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   BAG, 10.12.2009 - 2 AZR 400/08   

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https://dejure.org/2009,1093
BAG, 10.12.2009 - 2 AZR 400/08 (https://dejure.org/2009,1093)
BAG, Entscheidung vom 10.12.2009 - 2 AZR 400/08 (https://dejure.org/2009,1093)
BAG, Entscheidung vom 10. Dezember 2009 - 2 AZR 400/08 (https://dejure.org/2009,1093)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • lexetius.com

    Betriebliches Eingliederungsmanagement

  • IWW
  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Voraussetzungen einer Kündigung wegen häufiger Erkrankungen - Erfordernis der Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) und ordentliche krankheitsbedingte Kündigung

  • bag-urteil.com

    Betriebliches Eingliederungsmanagement

  • arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de

    Auswirkungen des betrieblichen Eingliederungsmanagements auf die Darlegungs- und Beweislast im Kündigungsschutzverfahren

  • Betriebs-Berater

    Darlegungslast bei betrieblichem Eingliederungsmanagement

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Auswirkungen des betrieblichen Eingliederungsmanagements auf die Darlegungs- und Be

  • hensche.de

    Krankheit, Kündigung: Krankheitsbedingt, Betriebliches Eingliederungsmanagement, BEM

  • Betriebs-Berater

    Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) - Mindestanforderungen und Bedeutung des Ergebnisses für die Darlegungs- und Beweislast bei krankheitsbedingter Kündigung

  • RA Kotz

    Kündigung (krankheitsbedingte)

  • hensche.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 1 Abs. 2; SGB IX § 84 Abs. 2
    Betriebliches Eingliederungsmanagement [BEM] und ordentliche krankheitsbedingte Kündigung

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Voraussetzungen einer Kündigung wegen häufiger Erkrankungen ? Erfordernis der Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Betriebliches Eingliederungsmanagement

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betriebliches Eingliederungsmanagement oder Kündigung wegen Krankheit

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Betriebliches Eingliederungsmanagement

  • arbeit-familie.de (Kurzmitteilung)

    Betriebliches Eingliederungsmanagement

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Betriebsvereinbarung für ein gutes BEM

Besprechungen u.ä. (2)

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Betriebliches Eingliederungsmanagement und krankheitsbedingte Kündigung

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Arbeitgeber müssen aktive Rolle spielen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2010, 398
  • BB 2010, 1094
  • BB 2010, 632
  • DB 2010, 621
  • AuR 2010, 224
 
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Wird zitiert von ... (89)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 23.04.2008 - 2 AZR 1012/06

    Kündigungsschutz - Betriebliches Eingliederungsmanagement

    Auszug aus BAG, 10.12.2009 - 2 AZR 400/08
    Es muss hinzukommen, dass überhaupt Möglichkeiten einer alternativen (Weiter-) Beschäftigung bestanden haben, die eine Kündigung vermieden hätten (Senat 23. April 2008 - 2 AZR 1012/06 - Rn. 27, EzA KSchG § 1 Krankheit Nr. 55; 12. Juli 2007 - 2 AZR 716/06 - Rn. 41 f., BAGE 123, 234).

    b) Hat der Arbeitgeber entgegen seiner gesetzlichen Pflicht überhaupt kein BEM durchgeführt, darf er sich dadurch keine darlegungs- und beweisrechtlichen Vorteile verschaffen können (Senat 23. April 2008 - 2 AZR 1012/06 - Rn. 26, EzA KSchG § 1 Krankheit Nr. 55; 12. Juli 2007 - 2 AZR 716/06 - Rn. 44, BAGE 123, 234).

    Liegt eine erhebliche Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen vor, so ist in einem letzten Schritt im Rahmen der nach § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG gebotenen Interessenabwägung zu prüfen, ob diese Beeinträchtigungen vom Arbeitgeber billigerweise nicht mehr hingenommen werden müssen (vgl. zum Ganzen: Senat 23. April 2008 - 2 AZR 1012/06 - Rn. 18, EzA KSchG § 1 Krankheit Nr. 55; 8. November 2007 - 2 AZR 292/06 - Rn. 16, AP KSchG 1969 § 1 Personenbedingte Kündigung Nr. 29 = EzA KSchG § 1 Krankheit Nr. 54).

  • BAG, 12.07.2007 - 2 AZR 716/06

    Personenbedingte Kündigung - betriebliches Eingliederungsmanagement

    Auszug aus BAG, 10.12.2009 - 2 AZR 400/08
    Es muss hinzukommen, dass überhaupt Möglichkeiten einer alternativen (Weiter-) Beschäftigung bestanden haben, die eine Kündigung vermieden hätten (Senat 23. April 2008 - 2 AZR 1012/06 - Rn. 27, EzA KSchG § 1 Krankheit Nr. 55; 12. Juli 2007 - 2 AZR 716/06 - Rn. 41 f., BAGE 123, 234).

    b) Hat der Arbeitgeber entgegen seiner gesetzlichen Pflicht überhaupt kein BEM durchgeführt, darf er sich dadurch keine darlegungs- und beweisrechtlichen Vorteile verschaffen können (Senat 23. April 2008 - 2 AZR 1012/06 - Rn. 26, EzA KSchG § 1 Krankheit Nr. 55; 12. Juli 2007 - 2 AZR 716/06 - Rn. 44, BAGE 123, 234).

  • BAG, 08.11.2007 - 2 AZR 292/06

    Personenbedingte Kündigung - Krankheit

    Auszug aus BAG, 10.12.2009 - 2 AZR 400/08
    Liegt eine erhebliche Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen vor, so ist in einem letzten Schritt im Rahmen der nach § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG gebotenen Interessenabwägung zu prüfen, ob diese Beeinträchtigungen vom Arbeitgeber billigerweise nicht mehr hingenommen werden müssen (vgl. zum Ganzen: Senat 23. April 2008 - 2 AZR 1012/06 - Rn. 18, EzA KSchG § 1 Krankheit Nr. 55; 8. November 2007 - 2 AZR 292/06 - Rn. 16, AP KSchG 1969 § 1 Personenbedingte Kündigung Nr. 29 = EzA KSchG § 1 Krankheit Nr. 54).
  • LAG Hessen, 13.07.2007 - 10 Sa 140/07

    Zur personenbedingten Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen - Durchführung

    Auszug aus BAG, 10.12.2009 - 2 AZR 400/08
    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 13. Juli 2007 - 10 Sa 140/07 - aufgehoben.
  • BAG, 20.11.2014 - 2 AZR 755/13

    Kündigung - häufige Kurzerkrankungen

    Das Landesarbeitsgericht ist zutreffend von den Grundsätzen ausgegangen, die der Senat zur Kündigung wegen häufiger (Kurz-)Erkrankungen entwickelt hat (vgl. aus jüngerer Zeit BAG 10. Dezember 2009 - 2 AZR 400/08 - Rn. 15; 1. März 2007 - 2 AZR 217/06 - Rn. 15, BAGE 121, 335) .

    Diese Beeinträchtigungen können sowohl in Betriebsablaufstörungen als auch in zu erwartenden Entgeltfortzahlungskosten liegen, sofern die Zahlungen einen Umfang von sechs Wochen übersteigen (bspw. BAG 10. Dezember 2009 - 2 AZR 400/08 - Rn. 15) .

    Im Rahmen der gebotenen Interessenabwägung - dritte Stufe - ist schließlich zu prüfen, ob die Beeinträchtigungen vom Arbeitgeber gleichwohl hingenommen werden müssen (BAG 10. Dezember 2009 - 2 AZR 400/08 - aaO; 1. März 2007 - 2 AZR 217/06 - Rn. 15, BAGE 121, 335) .

    Der Arbeitnehmer muss hierauf erwidern, insbesondere darlegen, wie er sich eine Änderung des bisherigen Arbeitsplatzes oder eine anderweitige Beschäftigung vorstellt, die er trotz seiner gesundheitlichen Beeinträchtigung ausüben könne (BAG 30. September 2010 - 2 AZR 88/09 - Rn. 14, BAGE 135, 361; 10. Dezember 2009 - 2 AZR 400/08 - Rn. 16) .

