Rechtsprechung
   OLG Köln, 20.06.2003 - Ausl 148/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,20502
OLG Köln, 20.06.2003 - Ausl 148/02 (https://dejure.org/2003,20502)
OLG Köln, Entscheidung vom 20.06.2003 - Ausl 148/02 (https://dejure.org/2003,20502)
OLG Köln, Entscheidung vom 20. Juni 2003 - Ausl 148/02 (https://dejure.org/2003,20502)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,20502) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Spezialitätsgrundsatz; Prüfung des Tatverdachts; besondere Umstände

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    IRG §§ 10, 11
    Spezialitätsgrundsatz; Prüfung des Tatverdachts; besondere Umstände

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen eines hinreichenden Tatverdachts; Widersprüchlichkeiten im Auslieferungsersuchen russischer Behörden; Aufhebung eines Auslieferungshaftbefehls; Unzulässigkeit der Auslieferung; Zweifel an Täterschaft des Verfolgten ; Angehörigkeit zur Volksgruppe der ...

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Koblenz, 28.02.1984 - 1 Ausl 2/83

    Auslieferung eines Verfolgten an die Republik Türkei zum Zwecke der

    Auszug aus OLG Köln, 20.06.2003 - Ausl 148/02
    "Besondere Umstände" sind indes im Anwendungsbereich des EuAlÜbk zu bejahen, wenn das Auslieferungsersuchen Widersprüchlichkeiten enthält, die jedenfalls Anlaß geben, dessen Hintergrund näher zu untersuchen, oder wenn aufgrund besonderer Umstände eine Täterschaft des Verfolgten in höchstem Maße zweifelhaft erscheint, so dass sich die Frage nach den Motiven des Auslieferungsersuchens stellt ( vgl. zu den Voraussetzungen einer ausnahmsweisen Überprüfung des Tatverdachts: BGHSt 32, 314, 323 ff; Schomburg/Lagodny, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 3. Auflage, § 10 Rdn. 38 f; Vogler in Grützner/Pötz, Internationaler Rechtshilfeverkehr in Strafsachen, 2. Aufl., § 10., Rdn. 16 ff; OLG Koblenz, NJW 1984, 1314; OLG Schleswig vom 30.4.1985, Eser/Lagodny/Wilkitzki, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, U 110).
  • BGH, 15.03.1984 - 4 ARs 23/83

    Prüfung des hinreichenden Tatverdachts

    Auszug aus OLG Köln, 20.06.2003 - Ausl 148/02
    "Besondere Umstände" sind indes im Anwendungsbereich des EuAlÜbk zu bejahen, wenn das Auslieferungsersuchen Widersprüchlichkeiten enthält, die jedenfalls Anlaß geben, dessen Hintergrund näher zu untersuchen, oder wenn aufgrund besonderer Umstände eine Täterschaft des Verfolgten in höchstem Maße zweifelhaft erscheint, so dass sich die Frage nach den Motiven des Auslieferungsersuchens stellt ( vgl. zu den Voraussetzungen einer ausnahmsweisen Überprüfung des Tatverdachts: BGHSt 32, 314, 323 ff; Schomburg/Lagodny, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 3. Auflage, § 10 Rdn. 38 f; Vogler in Grützner/Pötz, Internationaler Rechtshilfeverkehr in Strafsachen, 2. Aufl., § 10., Rdn. 16 ff; OLG Koblenz, NJW 1984, 1314; OLG Schleswig vom 30.4.1985, Eser/Lagodny/Wilkitzki, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, U 110).
  • OLG Dresden, 10.07.2003 - WVerg 15/02

    Aufhebung einer Ausschreibung; Nachverhandlungen; Wertungsstufen; Ausschluss

    Auszug aus OLG Köln, 20.06.2003 - Ausl 148/02
    Am 5. August 2002 (Ausl 148/02 - 16/02 -) hat der Senat gegen ihn zunächst die vorläufige Auslieferungshaft und nach Eingang der Auslieferungsunterlagen der russischen Behörden durch Beschluss vom 3. September 2002 die Fortdauer der Auslieferungshaft angeordnet.
  • OLG Köln, 06.10.2011 - 6 AuslA 84/11

    Keine Prüfung des Tatverdachts im auf einen Europäischen Haftbefehl basierenden

    Für den vertraglichen Auslieferungsverkehr unter Geltung des Europäischen Auslieferungsübereinkommens (EuAlÜbk) ist § 10 Abs. 2 IRG nicht anwendbar, es sei denn, der ersuchende Staat macht seinen Anspruch auf Auslieferung missbräuchlich geltend oder die besonderen Umstände des Falles lassen Verstöße gegen völkerrechtliche Mindeststandards im Verfahren nach der Auslieferung befürchten (BGHSt 32, 314, 322 ff; BGH, Senat 20.06.2003 - Ausl 148/02 - 16/02 - Schomburg/Lagodny/Hakner, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen , 4. Aufl. , § 10 IRG Rn. 52).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht