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   BAG, 22.01.2009 - 6 AZR 78/08   

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BAG, 22.01.2009 - 6 AZR 78/08 (https://dejure.org/2009,1148)
BAG, Entscheidung vom 22.01.2009 - 6 AZR 78/08 (https://dejure.org/2009,1148)
BAG, Entscheidung vom 22. Januar 2009 - 6 AZR 78/08 (https://dejure.org/2009,1148)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Ehrenamtliche Richter - Vergütung bei Gleitzeit

  • openjur.de

    Ehrenamtliche Richter; Vergütung bei Gleitzeit

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung zu Inanspruchnahme von Gleitzeit für ehrenamtliche Richter; Rechtsmäßigkeit des Fehlens eines Anspruchs auf Zeitgutschrift für richterliche Tätigkeit

  • RA Kotz

    Zeitgutschrift - ehrenamtlicher Richter während der Gleitzeit

  • Judicialis

    TVöD § 29 Abs. 2; ; BGB § 616

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verpflichtung zu Inanspruchnahme von Gleitzeit für ehrenamtliche Richter; Rechtsmäßigkeit des Fehlens eines Anspruchs auf Zeitgutschrift für richterliche Tätigkeit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Keine Zeitgutschrift bei Tätigkeit als ehrenamtlicher Richter während der Gleitzeit

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Verpflichtung zu Inanspruchnahme von Gleitzeit für ehrenamtliche Richter

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Ehrenamtlicher Richter - keine Zeitgutschrift während der Gleitzeit

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Keine Zeitgutschrift bei Tätigkeit als ehrenamtlicher Richter während der Gleitzeit

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 129, 170
  • MDR 2009, 813
  • NZA 2009, 735
  • AuR 2009, 224
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 16.12.1993 - 6 AZR 236/93

    Arbeitsbefreiung bei gleitender Arbeitszeit

    Auszug aus BAG, 22.01.2009 - 6 AZR 78/08
    Hinweise des Senats: Bestätigung und Fortentwicklung Senat 16. Dezember 1993 - 6 AZR 236/93 - BAGE 75, 231 .

    Der Beklagte hat dargelegt, dass seiner Ansicht nach die zu § 52 BAT ergangene Entscheidung des Senats vom 16. Dezember 1993 (- 6 AZR 236/93 - BAGE 75, 231) auf die aktuelle Tarifregelung zu übertragen sei und die vom Landesarbeitsgericht vertretene Rechtsauffassung zu dieser Entscheidung im Widerspruch stehe.

    Damit ist es dem Arbeitgeber letztlich unmöglich, außerhalb solcher besonders geregelter Konstellationen den Arbeitnehmer während der Gleitzeit von der Arbeitspflicht zu befreien (vgl. Senat 16. Dezember 1993 - 6 AZR 236/93 - BAGE 75, 231, 234, zur Freistellungsregelung in § 52 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b BAT in der bis zum 30. Juni 1996 geltenden Fassung).

  • BAG, 25.08.1982 - 4 AZR 1147/79

    Anspruch auf Zahlung des Arbeitsentgelts bei einer Schulung für ehrenamtliche

    Auszug aus BAG, 22.01.2009 - 6 AZR 78/08
    Auch stellt die Tätigkeit eines ehrenamtlichen Richters bei einem staatlichen Gericht eine allgemeine staatsbürgerliche Pflicht iSv. § 29 Abs. 2 Satz 1 TVöD dar (Sponer in Sponer/Steinherr TVöD Komm Stand November 2008 § 29 Rn. 103; Roß in Bepler/Böhle/Meerkamp/Stöhr TVöD Stand September 2008 § 29 Rn. 21; BAG 25. August 1982 - 4 AZR 1147/79 - BAGE 40, 75, 80 f. zur entsprechenden Vorschrift des Manteltarifvertrags für Arbeiter der Metallindustrie in Nordwürttemberg und Nordbaden vom 20. Oktober 1973).

    Eine Entgeltzahlungspflicht des Arbeitgebers kann aus dem allgemeinen Benachteiligungsverbot nicht hergeleitet werden (vgl. BAG 25. August 1982 - 4 AZR 1147/79 - BAGE 40, 75, 83).

    Dies gilt um so mehr, als es in erster Linie Aufgabe des Staates ist, den ehrenamtlichen Richtern eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung zu gewähren (BAG 25. August 1982 - 4 AZR 1147/79 - BAGE 40, 75, 83).

  • BAG, 24.09.2008 - 6 AZR 657/07

    Benachteiligung wegen Teilzeitarbeit

    Auszug aus BAG, 22.01.2009 - 6 AZR 78/08
    Es steht gem. § 22 TzBfG nicht zur Disposition der Tarifvertragsparteien (Senat 24. September 2008 - 6 AZR 657/07 - Rn. 23).
  • LAG Köln, 10.02.1993 - 8 Sa 894/92

    Arztbesuche während der Gleitzeit

    Auszug aus BAG, 22.01.2009 - 6 AZR 78/08
    Er muss deshalb in solchen Arbeitszeitsystemen so disponieren, dass er außerhalb des Arbeitsverhältnisses liegende staatsbürgerliche Pflichten und damit auch eine Tätigkeit als ehrenamtlicher Richter soweit wie möglich außerhalb der Kernarbeitszeit verrichten kann und dafür auch Gleitzeit in Anspruch nehmen, ohne von seinem Arbeitgeber einen Stundenausgleich zu erhalten (vgl. LAG Köln 10. Februar 1993 - 8 Sa 894/92 - LAGE BGB § 616 Nr. 7; Staudinger/Oetker [2002] § 616 Rn. 45 f.; Schüren AuR 1996, 381, 385; MünchArbR/Blomeyer 2. Aufl. § 48 Rn. 147; Moll RdA 1980, 138, 154; aA Schmidt-Räntsch DRiG 6. Aufl. § 45 Rn. 8, 10; Lieber RohR 2008, 119, 121).
  • BAG, 16.02.2005 - 7 AZR 95/04

    Vergütung eines freigestellten Personalratsmitglieds

    Auszug aus BAG, 22.01.2009 - 6 AZR 78/08
    Das Personalratsmitglied ist lediglich von der Verpflichtung zur Arbeitsleistung befreit, um in dieser Zeit statt zu arbeiten, Personalratsaufgaben zu erledigen (BAG 16. Februar 2005 - 7 AZR 95/04 - AP BPersVG § 46 Nr. 26 = EzA BPersVG § 46 Nr. 3).
  • ArbG Potsdam, 23.01.2007 - 3 Ca 2115/06
    Auszug aus BAG, 22.01.2009 - 6 AZR 78/08
    Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Potsdam vom 23. Januar 2007 - 3 Ca 2115/06 - abgeändert: Die Klage wird abgewiesen.
  • BAG, 23.01.2008 - 5 AZR 1036/06

    Zeitgutschrift bei Arbeitsbefreiung an Vorfesttagen

    Auszug aus BAG, 22.01.2009 - 6 AZR 78/08
    Der Beklagte führt für die Klägerin ein Zeitkonto, auf dem die begehrte Gutschrift noch erfolgen kann (vgl. BAG 23. Januar 2008 - 5 AZR 1036/06 - Rn. 9, AP TVG § 1 Tarifverträge: Lufthansa Nr. 42 = EzA TVG § 4 Luftfahrt Nr. 16).
  • BAG, 22.12.1982 - 2 AZR 350/82
    Auszug aus BAG, 22.01.2009 - 6 AZR 78/08
    Kommt es zu einer Kollision zwischen der Arbeitspflicht des Arbeitnehmers und seiner Pflicht zur Erfüllung staatsbürgerlicher Pflichten, löst § 616 BGB diesen Konflikt zugunsten des Arbeitnehmers auf und verpflichtet den Arbeitgeber zur Fortzahlung der Vergütung (vgl. BAG 22. Dezember 1982 - 2 AZR 350/82 - zu III 2 c der Gründe; Fabricius Leistungsstörungen im Arbeitsverhältnis 1970 S. 107, 114).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 06.09.2007 - 26 Sa 577/07

    Vergütung ehrenamtlicher Richter während des Sitzungsdienstes bei

    Auszug aus BAG, 22.01.2009 - 6 AZR 78/08
    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 6. September 2007 - 26 Sa 577/07 - aufgehoben.
  • BAG, 13.02.2002 - 5 AZR 470/00

    Entgeltfortzahlung - flexible Arbeitszeit - Arbeitszeitkonto

    Auszug aus BAG, 22.01.2009 - 6 AZR 78/08
    Das Arbeitszeitkonto drückt nur in anderer Form den Vergütungsanspruch aus (BAG 13. Februar 2002 - 5 AZR 470/00 - BAGE 100, 256, 268).
  • BAG, 18.01.2017 - 7 AZR 224/15

    Betriebsratstätigkeit - Arbeitszeit

    Das Arbeitszeitkonto drückt nur in anderer Form den Vergütungsanspruch aus (vgl. BAG 22. Januar 2009 - 6 AZR 78/08 - Rn. 15, BAGE 129, 170; 13. Februar 2002 - 5 AZR 470/00 - zu I 2 b bb der Gründe, BAGE 100, 256) .
  • BAG, 19.11.2015 - 6 AZR 559/14

    Ausschlussfrist im Insolvenzplan - § 113 Satz 3 InsO

    Im Hinblick darauf, dass das Revisionsgericht an die Revisionsgründe nicht gebunden ist, war eine tiefer gehende Auseinandersetzung mit den Gründen des angegriffenen Urteils nicht erforderlich (vgl. BAG in st. Rspr. seit 22. Januar 2009 - 6 AZR 78/08 - Rn. 10, BAGE 129, 170; zuletzt 31. Juli 2014 - 6 AZR 993/12 - Rn. 13) .
  • BVerwG, 28.07.2011 - 2 C 45.09

    Arbeitszeit; Arbeitszeitkonto; Kernarbeitszeit; Regelarbeitszeit; Gleitzeit;

    Aufgrund des Regelungsinhalts des § 45 Abs. 1a Satz 2 DRiG als Kollisionsnorm ist für eine Freistellung mit dem Ziel, die Ausübung des Ehrenamtes zeitlich zu ermöglichen, kein Raum, wenn es an einer Pflichtenkollision fehlt, weil einer Pflicht zur Ausübung des Ehrenamtes keine zeitlich konkretisierte Pflicht zur Dienstleistung im Beamtenverhältnis entgegensteht (Urteile vom 11. Dezember 1985 - BVerwG 2 C 8.84 - BVerwGE 72, 289 = Buchholz 237.6 § 108 LBG Niedersachsen Nr. 1 und vom 30. Juni 1988 - BVerwG 2 C 60.86 - BVerwGE 79, 366 = Buchholz 237.0 § 99 BaWüLBG Nr. 3 S. 3; vgl. nunmehr für Arbeitnehmer BAG, Urteil vom 22. Januar 2009 - 6 AZR 78/08 - BAGE 129, 170 ).