    Das bEM ist ein rechtlich regulierter verlaufs- und ergebnisoffener "Suchprozess", der individuell angepasste Lösungen zur Vermeidung zukünftiger Arbeitsunfähigkeit ermitteln soll (BAG 10. Dezember 2009 - 2 AZR 400/08 - Rn. 20) .

    Ziel des bEM ist es festzustellen, aufgrund welcher gesundheitlichen Einschränkungen es zu den bisherigen Ausfallzeiten gekommen ist, und herauszufinden, ob Möglichkeiten bestehen, sie durch bestimmte Veränderungen künftig zu verringern, um so eine Kündigung zu vermeiden (BAG 10. Dezember 2009 - 2 AZR 400/08 - Rn. 20) .

    Eine Kündigung kann er dann wirksam erst erklären, wenn die Frist trotz Kündigungsandrohung ergebnislos verstrichen ist (vgl. BAG 10. Dezember 2009 - 2 AZR 400/08 - Rn. 29) .

  • BAG, 24.03.2011 - 2 AZR 170/10

    Berufungsurteil ohne Tatbestand - Krankheitsbedingte Kündigung - Betriebliches

    Mit seiner Hilfe können aber solche milderen Mittel, zB die Umgestaltung des Arbeitsplatzes oder die Weiterbeschäftigung zu geänderten Arbeitsbedingungen auf einem anderen - ggf. durch Umsetzungen "freizumachenden" - Arbeitsplatz erkannt und entwickelt werden (vgl. Senat 10. Dezember 2009 - 2 AZR 400/08 - Rn. 18, AP KSchG 1969 § 1 Krankheit Nr. 48 = EzA KSchG § 1 Krankheit Nr. 56; 23. April 2008 - 2 AZR 1012/06 - Rn. 25, EzA KSchG § 1 Krankheit Nr. 55; 12. Juli 2007 - 2 AZR 716/06 - Rn. 41, BAGE 123, 234) .

    Er hat vielmehr von sich aus denkbare oder vom Arbeitnehmer (außergerichtlich) bereits genannte Alternativen zu würdigen und im Einzelnen darzulegen, aus welchen Gründen sowohl eine Anpassung des bisherigen Arbeitsplatzes an dem Arbeitnehmer zuträgliche Arbeitsbedingungen als auch die Beschäftigung auf einem anderen - leidensgerechten - Arbeitsplatz ausscheiden (Senat 10. Dezember 2009 - 2 AZR 400/08 - Rn. 19, AP KSchG 1969 § 1 Krankheit Nr. 48 = EzA KSchG § 1 Krankheit Nr. 56) .

    bb) Das Gleiche gilt, wenn der Arbeitgeber zur Erfüllung seiner Verpflichtung aus § 84 Abs. 2 SGB IX ein Verfahren durchgeführt hat, das nicht den gesetzlichen Mindestanforderungen an ein BEM genügt (Senat 10. Dezember 2009 - 2 AZR 400/08 - Rn. 20, AP KSchG 1969 § 1 Krankheit Nr. 48 = EzA KSchG § 1 Krankheit Nr. 56) .

  • BAG, 13.05.2015 - 2 AZR 565/14

    Krankheitsbedingte Kündigung - betriebliches Eingliederungsmanagement

    Er hat von sich aus alle denkbaren oder vom Arbeitnehmer ggf. außergerichtlich genannten Alternativen zu würdigen und im Einzelnen darzulegen, aus welchen Gründen weder eine Anpassung des bisherigen Arbeitsplatzes an dem Arbeitnehmer zuträgliche Arbeitsbedingungen noch die Beschäftigung auf einem anderen - leidensgerechten - Arbeitsplatz in Betracht kommt (BAG 20. März 2014 - 2 AZR 565/12 - Rn. 34; 30. September 2010 - 2 AZR 88/09 - Rn. 35, BAGE 135, 361; 10. Dezember 2009 - 2 AZR 400/08 - Rn. 19) .
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Rechtsprechung
   BAG, 05.11.2009 - 2 AZR 676/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,1124
BAG, 05.11.2009 - 2 AZR 676/08 (https://dejure.org/2009,1124)
BAG, Entscheidung vom 05.11.2009 - 2 AZR 676/08 (https://dejure.org/2009,1124)
BAG, Entscheidung vom 05. November 2009 - 2 AZR 676/08 (https://dejure.org/2009,1124)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Grob fehlerhafter Interessenausgleich mit Namensliste

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Verstoß gegen Altersdiskriminierungsverbot bei Namensliste

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Berücksichtigung des Lebensalters bei Sozialauswahl nicht diskriminierend

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 1395
  • ZIP 2009, 190
  • ZIP 2010, 1309
  • NZA 2010, 457
  • NZI 2010, 56
  • BB 2010, 955
  • AuR 2010, 224
 
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Wird zitiert von ... (92)Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 12.03.2009 - 2 AZR 418/07

    Betriebsbedingte Kündigung - Namensliste - "grobe Fehlerhaftigkeit

    Auszug aus BAG, 05.11.2009 - 2 AZR 676/08
    Er hat nicht die "Unwirksamkeit" der Namensliste und des Interessenausgleichs insgesamt und damit den Wegfall der gesetzlichen Vermutung der Betriebsbedingtheit der Kündigung zur Folge (Senat 12. März 2009 - 2 AZR 418/07 - Rn. 18, AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 97 = EzA KSchG § 1 Interessenausgleich Nr. 17; 6. November 2008 - 2 AZR 523/07 - Rn. 21, AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 182 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 82; Lingemann/Beck NZA 2009, 577, 581; Adomeit/Mohr NJW 2009, 2255, 2256; Schiefer DB 2009, 733, 734).

    Dabei können ihm Erleichterungen durch eine abgestufte Verteilung der Darlegungs- und Beweislast zugutekommen (vgl. Senat 12. März 2009 - 2 AZR 418/07 - Rn. 23, AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 97 = EzA KSchG § 1 Interessenausgleich Nr. 17).

    Die Vermutung der Betriebsbedingtheit der Kündigung ist gleichwohl erst widerlegt, wenn der Arbeitnehmer dartut und ggf. beweist, dass das Beschäftigungsbedürfnis in Wirklichkeit nicht weggefallen ist (vgl. Senat 12. März 2009 - 2 AZR 418/07 - Rn. 23, 24 mwN, aaO).

    § 1 Abs. 5 Satz 2 KSchG räumt den Betriebsparteien einen weiten Spielraum bei der Sozialauswahl ein (Senat 12. März 2009 - 2 AZR 418/07 - Rn. 32, AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 97 = EzA KSchG § 1 Interessenausgleich Nr. 17; 3. April 2008 - 2 AZR 879/06 - AP KSchG 1969 § 1 Namensliste Nr. 17 = EzA KSchG § 1 Interessenausgleich Nr. 15).

    Dies gilt nicht nur für die sozialen Indikatoren und deren Gewichtung selbst, sondern auch für die Bildung der auswahlrelevanten Gruppen (Senat 12. März 2009 - 2 AZR 418/07 - Rn. 32, aaO; 3. April 2008 - 2 AZR 879/06 - aaO; 23. Oktober 2008 - 2 AZR 163/07 - AP KSchG 1969 § 1 Namensliste Nr. 18 = EzA KSchG § 1 Interessenausgleich Nr. 16).

    Die Mittel zur Erreichung dieses Ziels sind angemessen und erforderlich (Senat 12. März 2009 - 2 AZR 418/07 - Rn. 39, AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 97 = EzA KSchG § 1 Interessenausgleich Nr. 17; 6. November 2008 - 2 AZR 523/07 - Rn. 43, aaO).

    Darin liegt ein legitimes Ziel (Senat 12. März 2009 - 2 AZR 418/07 - Rn. 39, aaO; 6. November 2008 - 2 AZR 523/07 - Rn. 44, aaO).

