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   OLG Dresden, 30.11.2010 - Ausl 74/10   

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https://dejure.org/2010,18924
OLG Dresden, 30.11.2010 - Ausl 74/10 (https://dejure.org/2010,18924)
OLG Dresden, Entscheidung vom 30.11.2010 - Ausl 74/10 (https://dejure.org/2010,18924)
OLG Dresden, Entscheidung vom 30. November 2010 - Ausl 74/10 (https://dejure.org/2010,18924)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Statthaftigkeit einer Beschwerde gegen Vornahmehandlungen im Rechtshilfeverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    IRG § 61 Abs. 1; IRG § 77; StPO § 304
    Unstatthaftigkeit der Beschwerde gegen Vornahmehandlungen im Rechtshilfeverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Dresden - 271 AR 34/09
  • LG Dresden - 4 Qs 12/10
  • OLG Dresden, 30.11.2010 - Ausl 74/10

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 146
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 24.06.1997 - 2 BvR 1581/95

    Teilweise Auslagenerstattung nach Erledigung einer Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus OLG Dresden, 30.11.2010 - Ausl 74/10
    In allen anderen Fällen wird dagegen vor dem Hintergrund verfassungsrechtlicher Rechtsprechung eine Integrationslösung dahingehend angenommen, dass Personen, die von anderen Formen der sonstigen Rechtshilfe betroffen sind, die Möglichkeit besitzen, Einwendungen gegen die Unzulässigkeit der Rechtshilfe im Rahmen des Rechtsschutzes gegen die Vornahmehandlung vorzubringen (BVerfG, Beschluss vom 24. Juni 1997, 2 BvR 1581/95, - juris; Grützner/Pötz/Kreß-Wilkitzki, Internationaler Rechtshilfeverkehr in Strafsachen 3.Aufl. § 61 Rdnr. 9; Schomburg/Lagodny/Gleß/Hackner, IRG 4. Aufl. vor § 59 Rdnr. 25 m.w.N.).
  • OLG Köln, 11.12.2019 - 6 AuslS 136/19
    Die Möglichkeit der Vorlage an das Oberlandesgericht nach dieser Vorschrift steht aber auch dem Landgericht zu, da dieses als Rechtsmittelgericht auch über die rechtshilferechtliche Zulässigkeit der Beschlagnahme entscheidet (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 23.01.2012, 1 Ausl S 184/11, juris; OLG Dresden, Beschluss vom 30.11.2010, Ausl 74/10, juris; OLG Stuttgart, Beschluss vom 19.12.1988, 3 ARs 127/88, juris; Johnson in Grützner/Pötz/Kreß/Gazeas, Internationaler Rechtshilfeverkehr in Strafsachen, 3. Auflage, § 61 IRG Rn. 5, 6, 15; Lagodny in Schomburg/Lagodny/Gleß/Hackner, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 5. Auflage, Vor § 59 IRG Rn. 25; Böse in Schomburg/Lagodny/Gleß/Hackner, a.a.O., § 94 IRG Rn. 3; siehe auch BT-Drs.

    Auch wenn der ersuchende Staat ein Verhalten als Katalogtat nach Art. 3 Abs. 2 RB-Sich bezeichnet mit der Folge, dass gemäß § 94 Abs. 1 S. 1 IRG die beiderseitige Strafbarkeit grundsätzlich nicht zu prüfen ist, muss in Anlehnung an die Rechtsprechung zu § 83a Abs. 1 Nr. 5 IRG die Tatbeschreibung eine Schlüssigkeitsprüfung dahingehend ermöglichen, ob die Sachdarstellung einen nachvollziehbaren Rückschluss auf das Vorliegen der vom ersuchenden Staat genannten Katalogtat zulässt (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21.04.2016, 1 AK 29/16, juris Rn. 4; OLG Dresden, Beschluss vom 30.11.2010, Ausl 74/10, juris Rn. 12; Böse in Schomburg/Lagodny/Gleß/Hackner, a.a.O., § 94 IRG Rn. 5 und § 95 IRG Rn. 2; Trautmann in Schomburg/Lagodny/Gleß/Hackner, a.a.O., § 95 IRG Rn. 3; vgl. BT-Drs.

  • OLG Koblenz, 23.01.2012 - 1 Ausl S 184/11

    Rechtshilfe: Entscheidungsbefugnis des Oberlandesgerichts bei der Leistung von

    Im Rahmen seiner Entscheidung über die Beschlagnahme wird das Amtsgericht als Vornahmegericht jedoch nicht nur die innerstaatliche Vornahmeermächtigung, sondern darüber hinaus auch die Frage der rechtshilferechtlichen Zulässigkeit der Beschlagnahme zu prüfen haben (OLG Dresden, NStZ-RR 2011, 146; Lagodny a.a.O., § 67 Rn. 14).

    Soweit gerügt wird, die Leistungsermächtigung fehle, muss auch das Landgericht nach § 61 Abs. 1 S. 2 Alt. 2 IRG durch einen ordnungsgemäßen Vorlagebeschluss das Oberlandesgericht anrufen, wenn es diese Zweifel teilt (Lagodny a.a.O., vor § 59 Rn. 25 mit Verweis auf die Integrationslösung des Bundesverfassungsgerichts und § 67 Rn. 23, 24; Johnson in Grützner/Pötz/Kreß, IRG, Stand 7. Dezember 2011, § 67 Rn. 17; OLG Dresden, NStZ-RR 2011, 146; a.A. LG Berlin NStZ 2010, 43).

  • OLG Köln, 11.12.2019 - AuslS 136/19
    Die Möglichkeit der Vorlage an das Oberlandesgericht nach dieser Vorschrift steht aber auch dem Landgericht zu, da dieses als Rechtsmittelgericht auch über die rechtshilferechtliche Zulässigkeit der Beschlagnahme entscheidet (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 23.01.2012, 1 Ausl S 184/11, juris; OLG Dresden, Beschluss vom 30.11.2010, Ausl 74/10, juris; OLG Stuttgart, Beschluss vom 19.12.1988, 3 ARs 127/88, juris; Johnson in Grützner/Pötz/Kreß/Gazeas, Internationaler Rechtshilfeverkehr in Strafsachen, 3. Auflage, § 61 IRG Rn. 5, 6, 15; Lagodny in Schomburg/Lagodny/Gleß/Hackner, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 5. Auflage, Vor § 59 IRG Rn. 25; Böse in Schomburg/Lagodny/Gleß/Hackner, a.a.O., § 94 IRG Rn. 3; siehe auch BT-Drs.

    Auch wenn der ersuchende Staat ein Verhalten als Katalogtat nach Art. 3 Abs. 2 RB-Sich bezeichnet mit der Folge, dass gemäß § 94 Abs. 1 S. 1 IRG die beiderseitige Strafbarkeit grundsätzlich nicht zu prüfen ist, muss in Anlehnung an die Rechtsprechung zu § 83a Abs. 1 Nr. 5 IRG die Tatbeschreibung eine Schlüssigkeitsprüfung dahingehend ermöglichen, ob die Sachdarstellung einen nachvollziehbaren Rückschluss auf das Vorliegen der vom ersuchenden Staat genannten Katalogtat zulässt (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21.04.2016, 1 AK 29/16, juris Rn. 4; OLG Dresden, Beschluss vom 30.11.2010, Ausl 74/10, juris Rn. 12; Böse in Schomburg/Lagodny/Gleß/Hackner, a.a.O., § 94 IRG Rn. 5 und § 95 IRG Rn. 2; Trautmann in Schomburg/Lagodny/Gleß/Hackner, a.a.O., § 95 IRG Rn. 3; vgl. BT-Drs.

  • OLG Frankfurt, 20.08.2013 - 2 Ws 103/12

    Anforderungen an US-amerikanisches Rechtshilfeersuchen (hier Durchsuchung) wegen

    Die Möglichkeit der Vorlage an das Oberlandesgericht nach dieser Vorschrift steht aber auch dem Landgericht zu, da dieses als Rechtsmittelgericht auch über die rechtshilferechtliche Zulässigkeit der Beschlagnahme entscheidet (vgl. OLG Dresden NStZ-RR 2011, 146 f; OLG Koblenz, Beschluss vom 23. Januar 2012 - 1 Ausl S 184/11 - Grützner/Pötz/Kreß, Internationaler Rechtshilfeverkehr in Strafsachen, 3. Aufl., § 61 IRG Rdn. 5, 6, 15; a.a.O. KG JR 1998, 83).
  • LG Nürnberg-Fürth, 17.05.2023 - 12 Qs 16/23

    Aufhebung eines aufgrund eines Rechtshilfeersuchens erlassenen Arrestbeschlusses

    Die Rechtsmittel richten sich dann über § 77 IRG nach der einschlägigen Verfahrensordnung (OLG Koblenz, Beschluss vom 23. Januar 2012 - 1 Ausl S 184/11, juris Rn. 19; OLG Dresden, Beschluss vom 30. November 2010 - OLG Ausl 74/10, juris Rn. 8 f., je m.w.N.; BT-Drs. 9/1338, S. 82), hier also nach der Strafprozessordnung.
  • OLG Frankfurt, 20.08.2013 - 2 Ws 104/12

    Anforderungen an US-amerikanisches Rechtshilfeersuchen (hier Durchsuchung) wegen

    Die Möglichkeit der Vorlage an das Oberlandesgericht nach dieser Vorschrift steht aber auch dem Landgericht zu, da dieses als Rechtsmittelgericht auch über die rechtshilferechtliche Zulässigkeit der Beschlagnahme entscheidet (vgl. OLG Dresden NStZ-RR 2011, 146 f; OLG Koblenz, Beschluss vom 23. Januar 2012 - 1 Ausl S 184/11 - Grützner/Pötz/Kreß, Internationaler Rechtshilfeverkehr in Strafsachen, 3. Aufl., § 61 IRG Rdn. 5, 6, 15; a.a.O. KG JR 1998, 83).
  • KG, 21.09.2020 - 4 Ws 101/19

    Vorlage an den BGH zur europäischen Ermittlungsanordnung: Antragsberechtigung des

    Auch das Oberlandesgericht Dresden hat in einem Beschluss aus dem Jahr 2011 ? ebenfalls ohne Begründung - ausgeführt, dass das IRG das "Anrufungsrecht des Einzelnen" zum Oberlandesgericht nur bei der Herausgaberechtshilfe regele (vgl. OLG Dresden NStZ-RR 2011, 146).
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