    Daher ist eine Freistellung, die sicherstellen soll, dass der Beamte seinen Pflichten als ehrenamtlicher Richter nachgehen kann, nicht erforderlich (vgl. für Arbeitnehmer: BAG, Urteil vom 22. Januar 2009 a.a.O. S. 176).

  • VGH Baden-Württemberg, 19.12.2016 - 4 S 1957/16

    Zusammentreffen von Dienstleistungspflicht einer Beamtin und Stillzeiten

    Während der Gleitzeit besteht keine zeitlich fremdbestimmt konkretisierte Pflicht zur Dienstleistung im Beamtenverhältnis (vgl. auch zu § 45 Abs. 1a Satz 2 DRiG BVerwG, Urteil vom 28.07.2011 - 2 C 45.09 - und zu § 29 Abs. 2 Satz 1 TVöD BAG, Urteil vom 22.01.2009 - 6 AZR 78/08 -, jeweils Juris).

    § 36 AzUVO i.V.m. § 7 Abs. 1 MuSchG enthält hinsichtlich der Besonderheiten des Gleitzeitmodells eine unbeabsichtigte Regelungslücke, die im Wege der analogen Anwendung durch die Gutschrift von Stillzeiten auf das Arbeitszeitkonto zu schließen ist, wenn der Beamtin die Erbringung der wöchentlich geschuldeten Dienstleistung aufgrund von Stillzeiten auch unter Berücksichtigung des jeweiligen Gleitzeitrahmens nicht mehr vollständig (vgl. auch zu § 29 Abs. 2 Satz 1 TVöD BAG, Urteil vom 22.01.2009 - 6 AZR 78/08 -, Juris) oder nur noch in einer Weise möglich ist, die das vernünftigerweise Zumutbare überschreitet (vgl. auch zu § 45 Abs. 1a Satz 2 DRiG BVerwG, Urteil vom 28.07.2011 - 2 C 45.09 -, Juris).

    Für die Antragstellerin besteht danach in der Zeit von 13.45 bis 14.45 Uhr regelmäßig keine zeitlich fremdbestimmt konkretisierte Pflicht zur Dienstleistung im Beamtenverhältnis (vgl. auch zu § 45 Abs. 1a Satz 2 DRiG BVerwG, Urteil vom 28.07.2011 - 2 C 45.09 - und zu § 29 Abs. 2 Satz 1 TVöD BAG, Urteil vom 22.01.2009 - 6 AZR 78/08 -, jeweils Juris).

    Denn es ist weder erforderlich noch möglich, sie von einer insoweit nicht bestehenden Dienstpflicht zu befreien (vgl. schon Senatsbeschluss vom 19.10.1983 - 4 S 675/83 - vgl. auch BAG, Urteil vom 22.01.2009 - 6 AZR 78/08 -, Juris, zu § 29 Abs. 2 Satz 1 TVöD).

    Diese Lücke ist im Wege der analogen Anwendung von § 36 AzUVO i.V.m. § 7 Abs. 1 MuSchG durch die Gutschrift von Stillzeiten auf das Arbeitszeitkonto zu schließen, wenn der Beamtin die Erbringung der wöchentlich geschuldeten Dienstleistung aufgrund von Stillzeiten auch unter Berücksichtigung des jeweiligen Gleitzeitrahmens nicht mehr vollständig (vgl. auch zu § 29 Abs. 2 Satz 1 TVöD BAG, Urteil vom 22.01.2009 - 6 AZR 78/08 -, Juris) oder nur noch in einer Weise möglich ist, die das vernünftigerweise Zumutbare überschreitet (vgl. auch zu § 45 Abs. 1a Satz 2 DRiG BVerwG, Urteil vom 28.07.2011 - 2 C 45.09 -, Juris).

  • BAG, 19.05.2021 - 5 AZR 318/20

    Arbeitszeitkonto - Gutschrift für Zeiten der Ausübung eines kommunalpolitischen

    Das gilt unabhängig von der Begrenzung der Anwendbarkeit der Vorschrift durch § 32 TV-BA auf die in Absatz 1 der Tarifregelung benannten Fälle (zur Möglichkeit einer solchen Begrenzung vgl. BAG 22. Januar 2009 - 6 AZR 78/08 - Rn. 23, 24, BAGE 129, 170; 13. Dezember 2001 - 6 AZR 30/01 - zu II 1 der Gründe, BAGE 100, 151) .

    Kommt es zu einer Kollision zwischen der Arbeitspflicht und anderen, in der Person des Arbeitnehmers begründeten Pflichten, löst § 616 BGB diesen Konflikt zugunsten des Arbeitnehmers auf und verpflichtet den Arbeitgeber zur Fortzahlung der Vergütung (BAG 22. Januar 2009 - 6 AZR 78/08 - Rn. 22 mwN, BAGE 129, 170) .

    Das gilt aber nur, wenn es sich um eine Pflicht handelt, der sich der Arbeitnehmer aufgrund rechtlicher Vorgaben grundsätzlich nicht entziehen kann, wie etwa einer Inanspruchnahme als ehrenamtlicher Richter (zu deren Einordnung als staatsbürgerliche Pflicht und weiteren Voraussetzungen eines Anspruchs aus § 616 Satz 1 BGB bei bestehender Gleitzeit vgl. BAG 22. Januar 2009 - 6 AZR 78/08 - Rn. 23 mwN, BAGE 129, 170) .

    Bei einem solchen Sachverhalt kommt eine Freistellung nach Satz 1 im Allgemeinen nicht in Betracht, weil dies ein zeitliches Zusammentreffen der konkreten Mandatstätigkeit mit einer zeitlich festgelegten Arbeitspflicht voraussetzt, an der es bei einer in die Gleitzeit fallenden Wahrnehmung des Mandats fehlt (vgl. BAG 22. Januar 2009 - 6 AZR 78/08 - Rn. 16 ff., BAGE 129, 170) .

  • LAG Bremen, 17.11.2009 - 1 Sa 131/08

    Freistellung für die Tätigkeit als Mitglied des Stadtrates oder Kreistages;

    Das Bundesarbeitsgericht geht auch in seiner Entscheidung vom 22.01.2009 - 6 AZR 78/08 - davon aus, dass § 29 Abs. 2 TVöD, der mit § 29 Abs. 2 TV-L wortgleich ist, eine Entgeltfortzahlung lediglich an die Erfüllung einer allgemeinen staatsbürgerlichen Pflicht knüpft.

    Die auf das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg ergangene Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 22.01.2009 - 6 AZR 78/08 - beantwortet nicht abschließend die Frage, in welchem Umfang § 29 Abs. 2 TVöD zulässigerweise § 616 BGB abbedingt.

    Das Bundesarbeitsgericht hat auch in seiner Entscheidung vom 22.01.2009 - 6 AZR 78/08 - nicht abschließend zu dem Verhältnis von § 29 Abs. 2 TV-L zu § 616 BGB entschieden.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.07.2009 - 10 A 10171/09

    Beamter als ehrenamtlicher Richter; Arbeitszeitgutschrift für Sitzungsteilnahme;

    Sie verweist ergänzend auf ein weiteres Urteil des Bundesarbeitsgerichts zur Arbeitszeitgutschrift für Arbeitnehmer in der Kernarbeitszeit bei einer Tätigkeit als ehrenamtlicher Richter vom 22. Januar 2009 - 6 AZR 78/08 -.

    Die Beklagte kann sich für die Richtigkeit ihrer Rechtsauffassung aber auch nicht mit Erfolg auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 22. Januar 2009 (6 AZR 78/08, juris) berufen, das eine Beschränkung der Zeitgutschriften auf die Kernarbeitszeit bei einer Tätigkeit des Arbeitnehmers als ehrenamtlicher Richter ebenfalls für zulässig erachtet.

    Dort drückt das Arbeitszeitkonto in anderer Form den Vergütungsanspruch des Arbeitnehmers aus (vgl. BAG vom 22. Januar 2009, a.a.O.).

  • BAG, 19.11.2015 - 6 AZR 558/14

    Schadenersatzanspruch nach § 113 Satz 3 InsO

    Im Hinblick darauf, dass das Revisionsgericht an die Revisionsgründe nicht gebunden ist, war eine tiefer gehende Auseinandersetzung mit den Gründen des angegriffenen Urteils nicht erforderlich (vgl. BAG in st. Rspr. seit 22. Januar 2009 - 6 AZR 78/08 - Rn. 10, BAGE 129, 170; zuletzt 31. Juli 2014 - 6 AZR 993/12 - Rn. 13) .
  • BAG, 19.04.2012 - 6 AZR 677/10

    Abfindungsanspruch aus der Sicherungsordnung des Diakonischen Werks der EKD bei

    Mit Blick darauf, dass das Revisionsgericht an die Revisionsgründe nicht gebunden ist, war eine tiefer gehende Auseinandersetzung mit den Gründen des angegriffenen Urteils nicht erforderlich (vgl. BAG 22. Januar 2009 - 6 AZR 78/08 - Rn. 10 mwN, BAGE 129, 170) .
  • BAG, 19.11.2009 - 6 AZR 374/08

    Anrechnung eines Teils der Lenkzeitunterbrechung auf die Arbeitszeit

    Die Beklagte führt für den Kläger ein Zeitkonto, auf dem die begehrte Gutschrift noch erfolgen kann (Senat 22. Januar 2009 - 6 AZR 78/08 - EzA BGB 2002 § 616 Nr. 1).
  • BAG, 19.11.2015 - 6 AZR 674/14

    Ausschlussfrist im Insolvenzplan - § 113 Satz 3 InsO

  • LSG Sachsen-Anhalt, 21.03.2014 - L 1 SV 1/12

    Sozialgerichtliches Verfahren - Voraussetzungen der Entschädigung von

  • LAG Berlin-Brandenburg, 06.02.2020 - 26 Sa 1122/19

    Arbeitsbefreiung - Gleitzeitregelung

  • BAG, 19.11.2015 - 6 AZR 560/14

    Ausschlussfrist im Insolvenzplan - § 113 Satz 3 InsO

  • BAG, 19.11.2015 - 6 AZR 561/14

    Ausschlussfrist im Insolvenzplan - § 113 Satz 3 InsO

  • ArbG Passau, 24.03.2016 - 1 Ca 323/15

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Freistellung von der Arbeit für die in die

  • VG Regensburg, 21.03.2012 - RO 1 K 11.408

    Keine pauschale Verringerung der Dienstleistungspflicht einer Lehrerin/eines

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Rechtsprechung
   BAG, 27.11.2008 - 2 AZR 675/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,1571
BAG, 27.11.2008 - 2 AZR 675/07 (https://dejure.org/2008,1571)
BAG, Entscheidung vom 27.11.2008 - 2 AZR 675/07 (https://dejure.org/2008,1571)
BAG, Entscheidung vom 27. November 2008 - 2 AZR 675/07 (https://dejure.org/2008,1571)
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Volltextveröffentlichungen (11)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Abmahnung muss konkretes Fehlverhalten enthalten!

