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   OLG Karlsruhe, 04.12.2020 - Ausl 301 AR 173/20   

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OLG Karlsruhe, 04.12.2020 - Ausl 301 AR 173/20 (https://dejure.org/2020,39785)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 04.12.2020 - Ausl 301 AR 173/20 (https://dejure.org/2020,39785)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 04. Dezember 2020 - Ausl 301 AR 173/20 (https://dejure.org/2020,39785)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Auslieferung eines Strafverfolgten an Italien

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 11 IRG, § 12 IRG, § 21 IRG, § 22 IRG, § 29 Abs 1 IRG
    Auslieferung eines Verfolgten an einen Mitgliedstaat der EU: Gerichtliche Kontrolle der Bewilligungsentschließung der Generalstaatsanwaltschaft; Umfang der gerichtlichen Kontrolle bei Zustimmung des Verfolgten zur vereinfachten Auslieferung; Wirksamkeit des Verzichts auf ...

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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 24.11.2020 - C-510/19

    Die Staatsanwälte in den Niederlanden sind keine "vollstreckende Justizbehörde"

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.12.2020 - Ausl 301 AR 173/20
    Die Bewilligung einer Auslieferung eines Verfolgten an einen Mitgliedstaat der Europäischen Union, welcher zuvor einer vereinfachten Auslieferung zugestimmt hat, unterliegt wegen der auch als "vollstreckende Justizbehörde" fehlenden Unabhängigkeit der Generalstaatsanwaltschaft gerichtlicher Kontrolle durch das Oberlandesgericht (Folge von EuGH, Urteil vom 24. November 2020, C-510/19, IWRZ 2021, 84).(Rn.13) (Rn.19).

    Am 30.11.2020 wurde der Rechtsbeiständin unter Hinweis auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 24.11.2020 (C-510/19) hierzu rechtliches Gehör gewährt.

    Nunmehr hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit Urteil vom 24.11.2020 (C-510/19) entschieden, dass der Begriff der "vollstreckenden Justizbehörde" im Sinne von Art. 6 Abs. 2 RB-EuHB eine Staatsanwaltschaft eines Mitgliedstaats, die unmittelbar oder mittelbar Anordnungen oder Einzelweisungen der Exekutive unterworfen werden kann, nicht umfasse.

  • BVerfG, 09.06.2015 - 2 BvR 965/15

    Auslieferung an die Vereinigten Staaten von Amerika zum Zwecke der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.12.2020 - Ausl 301 AR 173/20
    Auch das Bundesverfassungsgericht hält die Überprüfung von Bewilligungsentscheidungen durchaus für möglich und in Einzelfällen auch für geboten, jedenfalls dann, wenn die rechtlichen Voraussetzungen der Auslieferung im gerichtlichen Zulässigkeitsverfahren nicht geklärt werden konnten, weil dann letztendlich die nachfolgende Bewilligungsentscheidung gemäß § 12 IRG die maßgebliche Entscheidung gegenüber dem ersuchenden Staat darstelle (BVerfG, Beschluss vom 09.06.2015 - 2 BvR 965/15, abgedruckt bei juris).

    Denn in diesem Fall komme der Bewilligungsentscheidung gleichsam ein eigener Regelungsgehalt zu, schon deswegen müsse eine eigenständige gerichtliche Überprüfung der Bewilligungsentscheidung möglich sein (vgl. BVerfG, Beschluss v. 09.06.2015 - 2 BvR 965/15; OLG München, Beschluss vom 04.04.2017, 1 AR 328/16; abgedruckt bei juris).

  • OLG München, 04.04.2017 - 1 AR 328/16
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.12.2020 - Ausl 301 AR 173/20
    Denn in diesem Fall komme der Bewilligungsentscheidung gleichsam ein eigener Regelungsgehalt zu, schon deswegen müsse eine eigenständige gerichtliche Überprüfung der Bewilligungsentscheidung möglich sein (vgl. BVerfG, Beschluss v. 09.06.2015 - 2 BvR 965/15; OLG München, Beschluss vom 04.04.2017, 1 AR 328/16; abgedruckt bei juris).
  • EuGH, 27.05.2019 - C-508/18

