Betriebsrat nur seine subjektiven Wertungen, die ihn zur Kündigung des Arbeitnehmers veranlassen ( BAG vom 21.11.2013, 2 AZR 797/11 und 23.04.2009, 6 AZR 516/08 , Rn. 13 und 14).
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Rechtsprechung
   BAG, 22.04.2009 - 4 AZR 111/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,464
BAG, 22.04.2009 - 4 AZR 111/08 (https://dejure.org/2009,464)
BAG, Entscheidung vom 22.04.2009 - 4 AZR 111/08 (https://dejure.org/2009,464)
BAG, Entscheidung vom 22. April 2009 - 4 AZR 111/08 (https://dejure.org/2009,464)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Unwirksamkeit einer OT-Mitgliedschaft

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Wirksamkeit des Wechsel eines Unternehmens von der Verbands- zur OT-Mitgliedschaft; Wahrung des Gleichlaufs von Verantwortlichkeit und Betroffenheit; Pflicht zum Ausschluss von OT-Mitgliedern von Entscheidungen über Tarifangelegenheiten (hier: ...

  • hensche.de

    Koalitionsfreiheit, OT-Mitgliedschaft

  • Betriebs-Berater

    OT-Mitgliedschaft und Tarifbindung

  • Judicialis

    BGB § 613a Abs. 1; ; TVG § 3 Abs. 1; ; GG Art. 9 Abs. 3; ; MTV § 3; ; Satzung des Arbeitgeber-Verbandes von Remscheid und Umgebung e.V. §§ 2 ff.

  • streifler.de (Kurzinformation und Volltext)

    Arbeitsrecht: Anforderungen an die Satzung eines Arbeitgeberverbands

  • rechtsportal.de

    Voraussetzungen für die Wirksamkeit des Wechsel eines Unternehmens von der Verbands- zur OT-Mitgliedschaft; Wahrung des Gleichlaufs von Verantwortlichkeit und Betroffenheit; Pflicht zum Ausschluss von OT-Mitgliedern von Entscheidungen über Tarifangelegenheiten [hier: ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Arbeitgeberverband mit tarifungebundenen Mitgliedern

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Unwirksamkeit einer OT-Mitgliedschaft

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Trennung zwischen tarifgebundenen und nichttarifgebundenen Mitgliedern

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Unzureichende Trennung zwischen tarifgebundenen und nichttarifgebundenen Mitgliedern in der Satzung eines Arbeitgeberverbandes

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht: BAG: unzureichende Trennung zwischen tarifgebundenen und nichttarifgebundenen Mitgliedern eines Arbeitgeberverbandes

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Trennung zwischen tarifgebundenen und OT-Mitgliedern

  • 123recht.net (Pressemeldung, 22.4.2009)

    Bundesarbeitsgericht erschwert Tarifflucht // Richter pochen auf klare Regelungen der Arbeitgeberverbände

Besprechungen u.ä.

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Wechsel in die OT-Mitgliedschaft: Anforderungen an die Satzung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 130, 264
  • NZA 2010, 105
  • BB 2009, 1013
  • BB 2010, 382
  • DB 2009, 2610
  • JR 2011, 91
  • AuR 2009, 177
 
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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 04.06.2008 - 4 AZR 419/07

    Blitzwechsel" eines Arbeitgebers von einer Voll- in eine OT-Mitgliedschaft

    Auszug aus BAG, 22.04.2009 - 4 AZR 111/08
    Nicht jedes vereinsrechtliche Mitglied einer tarifvertragsschließenden Koalition ist notwendig tarifgebunden iSv. § 3 Abs. 1 TVG (ausf. BAG 18. Juli 2006 - 1 ABR 36/05 - BAGE 119, 103, 118 f.; ebenso Senat 4. Juni 2008 - 4 AZR 419/07 - AP TVG § 3 Nr. 38 = EzA GG Art. 9 Nr. 95).

    Nur so ist die Unterwerfung der Mitglieder der Tarifvertragsparteien unter die Normen des Tarifvertrages legitimiert, und nur so kann von der Angemessenheitsvermutung der in Tarifverträgen ausgehandelten und vereinbarten (Mindest-)Arbeitsbedingungen ausgegangen werden (Senat 4. Juni 2008 - 4 AZR 419/07 - Rn. 65, AP TVG § 3 Nr. 38 = EzA GG Art. 9 Nr. 95).

    Denn dem Verband ist es auch nicht verwehrt, sich durch an die tarifpolitischen Entscheidungen nicht gebundene außenstehende Dritte beraten zu lassen (Senat 4. Juni 2008 - 4 AZR 419/07 - Rn. 38 f. mwN, AP TVG § 3 Nr. 38 = EzA GG Art. 9 Nr. 95).

    Eine Verbandssatzung, die eine OT-Mitgliedschaft vorsieht, muss ausschließen, dass OT-Mitglieder in Aufsichtsorganen mitwirken, die einen Streikfonds verwalten (so bereits Senat 4. Juni 2008 - 4 AZR 419/07 - Rn. 39, AP TVG § 3 Nr. 38 = EzA GG Art. 9 Nr. 95), also über Geldmittel verfügen, die im Arbeitskampf um einen Tarifvertrag eingesetzt werden können und sollen.

    Dabei gibt es, wie der Senat entschieden hat, grundsätzlich keine Bedenken, weil eine materielle Unterstützung der tarifgebundenen Mitglieder eines Arbeitgeberverbandes sowohl durch OT-Mitglieder als auch auf sonstige Weise in der Regel nicht zu beanstanden ist (4. Juni 2008 - 4 AZR 419/07 - Rn. 35, AP TVG § 3 Nr. 38 = EzA GG Art. 9 Nr. 95).

  • BAG, 18.07.2006 - 1 ABR 36/05

    Tarifzuständigkeit und OT-Mitgliedschaft

    Auszug aus BAG, 22.04.2009 - 4 AZR 111/08
    Nicht jedes vereinsrechtliche Mitglied einer tarifvertragsschließenden Koalition ist notwendig tarifgebunden iSv. § 3 Abs. 1 TVG (ausf. BAG 18. Juli 2006 - 1 ABR 36/05 - BAGE 119, 103, 118 f.; ebenso Senat 4. Juni 2008 - 4 AZR 419/07 - AP TVG § 3 Nr. 38 = EzA GG Art. 9 Nr. 95).

    In einem Fachgruppenmodell ist satzungsmäßig abzusichern, dass der Verband als solcher eine Tarifzuständigkeit ausschließlich für die Fachgruppenmitglieder hat (zur Zulässigkeit einer solchen Begrenzung vgl. BAG 18. Juli 2006 - 1 ABR 36/05 - BAGE 119, 103, 113) und nicht als Zweck des Verbandes als solchem den Abschluss von Tarifverträgen aufführt (Buchner NZA 1994, 2, 6 f.).

  • BAG, 25.02.2009 - 4 AZR 986/07

    OT-Mitgliedschaft - Ende der Nachbindung eines Tarifvertrages

    Auszug aus BAG, 22.04.2009 - 4 AZR 111/08
    Dabei ist von der Rechtslage nach der Satzung auszugehen; eine evtl. abweichende Praxis kann für die Frage, ob die Trennung der beiden Mitgliederbereiche insbesondere hinsichtlich tarifpolitischer und arbeitskampfrechtlicher Entscheidungen ausreichend konsequent durchgeführt worden ist, nur in Ausnahmefällen Bedeutung haben, etwa bei bewusstem Satzungsverstoß oder sehr geringer Regelungsintensität der Satzung (vgl. dazu auch Senat 25. Februar 2009 - 4 AZR 986/07 -).
  • BVerfG, 26.06.1991 - 1 BvR 779/85

    Aussperrung

    Auszug aus BAG, 22.04.2009 - 4 AZR 111/08
    Die Einbeziehung der Arbeitskampfentscheidungen und der Verfügung über die dafür bereitgestellten Mittel in den allein den Mitgliedern mit Tarifbindung vorbehaltenen Bereich beruht darauf, dass der Arbeitskampf als Bestandteil und Erscheinungsform von Tarifverhandlungen anzusehen ist (vgl. nur BVerfG 26. Juni 1991 - 1 BvR 779/85 - BVerfGE 84, 212, 225).
  • LAG Düsseldorf, 26.11.2007 - 17 Sa 1298/07

