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   OLG Dresden, 14.01.2011 - Ausl 179/10   

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OLG Dresden, 14.01.2011 - Ausl 179/10 (https://dejure.org/2011,4440)
OLG Dresden, Entscheidung vom 14.01.2011 - Ausl 179/10 (https://dejure.org/2011,4440)
OLG Dresden, Entscheidung vom 14. Januar 2011 - Ausl 179/10 (https://dejure.org/2011,4440)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    Auslieferung, USA, Auslieferungshindernisse

  • Justiz Sachsen

    Direkte Verlinkung leider nicht möglich. Bitte geben Sie das Aktenzeichen in das Suchformular auf der Folgeseite ein.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterzeichnung eines einem Auslieferungsersuchen zugrundeliegenden US-amerikanischen Haftbefehls durch einen Urkundsbeamten als ausreichende Voraussetzung im Auslieferungsverkehr mit den Vereinigten Staaten von Amerika zum Zwecke der Strafverfolgung; Berücksichtigung dem ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    IRG § 10, GG Art. 6, EMRK Art. 8
    Auslieferung, Auslieferungsverkehr, USA, Vereinigte Staaten von Amerika, innerstaatliches Auslieferungsrecht, Auslieferungsrecht, Gnadengesuch, Auslieferungsersuchen, Haftbedingungen, menschenrechtswidrige Behandlung, unmenschliche Behandlung, Begnadigung, lebenslange ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für eine Auslieferung an die USA

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 181 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 06.07.2005 - 2 BvR 2259/04

    Auslieferung IV

    Auszug aus OLG Dresden, 14.01.2011 - Ausl 179/10
    Soll der im gegenseitigem Interesse bestehende zwischenstaatliche Auslieferungsverkehr erhalten und auch die außenpolitische Handlungsfreiheit der Bundesregierung unangetastet bleiben, so dürfen die Gerichte nur die Verletzung der unabdingbaren Grundsätze der deutschen verfassungsrechtlichen Ordnung als unüberwindbares Hindernis für eine Auslieferung zugrundelegen (BVerfG NJW 2005, 3483 f.).

    Fallgestaltungen, die es auch dem innerlich gewandelten, für die Allgemeinheit ungefährlich gewordenen Gefangenen strikt verwehrten, auch nach sehr langer Strafverbüßung, selbst im hohen Lebensalter, die Freiheit wieder zu gewinnen, und ihn damit auch von vornherein zum Versterben in der Haft verurteilen, sind im Strafvollzug unter der Herrschaft des Grundgesetzes allerdings grundsätzlich fremd (BVerfG NJW 2005, 3483 (3484)).

    Hier kommt es nur darauf an, dass in einem anderen Rechtssystem jedenfalls eine praktische Chance auf Wiedererlangung der Freiheit besteht (BVerfG NJW 2005, 3483).

    Vielmehr kann sich die Hoffnung des Verfolgten, jemals wieder ein Leben in Freiheit zu führen, auf eine in das Rechtssystem der Vereinigten Staaten von Amerika eingebettete Gnadenpraxis stützen, auch wenn es an einer nach deutschem Verfassungsrecht gebotenen Justizförmigkeit fehlt (vgl. BVerfG NJW 2005, 3483 (3485)).

  • BVerfG, 10.05.2007 - 2 BvR 304/07

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz durch rechtswidrige

    Auszug aus OLG Dresden, 14.01.2011 - Ausl 179/10
    Ein Eingriff in die Rechte aus Art. 8 Abs. 1 EMRK muss gemäß Art. 8 Abs. 2 EMRK eine in einer demokratischen Gesellschaft notwendige Maßnahme darstellen, die durch ein dringendes soziales Bedürfnis gerechtfertigt und mit Blick auf das verfolgte legitime Ziel auch im engeren Sinne verhältnismäßig ist (BVerfG NVwZ 2007, 946 m.w.N.).
  • BVerfG, 16.01.2010 - 2 BvR 2299/09

    Unzulässige Auslieferung an die Türkei (Staatsschutzdelikte; "erschwerte"

    Auszug aus OLG Dresden, 14.01.2011 - Ausl 179/10
    An dieser Bewertung sieht sich der Senat auch nicht durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Januar 2010, Az.: 2 BvR 2299/09 - juris, gehindert. Denn in dem dieser Entscheidung zugrundeliegende Auslieferungsfall (Auslieferung an die Türkei) war nicht auszuschließen, dass der Ausübung des Gnadenrechts in jedem Fall ein unumkehrbarer physischer Verfallsprozess des Verfolgten vorauszugehen hat.
  • BVerfG, 24.06.2003 - 2 BvR 685/03