    Mildere Mittel sind nicht ersichtlich (vgl. Senat 12. März 2009 - 2 AZR 418/07 - Rn. 40, aaO).

  • BAG, 06.11.2008 - 2 AZR 523/07

    Betriebsbedingte Kündigung - Altersdiskriminierung

    Auszug aus BAG, 05.11.2009 - 2 AZR 676/08
    Er hat nicht die "Unwirksamkeit" der Namensliste und des Interessenausgleichs insgesamt und damit den Wegfall der gesetzlichen Vermutung der Betriebsbedingtheit der Kündigung zur Folge (Senat 12. März 2009 - 2 AZR 418/07 - Rn. 18, AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 97 = EzA KSchG § 1 Interessenausgleich Nr. 17; 6. November 2008 - 2 AZR 523/07 - Rn. 21, AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 182 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 82; Lingemann/Beck NZA 2009, 577, 581; Adomeit/Mohr NJW 2009, 2255, 2256; Schiefer DB 2009, 733, 734).

    Eine Kündigung kann deshalb sozialwidrig sein, weil sie gegen eines der im AGG näher ausgestalteten Diskriminierungsverbote verstößt (Senat 6. November 2008 - 2 AZR 523/07 - Rn. 28 ff., AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 182 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 82).

    Die Norm zielt darauf ab, den Diskriminierungsverboten in Übereinstimmung mit dem Gemeinschaftsrecht für das Kündigungsrecht dadurch Geltung zu verschaffen, dass sie bei Anwendung der Regelungen zum allgemeinen und besonderen Kündigungsschutz berücksichtigt werden (Senat 6. November 2008 - 2 AZR 523/07 - Rn. 40, aaO).

    Dementsprechend sind die Diskriminierungsverbote und die gesetzlich vorgesehenen Rechtfertigungen für unterschiedliche Behandlungen nach dem AGG als Konkretisierungen des Begriffs der Sozialwidrigkeit zu beachten (Senat 6. November 2008 - 2 AZR 523/07 - Rn. 28, aaO).

    cc) Das Lebensalter darf trotz des Verbots der Altersdiskriminierung als Auswahlkriterium bei der Sozialauswahl berücksichtigt werden (Senat 6. November 2008 - 2 AZR 523/07 - Rn. 40, AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 182 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 82).

    Die Mittel zur Erreichung dieses Ziels sind angemessen und erforderlich (Senat 12. März 2009 - 2 AZR 418/07 - Rn. 39, AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 97 = EzA KSchG § 1 Interessenausgleich Nr. 17; 6. November 2008 - 2 AZR 523/07 - Rn. 43, aaO).

    Darin liegt ein legitimes Ziel (Senat 12. März 2009 - 2 AZR 418/07 - Rn. 39, aaO; 6. November 2008 - 2 AZR 523/07 - Rn. 44, aaO).

    Selbst bei einer individuellen Chancenbewertung könnte dieser Umstand nicht außer Betracht bleiben (Senat 6. November 2008 - 2 AZR 523/07 - Rn. 46 mwN, aaO).

  • BAG, 23.10.2008 - 2 AZR 163/07

    Betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus BAG, 05.11.2009 - 2 AZR 676/08
    Dazu ist ein substantiierter Tatsachenvortrag erforderlich, der den gesetzlich vermuteten Umstand nicht nur in Zweifel zieht, sondern ausschließt (Senat 23. Oktober 2008 - 2 AZR 163/07 - Rn. 37, AP KSchG 1969 § 1 Namensliste Nr. 18; 22. Januar 2004 - 2 AZR 111/02 - zu C III 7 der Gründe, AP BetrVG 1972 § 112 Namensliste Nr. 1 = EzA KSchG § 1 Interessenausgleich Nr. 11).

    Dies gilt nicht nur für die sozialen Indikatoren und deren Gewichtung selbst, sondern auch für die Bildung der auswahlrelevanten Gruppen (Senat 12. März 2009 - 2 AZR 418/07 - Rn. 32, aaO; 3. April 2008 - 2 AZR 879/06 - aaO; 23. Oktober 2008 - 2 AZR 163/07 - AP KSchG 1969 § 1 Namensliste Nr. 18 = EzA KSchG § 1 Interessenausgleich Nr. 16).

    a) Die dem Betriebsrat nach § 102 Abs. 1 BetrVG mitzuteilenden Gründe für die Kündigung sind subjektiv determiniert (vgl. Senat 23. Oktober 2008 - 2 AZR 163/07 - Rn. 19 mwN, AP KSchG 1969 § 1 Namensliste Nr. 18 = EzA KSchG § 1 Interessenausgleich Nr. 16).

  • BAG, 22.01.2004 - 2 AZR 111/02

    Betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus BAG, 05.11.2009 - 2 AZR 676/08
    Dazu ist ein substantiierter Tatsachenvortrag erforderlich, der den gesetzlich vermuteten Umstand nicht nur in Zweifel zieht, sondern ausschließt (Senat 23. Oktober 2008 - 2 AZR 163/07 - Rn. 37, AP KSchG 1969 § 1 Namensliste Nr. 18; 22. Januar 2004 - 2 AZR 111/02 - zu C III 7 der Gründe, AP BetrVG 1972 § 112 Namensliste Nr. 1 = EzA KSchG § 1 Interessenausgleich Nr. 11).

    Dies gilt zumindest dann, wenn zwischen den Verhandlungen über den Interessenausgleich und der Anhörung - wie hier - ein überschaubarer Zeitraum liegt (Senat 22. Januar 2004 - 2 AZR 111/02 - zu C VII der Gründe mwN, A P BetrVG 1972 § 112 Namensliste Nr. 1 = EzA KSchG § 1 Interessenausgleich Nr. 11).

  • BAG, 18.10.2006 - 2 AZR 473/05

    Sozialauswahl

    Auszug aus BAG, 05.11.2009 - 2 AZR 676/08
    Eine von ihnen geregelte Punktetabelle ist nur dann nicht anzuwenden, wenn eines der gesetzlichen Auswahlkriterien gar nicht oder so gering bewertet wird, dass es als relevantes Auswahlkriterium nicht ins Gewicht fällt und allenfalls in Ausnahmefällen eine Rolle spielt (Senat 18. Oktober 2006 - 2 AZR 473/05 - Rn. 22, BAGE 120, 18).

    Dies gilt auch im Rahmen von § 1 Abs. 4, Abs. 5 KSchG (zu § 1 Abs. 4 KSchG: Senat 18. Oktober 2006 - 2 AZR 473/05 - Rn. 28, BAGE 120, 18).

  • BAG, 03.04.2008 - 2 AZR 879/06

    Betriebsbedingte Kündigung - Namensliste - "grobe Fehlerhaftigkeit

    Auszug aus BAG, 05.11.2009 - 2 AZR 676/08
    § 1 Abs. 5 Satz 2 KSchG räumt den Betriebsparteien einen weiten Spielraum bei der Sozialauswahl ein (Senat 12. März 2009 - 2 AZR 418/07 - Rn. 32, AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 97 = EzA KSchG § 1 Interessenausgleich Nr. 17; 3. April 2008 - 2 AZR 879/06 - AP KSchG 1969 § 1 Namensliste Nr. 17 = EzA KSchG § 1 Interessenausgleich Nr. 15).

    Dies gilt nicht nur für die sozialen Indikatoren und deren Gewichtung selbst, sondern auch für die Bildung der auswahlrelevanten Gruppen (Senat 12. März 2009 - 2 AZR 418/07 - Rn. 32, aaO; 3. April 2008 - 2 AZR 879/06 - aaO; 23. Oktober 2008 - 2 AZR 163/07 - AP KSchG 1969 § 1 Namensliste Nr. 18 = EzA KSchG § 1 Interessenausgleich Nr. 16).

  • BAG, 24.11.2005 - 2 AZR 514/04

    Krankheitsbedingte Kündigung - Weiterbeschäftigung auf freiem Arbeitsplatz

    Auszug aus BAG, 05.11.2009 - 2 AZR 676/08
    Er kann deshalb, solange er anderes nicht weiß, von den Eintragungen in der Lohnsteuerkarte ausgehen und dies dem Betriebsrat mitteilen (Senat 24. November 2005 - 2 AZR 514/04 - zu B I 1 der Gründe, AP KSchG 1969 § 1 Krankheit Nr. 43 = EzA KSchG § 1 Krankheit Nr. 51).
  • BAG, 09.11.2006 - 2 AZR 812/05

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl - Punktesystem

    Auszug aus BAG, 05.11.2009 - 2 AZR 676/08
    Bei Anwendung eines kollektiven Punktesystems reicht es für die Unwirksamkeit der Kündigung eines Arbeitnehmers nicht aus, dass ein anderer Arbeitnehmer unberechtigterweise von einer Kündigung ausgenommen wurde, wenn der gekündigte Arbeitnehmer auch bei rechtlich korrekter Erstellung der Rangliste gekündigt worden wäre (Senat 9. November 2006 - 2 AZR 812/05 - Rn. 16 ff., BAGE 120, 137).
  • BAG, 17.01.2008 - 2 AZR 405/06

    Sozialauswahl - grobe Fehlerhaftigkeit

    Auszug aus BAG, 05.11.2009 - 2 AZR 676/08
    Daher kommt es nicht darauf an, ob die Betriebsparteien die Berücksichtigung von Unterhaltspflichten gegenüber Kindern von deren Eintragung in die Lohnsteuerkarte abhängig machen durften (vgl. dazu Senat 17. Januar 2008 - 2 AZR 405/06 - Rn. 23, AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 96).
  • EuGH, 16.10.2007 - C-411/05

    Palacios de la Villa ./. Cortefiel: Gemeinschaftsrechtliche Unbedenklichkeit

    Auszug aus BAG, 05.11.2009 - 2 AZR 676/08
    Dies wird sowohl in Art. 16b Richtlinie 2000/78/EG selbst als auch an ihrem 36. Erwägungsgrund deutlich (vgl. auch EuGH 16. Oktober 2007 - C-411/05 - [Palacios de la Villa] Rn. 68, 74, Slg. 2007, I-8531).
  • BAG, 02.06.2005 - 2 AZR 480/04

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl

  • BAG, 26.05.2009 - 1 AZR 198/08

    Altersdifferenzierung in Sozialplan

  • LAG Düsseldorf, 16.04.2008 - 2 Sa 1/08

    Soziale Auswahl; Altersdiskriminierung; Punkteschema; lineare Berücksichtigung

  • BAG, 14.08.2007 - 9 AZR 943/06

    Geschlechtsbezogene Benachteiligung - arbeitsrechtlicher

  • BAG, 05.12.2002 - 2 AZR 549/01

    Sozialauswahl

  • EuGH, 05.03.2009 - C-388/07

    DER GERICHTSHOF STELLT KLAR, UNTER WELCHEN VORAUSSETZUNGEN DIE MITGLIEDSTAATEN

  • BAG, 19.12.2013 - 6 AZR 190/12

    HIV-Infektion - Behinderung - AGG und Wartezeitkündigung

    Bei der Prüfung der Wirksamkeit solcher Kündigungen sind die Diskriminierungsverbote des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes und die darin vorgesehenen Rechtfertigungen für unterschiedliche Behandlungen als Konkretisierungen der Sozialwidrigkeit zu beachten (vgl. auch BAG 20. Juni 2013 - 2 AZR 295/12 - Rn. 36; 5. November 2009 - 2 AZR 676/08 - Rn. 24; 22. Oktober 2009 - 8 AZR 642/08 - Rn. 15) .
  • BAG, 09.06.2011 - 2 AZR 323/10

    Außerordentliche Kündigung - sexuelle Belästigung - Interessenabwägung -

    Dagegen führt eine bewusst unrichtige oder unvollständige und damit irreführende Darstellung zu einer fehlerhaften Anhörung des Betriebsrats (BAG 5. November 2009 - 2 AZR 676/08 - Rn. 40, AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 183 = EzA KSchG § 1 Interessenausgleich Nr. 20; 23. Oktober 2008 - 2 AZR 163/07 - aaO) .
  • BAG, 12.12.2013 - 8 AZR 838/12

    Entschädigungsanspruch bei diskriminierender Kündigung

    Verstößt eine ordentliche Kündigung gegen Benachteiligungsverbote des AGG, so kann dies zur Sozialwidrigkeit der Kündigung nach § 1 KSchG führen (vgl. BAG 6. November 2008 - 2 AZR 523/07 - BAGE 128, 238; 22. Oktober 2009 - 8 AZR 642/08 - Rn. 15; 5. November 2009 - 2 AZR 676/08 -) .
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Rechtsprechung
   BAG, 13.10.2009 - 9 AZR 722/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,1111
BAG, 13.10.2009 - 9 AZR 722/08 (https://dejure.org/2009,1111)
BAG, Entscheidung vom 13.10.2009 - 9 AZR 722/08 (https://dejure.org/2009,1111)
BAG, Entscheidung vom 13. Oktober 2009 - 9 AZR 722/08 (https://dejure.org/2009,1111)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Altersdiskriminierung - Punkteschema

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Geltung des Verbots von Altersdiskriminierung für Betriebs- und Dienstvereinbarungen; Schutz vor altersbedingt steigenden Belastungen als legitimes sozialpolitisches Ziel i.S.v. § 10 S. 1 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG); Voraussetzungen für die Bevorzugung ...

  • bag-urteil.com

    Altersdiskriminierung - Punkteschema - unmittelbare Benachteiligung gemäß § 3 Abs 1 S 1 AGG

  • Betriebs-Berater

    Altersdiskriminierung durch BV

  • Betriebs-Berater

    Altersdiskriminierung - Punkteschema zur Umsetzung in Dienst- bzw. Betriebsvereinbarungen

  • streifler.de (Kurzinformation und Volltext)

    AGG: Altersdiskriminierung in Dienstvereinbarung mit nach Lebensalter steigender Punktevergabe

  • rechtsportal.de

    Geltung des Verbots von Altersdiskriminierung für Betriebs- und Dienstvereinbarungen; Schutz vor altersbedingt steigenden Belastungen als legitimes sozialpolitisches Ziel iSv. § 10 S. 1 AGG; Voraussetzungen für die Bevorzugung älterer und Benachteiligung jüngerer ...

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb

    Diskriminierungsverbote nach dem AGG: Unwirksamkeitsfolge erfasst auch Betriebs- und Dienstvereinbarungen (hier: Punkteschema nach Lebensalter betreffend Umsetzung/Versetzung)

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Altersdiskriminierung durch Betriebsvereinbarung zum Mitarbeiterschutz

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Sinkt mit dem Alter die Fähigkeit, unter veränderten Umständen zu arbeiten?

  • antidiskriminierungsstelle.de PDF (Kurzinformation)

    Altersdiskriminierung - Punkteschema für Umsetzung von Lehrkräften

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 132, 210
  • MDR 2010, 579
  • NZA 2010, 327
  • BB 2010, 1668
  • BB 2010, 435
  • DB 2010, 397
  • JR 2010, 506
  • AuR 2010, 224
 
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Wird zitiert von ... (62)Neu Zitiert selbst (22)

  • BAG, 22.01.2009 - 8 AZR 906/07

    Altersdiskriminierung - Entschädigung - Versetzung

    Auszug aus BAG, 13.10.2009 - 9 AZR 722/08
    Für Benachteiligungen wegen des Alters, die zeitlich nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes liegen, gelten die §§ 1 bis 18 AGG ohne Einschränkung (§ 33 AGG) (BAG 22. Januar 2009 - 8 AZR 906/07 - Rn. 25, EzA AGG § 15 Nr. 1; Suckow in Schleusener/Suckow/Voigt AGG 2. Aufl. § 33 Rn. 3).

    Dies folgt aus dem gesetzlichen Wortlaut und auch aus der Gesetzesbegründung (BT-Drucks. 16/1780 S. 31; BAG 22. Januar 2009 - 8 AZR 906/07 - Rn. 36, EzA AGG § 15 Nr. 1).

    Ausreichend ist ferner, dass ein in § 1 AGG genannter Grund Bestandteil eines Motivbündels ist, das die Entscheidung beeinflusst hat (BAG 22. Januar 2009 - 8 AZR 906/07 - Rn. 37; Schleusener in Schleusener/Suckow/Voigt § 3 Rn. 11; Meinel/Heyn/Herms § 3 Rn. 7; HK-AGG/Schrader/Schubert 2. Aufl. § 3 Rn. 37).

    Dabei macht das Wort "insbesondere" deutlich, dass es sich nicht um einen abschließenden Katalog, sondern um Beispielfälle handelt (BAG 22. Januar 2009 - 8 AZR 906/07 - Rn. 40, EzA AGG § 15 Nr. 1; Voigt in Schleusener/Suckow/Voigt § 10 Rn. 11; Meinel/Heyn/Herms § 10 Rn. 13; Kamanabrou RdA 2006, 321, 330).

    Da die in Ziff. 5.5 Abs. 1 DV Umsetzungen genannten Auswahlkriterien damit sozialpolitische Ziele verfolgen, stellt sich im vorliegenden Fall nicht die Frage, ob nach der Richtlinie 2000/78/EG auch reine Arbeitgeberinteressen als legitime Ziele iSd. § 10 Satz 1 AGG angesehen werden dürfen (zum Meinungsstand hinsichtlich der legitimen Ziele vgl. BAG 22. Januar 2009 - 8 AZR 906/07 - Rn. 44 ff., EzA AGG § 15 Nr. 1).

    Darüber hinaus müssen nach § 10 Satz 2 AGG die eingesetzten Mittel zur Erreichung des Ziels angemessen und erforderlich, also verhältnismäßig sein (vgl. BAG 22. Januar 2009 - 8 AZR 906/07 - Rn. 55, EzA AGG § 15 Nr. 1).

  • BAG, 06.11.2008 - 2 AZR 523/07

    Betriebsbedingte Kündigung - Altersdiskriminierung

    Auszug aus BAG, 13.10.2009 - 9 AZR 722/08
    § 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG soll ältere Arbeitnehmer deshalb besser schützen, weil sie wegen ihres Alters typischerweise schlechtere Chancen auf dem Arbeitsmarkt haben (BAG 12. März 2009 - 2 AZR 418/07 - Rn. 39, AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 97 = EzA KSchG § 1 Interessenausgleich Nr. 17; 6. November 2008 - 2 AZR 523/07 - Rn. 44, AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 182 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 82).

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass die physische Belastbarkeit mit zunehmendem Alter abnimmt (BAG 17. Juni 2009 - 7 AZR 112/08 (A) - Rn. 21; 6. November 2008 - 2 AZR 523/07 - Rn. 54, AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 182 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 82).

    Darum sind weder ausschließlich positive Aussagen über die Leistungsfähigkeit junger Arbeitnehmer gerechtfertigt, noch sind rein negativ verallgemeinernde Aussagen über das Nachlassen der Leistungsfähigkeit von älteren Arbeitnehmern zutreffend (vgl. BAG 6. November 2008 - 2 AZR 523/07 - Rn. 54, AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 182 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 82).

  • EuGH, 05.03.2009 - C-388/07

    DER GERICHTSHOF STELLT KLAR, UNTER WELCHEN VORAUSSETZUNGEN DIE MITGLIEDSTAATEN

    Auszug aus BAG, 13.10.2009 - 9 AZR 722/08
    Fehlt es an einer solchen genauen Angabe, ist es allerdings wichtig, dass andere, aus dem allgemeinen Kontext der Maßnahme abgeleitete Anhaltspunkte die Feststellung des hinter der Maßnahme stehenden Ziels ermöglichen, damit dessen Rechtmäßigkeit sowie die Angemessenheit und Erforderlichkeit der zu seiner Erreichung eingesetzten Mittel gerichtlich überprüft werden können (EuGH 5. März 2009 - C-388/07 - [Age Concern England] Rn. 43, 44, 45, NZA 2009, 305; BAG 26. Mai 2009 - 1 AZR 198/08 - Rn. 37, AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 200 = EzA BetrVG 2001 § 112 Nr. 31).

    Ferner hat das nationale Gericht zu überprüfen, ob der nationale Gesetz- und Verordnungsgeber angesichts des Wertungsspielraums, über den die Mitgliedstaaten im Bereich der Sozialpolitik verfügen, davon ausgehen durfte, dass die gewählten Mittel zur Erreichung dieses Ziels angemessen und erforderlich waren (EuGH 5. März 2009 - C-388/07 - [Age Concern England] Rn. 52, aaO).

  • BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 557/05

    AGB-Kontrolle - Versetzungsklausel

    Auszug aus BAG, 13.10.2009 - 9 AZR 722/08
    Es ermöglicht dem Arbeitgeber, die im Arbeitsvertrag nur rahmenmäßig umschriebene Leistungspflicht im Einzelnen nach Zeit, Art und Ort zu bestimmen (vgl. Senat 11. April 2006 - 9 AZR 557/05 - Rn. 16, BAGE 118, 22; BAG 23. Juni 1993 - 5 AZR 337/92 - zu I 3 der Gründe, AP BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 42 = EzA BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 13).

    Eine Leistungsbestimmung entspricht billigem Ermessen, wenn die wesentlichen Umstände des Falls abgewogen und die beiderseitigen Interessen angemessen berücksichtigt worden sind (vgl. Senat 11. April 2006 - 9 AZR 557/05 - Rn. 35, BAGE 118, 22).

  • BAG, 13.03.2007 - 9 AZR 417/06

    Stellenpool - Versetzung

    Auszug aus BAG, 13.10.2009 - 9 AZR 722/08
    Sie kann sich auch auf einzelne Beziehungen oder Folgen aus einem Rechtsverhältnis, auf bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen oder auf den Umfang einer Leistungspflicht beschränken (st. Rspr., vgl. Senat 21. Juli 2009 - 9 AZR 279/08 - Rn. 18; 13. März 2007 - 9 AZR 417/06 - Rn. 24, NZA-RR 2007, 549, jeweils mwN).

    Dies ist der Fall, wenn über die Wirksamkeit einer vom Arbeitgeber unter Berufung auf sein Direktionsrecht getroffenen Maßnahme, zB eine Versetzung oder Umsetzung, gestritten wird (st. Rspr. Senat 13. März 2007 - 9 AZR 417/06 - Rn. 25 mwN zu einer Versetzung, aaO; BAG 30. August 1995 - 1 AZR 47/95 - zu I der Gründe, AP BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 44 = EzA BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 14 zu einer Umsetzung).

