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   OLG Dresden, 25.08.2008 - Ausl 108/07   

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https://dejure.org/2008,9142
OLG Dresden, 25.08.2008 - Ausl 108/07 (https://dejure.org/2008,9142)
OLG Dresden, Entscheidung vom 25.08.2008 - Ausl 108/07 (https://dejure.org/2008,9142)
OLG Dresden, Entscheidung vom 25. August 2008 - Ausl 108/07 (https://dejure.org/2008,9142)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtshilfe bei möglicher Todesstrafe am Tatort und auf lebenslange Freiheitsstrafe beschränktem Auslieferungsantrag

  • Judicialis

    StGB § 212; ; WaffG § 52; ; IRG § 8; ; IRG § 10 Abs. 2; ; IRG § 73

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtshilfe bei möglicher Todesstrafe am Tatort und auf lebenslange Freiheitsstrafe beschränktem Auslieferungsantrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2009, 462
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 08.04.2004 - 2 BvR 253/04

    Auslieferung nach Weißrussland (Auslieferungsersuchen; Bewilligungsverfahren;

    Auszug aus OLG Dresden, 25.08.2008 - Ausl 108/07
    Die damit einhergehenden Fragen hat der Senat bereits im Auslieferungsverfahren zu beantworten (BVerfG StV 2004, 440).
  • BVerfG, 14.11.1979 - 1 BvR 654/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auslieferung

    Auszug aus OLG Dresden, 25.08.2008 - Ausl 108/07
    Allerdings kommt der Tatsache, dass der Verfolgte in der Republik Polen um politisches Asyl nachgesucht hat und ihm zumindest ein zeitlich befristeter Aufenthalt zugebilligt worden ist, indizielle Wirkung dafür zu, dass die Lage des Betroffenen aus politischen Gründen erschwert sein könnte (vgl. BVerfG NJW 1980, 516 (518)).
  • BGH, 15.03.1984 - 4 ARs 23/83

    Prüfung des hinreichenden Tatverdachts

    Auszug aus OLG Dresden, 25.08.2008 - Ausl 108/07
    Eine solche Prüfung ist nur dann zulässig und geboten, wenn und soweit hinreichende Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der ersuchende Staat seinen Anspruch auf Auslieferung missbräuchlich geltend macht oder die besonderen Umstände des Falles befürchten lassen, dass der Verfolgte im Falle seiner Auslieferung einem Verfahren ausgesetzt wäre, das gegen unabdingbare, von allen Rechtsstaaten anerkannte Grundsätze und damit gegen den völkerrechtlich verbindlichen Mindesstandard im Sinne des Art. 25 GG verstoßen würde und die Tatverdachtsprüfung darüber Aufschluss geben kann (BGHSt 32, 314).
  • BVerfG, 20.12.2007 - 2 BvR 1996/07

    Verfassungsmäßigkeit der Auslieferung eines Ausländers zum Zwecke der

    Auszug aus OLG Dresden, 25.08.2008 - Ausl 108/07
    Vor diesem Hintergrund ist anzunehmen, dass ein Verstoß gegen diese völkerrechtlichen Verpflichtungen das in der gegenseitigen Auslieferungsverpflichtung des Art. 1 EuAlÜbk zum Ausdruck kommende Vertrauen der Vertragspartner enttäuschen und damit die weitere Zusammenarbeit im Bereich der Rechtshilfe nachhaltig stören werde (BVerfG, Beschluss vom 20. Dezember 2007, Az: 2 BvR 1996/07).
  • BVerfG, 15.10.2007 - 2 BvR 1680/07

    Verfassungsmäßigkeit einer Auslieferung

    Auszug aus OLG Dresden, 25.08.2008 - Ausl 108/07
    Dies folgt einerseits aus der im völkerrechtlichen Menschenrechtsschutz mittlerweile fest etablierten Ächtung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung (Art. 3 MRK; Art. 7 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte vom 19. Dezember 1966; Übereinkommen gegen Folter oder andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe vom 10. Dezember 1984 sowie innerstaatlich aus Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1, Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG (BVerfG NVwZ 2008, 71 m.w.N. der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung).
  • BVerfG, 30.03.2022 - 2 BvR 2069/21

    Verfassungsbeschwerden gegen Auslieferungen nach Schweden und in die Türkei

    Einer Entscheidung im Asylverfahren komme für das Auslieferungsverfahren zwar keine Bindungswirkung, aber eine Indizwirkung für die eigenständig vorzunehmende Prüfung zu (unter Bezugnahme auf BVerfGE 64, 46 ff.; Oberlandesgericht Dresden, Beschluss vom 25. August 2008 - OLG Ausl 108/07 -, juris; Oberlandesgericht München, Beschluss vom 10. Juli 1995 - Ausl 120/94 (48/94) -, StV 1996, 100 ff.).

    Auch die Bezugnahme auf die Beschlüsse des Oberlandesgerichts Dresden vom 25. August 2008 - OLG Ausl 108/07 -, juris, und des Oberlandesgerichts München vom 10. Juli 1995 - Ausl 120/94 (48/94) -, StV 1996, 100 ff., vermögen die Entscheidung nicht zu erklären.