    Auslieferung nach Indien

    Auszug aus OLG Dresden, 14.01.2011 - Ausl 179/10
    Denn es bestehen keine begründeten Anhaltspunkte für die Gefahr einer menschenrechtswidrigen Behandlung des Verfolgten (vgl. BVerfGE 108, 129 m.w.N. der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung als auch der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte).
  • BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76

    Lebenslange Freiheitsstrafe

    Auszug aus OLG Dresden, 14.01.2011 - Ausl 179/10
    Die lebenslange Freiheitsstrafe für solche schwerste Rechtsgutsverletzungen ist mit dem verfassungsrechtlichen Gebot des sinn- und maßvollen Strafen grundsätzlich vereinbar (BVerfGE 45, 187 (254 ff.); 64, 261 (271)).
  • BVerfG, 01.12.2003 - 2 BvR 879/03

    Auslieferung nach Peru

    Auszug aus OLG Dresden, 14.01.2011 - Ausl 179/10
    Die internationale Offenheit des vom Grundgesetz verfassten Staates sowie sein Interesse an der Durchsetzung des eigenen Strafanspruchs im Ausland überwiegen angesichts der typischerweise schwerwiegenden Straftaten regelmäßig die Schutzwirkung des Art. 6 GG (vgl. BVerfG NStZ-RR 2004, 179 (180)).
  • BVerfG, 28.06.1983 - 2 BvR 539/80

    Hafturlaub

    Auszug aus OLG Dresden, 14.01.2011 - Ausl 179/10
    Die lebenslange Freiheitsstrafe für solche schwerste Rechtsgutsverletzungen ist mit dem verfassungsrechtlichen Gebot des sinn- und maßvollen Strafen grundsätzlich vereinbar (BVerfGE 45, 187 (254 ff.); 64, 261 (271)).
  • BGH, 31.03.1977 - 4 ARs 8/77

    Zulässigkeit der Auslieferung zur Vollstreckung einer Haftstrafe - Auslieferung

    Auszug aus OLG Dresden, 14.01.2011 - Ausl 179/10
    Mit der Anpassung an das kontintal-europäische Rechtssystem umfasst der Begriff der Tat, deretwegen die Auslieferung begehrt wird, nunmehr nicht mehr die einzelnen Straftatbestände, sondern im Sinne des § 264 StPO den einheitlichen geschichtlichen Lebensvorgang, innerhalb dessen der Täter den Straftatbestand verwirklicht hat (vgl. BGHSt 27, 168 [172]).
  • BVerfG, 15.10.2007 - 2 BvR 1680/07

    Verfassungsmäßigkeit einer Auslieferung

    Auszug aus OLG Dresden, 14.01.2011 - Ausl 179/10
    Auf der Ebene des einfachen Rechts nimmt § 73 IRG dieses verfassungsrechtliche Gebot auf, in dem dort die Leistung von Rechtshilfe und damit auch die Auslieferung für unzulässig erklärt wird, wenn sie wesentlichen Grundsätzen der deutschen Rechtsordnung widersprechen würde (vgl. BVerfG NVwZ 2008, 71 m.w.N. der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung).
  • BVerfG, 04.03.1994 - 2 BvR 2037/93

    Auslieferung wegen Betäubungsmittelhandels nach Griechenland bei drohender

    Auszug aus OLG Dresden, 14.01.2011 - Ausl 179/10
    Die Auslieferung wird vielmehr erst durch eine Strafe gehindert, die unerträglich hart ist und unter jedem denkbaren Gesichtspunkt als unangemessen erscheint, oder die als solche grausam, unmenschlich oder erniedrigend ist (BVerfGE 75, 1 (16); NJW 1994, 2884).
  • OLG Frankfurt, 17.01.2001 - 2 Ausl I 58/00

    Ausliefeurngsersuchen mit Haftbefehl

  • BGH, 05.11.1969 - 4 StR 519/68

    zwei Unfälle - §§ 315c, 142 StGB; § 264 StPO, Strafklageverbrauch; § 52 StGB,

  • BVerfG, 16.02.2001 - 2 BvR 200/01

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Auslieferungshaftanordnung und -vollzug -

  • OLG Dresden, 02.12.2008 - Ausl 117/08

    Schuldverdachtsprüfung

  • BVerfG, 31.03.1987 - 2 BvM 2/86

    Völkerrecht

  • BVerwG, 19.09.2017 - 1 VR 8.17

    Keine Aussetzung der Abschiebung von zwei islamistischen Gefährdern

    Auch nach gefestigter Rechtsprechung genügt die Zusicherung, dass die Todesstrafe nicht vollstreckt wird (vgl. OLG München, Beschluss vom 7. Dezember 2012 - OLG Ausl 14 Ausl A 1156/12 (274/12) u.a. - StV 2013, 313 = juris Rn. 18; OLG Dresden, Beschluss vom 14. Januar 2011 - OLG Ausl 179/10 - juris Rn. 21 ff.; Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze, Band 1, Stand: Juni 2017, § 60 AufenthG Rn. 11; vgl. auch Art. 11 des Europäischen Auslieferungsübereinkommens vom 13. Dezember 1957 ).
  • OLG Karlsruhe, 08.11.2012 - 1 AK 19/12

    Internationale Rechtshilfe: Anforderungen an die Tatbeschreibung in einem

    Die mit dem Auslieferungsersuchen übermittelten Auslieferungsunterlagen genügen den vertraglichen Anforderungen gemäß Art. 14, 29 US-AuslV, Art. 5 EU-US-Abkommen, zumal der dem Auslieferungsersuchen zugrunde liegende Haftbefehl gemäß Art. 14 Abs. 3 Buchst. a US-AuslV von einem Richter des ersuchenden Staates ausgestellt wurde (vgl. hierzu auch OLG Dresden NStZ-RR 2011, 181).

    Da diese beiden Tatvorwürfe den gesamten Zeitraum auch der übrigen acht Tatvorwürfe - insoweit handelt es sich um Einzelstraftaten - umfassen, handelt es sich um ein den Zeitraum von 2002 bis 2012 umfassendes "Dauerdelikt" von Taten einer internationalen kriminellen Organisation, bei welchem eine Aufgliederung in Einzelhandlungen eine unnatürliche Aufspaltung eines einheitlichen geschichtlichen Lebensvorganges darstellen würde (vgl. auch OLG Dresden NStZ-RR 2011, 181).

    Dem Verfolgten droht in den Vereinigten Staaten von Amerika im Falle eines Schuldspruchs auch keine unverhältnismäßig harte und unter jedem Gesichtspunkt als unangemessen erscheinende Sanktion (vgl. hierzu OLG Dresden NStZ-RR 2011, 181; dass. NStZ-RR 2009, 241; OLG Köln NStZ-RR 2007, 112; dass. Beschluss vom 15.08.2006, 6 Ausl 19/06; BVerfGE 113, 154; dass. NJW 1994, 2884).

    Auch die Haftbedingungen in den Vereinigten Staaten von Amerika bieten keinen Anlass für die Annahme einer menschenrechtswidrigen Behandlung (OLG Dresden NStZ-RR 2011, 181).

  • BGH, 19.06.2012 - 4 ARs 5/12

    Auslieferung und europäischer Haftbefehl bei drohender lebenslanger

    Vielmehr genügt jedenfalls, wenn - wie im polnischen Gnadenrecht - für die Gnadenentscheidung keinerlei tatbestandliche Einschränkungen vorgesehen sind (vgl. BVerfG, Beschluss vom 6. Juli 2005 - 2 BvR 2259/04 (Tz. 35 ff.), BVerfGE 113, 154, 166 f.), sondern - sogar durch ein justizförmiges Verfahren - gewährleistet ist, dass sachgerechte Kriterien bei der Entscheidung berücksichtigt werden können, also hierzu erforderlichenfalls Ermittlungen angestellt und Feststellungen getroffen werden, und keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der zur Gnadenentscheidung Berufene diese bei seiner Entscheidung außer Betracht lässt (vgl. dazu auch OLG Koblenz, Beschluss vom 21. Juni 2007 - 1 Ausl-III- 41/05 (juris - Tz. 38); zum ungarischen Gnadenrecht auch Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 27. April 2009 - 6 AuslA 25/08 (juris - Tz. 24 f.); zum Gnadenrecht der Vereinigten Staaten von Amerika: OLG Dresden, Beschluss vom 14. Januar 2011 - OLG Ausl 179/10 (juris - Tz. 33 ff.); dazu auch VerfG-Sachsen, Beschluss vom 11. März 2011 - Vf. 25-IV-11 HS, Vf. 26-IV-11 e.A. (juris - Rn. 15 ff.)).
  • OLG Karlsruhe, 10.11.2015 - 1 AK 111/14