  • BAG, 17.06.2009 - 7 AZR 112/08

    Tarifliche Altersgrenze von 60 Jahren für Piloten

    Auszug aus BAG, 13.10.2009 - 9 AZR 722/08
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass die physische Belastbarkeit mit zunehmendem Alter abnimmt (BAG 17. Juni 2009 - 7 AZR 112/08 (A) - Rn. 21; 6. November 2008 - 2 AZR 523/07 - Rn. 54, AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 182 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 82).
  • BAG, 19.02.2008 - 1 AZR 1004/06

    Stichtagsregelung im Sozialplan

    Auszug aus BAG, 13.10.2009 - 9 AZR 722/08
    Dies folgt aus der nach ihrem Rechtsgedanken grundsätzlich auch auf Betriebsvereinbarungen/Dienstvereinbarungen anwendbaren Bestimmung des § 139 BGB (vgl. dazu BAG 19. Februar 2008 - 1 AZR 1004/06 - Rn. 40, BAGE 125, 366).
  • BAG, 26.05.2009 - 1 AZR 198/08

    Altersdifferenzierung in Sozialplan

    Auszug aus BAG, 13.10.2009 - 9 AZR 722/08
    Fehlt es an einer solchen genauen Angabe, ist es allerdings wichtig, dass andere, aus dem allgemeinen Kontext der Maßnahme abgeleitete Anhaltspunkte die Feststellung des hinter der Maßnahme stehenden Ziels ermöglichen, damit dessen Rechtmäßigkeit sowie die Angemessenheit und Erforderlichkeit der zu seiner Erreichung eingesetzten Mittel gerichtlich überprüft werden können (EuGH 5. März 2009 - C-388/07 - [Age Concern England] Rn. 43, 44, 45, NZA 2009, 305; BAG 26. Mai 2009 - 1 AZR 198/08 - Rn. 37, AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 200 = EzA BetrVG 2001 § 112 Nr. 31).
  • BGH, 01.04.1993 - I ZR 136/91

    Bedingte Unterwerfung - Schutz der Gesundheit; HWG - Werbung mit fachlicher

    Auszug aus BAG, 13.10.2009 - 9 AZR 722/08
    Andernfalls hat es sich der Hilfe eines Sachverständigen zu bedienen (vgl. BGH 2. Oktober 2003 - I ZR 150/01 - zu II 2 a der Gründe, BGHZ 156, 250; 1. April 1993 - I ZR 136/91 - zu II 1 b der Gründe, NJW-RR 1993, 1000).
  • BAG, 09.11.1973 - 4 AZR 27/73

    Eingruppierungsprozeß - Überwiegend auszuübende Tätigkeit - Öffentlicher Dienst -

    Auszug aus BAG, 13.10.2009 - 9 AZR 722/08
    Die Zuziehung eines Sachverständigen zur Unterstützung des Gerichts ist gemäß § 144 Abs. 1 ZPO durch die Tatsachengerichte stets nach pflichtgemäßen Ermessen zu prüfen (Senat 12. August 2008 - 9 AZR 632/07 - Rn. 25, AP GewO § 109 Nr. 1 = EzA GewO § 109 Nr. 7; BAG 9. November 1973 - 4 AZR 27/73 - zu VI 1 der Gründe, BAGE 25, 371).
  • BAG, 23.01.2007 - 9 AZR 624/06

    Altersteilzeit - rückwirkender Abschluss - Überforderungsschutz - Anspruch auf

  • BAG, 12.08.2008 - 9 AZR 632/07

    Zeugnis - Tageszeitungsredakteur - Stressbelastbarkeit

  • BGH, 11.05.2001 - V ZR 492/99

    Vereinbarung der Tragung der Umsatzsteuer

  • BAG, 12.03.2009 - 2 AZR 418/07

    Betriebsbedingte Kündigung - Namensliste - "grobe Fehlerhaftigkeit

  • BGH, 02.10.2003 - I ZR 150/01

    BGH entscheidet Streit zwischen Spiegel und Focus

  • BAG, 23.06.1993 - 5 AZR 337/92

    Direktionsrecht - Einschränkung des Aufgabenbereiches

  • BAG, 11.12.2007 - 1 AZR 824/06

    Abfindungsanspruch aus Betriebsvereinbarung

  • BAG, 30.08.1995 - 1 AZR 47/95

    Direktionsrecht und Bewährungsaufstieg nach BAT - Mitbestimmung des Personalrats

  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.06.2008 - 14 Sa 2187/07

    Keine Altersdiskriminierung bei Umsetzungsrichtlinien

  • BAG, 20.01.2009 - 1 ABR 78/07

    Auslegung einer Betriebsvereinbarung

  • BAG, 21.07.2009 - 9 AZR 279/08

    Vergangenes Rechtsverhältnis - Feststellungsinteresse - Teilerledigungserklärung

  • BFH, 23.03.2005 - III R 91/03

    Kindergeldberechtigung bei mehrfacher Haushaltsaufnahme eines Kindes

  • BAG, 14.06.2017 - 10 AZR 330/16

    Versetzung - unbillige Weisung - Anfrage nach § 45 Abs. 3 Satz 1 ArbGG

    Seither ist § 106 GewO ua. gesetzliches Leitbild für die Überprüfung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (vgl. dazu zB BAG 25. August 2010 - 10 AZR 275/09 - BAGE 135, 239; zur rein klarstellenden Bedeutung von § 106 Satz 1 Halbs. 2 GewO BAG 13. Oktober 2009 - 9 AZR 722/08 - Rn. 18, BAGE 132, 210) .
  • BAG, 18.10.2017 - 10 AZR 330/16

    Versetzung - unbillige Weisung - Verbindlichkeit für den Arbeitnehmer

    Seither ist § 106 GewO ua. gesetzliches Leitbild für die Überprüfung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (vgl. dazu zB BAG 25. August 2010 - 10 AZR 275/09 - BAGE 135, 239; zur rein klarstellenden Bedeutung von § 106 Satz 1 Halbs. 2 GewO BAG 13. Oktober 2009 - 9 AZR 722/08 - Rn. 18, BAGE 132, 210) .
  • BAG, 24.02.2011 - 2 AZR 636/09

    Kündigung wegen Glaubenskonflikts

    Der Regelung des § 106 Satz 1 GewO kommt insoweit klarstellende Bedeutung zu (BAG 13. Oktober 2009 - 9 AZR 722/08 - Rn. 18, AP AGG § 7 Nr. 1 = EzA AGG § 10 Nr. 2) .
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Rechtsprechung
   LAG Schleswig-Holstein, 13.01.2010 - 3 Sa 324/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,1995
LAG Schleswig-Holstein, 13.01.2010 - 3 Sa 324/09 (https://dejure.org/2010,1995)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 13.01.2010 - 3 Sa 324/09 (https://dejure.org/2010,1995)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 13. Januar 2010 - 3 Sa 324/09 (https://dejure.org/2010,1995)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • openjur.de

    § 626 Abs. 1 BGB; § 1 Abs. 2 KSchG

  • LAG Schleswig-Holstein PDF

    Kündigung, außerordentlich, Vermögensdelikt, Diebstahl, Prognoseprinzip, Verhältnismäßigkeit, Abmahnung, Unrechtsbewusstsein, Vertrauensbereich, Interessenabwägung, Umstände, zu berücksichtigende, Einzelfallprüfung

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unverhältnismäßige Kündigung wegen eines Eigentumsdelikts zum Nachteil der Arbeitgeberin; Unerlaubte Mitnahme von Teilen einer ausgesonderten Werkbank

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Kündigung (außerordentliche) wegen Diebstahls

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Kündigung (außerordentliche) wegen Diebstahls

  • Betriebs-Berater

    Kündigung wegen Mitnahme eines ausgesonderten Werbankteils

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    BGB § 626 Abs. 1; KSchG § 1 Abs. 2 S. 1
    Unverhältnismäßige Kündigung wegen Eigentumsdelikts zum Nachteil der Arbeitgeberin; unerlaubte Mitnahme von Teilen einer ausgesonderten Werkbank

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Mitnahme eines im Betrieb ausgesonderten Gegenstandes

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Abwägungserfordernis bei der Bagatellkündigung

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Kündigung wegen eigenmächtiger Wegnahme hängt vom Einzelfall ab

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Eingriff in das Eigentum des Arbeitgebers rechtfertigt nicht immer die Kündigung!

  • channelpartner.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Kleinlich oder nicht? - Wann Bagatellkündigungen gerechtfertigt sind

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Ausgesondertes Werkbankteil mitgenommen: Kein Kündigungsgrund

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Nicht jede eigenmächtige Mitnahme von Arbeitgebereigentum rechtfertigt Kündigung des Arbeitsverhältnisses - Eigenmächtigkeit des Arbeitnehmers führt nicht zu Entreicherung des Arbeitgebers

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2010, 632
  • AuR 2010, 224
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 23.06.2009 - 2 AZR 103/08

    Verhaltensbedingte Kündigung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 13.01.2010 - 3 Sa 324/09
    Liegt ein solcher Sachverhalt vor, bedarf es der weiteren Prüfung, ob die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile zumutbar ist oder nicht (BAG vom 23.06.2009 - 2 AZR 103/08 - zitiert nach Juris, Rz. 18 m. w. N).