  • dbb.de PDF, S. 22 (Leitsatz)

    Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung wegen Minderleistung aus Personalakte - Erfordernis der konkreten Benennung einer steuerbaren Pflichtwidrigkeit

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine Verpflichtung zu überdurchschnittlicher Leistung - Entfernung der Abmahnung aus Personalakte

Besprechungen u.ä. (2)

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Anforderungen an eine Abmahnung wegen Minderleistung

  • anwalt.de (Entscheidungsbesprechung)

    Im Arbeitsverhältnis besteht keine Verpflichtung zu überdurchschnittlicher Leistung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2009, 842
  • AuR 2009, 224
 
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Wird zitiert von ... (83)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 22.02.2001 - 6 AZR 398/99

    Abmahnung - Nebentätigkeit eines Polizeimusikers

    Auszug aus BAG, 27.11.2008 - 2 AZR 675/07
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann der Arbeitnehmer in entsprechender Anwendung der §§ 242, 1004 BGB die Entfernung einer zu Unrecht erteilten Abmahnung aus der Personalakte verlangen (22. Februar 2001 - 6 AZR 398/99 - EzBAT BAT § 11 Nr. 10; 30. Mai 1996 - 6 AZR 537/95 - AP BGB § 611 Nebentätigkeit Nr. 2 = EzA BGB § 611 Abmahnung Nr. 34; 27. November 1985 - 5 AZR 101/84 - BAGE 50, 202; vgl. Kleinebrink Abmahnung 2. Aufl. Rn. 562 ff.).

    Zugleich fordert er ihn für die Zukunft zu einem vertragstreuen Verhalten auf und kündigt, wenn ihm dies angebracht erscheint, individualrechtliche Konsequenzen für den Fall einer erneuten Pflichtverletzung an (Warnfunktion) (vgl. BAG 22. Februar 2001 - 6 AZR 398/99 - EzBAT BAT § 11 Nr. 10; 30. Mai 1996 - 6 AZR 537/95 - AP BGB § 611 Nebentätigkeit Nr. 2 = EzA BGB § 611 Abmahnung Nr. 34 mwN; 15. Juli 1992 - 7 AZR 466/91 - BAGE 71, 14).

    a) Deshalb kann der Arbeitnehmer die Beseitigung dieser Beeinträchtigung verlangen, wenn die Abmahnung formell nicht ordnungsgemäß zustande gekommen ist (vgl. BAG 16. November 1989 - 6 AZR 64/88 - BAGE 63, 240), unrichtige Tatsachenbehauptungen enthält (vgl. BAG 27. November 1985 - 5 AZR 101/84 - BAGE 50, 202), auf einer unzutreffenden rechtlichen Bewertung des Verhaltens des Arbeitnehmers beruht (vgl. BAG 22. Februar 2001 - 6 AZR 398/99 - EzBAT BAT § 11 Nr. 10), den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzt (vgl. BAG 31. August 1994 - 7 AZR 893/93 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 98 = EzA BGB § 611 Abmahnung Nr. 33) oder kein schutzwürdiges Interesse des Arbeitgebers am Verbleib der Abmahnung in der Personalakte mehr besteht (vgl. BAG 30. Mai 1996 - 6 AZR 537/95 - AP BGB § 611 Nebentätigkeit Nr. 2 = EzA BGB § 611 Abmahnung Nr. 34).

  • BAG, 11.12.2003 - 2 AZR 667/02

    Ordentliche Kündigung wegen Minderleistungen

    Auszug aus BAG, 27.11.2008 - 2 AZR 675/07
    aa) Bei der quantitativen Minderleistung besteht die Besonderheit, dass für den Arbeitgeber oft nur schwer ersichtlich ist, worauf sie beruht (vgl. Senat 11. Dezember 2003 - 2 AZR 667/02 - BAGE 109, 87; 17. Januar 2008 - 2 AZR 536/06 - AP KSchG 1969 § 1 Nr. 85 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 72).

    Eine solche Verpflichtung besteht jedoch nicht (vgl. Senat 11. Dezember 2003 - 2 AZR 667/02 - BAGE 109, 87 mwN; 17. Januar 2008 - 2 AZR 536/06 - AP KSchG 1969 § 1 Nr. 85 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 72).

    Wie der Senat ausgeführt hat (11. Dezember 2003 - 2 AZR 667/02 - BAGE 109, 87), kann der Arbeitnehmer, dem mangelnde Ausschöpfung seiner Leistungsfähigkeit vorgeworfen wird, geltend machen, das vom Arbeitgeber vorgelegte Zahlenwerk sei nicht aussagekräftig.

  • BAG, 30.05.1996 - 6 AZR 537/95

    Abmahnung - Ausübung einer Nebentätigkeit ohne Genehmigung

    Auszug aus BAG, 27.11.2008 - 2 AZR 675/07
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann der Arbeitnehmer in entsprechender Anwendung der §§ 242, 1004 BGB die Entfernung einer zu Unrecht erteilten Abmahnung aus der Personalakte verlangen (22. Februar 2001 - 6 AZR 398/99 - EzBAT BAT § 11 Nr. 10; 30. Mai 1996 - 6 AZR 537/95 - AP BGB § 611 Nebentätigkeit Nr. 2 = EzA BGB § 611 Abmahnung Nr. 34; 27. November 1985 - 5 AZR 101/84 - BAGE 50, 202; vgl. Kleinebrink Abmahnung 2. Aufl. Rn. 562 ff.).

    Zugleich fordert er ihn für die Zukunft zu einem vertragstreuen Verhalten auf und kündigt, wenn ihm dies angebracht erscheint, individualrechtliche Konsequenzen für den Fall einer erneuten Pflichtverletzung an (Warnfunktion) (vgl. BAG 22. Februar 2001 - 6 AZR 398/99 - EzBAT BAT § 11 Nr. 10; 30. Mai 1996 - 6 AZR 537/95 - AP BGB § 611 Nebentätigkeit Nr. 2 = EzA BGB § 611 Abmahnung Nr. 34 mwN; 15. Juli 1992 - 7 AZR 466/91 - BAGE 71, 14).

    a) Deshalb kann der Arbeitnehmer die Beseitigung dieser Beeinträchtigung verlangen, wenn die Abmahnung formell nicht ordnungsgemäß zustande gekommen ist (vgl. BAG 16. November 1989 - 6 AZR 64/88 - BAGE 63, 240), unrichtige Tatsachenbehauptungen enthält (vgl. BAG 27. November 1985 - 5 AZR 101/84 - BAGE 50, 202), auf einer unzutreffenden rechtlichen Bewertung des Verhaltens des Arbeitnehmers beruht (vgl. BAG 22. Februar 2001 - 6 AZR 398/99 - EzBAT BAT § 11 Nr. 10), den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzt (vgl. BAG 31. August 1994 - 7 AZR 893/93 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 98 = EzA BGB § 611 Abmahnung Nr. 33) oder kein schutzwürdiges Interesse des Arbeitgebers am Verbleib der Abmahnung in der Personalakte mehr besteht (vgl. BAG 30. Mai 1996 - 6 AZR 537/95 - AP BGB § 611 Nebentätigkeit Nr. 2 = EzA BGB § 611 Abmahnung Nr. 34).

  • BAG, 27.11.1985 - 5 AZR 101/84

    Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte

    Auszug aus BAG, 27.11.2008 - 2 AZR 675/07
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann der Arbeitnehmer in entsprechender Anwendung der §§ 242, 1004 BGB die Entfernung einer zu Unrecht erteilten Abmahnung aus der Personalakte verlangen (22. Februar 2001 - 6 AZR 398/99 - EzBAT BAT § 11 Nr. 10; 30. Mai 1996 - 6 AZR 537/95 - AP BGB § 611 Nebentätigkeit Nr. 2 = EzA BGB § 611 Abmahnung Nr. 34; 27. November 1985 - 5 AZR 101/84 - BAGE 50, 202; vgl. Kleinebrink Abmahnung 2. Aufl. Rn. 562 ff.).

    a) Deshalb kann der Arbeitnehmer die Beseitigung dieser Beeinträchtigung verlangen, wenn die Abmahnung formell nicht ordnungsgemäß zustande gekommen ist (vgl. BAG 16. November 1989 - 6 AZR 64/88 - BAGE 63, 240), unrichtige Tatsachenbehauptungen enthält (vgl. BAG 27. November 1985 - 5 AZR 101/84 - BAGE 50, 202), auf einer unzutreffenden rechtlichen Bewertung des Verhaltens des Arbeitnehmers beruht (vgl. BAG 22. Februar 2001 - 6 AZR 398/99 - EzBAT BAT § 11 Nr. 10), den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzt (vgl. BAG 31. August 1994 - 7 AZR 893/93 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 98 = EzA BGB § 611 Abmahnung Nr. 33) oder kein schutzwürdiges Interesse des Arbeitgebers am Verbleib der Abmahnung in der Personalakte mehr besteht (vgl. BAG 30. Mai 1996 - 6 AZR 537/95 - AP BGB § 611 Nebentätigkeit Nr. 2 = EzA BGB § 611 Abmahnung Nr. 34).

  • BAG, 17.01.2008 - 2 AZR 536/06

    Kündigung - Minderleistung

    Auszug aus BAG, 27.11.2008 - 2 AZR 675/07
    aa) Bei der quantitativen Minderleistung besteht die Besonderheit, dass für den Arbeitgeber oft nur schwer ersichtlich ist, worauf sie beruht (vgl. Senat 11. Dezember 2003 - 2 AZR 667/02 - BAGE 109, 87; 17. Januar 2008 - 2 AZR 536/06 - AP KSchG 1969 § 1 Nr. 85 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 72).