    Die deutschen Staatsanwaltschaften bieten keine hinreichende Gewähr für

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.12.2020 - Ausl 301 AR 173/20
    Dabei ist er zu dem Ergebnis gekommen, dass dies bei den Staatsanwaltschaften in Litauen, Frankreich, Schweden und Belgien der Fall ist, nicht aber bei den deutschen Staatsanwaltschaften (vgl. EuGH, Urteil vom 27.05.2019 - C-509/18 "PF" zur Generalstaatsanwalt von Litauen; Urteil vom 12.12.2019 - C-566/19 PPU und C-626/19 PPU "Parquet général du Grand-Duché de Luxembourg und Openbaar Ministerie" und "Openbaar" zu den Staatsanwaltschaften Lyon und Tours; EuGH, Urteil vom 27.05.2019 - C-508/18 und C-82/19 PPU "OG und PI" zu den Staatsanwaltschaften Lübeck und Zwickau).
  • EuGH, 12.12.2019 - C-566/19

    Der Gerichtshof ist der Auffassung, dass die französische, die schwedische und

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.12.2020 - Ausl 301 AR 173/20
    Dabei ist er zu dem Ergebnis gekommen, dass dies bei den Staatsanwaltschaften in Litauen, Frankreich, Schweden und Belgien der Fall ist, nicht aber bei den deutschen Staatsanwaltschaften (vgl. EuGH, Urteil vom 27.05.2019 - C-509/18 "PF" zur Generalstaatsanwalt von Litauen; Urteil vom 12.12.2019 - C-566/19 PPU und C-626/19 PPU "Parquet général du Grand-Duché de Luxembourg und Openbaar Ministerie" und "Openbaar" zu den Staatsanwaltschaften Lyon und Tours; EuGH, Urteil vom 27.05.2019 - C-508/18 und C-82/19 PPU "OG und PI" zu den Staatsanwaltschaften Lübeck und Zwickau).
  • OLG Karlsruhe, 14.08.2018 - Ausl 301 AR 112/18

    Internationale Rechtshilfe in Strafsachen: Wirksamkeit der Einwilligung des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.12.2020 - Ausl 301 AR 173/20
    Zwar sieht das Gesetz nicht ausdrücklich vor, dass die Bewilligung einer Auslieferung nach zuvor erfolgter Zustimmung eines Verfolgten zur vereinfachten Auslieferung einer gerichtlichen Überprüfung unterliegt, der Senat hat dies jedoch bereits in Ausnahmefällen anerkannt, wenn etwa der Verfolgte die Wirksamkeit der von ihm erteilten Zustimmung zur vereinfachten Auslieferung bestreitet (vgl. hierzu Senat, Beschluss vom 14.08.2018, Ausl 301 AR 112/18, abgedruckt bei juris; ders. StV 2007, 653) oder dieser sich gegen eine menschenrechtswidrige Unterbringung im ersuchenden Mitgliedsstaat wendet (Senat, Beschluss vom 06.09.2018, Ausl 301 AR 112/18, abgedruckt bei juris; ähnlich OLG München, Beschluss vom 06.08.2019, 1 AR 300/18; abgedruckt bei juris; vgl. auch dass. Beschluss vom 16.05.2017, 1 AR 188/17, abgedruckt bei juris).
  • BVerfG, 18.07.2005 - 2 BvR 2236/04

    Europäischer Haftbefehl

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.12.2020 - Ausl 301 AR 173/20
    Diese müsse wegen der Rechtsweggarantie aus Art. 19 Abs. 4 GG der gerichtlichen Kontrolle unterliegen (BVerfGE 113, 273 ff.).
  • BVerfG, 25.11.2008 - 2 BvR 2196/08
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.12.2020 - Ausl 301 AR 173/20
    Im Falle einer positiven Zulässigkeitsentscheidung verbleibe der Bewilligungsbehörde, ungeachtet ihrer aus Art. 1 Abs. 3 und Art. 20 Abs. 3 GG folgenden Pflicht zur eigenen Rechtmäßigkeitskontrolle einerseits und etwaiger völkerrechtlicher Bindungen andererseits, ein gerichtlich allenfalls eingeschränkt überprüfbarer außenpolitischer Entscheidungsspielraum (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25.11.2008 - 2 BvR 2196/08).
  • OLG München, 16.05.2017 - 1 AR 188/17

    Vor der Bewilligung der vereinfachten Auslieferung hat die

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.12.2020 - Ausl 301 AR 173/20
    Zwar sieht das Gesetz nicht ausdrücklich vor, dass die Bewilligung einer Auslieferung nach zuvor erfolgter Zustimmung eines Verfolgten zur vereinfachten Auslieferung einer gerichtlichen Überprüfung unterliegt, der Senat hat dies jedoch bereits in Ausnahmefällen anerkannt, wenn etwa der Verfolgte die Wirksamkeit der von ihm erteilten Zustimmung zur vereinfachten Auslieferung bestreitet (vgl. hierzu Senat, Beschluss vom 14.08.2018, Ausl 301 AR 112/18, abgedruckt bei juris; ders. StV 2007, 653) oder dieser sich gegen eine menschenrechtswidrige Unterbringung im ersuchenden Mitgliedsstaat wendet (Senat, Beschluss vom 06.09.2018, Ausl 301 AR 112/18, abgedruckt bei juris; ähnlich OLG München, Beschluss vom 06.08.2019, 1 AR 300/18; abgedruckt bei juris; vgl. auch dass. Beschluss vom 16.05.2017, 1 AR 188/17, abgedruckt bei juris).
  • OLG Celle, 07.05.2021 - 2 AR (Ausl) 26/21

    Darf über die Zulässigkeit der Auslieferung auch im Falle der beabsichtigten

    Soweit nach der Entscheidung des EuGH vom 24.11.2020 nunmehr im Falle einer Zustimmung des Verfolgten zur vereinfachten Auslieferung entgegen der Grundkonstruktion des § 29 IRG das im Rahmen der Bewilligungsentscheidung ausgeübte Ermessen der Generalstaatsanwaltschaft vollumfänglich durch die Oberlandesgerichte zu überprüfen und eine Zulässigkeitsentscheidung zu treffen sei (vgl. hierzu OLG Karlsruhe, Beschluss vom 04. Dezember 2020 - Ausl 301 AR 173/20 -, juris, mwN), sei eine Vergleichbarkeit mit der vorliegenden Konstellation nicht gegeben, weil in diesem Fall ein Eingriff in die Freiheitsrechte des Verfolgten vorliege.

    Für diese Auffassung spricht auch, dass die Bewilligung einer Auslieferung eines Verfolgten an einen Mitgliedstaat der Europäischen Union, der zuvor einer vereinfachten Auslieferung zugestimmt hat, wegen der auch als "vollstreckende Justizbehörde" fehlenden Unabhängigkeit der Generalstaatsanwaltschaft nunmehr gerichtlicher Kontrolle durch das Oberlandesgericht unterliegt und der Entscheidung des Oberlandesgerichts über die Zulässigkeit der Auslieferung bedarf (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 04. Dezember 2020 - Ausl 301 AR 173/20 -, juris; OLG Frankfurt a. M., NStZ-RR 2021, 91; OLG Bamberg, Beschluss vom 18. Dezember 2020 - 1 Ausl AR 55/20 -, juris; OLG Celle, Beschluss vom 09.12.2020 - 2 AR (Ausl) 48/20).

  • OLG Hamburg, 16.02.2021 - Ausl 35/20

    Rechtsanwaltsvergütung im Auslieferungsverfahren: Terminsgebühr für Teilnahme an

    Bei Auslieferungsersuchen aufgrund eines Europäischen Haftbefehls setzt die Bewilligung allerdings die Zulässigkeit der Auslieferung nach §§ 80 ff. IRG voraus (vgl. § 79 Abs. 1 IRG; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 04.12.2020 - Ausl 301 AR 173/20, juris Rn. 13 ff.).
  • OLG Brandenburg, 25.01.2021 - 1 AR 8/20
    Wohl aber sind die Regelungen des IRG im Lichte dieser Rechtsprechung rahmenbeschlusskonform dahin auszulegen, dass bis zu einer Änderung der innerstaatlichen Gesetzeslage zur Wahrung der Grundrechte Verfolgter insbesondere aus Art. 1, 4, 6, 19, 41, 45, 47 und 49 EUGrdRCh die in den genannten Vorschriften des IRG der Generalstaatsanwaltschaft übertragenen Entscheidungen zur Auslieferung in jedem Einzelfall gerichtlicher Überprüfung und Bestätigung bedürfen (vgl. OLG Karlsruhe, Beschlüsse vom 24. Februar 2020 - Ausl 301 AR 167/19 -, Rn. 18, juris, und vom 4. Dezember 2020 - Ausl 301 AR 173/20 -, Rn.19, juris).

    Zwar begegnet die Wirksamkeit dieser Erklärung des Verfolgten zunächst insofern Bedenken, als sie einerseits von der in seiner ersten richterlichen Anhörung am 2. März 2020 abweicht und andererseits ohne Anwesenheit eines Rechtsbeistands abgegeben wurde (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 04. Dezember 2020 - Ausl 301 AR 173/20 -, Rn. 22-23, juris).