    OT-Mitgliedschaft/Tarifbindung

    Auszug aus BAG, 22.04.2009 - 4 AZR 111/08
    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 26. November 2007 - 17 Sa 1298/07 - insoweit aufgehoben, als es auf die Berufung der Beklagten das erstinstanzliche Urteil des Arbeitsgerichts Wuppertal vom 27. Juni 2007 - 6 Ca 329/07 - hinsichtlich eines Betrages von insgesamt 1.808,58 Euro nebst Zinsen abgeändert und die Klage abgewiesen hat.
  • BAG, 10.06.1980 - 1 AZR 822/79

    Grundsätze zur Herstellung und Wahrung des Verhandlungsgleichgewichts im

    Auszug aus BAG, 22.04.2009 - 4 AZR 111/08
    Er ist Voraussetzung der Tarifautonomie, weil sonst weder das Zustandekommen noch die inhaltliche Sachgerechtigkeit tariflicher Regelungen gewährleistet wären (BAG 10. Juni 1980 - 1 AZR 822/79 - BAGE 33, 140, 150).
  • BAG, 14.12.2010 - 1 ABR 19/10

    Tariffähigkeit einer Spitzenorganisation

    Es begegnet keinen durchgreifenden rechtlichen Bedenken, wenn eine von Gewerkschaften iSd. § 2 Abs. 1 TVG gebildete Spitzenorganisation in ihrer Satzung vorsieht, dass ihr auch andere, nicht tariffähige Arbeitnehmerkoalitionen angehören können, soweit diese die tarifpolitischen Entscheidungen der Spitzenorganisation nicht beeinflussen können und eine solche Einwirkungsmöglichkeit auch satzungsrechtlich wirksam ausgeschlossen ist (für eine Vereinigung von Arbeitgebern: BAG 22. April 2009 - 4 AZR 111/08 - Rn. 29, BAGE 130, 264; bestätigt durch BVerfG 1. Dezember 2010 - 1 BvR 2593/09 -) .
  • BAG, 19.06.2012 - 1 AZR 775/10

    Arbeitskampf - Wechsel in OT-Mitgliedschaft vor Warnstreik - Schadensersatz

    Nicht jedes vereinsrechtliche Mitglied einer tarifvertragschließenden Koalition ist notwendig tarifgebunden iSd. § 3 Abs. 1 TVG (BAG 22. April 2009 - 4 AZR 111/08 - Rn. 27 mwN, BAGE 130, 264) .

    Dies legitimiert die Unterwerfung der Mitglieder der Tarifvertragsparteien unter die Normen des Tarifvertrags und ist Grundlage der Angemessenheitsvermutung der in Tarifverträgen ausgehandelten Mindestarbeitsbedingungen (BAG 22. April 2009 - 4 AZR 111/08 - Rn. 28, aaO; 4. Juni 2008 - 4 AZR 419/07 - Rn. 65, BAGE 127, 27) .

    Dem Verband ist es nicht verwehrt, sich durch Dritte, die an die tarifpolitischen Entscheidungen nicht gebunden sind, beraten zu lassen (BAG 22. April 2009 - 4 AZR 111/08 - Rn. 29, BAGE 130, 264; 4. Juni 2008 - 4 AZR 419/07 - Rn. 38 f. mwN, BAGE 127, 27) .

    Das ist tarifrechtlich unbedenklich, soweit die finanzielle Förderung nicht mit einer Entscheidung über die Verwendung dieser Mittel für konkrete Arbeitskampfmaßnahmen einhergeht (vgl. BAG 22. April 2009 - 4 AZR 111/08 - Rn. 38 f. mwN, BAGE 130, 264; die hiergegen eingelegte Verfassungsbeschwerde ist nicht zur Entscheidung angenommen worden, vgl. BVerfG 1. Dezember 2010 - 1 BvR 2593/09 - AP GG Art. 9 Nr. 146 = EzA GG Art. 9 Nr. 102) .

  • LAG Hessen, 02.06.2017 - 10 Sa 907/16

    Das am 25. Mai 2017 in Kraft getretene Gesetz zur Sicherung der

    Die Grundsätze, die zur OT-Mitgliedschaft aufgestellt worden sind, sind hier nach Ansicht der Kammer nicht übertragbar (vgl. BAG 22. April 2009 - 4 AZR 111/08 - NZA 2010, 105).
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