    Eine solche Verpflichtung besteht jedoch nicht (vgl. Senat 11. Dezember 2003 - 2 AZR 667/02 - BAGE 109, 87 mwN; 17. Januar 2008 - 2 AZR 536/06 - AP KSchG 1969 § 1 Nr. 85 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 72).

  • BAG, 09.08.1984 - 2 AZR 400/83

    Wirksame Abmahnung einer Arbeitnehmerin als Voraussetzung der Kündigung - Zugang

    Auszug aus BAG, 27.11.2008 - 2 AZR 675/07
    b) Darüber hinaus ist eine Abmahnung auch dann aus der Personalakte zu entfernen, wenn sie statt eines konkret bezeichneten Fehlverhaltens nur pauschale Vorwürfe enthält (vgl. Senat 9. August 1984 - 2 AZR 400/83 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 12 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 11; Kleinebrink Abmahnung 2. Aufl. Rn. 571; HaKo/Fiebig 3. Aufl. § 1 KSchG Rn. 266; APS/Dörner 3. Aufl. § 1 KSchG Rn. 349).
  • BAG, 16.11.1989 - 6 AZR 64/88

    Abmahnung: Anspruch des Arbeitnehmers auf Entfernung einer Abmahnung aus den

    Auszug aus BAG, 27.11.2008 - 2 AZR 675/07
    a) Deshalb kann der Arbeitnehmer die Beseitigung dieser Beeinträchtigung verlangen, wenn die Abmahnung formell nicht ordnungsgemäß zustande gekommen ist (vgl. BAG 16. November 1989 - 6 AZR 64/88 - BAGE 63, 240), unrichtige Tatsachenbehauptungen enthält (vgl. BAG 27. November 1985 - 5 AZR 101/84 - BAGE 50, 202), auf einer unzutreffenden rechtlichen Bewertung des Verhaltens des Arbeitnehmers beruht (vgl. BAG 22. Februar 2001 - 6 AZR 398/99 - EzBAT BAT § 11 Nr. 10), den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzt (vgl. BAG 31. August 1994 - 7 AZR 893/93 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 98 = EzA BGB § 611 Abmahnung Nr. 33) oder kein schutzwürdiges Interesse des Arbeitgebers am Verbleib der Abmahnung in der Personalakte mehr besteht (vgl. BAG 30. Mai 1996 - 6 AZR 537/95 - AP BGB § 611 Nebentätigkeit Nr. 2 = EzA BGB § 611 Abmahnung Nr. 34).
  • BAG, 31.08.1994 - 7 AZR 893/93

    Abmahnung eines Betriebsratsmitglieds

    Auszug aus BAG, 27.11.2008 - 2 AZR 675/07
    a) Deshalb kann der Arbeitnehmer die Beseitigung dieser Beeinträchtigung verlangen, wenn die Abmahnung formell nicht ordnungsgemäß zustande gekommen ist (vgl. BAG 16. November 1989 - 6 AZR 64/88 - BAGE 63, 240), unrichtige Tatsachenbehauptungen enthält (vgl. BAG 27. November 1985 - 5 AZR 101/84 - BAGE 50, 202), auf einer unzutreffenden rechtlichen Bewertung des Verhaltens des Arbeitnehmers beruht (vgl. BAG 22. Februar 2001 - 6 AZR 398/99 - EzBAT BAT § 11 Nr. 10), den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzt (vgl. BAG 31. August 1994 - 7 AZR 893/93 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 98 = EzA BGB § 611 Abmahnung Nr. 33) oder kein schutzwürdiges Interesse des Arbeitgebers am Verbleib der Abmahnung in der Personalakte mehr besteht (vgl. BAG 30. Mai 1996 - 6 AZR 537/95 - AP BGB § 611 Nebentätigkeit Nr. 2 = EzA BGB § 611 Abmahnung Nr. 34).
  • BAG, 15.07.1992 - 7 AZR 466/91

    Abmahnung - Betriebsratsmitglied

    Auszug aus BAG, 27.11.2008 - 2 AZR 675/07
    Zugleich fordert er ihn für die Zukunft zu einem vertragstreuen Verhalten auf und kündigt, wenn ihm dies angebracht erscheint, individualrechtliche Konsequenzen für den Fall einer erneuten Pflichtverletzung an (Warnfunktion) (vgl. BAG 22. Februar 2001 - 6 AZR 398/99 - EzBAT BAT § 11 Nr. 10; 30. Mai 1996 - 6 AZR 537/95 - AP BGB § 611 Nebentätigkeit Nr. 2 = EzA BGB § 611 Abmahnung Nr. 34 mwN; 15. Juli 1992 - 7 AZR 466/91 - BAGE 71, 14).
  • LAG Saarland, 25.07.2007 - 1 Sa 51/07
    Auszug aus BAG, 27.11.2008 - 2 AZR 675/07
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Saarland vom 25. Juli 2007 - 1 Sa 51/07 - wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.
  • BAG, 19.07.2012 - 2 AZR 782/11

    Abmahnung wegen Pflichtverletzung

    Der Anspruch besteht, wenn die Abmahnung entweder inhaltlich unbestimmt ist, unrichtige Tatsachenbehauptungen enthält, auf einer unzutreffenden rechtlichen Bewertung des Verhaltens des Arbeitnehmers beruht oder den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzt, und auch dann, wenn selbst bei einer zu Recht erteilten Abmahnung kein schutzwürdiges Interesse des Arbeitgebers mehr an deren Verbleib in der Personalakte besteht (BAG 12. August 2010 - 2 AZR 593/09 - Rn. 10, AP GG Art. 4 Nr. 8; 27. November 2008 -   2 AZR 675/07   - Rn. 13 - 17 mwN, AP BGB § 611 Abmahnung Nr. 33 = EzA BGB 2002 § 314 Nr. 4) .
  • BAG, 23.06.2009 - 2 AZR 606/08

    Abmahnung - Weisungsrecht

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann der Arbeitnehmer in entsprechender Anwendung der §§ 242, 1004 BGB die Entfernung einer zu Unrecht erteilten Abmahnung aus der Personalakte verlangen (zuletzt 27. November 2008 - 2 AZR 675/07 - AP BGB § 611 Abmahnung Nr. 33 = EzA BGB 2002 § 314 Nr. 4; 22. Februar 2001 - 6 AZR 398/99 - EzBAT BAT § 11 Nr. 10; 30. Mai 1996 - 6 AZR 537/95 - AP BGB § 611 Nebentätigkeit Nr. 2 = EzA BGB § 611 Abmahnung Nr. 34; 27. November 1985 - 5 AZR 101/84 - BAGE 50, 202; vgl. Kleinebrink Abmahnung 2. Aufl. Rn. 562 ff.).
  • BAG, 23.08.2023 - 5 AZR 349/22

    Direktionsrecht des Arbeitgebers - Annahmeverzugsvergütung - Schadensersatz wegen

    Sie bezeichnet das beanstandete Verhalten des Klägers, das als solches außer Streit steht, konkret und enthält nicht nur pauschale Vorwürfe (vgl. BAG 27. November 2008 - 2 AZR 675/07 - Rn. 17) .
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Rechtsprechung
   BAG, 05.02.2009 - 6 AZR 114/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,401
BAG, 05.02.2009 - 6 AZR 114/08 (https://dejure.org/2009,401)
BAG, Entscheidung vom 05.02.2009 - 6 AZR 114/08 (https://dejure.org/2009,401)
BAG, Entscheidung vom 05. Februar 2009 - 6 AZR 114/08 (https://dejure.org/2009,401)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Tarifvertragliche Vergütung der Rufbereitschaft im öffentlichen Dienst; Stundenvergütung bei mehreren aufeinander folgenden nicht jeweils 12 Stunden umfassender Rufbereitschaft

  • RA Kotz

    Rufbereitschaft unter 12 Stunden - Vergütung

  • Judicialis

    TVöD-V § 8 Abs. 3

  • rechtsportal.de

    Tarifvertragliche Vergütung der Rufbereitschaft im öffentlichen Dienst; Stundenvergütung auch bei mehreren aufeinander folgenden nicht jeweils 12 Stunden umfassender Rufbereitschaft

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vergütung stundenweiser Rufbereitschaft ? Abgrenzung zur Tagespauschale ? Fortentwicklung der Rechtsprechung zur Rufbereitschaft

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Stundenweise Rufbereitschaft

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vergütung stundenweiser Rufbereitschaft im öffentlichen Dienst

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Stundenweise Rufbereitschaft iSv. § 8 Abs. 3 TVöD

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Stundenweise Rufbereitschaft

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Stundenweise Rufbereitschaft iSv. § 8 Abs. 3 TVöD

  • anwalt-kiel.com (Kurzinformation)

    Stundenweise Rufbereitschaft iSv. § 8 Abs. 3 TVöD ergibt Stundenvergütung

  • tp-partner.com (Kurzinformation)

    Stundenweise Rufbereitschaft iSv. § 8 Abs. 3 TVöD

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Stundenweise Rufbereitschaft nach § 8 Abs. 3 TVöD

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Was bedeutet "stundenweise Rufbereitschaft"?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 129, 284
  • NJW 2009, 1834
  • MDR 2009, 812
  • NZA 2009, 559
  • DB 2009, 1136
  • AuR 2009, 224
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (10)

  • LAG Sachsen-Anhalt, 05.12.2007 - 5 Sa 266/07

    Tarifrechtliche Qualifizierung einer Rufbereitschaft; Tarifrechtliche

    Auszug aus BAG, 05.02.2009 - 6 AZR 114/08
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 5. Dezember 2007 - 5 Sa 266/07 - wird zurückgewiesen.
  • BGH, 02.10.1984 - VI ZR 125/83

    Streupflicht - Zeitliche Abgrenzung - Gebäudezugang - Schwimmbad - Restaurant -

    Auszug aus BAG, 05.02.2009 - 6 AZR 114/08
    Wenn die Beklagte zwischen 22:00 Uhr abends und 1:00 Uhr morgens keinen Winterdienst anbot und deshalb in dieser Zeit keine Rufbereitschaft anordnete, war dies eine sachgerechte Entscheidung, weil die Streupflicht auf öffentlichen Straßen und Fußwegen im Allgemeinen nur zu den üblichen Verkehrszeiten besteht (vgl. BGH 3. Mai 1984 - III ZR 34/83 - VersR 1984, 890; 2. Oktober 1984 - VI ZR 125/83 - NJW 1985, 270; Palandt/Sprau 68. Aufl. § 823 Rn. 227).
  • BGH, 03.05.1984 - III ZR 34/83

    Träger der Pflicht zur Straßenreinigung in Rheinland-Pfalz

    Auszug aus BAG, 05.02.2009 - 6 AZR 114/08
    Wenn die Beklagte zwischen 22:00 Uhr abends und 1:00 Uhr morgens keinen Winterdienst anbot und deshalb in dieser Zeit keine Rufbereitschaft anordnete, war dies eine sachgerechte Entscheidung, weil die Streupflicht auf öffentlichen Straßen und Fußwegen im Allgemeinen nur zu den üblichen Verkehrszeiten besteht (vgl. BGH 3. Mai 1984 - III ZR 34/83 - VersR 1984, 890; 2. Oktober 1984 - VI ZR 125/83 - NJW 1985, 270; Palandt/Sprau 68. Aufl. § 823 Rn. 227).
  • BAG, 25.09.1987 - 7 AZR 315/86

    Vorrang der SR 2y BAT vor Art 1 § 1 BeschFG 1985

    Auszug aus BAG, 05.02.2009 - 6 AZR 114/08
    Der in der Revision gestellte Antrag verdeutlicht jedoch lediglich das bei der gebotenen Auslegung von Beginn an verfolgte Klagebegehren und ist deshalb keine Klagänderung (vgl. BAG 25. September 1987 - 7 AZR 315/86 - BAGE 56, 155, 159 f.).
  • BAG, 08.09.1971 - 4 AZR 405/70

    Klagänderungen - Revisionsinstanz - Parteivorbringen - Tatbestand des

    Auszug aus BAG, 05.02.2009 - 6 AZR 114/08
    Zwar ist eine Klageänderung in der Revisionsinstanz grundsätzlich nicht mehr möglich (st. Rspr. seit BAG 8. September 1971 - 4 AZR 405/70 - AP BAT §§ 22, 23 Nr. 46).
  • BAG, 29.11.2001 - 4 AZR 757/00

    Tarifvertragsauslegung - Zulässigkeit eines Feststellungsantrags

    Auszug aus BAG, 05.02.2009 - 6 AZR 114/08
    Die Klage ist hinreichend bestimmt iSv. § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO und geeignet, den Streit der Parteien insgesamt zu beseitigen, also Rechtsfrieden zu schaffen (vgl. BAG 29. November 2001 - 4 AZR 757/00 - BAGE 100, 43, 51).
  • BAG, 27.11.2008 - 6 AZR 765/07

    Vergütung von Wegezeit im kommunalen Nahverkehr

    Auszug aus BAG, 05.02.2009 - 6 AZR 114/08
    Sie müssen dabei nicht die zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Lösung wählen, vielmehr genügt ein sachlich vertretbarer Grund für die getroffene Regelung (Senat 27. November 2008 - 6 AZR 765/07 - Rn. 27).
  • BAG, 19.09.2007 - 4 AZR 670/06

    Protokollnotiz und Tarifvertrag

    Auszug aus BAG, 05.02.2009 - 6 AZR 114/08
    Die den Normen des Tarifvertrages Unterworfenen müssen unmittelbar aus dem Tarifvertrag erkennen können, welchen Regelungsgehalt die Tarifnormen haben und können nicht auf Auskünfte ihrer Koalitionen verwiesen werden (BAG 19. September 2007 - 4 AZR 670/06 - Rn. 32, AP TVG § 1 Auslegung Nr. 202 = EzA TVG § 1 Auslegung Nr. 45).
  • BAG, 28.07.1994 - 6 AZR 76/94

    Stundengarantie bei Rufbereitschaft

    Auszug aus BAG, 05.02.2009 - 6 AZR 114/08
    Eine Rufbereitschaft dauert ununterbrochen im tariflichen Sinne vom Zeitpunkt der Verpflichtung des Arbeitnehmers, auf Abruf die Arbeit aufzunehmen, bis zu dem Zeitpunkt, in dem diese Verpflichtung endet (vgl. Senat 28. Juli 1994 - 6 AZR 76/94 - zu II 2 der Gründe, AP BAT § 15 Nr. 33 = EzBAT BAT § 15 Rufbereitschaft Nr. 4 zu § 15 Abs. 6b Unterabs. 3 BAT; ebenso Breier/Dassau/Kiefer/Lang/Langenbrinck TVöD Stand März 2006 § 8 Rn. 38; Dassau/Wiesend-Rothbrust TVöD § 8 Rn. 42; Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese TVöD Stand Oktober 2007 § 8 Rn. 52; Görg/Guth/Hamer/Pieper TVöD § 8 Rn. 22).
  • BAG, 09.02.2006 - 6 AZR 275/05

    Tarifauslegung - Einkommenssicherung

    Auszug aus BAG, 05.02.2009 - 6 AZR 114/08
    Für Tarifverträge gilt jedoch wie für Gesetze der Grundsatz der objektiven Auslegung (vgl. Senat 9. Februar 2006 - 6 AZR 275/05 - AP TVG § 1 Auslegung Nr. 193).
  • BAG, 27.01.2011 - 6 AZR 578/09

    Stufenlaufzeit nach Höhergruppierung

    Eine derartige Klarstellung ist keine Klageänderung und darum auch in der Revisionsinstanz noch uneingeschränkt zulässig (vgl. Senat 5. Februar 2009 - 6 AZR 114/08 - Rn. 12, BAGE 129, 284) .
  • BAG, 18.03.2010 - 6 AZR 156/09

    Kinderbezogener Ortszuschlag bei eingetragener Lebenspartnerschaft - mittelbare

    Schließlich haben derartige Gründe keinen Niederschlag im Tarifwortlaut gefunden und wären daher unbeachtlich (vgl. Senat 5. Februar 2009 - 6 AZR 114/08 - Rn. 23, EzTöD 100 TVöD-AT § 8 Rufbereitschaftsentgelt Nr. 5).
  • BAG, 18.03.2010 - 6 AZR 434/07

    Diskriminierung von Partnern einer eingetragenen Lebenspartnergemeinschaft

    Sie können nicht auf Auskünfte ihrer Koalitionen verwiesen werden (vgl. Senat 5. Februar 2009 - 6 AZR 114/08 - Rn. 23, EzTöD 100 TVöD-AT § 8 Rufbereitschaftsentgelt Nr. 5).
  • BAG, 16.05.2013 - 6 AZR 847/11

    Rufbereitschaftspauschale bei mehrtägiger Rufbereitschaft

    Ergänzend hat sie sich auf die Entscheidung des Senats vom 5. Februar 2009 (- 6 AZR 114/08 - Rn. 20, BAGE 129, 284) bezogen.

    Mit dieser Bestimmung ist demnach nur geregelt, wie viele Stundensätze pro Tag der Rufbereitschaft zu zahlen sind (vgl. für § 8 Abs. 3 TVöD BAG 5. Februar 2009 - 6 AZR 114/08 - Rn. 20, BAGE 129, 284; Fieberg in Fürst GKÖD Bd. IV Stand Juli 2009 E § 8 Rn. 39; Breier/Dassau/Kiefer/Lang/Langenbrinck TVöD Stand August 2006 Teil B 1 § 8 Rn. 34) .

    Aus den Ausführungen im Urteil des Senats vom 5. Februar 2009 (- 6 AZR 114/08 - Rn. 20, BAGE 129, 284) folgt entgegen der von der Beklagten vertretenen Auffassung nichts anderes.

  • BAG, 23.09.2010 - 6 AZR 330/09

    Rufbereitschaft - Entgelt für die Inanspruchnahme des Arztes außerhalb des

    Gegen eine von den Tarifvertragsparteien beabsichtigte Differenzierung zwischen Arbeitsleistungen innerhalb und außerhalb des Krankenhauses spricht auch, dass Tarifvertragsparteien Arbeitnehmern keine erheblichen Leistungen ohne Vergütung abverlangen dürfen (vgl. Senat 5. Februar 2009 - 6 AZR 114/08 - Rn. 25, AP TVöD § 8 Nr. 6 = EzTöD 100 TVöD-AT § 8 Rufbereitschaftsentgelt Nr. 5).
  • ArbG Berlin, 17.04.2014 - 28 Ca 1564/14

    Besitzstandszulage bei Krankenvergütung

    - "Juris"-Rn. 32]; 5.2.2009 - 6 AZR 114/08 - BAGE 129, 284 = AP § 8 TVöD Nr. 6 = NZA 2009, 559 = MDR 2009, 812 = ZTR 2009, 311 [B.I.2.

    - "Juris"-Rn. 32]; 5.2.2009 - 6 AZR 114/08 - BAGE 129, 284 = AP § 8 TVöD Nr. 6 = NZA 2009, 559 = MDR 2009, 812 = ZTR 2009, 311 [B.I.2.

    - "Juris"-Rn. 32]; 5.2.2009 - 6 AZR 114/08 - BAGE 129, 284 = AP § 8 TVöD Nr. 6 = NZA 2009, 559 = MDR 2009, 812 = ZTR 2009, 311 [B.I.2.

  • BAG, 19.11.2009 - 6 AZR 374/08

    Anrechnung eines Teils der Lenkzeitunterbrechung auf die Arbeitszeit

    Subjektive Vorstellungen der Tarifvertragsparteien sind jedoch bei der Tarifvertragsauslegung, die grundsätzlich objektiv zu erfolgen hat (Senat 5. Februar 2009 - 6 AZR 114/08 - Rn. 23, EzTöD 100 TVöD-AT § 8 Rufbereitschaftsentgelt Nr. 5), nur zu berücksichtigen, wenn diese im Tarifwortlaut Niederschlag gefunden haben (st. Rspr., vgl. nur BAG 23. Februar 1994 - 4 AZR 224/93 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Kirchen Nr. 2 = EzBAT BAT §§ 22, 23 F. 2 Erziehungsdienst VergGr. IV b Nr. 2).
  • BAG, 10.04.2013 - 5 AZR 97/12

    Berechnung der Entgeltfortzahlung im öffentlichen Dienst

    b) Mit der Bestimmung der Lage der Arbeitszeit verstößt die Dienstvereinbarung nicht gegen § 7 Abs. 4 TV-L, denn die Rufbereitschaft dauert nur vom Zeitpunkt der Verpflichtung des Arbeitnehmers, auf Abruf die Arbeit aufzunehmen, bis zu dem Zeitpunkt, in dem diese Verpflichtung endet (vgl. BAG 5. Februar 2009 - 6 AZR 114/08 - Rn. 18 mwN, BAGE 129, 284 zum gleichlautenden § 7 Abs. 4 TVöD) .
  • BAG, 20.05.2010 - 6 AZR 1015/08

    Rufbereitschaftszulage für Arbeitsleistung während der Rufbereitschaft

    Auch wenn er sich in dieser Zeit noch innerhalb der angeordneten Rufbereitschaft befindet (vgl. zur Dauer der Rufbereitschaft Senat 5. Februar 2009 - 6 AZR 114/08 - Rn. 18, AP TVöD § 8 Nr. 6 = EzTöD 100 TVöD-AT § 8 Rufbereitschaftsentgelt Nr. 5 für den TVöD; 28. Juli 1994 - 6 AZR 76/94 - zu II 2 der Gründe, AP BAT § 15 Nr. 33 = EzBAT BAT § 15 Rufbereitschaft Nr. 4 zu § 15 Abs. 6b Unterabs. 3 BAT), bedarf es angesichts der gänzlich verschiedenen Leistungszwecke der Vergütung für Rufbereitschaft und Vollarbeit einer ausdrücklichen Regelung, wenn eine Rufbereitschaftszulage neben dem für anfallende Arbeit während der Rufbereitschaft geschuldeten Entgelt gezahlt werden soll.
  • BAG, 23.09.2010 - 6 AZR 331/09

    Rufbereitschaft - Entgelt für die Inanspruchnahme des Arztes außerhalb des

    Gegen eine von den Tarifvertragsparteien beabsichtigte Differenzierung zwischen Arbeitsleistungen innerhalb und außerhalb des Krankenhauses spricht auch, dass Tarifvertragsparteien Arbeitnehmern keine erheblichen Leistungen ohne Vergütung abverlangen dürfen (vgl. Senat 5. Februar 2009 - 6 AZR 114/08 - Rn. 25, AP TVöD § 8 Nr. 6 = EzTöD 100 TVöD-AT § 8 Rufbereitschaftsentgelt Nr. 5).
  • LAG Hamm, 11.08.2009 - 12 Sa 1918/08

    Stufenzuordnung einer Lehrkraft bei Erwerb einschlägiger Berufserfahrung bei

  • BAG, 24.03.2011 - 6 AZR 684/09

    Vergütung der Rufbereitschaft II nach dem TV-Ärzte-KF

  • LAG Berlin-Brandenburg, 17.06.2011 - 6 Sa 443/11

    Günstigkeitsprinzip - Sachgruppenvergleich - Sachzusammenhang zwischen

  • LAG Hamm, 14.07.2021 - 3 Sa 1506/20

    Stufenzuordnung in § 16 Abs. 2 TV-L Korrigierende Rückgruppierung auch bei der

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Rechtsprechung
   LAG Köln, 01.08.2008 - 4 Sa 590/08   

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https://dejure.org/2008,517
LAG Köln, 01.08.2008 - 4 Sa 590/08 (https://dejure.org/2008,517)
LAG Köln, Entscheidung vom 01.08.2008 - 4 Sa 590/08 (https://dejure.org/2008,517)
LAG Köln, Entscheidung vom 01. August 2008 - 4 Sa 590/08 (https://dejure.org/2008,517)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kündigung bei Verstoß gegen Rauchverbot in Lebensmittelbetrieb

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Kündigung wegen Verstoßes gegen betriebliches Rauchverbot

  • Betriebs-Berater

    Kündigung wegen Verstoß gegen das betriebliche Rauchverbot

  • hensche.de

    Kündigung: Verhaltensbedingt

  • Judicialis

    KSchG § 1; ; KSchG § 6

  • rewis.io
  • streifler.de

    Arbeitsrecht: LAG Köln: Kündigung wegen Verstoß gegen das betriebliche Rauchverbot

  • rechtsportal.de

    Kündigung bei Verstoß gegen Rauchverbot in Lebensmittelbetrieb

  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (23)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Verstoß gegen betriebliches Rauchverbot kann zur Kündigung berechtigen

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Kündigungsrecht: Verstoß gegen betriebliches Rauchverbot kann zur Kündigung berechtigen

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Kündigung bei Verstoß gegen ein betriebliches Rauchverbot

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kündigung für Raucher

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Verstoß gegen betriebliches Rauchverbot kann Kündigung berechtigen

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Betriebliches Rauchverbot ignoriert - Kündigung

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Wiederholter Verstoß gegen Rauchverbot kann Kündigung rechtfertigen

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Kündigung nach beharrlichem Verstoß gegen betriebliches Rauchverbot

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Arbeiter fliegt, weil er im Lager rauchte - In dem Lebensmittelbetrieb herrscht striktes Rauchverbot

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Verstoß kann zur Kündigung berechtigen

  • anwalt-kiel.com (Pressemitteilung)

    Verstoß gegen betriebliches Rauchverbot kann zur Kündigung berechtigen

  • channelpartner.de (Kurzinformation)

    Wer raucht, fliegt raus

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Kündigungsrecht: Verstoß gegen betriebliches Rauchverbot kann zur Kündigung berechtigen

  • busradar.de (Kurzinformation)

    Kündigungsgrund "Rauchen"

  • anwalt-kiel.com (Kurzinformation)

    Verstoß gegen betriebliches Rauchverbot kann zur Kündigung berechtigen

  • channelpartner.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Arbeitsrecht von A bis Z (III) - Rauchen am Arbeitsplatz - Fragen und Antworten

  • tp-partner.com (Kurzinformation)

    Verstoß gegen betriebliches Rauchverbot kann zur Kündigung berechtigen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kündigungsrecht: Verstoß gegen betriebliches Rauchverbot kann zur Kündigung berechtigen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Rauchen als Kündigungsgrund

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Rauchverbot: Verstoß kann zur Kündigung berechtigen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Rauchverbot: Verstoß kann zur Kündigung berechtigen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Verstoß gegen betriebliches Rauchverbot kann zur Kündigung berechtigen - Landesarbeitsgericht Köln bestätigt Kündigung

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Ordentliche Kündigung bei Verstoß gegen ein betriebliches Rauchverbot

Besprechungen u.ä.

  • RA Hensche (Entscheidungsbesprechung)

    Verstoß gegen Rauchverbot als Kündigungsgrund

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AuR 2009, 224
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 19.10.2005 - 7 AZR 32/05

    Wiedereinstellungsanspruch

    Auszug aus LAG Köln, 01.08.2008 - 4 Sa 590/08
    Im Zweifel gebührt der Auslegung der Vorzug, der zu einer gesetzeskonformen, sachgerechten und praktisch handhabbaren Regelung führt (hier zitiert nach BAG, 19.10.2005 - 7 AZR 32/05 -).
  • BAG, 29.01.2008 - 3 AZR 42/06

    Überbrückungsversorgung - Neuregelung - Betriebsratsbeteiligung -

    Auszug aus LAG Köln, 01.08.2008 - 4 Sa 590/08
    Die Kündigung ebenso wie die vorangegangene Kündigung vom 04.07.2006 und die Abmahnung vom 24.04.2006, die beide ebenfalls deshalb ausgesprochen worden waren, weil der Kläger rauchend im Fertigwarenlager angetroffen wurde, verstießen nicht gegen das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats aus § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG (vgl. dazu BAG 19.01.1999 - 1 AZR 499/98 -), so dass sie nach der Theorie der individuellen Wirksamkeitsvoraussetzung (vgl. dazu z. B. BAG 29.01.2008 - 3 AZR 42/06 - unter II 2.) unwirksam wären.
  • BAG, 19.01.1999 - 1 AZR 499/98

    Betriebliches Rauchverbot - Raucherschutz

    Auszug aus LAG Köln, 01.08.2008 - 4 Sa 590/08
    Die Kündigung ebenso wie die vorangegangene Kündigung vom 04.07.2006 und die Abmahnung vom 24.04.2006, die beide ebenfalls deshalb ausgesprochen worden waren, weil der Kläger rauchend im Fertigwarenlager angetroffen wurde, verstießen nicht gegen das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats aus § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG (vgl. dazu BAG 19.01.1999 - 1 AZR 499/98 -), so dass sie nach der Theorie der individuellen Wirksamkeitsvoraussetzung (vgl. dazu z. B. BAG 29.01.2008 - 3 AZR 42/06 - unter II 2.) unwirksam wären.
  • BAG, 08.11.2007 - 2 AZR 314/06

    Kündigungsschutz - Klagefrist

    Auszug aus LAG Köln, 01.08.2008 - 4 Sa 590/08
    a) Die Kammer hat bereits erhebliche Zweifel, ob angesichts der Regelung des § 6 KSchG der Kläger diesen Unwirksamkeitsgrund noch geltend machen kann (vgl. BAG, 08.11.2007 - 2 AZR 314/06 -).
  • EuGH, 12.11.1992 - C-209/91

    Rask und Christensen / ISS Kantineservice

    Auszug aus LAG Köln, 01.08.2008 - 4 Sa 590/08
    Auch in der juristischen Sprache fehlt es indes auch nicht an Beispielen, in denen Lagerräume zu den Produktionsräumen gezählt werden: So ist z. B. im Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 12.11.1992 (C 209/91) in der Darstellung der Vorlagefragen von "Produktionsräumen einschließlich verschließbarer Lagerräume" die Rede.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.04.2014 - 4 Sa 456/13

    Befristungskontrollklage - erstmalige Geltendmachung weiterer

    Die Hinweispflicht knüpft vielmehr an die konkrete prozessuale Situation an, sodass sie erst dann eintritt, wenn aus dem Parteivortrag konkrete Anhaltspunkte dafür gegeben sind, dass andere Unwirksamkeitsgründe erkennbar in Betracht kommen (LAG Köln v. 01.08.2008 - 4 Sa 590/08 - LAGE § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 101 a; Eylert, NZA 2012, 9; Kiel, in: Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 13. Auflage, § 6 KSchG, Rz. 7).
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Rechtsprechung
   LAG Köln, 12.12.2008 - 11 Sa 777/08   

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https://dejure.org/2008,10130
LAG Köln, 12.12.2008 - 11 Sa 777/08 (https://dejure.org/2008,10130)
LAG Köln, Entscheidung vom 12.12.2008 - 11 Sa 777/08 (https://dejure.org/2008,10130)
LAG Köln, Entscheidung vom 12. Dezember 2008 - 11 Sa 777/08 (https://dejure.org/2008,10130)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Verhaltensbedingte Kündigung, Direktionsrecht, persönliche Schutzausrüstung, Auflösungsantrag

  • Wolters Kluwer

    Unwirksame verhaltensbedingte Kündigung bei unbilliger Weisung zum Tragen von Sicherheitsschuhen; Auflösungsantrag der Arbeitgeberin bei ehrenrührigem Prozessvortrag des Arbeitnehmers

  • Judicialis

    KSchG § 1 Abs. 2; ; KSchG § 9; ; GewO § 106

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Unwirksame verhaltensbedingte Kündigung bei unbilliger Weisung zum Tragen von Sicherheitsschuhen; Auflösungsantrag der Arbeitgeberin bei ehrenrührigem Prozessvortrag des Arbeitnehmers

  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AuR 2009, 224
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 12.01.2006 - 2 AZR 21/05

    Verhaltensbedingte Kündigung

    Auszug aus LAG Köln, 12.12.2008 - 11 Sa 777/08
    Eine Kündigung aus Gründen im Verhalten des Arbeitnehmers ist sozial gerechtfertigt, wenn der Arbeitnehmer mit dem ihm vorgeworfenen Verhalten eine Vertragspflicht schuldhaft verletzt, das Arbeitsverhältnis konkret beeinträchtigt wird, eine zumutbare Möglichkeit einer anderen Beschäftigung nicht besteht und die Lösung des Arbeitsverhältnisses in Abwägung der Interessen beider Vertragsteile billigenswert und angemessen erscheint (BAG, Urt. v. 12.01.2006 - 2 AZR 21/05 - AP § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 53 m. w. N.).