  • OLG Frankfurt, 21.12.2020 - 2 AuslA 175/20

    Voraussetzungen bei der vereinfachten Auslieferung; Unabhängigkeit der

    Die körperliche Anwesenheit des Beistandes ist keine Voraussetzung der Wirksamkeit für die Zustimmung zur vereinfachten Auslieferung durch den Verfolgten bei der richterlichen Vernehmung (entgegen OLG Karlsruhe, Beschluss vom 4.12.2020 - Ausl 301 AR 173/20).

    Soweit die Generalstaatsanwaltschaft unter Verweis auf die Entscheidung des OLG Karlsruhe vom 4. Dezember 2020 (Akz. Ausl 301 AR 173/20) die körperliche Anwesenheit des Beistands für eine wirksame Zustimmung für erforderlich hält, teilt der Senat diese Auslegung des § 40 IRG i.d.F. vom 10. Dezember 2019 ausdrücklich nicht.

  • OLG Brandenburg, 07.07.2021 - 1 AR 13/21

    Zulässigkeit der Auslieferung eines polnischen Staatsangehörigen zum Zwecke der

    Jedoch sind die Regelungen des IRG im Lichte dieser Rechtsprechung rahmenbeschlusskonform dahin auszulegen, dass der Generalstaatsanwaltschaft übertragenen Entscheidungen zur Auslieferung in jedem Einzelfall gerichtlicher Überprüfung und Bestätigung bedürfen (vgl. OLG Karlsruhe, Beschlüsse vom 24. Februar 2020, Ausl 301 AR 167/19, zit. n. juris, dort Rn. 18, juris, und vom 4. Dezember 2020, Ausl 301 AR 173/20, juris, dort Rn.19).
  • OLG Brandenburg, 22.01.2021 - 1 AR 2/21
    Die Bewilligung der Auslieferung eines Verfolgten an einen Mitgliedstaat der Europäischen Union unterliegt wegen der fehlenden Unabhängigkeit i.S.d. Art. 6 Abs. 2 Rb-EuHB auch der Generalstaatsanwaltschaft als "vollstreckender Justizbehörde", die wegen §§ 146, 147 GVG dem externen Weisungsrecht der Exekutive unterworfen ist, gerichtlicher Kontrolle durch das Oberlandesgericht (vgl. EuGH, Urteil vom 24. November 2020, C-510/19 OLG Karlsruhe, Beschluss vom 4. Dezember 2020, Ausl 301 AR 173/20, jew. zit. n. juris).
  • OLG Braunschweig, 12.10.2021 - 1 AR (Ausl) 6/18

    Rechtmäßigkeit der Auslieferungshaft als Überhaft; Keine gerichtliche Überprüfung

    Schließlich ergeben sich auch aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshof vom 24. November 2020 und der Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 4. Dezember 2020 (301 AR 173/20) keine Gründe, die für die vorliegende Konstellation eine Entscheidung des Oberlandesgerichts erforderlich machen würden.
  • OLG Brandenburg, 07.04.2021 - 1 AR 7/21

    Zulässigkeit der Auslieferung eines Verfolgen nach Polen Gerichtliche Überprüfung

    Jedoch sind die Regelungen des IRG im Lichte der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes rahmenbeschlusskonform dahin auszulegen, dass die der Generalstaatsanwaltschaft übertragenen Entscheidungen zur Auslieferung in jedem Einzelfall gerichtlicher Überprüfung und Bestätigung bedürfen (vgl. OLG Karlsruhe, Beschlüsse vom 24. Februar 2020, Ausl 301 AR 167/19, zit. n. juris, dort Rn. 18, juris, und vom 4. Dezember 2020, Ausl 301 AR 173/20, juris, dort Rn.19).
  • OLG Brandenburg, 29.08.2022 - 1 AR 25/22

    Ablehnung der Auslieferung eines Verfolgten an die Republik Polen auf Grundlage

    Jedoch sind die Regelungen des IRG im Lichte der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes rahmenbeschlusskonform dahin auszulegen, dass die der Generalstaatsanwaltschaft übertragenen Entscheidungen zur Auslieferung in jedem Einzelfall gerichtlicher Überprüfung und Bestätigung bedürfen (vgl. OLG Karlsruhe, Beschlüsse vom 24. Februar 2020, Ausl 301 AR 167/19, zit. n. juris, dort Rn. 18, juris, und vom 4. Dezember 2020, Ausl 301 AR 173/20, juris, dort Rn.19).
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