    Sie dient der Objektivierung der negativen Prognose (BAG vom 23.06.2009 - 2 AZR 103/08 - zitiert nach Juris, Rz. 32 m. w. N.).

    Eine vorherige Abmahnung ist unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nur entbehrlich, wenn eine Verhaltensänderung in Zukunft trotz Abmahnung nicht erwartet werden kann oder es sich um eine schwere Pflichtverletzung handelt, deren Rechtswidrigkeit dem Arbeitnehmer ohne weiteres erkennbar ist und bei der die Hinnahme des Verhaltens durch den Arbeitgeber offensichtlich ausgeschlossen ist (BAG vom 15.11.2007 - 2 AZR 605/00 - BAG vom 23.06.2009 - 2 AZR 103/08 - Rz. 33).

    Dies gilt etwa, wenn dem Arbeitnehmer zwar die Verbotswidrigkeit seines Verhaltens hinreichend klar ist, er aber Grund zu der Annahme haben durfte, der Arbeitgeber würde dieses nicht als ein so erhebliches Fehlverhalten werten, dass dadurch der Bestand des Arbeitsverhältnisses auf dem Spiel stünde (BAG vom 23.06.2009 - a. a. O.).

  • BAG, 27.04.2006 - 2 AZR 415/05

    Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 13.01.2010 - 3 Sa 324/09
    Die Dauer der Betriebszugehörigkeit ist auch zu berücksichtigen, wenn eine Kündigung auf ein Vermögensdelikt zu Lasten des Arbeitgebers gestützt wird (BAG vom 27.04.2006 - 2 AZR 415/05 - zitiert nach Juris, Rz. 19 m. w. N.).

    Auch Unterhaltspflichten und der Familienstand können - je nach Lage des Falles - Bedeutung gewinnen (BAG vom 27.04.2006 - a.a.O.).

  • BAG, 15.11.2001 - 2 AZR 605/00

    Tarifliche Unkündbarkeit - außerordentliche Kündigung - Annahme von Belohnungen

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 13.01.2010 - 3 Sa 324/09
    Eine vorherige Abmahnung ist unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nur entbehrlich, wenn eine Verhaltensänderung in Zukunft trotz Abmahnung nicht erwartet werden kann oder es sich um eine schwere Pflichtverletzung handelt, deren Rechtswidrigkeit dem Arbeitnehmer ohne weiteres erkennbar ist und bei der die Hinnahme des Verhaltens durch den Arbeitgeber offensichtlich ausgeschlossen ist (BAG vom 15.11.2007 - 2 AZR 605/00 - BAG vom 23.06.2009 - 2 AZR 103/08 - Rz. 33).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 04.06.2015 - 5 Sa 190/15

    Außerordentliche Kündigung wegen Mitnahme von Eigentum des Arbeitgebers

    Dies gilt auch für Eigentum des Arbeitgebers, das zur Entsorgung vorgesehen ist (LAG Schleswig-Holstein vom 13.01.2010, 3 Sa 324/09; LAG Baden-Württemberg vom 10.02.2010, 13 Sa 59/09).
  • LAG Schleswig-Holstein, 29.09.2010 - 3 Sa 233/10

    Kündigung, außerordentlich, Krankenpflegehelfer, Pflichtverletzung,

    Es ist rechtlich anerkannt, dass grundsätzlich nicht aus jedem unkorrekten, eigentumsrechtlich relevanten Verhalten eines Arbeitnehmers darauf geschlossen werden kann, dass einem Arbeitnehmer eine an Korrektheit und Ehrlichkeit ausgerichtete Grundhaltung fehlt (BAG vom 27.04.2006 - 2 AZR 415/05 - zitiert nach Juris, Rz. 19 m. w. N.; LAG Schl.-Holst. v. 13.01.2010 - 3 Sa 324/09 - zitiert nach Juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 03.08.2020 - 3 Sa 90/19

    Außerordentliche Kündigung wegen Veruntreuung geringwertiger Sachen -

    Nicht aus jedem unkorrekten, eigentumsrechtlich relevanten Verhalten eines Arbeitnehmers kann nämlich darauf geschlossen werden, dass ihm eine an Korrektheit und Ehrlichkeit ausgerichtete Grundhaltung fehlt (LAG Schleswig-Holstein 13.01.2010 - 3 Sa 324/09, AuR 2010, 224 LS).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 27.06.2022 - 3 Sa 440/19

    Außerordentliche Kündigung - Entwendung von Dieselkraftstoff - entbehrliche

    Nicht aus jedem unkorrekten, eigentumsrechtlich relevanten Verhalten eines Arbeitnehmers kann nämlich darauf geschlossen werden, dass ihm eine an Korrektheit und Ehrlichkeit ausgerichtete Grundhaltung fehlt (LAG Schleswig-Holstein 13.01.2010 - 3 Sa 324/09, AuR 2010, 224 LS).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.11.2020 - 3 Sa 293/19

    Außerordentliche fristlose Kündigung - Alkoholkonsum - Widerklage -

    Nicht aus jedem unkorrekten, eigentumsrechtlich relevanten Verhalten eines Arbeitnehmers kann nämlich darauf geschlossen werden, dass ihm eine an Korrektheit und Ehrlichkeit ausgerichtete Grundhaltung fehlt (LAG Schleswig-Holstein 13.01.2010 - 3 Sa 324/09, AuR 2010, 224 LS).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 29.11.2021 - 3 Sa 229/21

    Unzulässige Berufung - außerordentliche Kündigung - Kündigungserklärungsfrist -

    Nicht aus jedem unkorrekten, eigentumsrechtlich relevanten Verhalten eines Arbeitnehmers kann nämlich darauf geschlossen werden, dass ihm eine an Korrektheit und Ehrlichkeit ausgerichtete Grundhaltung fehlt (LAG Schleswig-Holstein 13.01.2010 - 3 Sa 324/09, AuR 2010, 224 LS).
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Rechtsprechung
   LAG Baden-Württemberg, 31.07.2009 - 7 Sa 48/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,5878
LAG Baden-Württemberg, 31.07.2009 - 7 Sa 48/09 (https://dejure.org/2009,5878)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 31.07.2009 - 7 Sa 48/09 (https://dejure.org/2009,5878)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 31. Juli 2009 - 7 Sa 48/09 (https://dejure.org/2009,5878)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Wirksamkeit einer auf einem betriebsverfassungsrechtlichen Beschäftigungsverbot beruhenden ordentlichen Kündigung

  • Wolters Kluwer

    Kündigung ohne Anhörung des Betriebsrats bei betriebsverfassungsrechtlichem Beschäftigungsverbot nach rechtskräftiger Aufhebung einer personellen Maßnahme

  • Judicialis

    BetrVG § 99 Abs. 4; ; BetrVG § 101 Satz 1; ; BetrVG § 102; ; BetrVG § 102 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de

    Kündigung ohne Anhörung des Betriebsrats bei betriebsverfassungsrechtlichem Beschäftigungsverbot nach rechtskräftiger Aufhebung einer personellen Maßnahme

  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AuR 2010, 224
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 27.06.1985 - 2 AZR 412/84

    Anforderungen an Unterrichtung des Betriebsrates über Kündigungsgründe

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 31.07.2009 - 7 Sa 48/09
    Durch die vom Betriebsrat erwirkte Aufhebung der Einstellung gemäß § 101 Satz 1 BetrVG und der Zustimmungsverweigerung im - vorliegend - anschließenden Verfahren nach § 99 Absatz 1 BetrVG hat er seine Zustimmung zur Kündigung des Arbeitnehmers im kollektiven Interesse der Belegschaft bereits zum Ausdruck gebracht (vergleiche zum Schutzzweck des § 102 BetrVG BAG, Urteil vom 27.06.1985 - 2 AZR 412/84 - AP Nr. 37 zu § 102 BetrVG 1972).

    Trotz der vom Gesetzgeber intendierten, sich aus § 102 Abs. 1 S. 3, Abs. 4, Abs. 5 S. 1 BetrVG ergebenden Verbesserung der individuellen Rechtsposition der von einer Kündigung betroffenen Arbeitnehmer wirkt § 102 BetrVG primär zugunsten der kollektiven Interessen der Belegschaft, indem dem Betriebsrat Einfluss auf die Zusammensetzung der Belegschaft eingeräumt wird (BAG, Urteil vom 27.06.1985 - 2 AZR 412/84 - AP Nr. 37 zu § 102 BetrVG 1972, zu II 1 b der Gründe = Rnr. 29).

  • BAG, 05.04.2001 - 2 AZR 580/99

    Fristlose Kündigung wegen beharrlicher Arbeitsverweigerung bei fehlender

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 31.07.2009 - 7 Sa 48/09
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts führt die mitbestimmungswidrige Einstellung zu einem betriebsverfassungsrechtlichen Beschäftigungsverbot (BAG, Urteil vom 05.04.2001 - 2 AZR 580/99 - AP Nr. 32 zu § 99 BetrVG 1972 Einstellung, zu II 2 c cc (3) der Gründe = Rnr. 38).

    Das sich auf die tatsächliche Beschäftigung des Arbeitnehmers beziehende Mitbestimmungsrecht bei der Einstellung lässt die Wirksamkeit des Arbeitsvertrags unberührt, greift jedoch in die individualrechtliche Beziehung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber insofern ein, als es die Erfüllung eines aus dem Arbeitsverhältnis fließenden Beschäftigungsanspruchs des Arbeitnehmers ausschließt (BAG, Urteil vom 05.04.2001 - 2 AZR 580/99 - AP Nr. 32 zu § 99 BetrVG 1972 Einstellung, zu II 2 c cc (3) der Gründe = Rnr. 39).

  • BAG, 22.09.2005 - 2 AZR 519/04

    Kündigungsschutz; Schwerbehinderte

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 31.07.2009 - 7 Sa 48/09
    Besondere Umstände in diesem Sinne liegen dann vor, wenn der Widerspruch des Betriebsrats auf einem kollusiven Zusammenwirken zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat beruht oder aber ein offensichtlich unbegründeter Widerspruch des Betriebsrats gegeben ist (im Anschluss an BAG, Urteil vom 22.09.2005 - 2 AZR 519/04 - AP Nr. 10 zu § 81 SGB IX).

    Besondere Umstände in diesem Sinne liegen dann vor, wenn der Widerspruch des Betriebsrats auf einem kollusiven Zusammenwirken zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat beruht oder aber ein offensichtlich unbegründeter Widerspruch des Betriebsrats gegeben ist (BAG, Urteil vom 22.09.2005 - 2 AZR 519/04 - AP Nr. 10 zu § 81 SGB IX zu II 2 e cc der Gründe = Rnr. 42).

  • BAG, 15.05.1997 - 2 AZR 519/96

    Kündigung bzw. Versetzung auf Verlangen des Betriebsrats

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 31.07.2009 - 7 Sa 48/09
    In dem Kündigungs- bzw. Versetzungsverlangen des Betriebsrats liegt dann bereits dessen Zustimmung zur Kündigung bzw. Versetzung (BAG, Urteil vom 15.05.1997 - 2 AZR 519/96 - AP Nr. 1 zu § 104 BetrVG 1972, zu II 2 und 3 der Gründe = Rnrn. 16 und 17).
  • BAG, 06.08.2002 - 1 ABR 49/01

    Umgruppierung wegen geänderter tariflicher Tätigkeitsbewertung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 31.07.2009 - 7 Sa 48/09
    Das ist dann der Fall, wenn sie offensichtlich auf keinen der gesetzlichen Verweigerungsgründe Bezug nimmt (BAG, Beschluss vom 06.08.2002 - 1 ABR 49/01 - AP Nr. 27 zu § 99 BetrVG 1972, zu B I 2 b der Gründe = Rnr. 41).
  • BAG, 24.02.2005 - 2 AZR 211/04

    Ordentliche personenbedingte Kündigung - Ersatzruhetag

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 31.07.2009 - 7 Sa 48/09
    Als personenbedingte Gründe, die eine ordentliche Kündigung sozial rechtfertigen können, kommen solche Umstände in Betracht, die auf einer in den persönlichen Verhältnissen oder Eigenschaften des Arbeitnehmers liegenden "Störquelle" beruhen (BAG, Urteil vom 13.03.1987 - 7 AZR 724/85 - AP Nr. 37 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung zu, II 1 der Gründe = Rnr. 28; BAG, Urteil vom 24.02.2005 - 2 AZR 211/04 - AP Nr. 51 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung, zu II 1 der Gründe = Rnr. 19).
  • BAG, 07.08.1990 - 1 ABR 68/89

    Mitbestimmung nach befristeter Probezeit

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 31.07.2009 - 7 Sa 48/09
    Eine Einstellung im Sinne des § 99 Abs. 1 BetrVG liegt auch in der Verlängerung eines befristeten Arbeitsverhältnisses (BAG, Beschluss vom 07.08.1990 - 1 ABR 68/89 - AP Nr. 82 zu § 99 BetrVG 1972, zu B I 2 a bb der Gründe = Rnr. 23).
  • BAG, 13.03.1987 - 7 AZR 724/85

    Ordentliche Kündigung bei Nebenbeschäftigung - Lehrer

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 31.07.2009 - 7 Sa 48/09
    Als personenbedingte Gründe, die eine ordentliche Kündigung sozial rechtfertigen können, kommen solche Umstände in Betracht, die auf einer in den persönlichen Verhältnissen oder Eigenschaften des Arbeitnehmers liegenden "Störquelle" beruhen (BAG, Urteil vom 13.03.1987 - 7 AZR 724/85 - AP Nr. 37 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung zu, II 1 der Gründe = Rnr. 28; BAG, Urteil vom 24.02.2005 - 2 AZR 211/04 - AP Nr. 51 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung, zu II 1 der Gründe = Rnr. 19).
  • BAG, 05.06.2008 - 2 AZR 984/06

    Außerordentliche Kündigung wegen Verlustes einer betrieblichen Fahrerlaubnis

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 31.07.2009 - 7 Sa 48/09
    In diesem Fall liegt in der Regel eine schwere und dauerhafte Störung des vertraglichen Austauschverhältnisses vor, der der Arbeitgeber, wenn keine andere Beschäftigung mehr möglich ist, mit einer ordentlichen Kündigung begegnen kann (BAG, Urteil vom 05.06.2008 - 2 AZR 984/06 - AP Nr. 212 zu § 626 BGB, zu B I 2 a der Gründe = Rnr. 27).
  • BAG, 17.05.1984 - 2 AZR 109/83

    Kündigungsschutz im Unternehmen bzw. Verwaltungszweig

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 31.07.2009 - 7 Sa 48/09
    Sofern ein einheitlicher Lebenssachverhalt z. B. zwei der in § 1 Abs. 1 S. 1 KSchG genannten Bereiche berührt, ist die Abgrenzung, welchem dieser Bereiche die Beurteilung der Kündigung unterworfen werden soll, nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nach der Sphäre auszurichten, aus der die Störung des Arbeitsverhältnisses primär kommt (BAG, Urteil vom 17.05.1984 - 2 AZR 109/83 - AP Nr. 21 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu B III 3 a der Gründe = Rnr. 50).
  • BAG, 10.12.1956 - 2 AZR 288/54

    Arbeitsverhältnis: Voraussetzungen für eine personenbedingte Kündigung

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