    Als Auflösungsgrund geeignet sind etwa Beleidigungen, sonstige ehrverletzende Äußerungen oder persönliche Angriffe des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber, Vorgesetzte oder Kollegen (BAG, Urt. v. 12.01.2006 - 2 AZR 21/05 - AP Art. 5 Abs. 1 GG Meinungsfreiheit Nr. 19 m. w. N.).

  • ArbG Aachen, 23.04.2008 - 6 Ca 4456/07

    Rechtmäßige Weisung des Arbeitgebers zum Tragen von Sicherheitsschuhen

    Auszug aus LAG Köln, 12.12.2008 - 11 Sa 777/08
    Unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen wird das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 23.04.2008 - 6 Ca 4456/07 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:.

    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 23.04.2008, Aktenzeichen: 6 Ca 4456/07, geändert.

  • BAG, 12.08.2008 - 9 AZR 1117/06

    Arbeitsschutz - Gefährdungsbeurteilung

    Auszug aus LAG Köln, 12.12.2008 - 11 Sa 777/08
    Die öffentlich-rechtlichen Arbeitsschutznormen konkretisieren den Inhalt der Fürsorgepflichten, die dem Arbeitgeber nach § 618 BGB im Hinblick auf die Sicherheit und das Leben der Arbeitnehmer obliegen (vgl.: BAG, Urt. v. 12.08.2008 - 9 AZR 1117/06 - juris).
  • BAG, 19.04.2007 - 2 AZR 78/06

    Außerordentliche Kündigung - Direktionsrecht

    Auszug aus LAG Köln, 12.12.2008 - 11 Sa 777/08
    Zunächst ist davon auszugehen, dass auch die erhebliche Verletzung arbeitsvertraglicher Nebenpflichten eine ordentliche Kündigung, unter Umständen sogar eine außerordentliche Kündigung, eines Arbeitsverhältnisses an sich rechtfertigen kann (vgl.: BAG, Urt. v. 19.04.2007 - 2 AZR 78/06 - AP § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 77 m. w. N.).
  • BAG, 14.09.1994 - 5 AZR 632/93

    Entfernung einer Abmahnung aus den Personalakten nach Beendigung des

    Auszug aus LAG Köln, 12.12.2008 - 11 Sa 777/08
    Dafür ist der Arbeitnehmer darlegungs- und beweispflichtig (BAG, Urt. v. 14.09.1994 - 5 AZR 632/93 - AP § 611 BGB Abmahnung Nr. 13 m. w. N.).
  • BAG, 23.09.2004 - 6 AZR 567/03

    Direktionsrecht - Personelle Auswahlentscheidung

    Auszug aus LAG Köln, 12.12.2008 - 11 Sa 777/08
    Bei der vorzunehmenden Abwägung ist auf die Interessenlage der Parteien im Zeitpunkt der Ausübung des Direktionsrechts abzustellen (BAG, Urt. v. 23.09.2004 - 6 AZR 567/03 - AP § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 64 m. w. N.).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.12.2019 - 3 Sa 234/19

    Außerordentliche Tatkündigung - versäumte Kündigungserklärungsfrist - fehlender

    Beleidigungen, sonstige verletzende Äußerungen oder persönliche Angriffe des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber, Vorgesetzten oder Kollegen in Betracht (BAG 24.03.2011 EzA § 9 KSchG n. F. Nr. 62 = NZA-RR 2012, 243; LAG Köln 12.12.2008 - 11 Sa 777/08, AuR 2009, 224 LS; Gravenhorst NZA-RR 2007, 57 ff.).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.03.2021 - 3 Sa 397/17

    Kündigung - Chefarzt - Behandlungsfehler - Abmahnung - Personalratsanhörung -

    Beleidigungen, sonstige verletzende Äußerungen oder persönliche Angriffe des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber, Vorgesetzten oder Kollegen in Betracht (BAG 24.03.2011 EzA § 9 KSchG n. F. Nr. 62 = NZA-RR 2012, 243; LAG Köln 12.12.2008 - 11 Sa 777/08, AuR 2009, 224 LS; Gravenhorst NZA-RR 2007, 57 ff.).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 11.11.2013 - 5 Sa 275/13

    Kündigung wegen Vortäuschens einer Krankheit bzw. wegen Genesungsverzögerung

    Beleidigungen, sonstige verletzende Äußerungen oder persönliche Angriffe des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber, Vorgesetzten oder Kollegen in Betracht (BAG 24.03.2011 EzA § 9 KSchG n. F. Nr. 62 = NZA-RR 2012, 243; LAG Köln 12.12.2008 - 11 Sa 777/08, AuR 2009, 224 LS; Gravenhorst NZA-RR 2007, 57 ff.).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 04.11.2019 - 3 Sa 1/19

    Ordentliche Kündigung - verhaltensbedingte Kündigung - Abmahnung -

    Beleidigungen, sonstige verletzende Äußerungen oder persönliche Angriffe des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber, Vorgesetzten oder Kollegen in Betracht (BAG 24.03.2011 EzA § 9 KSchG n. F. Nr. 62 = NZA-RR 2012, 243; LAG Köln 12.12.2008 - 11 Sa 777/08, AuR 2009, 224 LS; Gravenhorst NZA-RR 2007, 57 ff.).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 28.07.2014 - 3 Sa 77/14

    Betriebsbedingte Kündigung - betriebliches Erfordernis - Darlegungslast -

    Beleidigungen, sonstige verletzende Äußerungen oder persönliche Angriffe des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber, Vorgesetzten oder Kollegen in Betracht (BAG 24.03.2011 EzA § 9 KSchG n. F. Nr. 62 = NZA-RR 2012, 243; LAG Köln 12.12.2008 - 11 Sa 777/08, AuR 2009, 224 LS; Gravenhorst NZA-RR 2007, 57 ff.).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 10.06.2013 - 5 Sa 46/13

    Verhaltensbedingte Kündigung - betriebsbedingte Kündigung - unternehmerische

    Beleidigungen, sonstige verletzende Äußerungen oder persönliche Angriffe des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber, Vorgesetzten oder Kollegen in Betracht (BAG 24.03.2011 EzA § 9 KSchG n. F. Nr. 62 = NZA-RR 2012, 243; LAG Köln 12.12.2008 - 11 Sa 777/08, AuR 2009, 224 LS; Gravenhorst NZA-RR 2007, 57 ff.).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.11.2013 - 5 Sa 320/13

    Betriebsbedingte Kündigung - Verdachtskündigung - Darlegungslast

    Beleidigungen, sonstige verletzende Äußerungen oder persönliche Angriffe des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber, Vorgesetzten oder Kollegen in Betracht (BAG 24.03.2011 EzA § 9 KSchG n. F. Nr. 62 = NZA-RR 2012, 243; LAG Köln 12.12.2008 - 11 Sa 777/08, AuR 2009, 224 LS; Gravenhorst NZA-RR 2007, 57 ff.).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 31.10.2016 - 3 Sa 299/16

    Betriebsbedingte Kündigung

    Beleidigungen, sonstige verletzende Äußerungen oder persönliche Angriffe des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber, Vorgesetzten oder Kollegen in Betracht (BAG 24.03.2011 EzA § 9 KSchG n. F. Nr. 62 = NZA-RR 2012, 243; LAG Köln 12.12.2008 - 11 Sa 777/08, AuR 2009, 224 LS; Gravenhorst NZA-RR 2007, 57 ff.).
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Rechtsprechung
   LAG Köln, 06.02.2009 - 8 Sa 1016/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,10065
LAG Köln, 06.02.2009 - 8 Sa 1016/08 (https://dejure.org/2009,10065)
LAG Köln, Entscheidung vom 06.02.2009 - 8 Sa 1016/08 (https://dejure.org/2009,10065)
LAG Köln, Entscheidung vom 06. Februar 2009 - 8 Sa 1016/08 (https://dejure.org/2009,10065)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Eingruppierung, Lebensaltersstufen, Altersdiskriminierung, Überleitung

  • Wolters Kluwer

    Überleitung des Arbeitsverhältnisses bei altersdiskriminierender Eingruppierung nach früherem Recht

  • Judicialis

    AGG § 1; ; AGG § 7; ; BAT § 27 a; ; TVöD §§ 15 ff.; ; TVÜ-Bund §§ 5f.

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    TVÜ-Bund § 2; AGG § 7 Abs. 2
    Überleitung des Arbeitsverhältnisses bei altersdiskriminierender Eingruppierung nach früherem Recht

  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AuR 2009, 224
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • LAG Berlin-Brandenburg, 11.09.2008 - 20 Sa 2244/07

    Lebensaltersstufen - Altersdiskriminierung - Primäranspruch auf Beseitigung und

    Auszug aus LAG Köln, 06.02.2009 - 8 Sa 1016/08
    Dies habe offensichtlich das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg ebenso gesehen, welches mit Urteil vom 11.09.2008 das Urteil des Arbeitsgerichts Brandenburg vom 20.08.2007 - 86 Ca 1196/07 - abgeändert und die dort verlangte höhere Vergütung zugesprochen habe (LAG Berlin, Urteil vom 11.09.2008 - 20 Sa 2244/07).

    Die Beklagte macht geltend, dass die Grundsätze der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 11.09.2008 - 20 Sa 2244/07 - schon deshalb nicht heranzuziehen seien, weil die dortige Entscheidung mit dem vorliegenden Rechtsstreit nicht vergleichbar sei.

    Gegenteiliges ergibt sich nicht aus den Erwägungen der von der Klägerin herangezogenen Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 11.09.2008 - 20 Sa 2244/07.

  • BVerfG, 27.04.1999 - 1 BvR 2203/93

    Lohnabstandsklausel

    Auszug aus LAG Köln, 06.02.2009 - 8 Sa 1016/08
    Dem liegt die Auffassung des Verfassungsgesetzgebers zugrunde, dass gerade Tarifvertragsparteien in Bezug auf die Arbeitsvertragsbedingungen die jeweiligen Interessen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern angemessener zum Ausgleich bringen können als der Staat (BVerfG vom 27.04.1999 - 1 BvR 2203/93 - u. a., AP GG Art. 9 Nr. 88).
  • ArbG Berlin, 22.08.2007 - 86 Ca 1696/07

    Lebensaltersstufen benachteiligend nach AGG

    Auszug aus LAG Köln, 06.02.2009 - 8 Sa 1016/08
    Hierzu sei eine Frist von sechs Monaten nach Rechtskraft - wie sie das Arbeitsgericht Berlin in seiner Entscheidung vom 22.08.2007 angenommen habe - 86 Ca 1696/07 - angemessen.
  • BAG, 18.01.2001 - 6 AZR 492/99

    Arbeitsbefreiung bei Niederkunft der Lebensgefährtin

    Auszug aus LAG Köln, 06.02.2009 - 8 Sa 1016/08
    Sie sind dabei insbesondere nicht verpflichtet, die jeweils zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Lösung zu wählen (BAG vom 18.01.2001 - 6 AZR 492/99 - EzA GG Art. 3 Nr. 92).
  • BVerfG, 26.06.1991 - 1 BvR 779/85

    Aussperrung

    Auszug aus LAG Köln, 06.02.2009 - 8 Sa 1016/08
    Dies ist wesentlicher Teil der durch Art. 9 Abs. 3 GG gewährleisteten Betätigungsfreiheit der Tarifvertragsparteien (BVerfG vom 26.06.1991 - 1 BvR 797/85 - BVerfGE 84, 212).
  • BVerfG, 22.01.1986 - 1 BvR 797/85
    Auszug aus LAG Köln, 06.02.2009 - 8 Sa 1016/08
    Dies ist wesentlicher Teil der durch Art. 9 Abs. 3 GG gewährleisteten Betätigungsfreiheit der Tarifvertragsparteien (BVerfG vom 26.06.1991 - 1 BvR 797/85 - BVerfGE 84, 212).
  • Drs-Bund, 15.06.2005 - BT-Drs 15/5717
    Auszug aus LAG Köln, 06.02.2009 - 8 Sa 1016/08
    Nach § 7 Abs. 2 S. 2 ADG-E i. d. F. vom 15.06.2005 (Beschlussempfehlung und Berichte des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, BT-Drucksache 15/5717) sollte in diesen Fällen statt der unwirksamen Bestimmung die Regelung gelten, die die Vertragsparteien vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit gekannt hätten.
  • BAG, 08.12.2011 - 6 AZR 319/09

    Altersdiskriminierung bei Überleitung in den TVöD

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 6. Februar 2009 - 8 Sa 1016/08 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 10.11.2011 - 6 AZR 481/09

    Vergütung nach dem Lebensalter im BAT - Diskriminierung

    Die Tarifvertragsparteien sind sich - unter ausdrücklicher Bezugnahme auf das Urteil des LAG Köln, Urteil vom 6. Februar 2009 - 8 Sa 1016/08 - darüber einig, kollektiv eine verbindliche Regelung für das Überleitungs- und Übergangsrecht getroffen zu haben.".

    Auch Satz 3 der Protokollerklärung, wonach sich die Tarifvertragsparteien - unter ausdrücklicher Bezugnahme auf das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 6. Februar 2009 - 8 Sa 1016/08 - darüber einig sind, kollektiv eine verbindliche Regelung für das Überleitungs- und Übergangsrecht getroffen zu haben, hindert die Annahme, die Tarifvertragsparteien würden für die Zeit bis zum 31. Dezember 2009 ein neues Vergütungssystem vereinbaren, das nicht gegen das primärrechtliche Verbot der Ungleichbehandlung wegen des Alters verstößt, sondern eine unmittelbare Diskriminierung wegen des Alters im Sinne von Art. 2 Abs. 2 Buchst. a RL 2000/78 vermeidet.

  • VG Weimar, 15.11.2011 - 4 K 1163/10

    Keine altersbezogene Diskriminierung durch die Erfahrensstufenregelung für

    den Europäischen Gerichtshof (vgl. BAG, Beschlüsse vom 20.05.2010 - 6 AZR 148/09 (9) im Verfahren zum Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 11.09.2008 - 20 Sa 2244/07 - und 6 AZR 319/09 (A) im Verfahren zum Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 06.02.2009 - 8 Sa 1016/08 - während das Revisionsverfahren zum Urteil des Hess- LArbG vom 22.04.2009 - 2 Sa 1689/08 - mit weiterem Beschluss vom 20.05.2010 - 6 AZR 481/09 (A) im Hinblick auf die Vorlage zu 6 AZR 148/09 ausgesetzt wurde).
  • LAG Hessen, 09.10.2013 - 2 Sa 729/13

    Eingruppierung im öffentlichen Dienst

    Vielmehr zeigt gerade die Protokollerklärung zu § 3 Abs. 2 Satz 1 TVÜ-H, in der die Tarifvertragsparteien wegen der Wirksamkeit von besitzstandswahrenden Regelungen ausdrücklich auf das Urteil des LAG Köln vom 6. Februar 2009 - 8 Sa 1016/08 - Bezug nehmen, dass sie sich bewusst und sorgfältig im Rahmen der ihnen zustehenden Tarifautonomie der Altersdiskriminierungsproblematik in rechtlich nicht zu beanstandender Weise angenommen haben.
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Rechtsprechung
   LAG Hessen, 25.06.2008 - 8 Sa 1592/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,4047
LAG Hessen, 25.06.2008 - 8 Sa 1592/07 (https://dejure.org/2008,4047)
LAG Hessen, Entscheidung vom 25.06.2008 - 8 Sa 1592/07 (https://dejure.org/2008,4047)
LAG Hessen, Entscheidung vom 25. Juni 2008 - 8 Sa 1592/07 (https://dejure.org/2008,4047)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 3 Abs 3 S 1 GG, Art 3 Abs 1 GG, § 1 Abs 1 S 1 BetrAVG, § 1 Abs 1 S 3 BetrAVG, § 1 Abs 1 S 1 LPartG
    Betriebliche Altersversorgung vor Eintragung einer Lebenspartnerschaft

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines hinterbliebenen Lebenspartners einer eingetragenen Lebenspartnerschaft auf Hinterbliebenenversorgung aus einer betrieblichen Altersversorgung; Heirat vor Eintritt des Versorgungsfalles als Voraussetzung für die Hinterbliebenenversorung; Notwendigkeit der ...

  • Judicialis

    BetrAVG § 1; ; LPartG § 1

  • slpm.de PDF
  • rechtsportal.de

    BetrAVG § 1; LPartG § 1
    Betriebliche Altersversorgung; Lebenspartner; eingetragene Lebenspartnerschaft

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Lebenspartnerschaft und betriebliche Altersversorgung

  • IWW (Kurzinformation)

    Altersversorgung - Beschränkung einer Hinterbliebenenversorgung rechtens

  • IWW (Kurzinformation)

    Altersversorgung - Beschränkung einer Hinterbliebenenversorgung rechtens

  • IWW (Kurzinformation)

    Betriebliche Altersversorgung - Hinterbliebenenversorgung bei Lebenspartnern

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Lebenspartnerschaft und betriebliche Altersversorgung

  • anwalt-kiel.com (Kurzinformation)

    Lebenspartnerschaft und betriebliche Altersversorgung

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Lebenspartnerschaft und betriebliche Altersversorgung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AuR 2009, 224
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • ArbG Frankfurt/Main, 20.06.2007 - 15 Ca 320/07

    Anspruch auf Zahlung eines Witwergeldzuschusses gemäß einer

    Auszug aus LAG Hessen, 25.06.2008 - 8 Sa 1592/07
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts in Frankfurt am Main vom 20.06.20007 - 15 Ca 320/07 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

    das auf die mündliche Verhandlung vom 20. Juni 2007 ergangene, am 05. Oktober 2007 zugestellte Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main zum Az.: 15 Ca 320/07 abzuändern und.

  • BAG, 19.12.2000 - 3 AZR 186/00

    Einschränkung des Anspruchs auf Hinterbliebenenversorgung

    Auszug aus LAG Hessen, 25.06.2008 - 8 Sa 1592/07
    Das Bundesarbeitsgericht hat deshalb auch Mindestaltersklauseln, Altersdifferenzklauseln und selbst eine Beschränkung auf diejenigen als gerechtfertigt angesehen, zu denen familienrechtliche Beziehungen bereits während des Arbeitsverhältnisses bestanden (vgl. BAG, Urteil vom 19.12.2000 - 3 AZR 186/00 - AP Nr. 19 zu § 1 BetrAVG Hinterbliebenenversorgung, unter B. d.Gr.; BAG - 3 AZR 235/96 - BAGE 86, 216; Höfer, Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung, Kommentar, Rz 885 ff., m.w.N.).
  • BAG, 26.08.1997 - 3 AZR 235/96

    Hinterbliebenenversorgung; nachträgliche Spätehenklausel

    Auszug aus LAG Hessen, 25.06.2008 - 8 Sa 1592/07
    Das Bundesarbeitsgericht hat deshalb auch Mindestaltersklauseln, Altersdifferenzklauseln und selbst eine Beschränkung auf diejenigen als gerechtfertigt angesehen, zu denen familienrechtliche Beziehungen bereits während des Arbeitsverhältnisses bestanden (vgl. BAG, Urteil vom 19.12.2000 - 3 AZR 186/00 - AP Nr. 19 zu § 1 BetrAVG Hinterbliebenenversorgung, unter B. d.Gr.; BAG - 3 AZR 235/96 - BAGE 86, 216; Höfer, Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung, Kommentar, Rz 885 ff., m.w.N.).
  • BAG, 15.09.2009 - 3 AZR 797/08

    Hinterbliebenenversorgung - Lebenspartnerschaft

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 25. Juni 2008 - 8 Sa 1592/07 - wird zurückgewiesen.
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