  • BVerfG, 22.10.2008 - 2 BvR 2028/08

    Wegen nicht hinreichender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde, mit

    den Beschluss des Oberlandesgerichts Dresden vom 25. August 2008 - OLG Ausl 108/07 -.
  • KG, 20.01.2014 - 151 AuslA 184/13

    Erforderlichkeit einer Nachtragsentscheidung; Tatverdachtsprüfung in

    Eine solche Prüfung ist nur in eng umgrenzten Ausnahmefällen, nämlich dann zulässig und geboten, wenn und soweit hinreichende Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der ersuchende Staat seinen Anspruch auf Auslieferung missbräuchlich geltend macht, oder die besonderen Umstände des Falles befürchten lassen, dass der Verfolgte im Falle seiner Auslieferung einem Verfahren ausgesetzt wäre, das gegen unabdingbare, von allen Rechtsstaaten anerkannte Grundsätze und damit gegen den völkerrechtlich verbindlichen Mindeststandard im Sinne des Art. 25 GG verstoßen würde, und die Tatverdachtsprüfung darüber Aufschluss geben kann (vgl. BGH aaO S. 323 ff.; Senat, Beschluss vom 15. Oktober 2012 - [4] 151 Ausl.A. 114/12 [166/12] - m.w.N. [juris] = OLGSt IRG § 10 Nr. 5 = InfAuslR 2013, 85; OLG Dresden NStZ 2009, 462 [463]; OLG Köln, Beschluss vom 6. Oktober 2011 - 6 AuslA 84/11 - 58 -[juris]).
  • KG, 10.01.2013 - 151 AuslA 145/12

    Auslieferung zur Strafverfolgung aufgrund eines Europäischen Haftbefehls

    Eine solche Prüfung ist nur dann zulässig und geboten, wenn und soweit hinreichende Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der ersuchende Staat seinen Anspruch auf Auslieferung missbräuchlich geltend macht, oder die besonderen Umstände des Falles befürchten lassen, dass der Verfolgte im Falle seiner Auslieferung einem Verfahren ausgesetzt wäre, das gegen unabdingbare, von allen Rechtsstaaten anerkannte Grundsätze und damit gegen den völkerrechtlich verbindlichen Mindeststandard im Sinne des Art. 25 GG verstoßen würde, und die Tatverdachtsprüfung darüber Aufschluss geben kann (vgl. Senat, Beschluss vom 15. Oktober 2012 - [4] 151 Ausl.A. 114/12 [166/12] - m.w.N. [juris]; OLG Dresden NStZ 2009, 462 [463]; OLG Köln, Beschluss vom 6. Oktober 2011 - 6 AuslA 84/11 - 58 [juris]).
  • KG, 10.01.2013 - 151 AuslA 144/12

    Auslieferung zur Strafverfolgung aufgrund eines Europäischen Haftbefehls

    Eine solche Prüfung ist nur dann zulässig und geboten, wenn und soweit hinreichende Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der ersuchende Staat seinen Anspruch auf Auslieferung missbräuchlich geltend macht, oder die besonderen Umstände des Falles befürchten lassen, dass der Verfolgte im Falle seiner Auslieferung einem Verfahren ausgesetzt wäre, das gegen unabdingbare, von allen Rechtsstaaten anerkannte Grundsätze und damit gegen den völkerrechtlich verbindlichen Mindeststandard im Sinne des Art. 25 GG verstoßen würde, und die Tatverdachtsprüfung darüber Aufschluss geben kann (vgl. Senat, Beschluss vom 15. Oktober 2012 - [4] 151 Ausl.A. 114/12 [166/12] - m.w.N. [juris]; OLG Dresden NStZ 2009, 462 [463]; OLG Köln, Beschluss vom 6. Oktober 2011 - 6 AuslA 84/11 - 58 [juris]).
  • KG, 03.07.2018 - 151 AuslA 44/18

    Auslieferungshindernis bei in Russland drohender lebenslanger Freiheitsstrafe

    Nach allgemeiner Ansicht besteht bei einer positiven Asylentscheidung eine Indizwirkung dahin, dass auch die Voraussetzungen eines Auslieferungshindernisses nach § 6 Abs. 2 IRG gegeben sind (vgl. BVerfG aaO; Senat aaO; OLG Dresden NStZ 2009, 462, 463; OLG München aaO).
  • KG, 15.10.2012 - 151 AuslA 114/12

    Grundsätzlich keine Tatverdachtsprüfung im Auslieferungsverfahren nach EuAlÜbk,

    Damit ist die Erklärung der russischen Behörden als ausreichende Zusicherung im Sinne des § 8 IRG anzusehen (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 25. August 2008 - OLG Ausl. 108/07 - [bei juris]).
  • OLG Hamm, 14.12.2010 - 2 Ausl 50/10
    Dies folgt einerseits aus der im völkerrechtlichen Menschenrechtsschutz mittlerweile fest etablierten Ächtung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung (Art. 3 MRK; Art. 7 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte vom 19. Dezember 1966; Übereinkommen gegen Folter oder andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe vom 10. Dezember 1984) sowie innerstaatlich aus Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG (vgl BVerfG StV 2004, 440; OLG Dresden, NStZ 2009, 462 und zur Zulässigkeit der Auslieferung eines sog. PKK-Mitglieds an die Türkei den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 15.10.2007- 2 BvR 1680/07, NVwZ 2008 S. 71; abrufbar auch über die Internetseite des Bundesverfassungsgerichts).
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