    Internationale Rechtshilfe in Strafsachen: Auslieferung eines ETA-Terroristen von

    Die Auslieferung des Verfolgten scheidet nach § 73 Satz 2 IRG auch nicht deshalb aus, weil ihm in Frankreich die Verhängung einer unverhältnismäßig harten und unter jedem Gesichtspunkt als unangemessen erscheinenden Sanktion drohen würde (vgl. hierzu OLG Dresden NStZ-RR 2011, 181; dass. NStZ-RR 2009, 241; OLG Köln NStZ-RR 2007, 112; dass. Beschluss vom 15.08.2006, 6 Ausl 19/06; BVerfGE 113, 154; dass. NJW 1994, 2884).
  • OLG Karlsruhe, 04.10.2021 - Ausl 301 AR 86/21

    Bewilligung der Auslieferung unter Berücksichtigung mitgliedsstaatlicher

    Die unabdingbaren Grundsätze der deutschen Rechtsordnung sind in der Gesamtabwägung des vorliegenden Falles insbesondere nicht dadurch verletzt, dass das italienische Strafgesetzbuch für die dem Verfolgten vorgeworfene Tat auch die lebenslange Freiheitsstrafe androht (vgl. hierzu OLG Dresden NStZ-RR 2011, 181; dass. NStZ-RR 2009, 241; OLG Köln NStZ-RR 2007, 112; dass. Beschluss vom 15.08.2006, 6 Ausl 19/06; BVerfGE 113, 154; dass. NJW 1994, 2884) bzw. die weitere Untersuchungshaft in Italien bereits gegen fundamentale Grundsätze der deutschen Rechtsordnung verstoßen oder dem völkerrechtlich verbindlichen Mindeststandard auf dem Gebiet der Menschenrechte (Art. 6 Abs. 1 EMRK, insbesondere das Recht auf Verhandlung "innerhalb angemessener Frist" bzw. Art. 5 Abs. 3 S. 1 Hs. 2 EMRK, der bei Untersuchungshaft den Anspruch auf "ein Urteil innerhalb angemessener Frist" oder auf "Entlassung während des Verfahrens" festschreibt) widersprechen würde.
  • OLG Dresden, 21.11.2017 - 2 (S) AR 42/17
    Auf der Ebene des einfachen Rechts nimmt § 73 IRG dieses verfassungsrechtliche Gebot auf, in dem dort die Leistung von Rechtshilfe und damit auch die Auslieferung für unzulässig erklärt wird, wenn sie wesentlichen Grundsätzen der deutschen Rechtsordnung widersprechen würde (OLG Dresden, Beschluss vom 14. Januar 2011 - OLG Ausl 179/10 -, juris m.w.N.).

    Die lebenslange Freiheitsstrafe für solche schwerste Rechtsgutsverletzungen ist mit dem verfassungsrechtlichen Gebot des sinn- und maßvollen Strafen grundsätzlich vereinbar (OLG Dresden, Beschluss vom 14. Januar 2011 - OLG Ausl 179/10 -, juris m.w.N.).

  • OLG Karlsruhe, 22.01.2013 - 1 AK 76/12

    Auslieferungsverfahren: Auslieferung eines Verdächtigen aufgrund eines

    Im Übrigen wurden diese Straftatbestände im Rahmen eines den Tatzeitraum umfassenden "Dauerdelikts" der Zugehörigkeit zu einer kriminellen Vereinigung begangen, so dass eine Aufgliederung in Einzelhandlungen eine unnatürliche Aufspaltung eines einheitlichen geschichtlichen Lebensvorganges darstellen würde (Senat, Beschluss 08.11.2012,1 AK 19/12; vgl. auch OLG Dresden NStZ-RR 2011, 181), es sich mithin um eine einheitliche Tat handelt.
  • VerfGH Sachsen, 11.03.2011 - 25-IV-11
    Mit seiner am 18. Februar 2011 bei dem Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen eingegangenen Verfassungsbeschwerde wendet sich der Beschwerdeführer gegen einen Beschluss des Oberlandesgerichts Dresden vom 14. Januar 2011 (OLG Ausl 179/10), mit dem seine Auslieferung in die Vereinigten Staaten von Amerika für zulässig erklärt wurde, sowie einen Beschluss vom 8. Februar 2011, mit dem eine dagegen erhobene Gegenvorstellung verworfen wurde.
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