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   OLG Braunschweig, 03.11.2004 - Ausl. 5/04   

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https://dejure.org/2004,7310
OLG Braunschweig, 03.11.2004 - Ausl. 5/04 (https://dejure.org/2004,7310)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 03.11.2004 - Ausl. 5/04 (https://dejure.org/2004,7310)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 03. November 2004 - Ausl. 5/04 (https://dejure.org/2004,7310)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art.16 Abs. 2 S. 1 GG ; § 3 Abs. 1 IRG ; Art.6 EMRK
    Möglichkeit der Auslieferung eines deutschen Staatsangehörigen an Spanien; Auswirkungen des Inkrafttretens des Europäischen Haftbefehlsgesetzes; Voraussetzungen der Auslieferung eines Deutschen zum Zwecke der Strafverfolgung; Zeitraum der Geltung neuen Prozessrechts; ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit der Auslieferung eines deutschen Staatsangehörigen an Spanien; Auswirkungen des Inkrafttretens des Europäischen Haftbefehlsgesetzes; Voraussetzungen der Auslieferung eines Deutschen zum Zwecke der Strafverfolgung; Zeitraum der Geltung neuen Prozessrechts; ...

  • Judicialis

    IRG § 3 Abs. 1; ; IRG § ... 5; ; IRG § 10; ; IRG § 11; ; IRG § 73; ; IRG § 74; ; IRG § 80; ; IRG § 81 Ziff. 4 n. F.; ; IRG § 82 n. F.; ; IRG § 83 a Abs. 1 n. F.; ; IRG § 83 b Nr. 1 n. F.; ; IRG § 83 a Abs. 2 n. F.; ; StGB § 7 Abs. 2 Nr. 1; ; StPO § 154 b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Zulässigkeit der Auslieferung eines deutschen Staatsangehörigen zum Zwecke der Strafverfolgung nach Spanien

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Auslieferung eines deutschen Staatsangehörigen an Spanien zulässig

  • archive.org (Leitsatz/Kurzinformation)

    §§ 80, 81, 83 IRG, § 1 EuHbG, Art. 16 Abs. 2 GG

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 1138 (Ls.)
  • NStZ-RR 2005, 18
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 26.06.1996 - 3 StR 199/95

    Verfahrenseinstellung - Überlanges Verfahren - Verletzung des

    Auszug aus OLG Braunschweig, 03.11.2004 - Ausl 5/04
    Überlange Verfahrensdauer führt nur in Extremfällen zu einem Verfahrenshindernis; ein solches hat der Bundesgerichtshof beispielsweise angenommen, als die Situation eintrat, dass eine Aufhebung des letzten tatrichterlichen Urteils und eine Zurückverweisung der Sache durch die Revisionsinstanz dazu geführt hätte, dass zwischen Tat und neuem Urteil 15 bis 16 Jahre vergangen wären (BGH NStZ 1996, 506); von einer solchen Dauer ist das vorliegende spanische Strafverfahren weit entfernt, da die dem Verfolgten vorgeworfene Tat im Jahre 2000 begangen worden sein soll.
  • BGH, 21.12.1998 - 3 StR 561/98

    Strafzumessung bei (rechtsstaatswidriger) Verfahrensverzögerung (Verfahrensrüge)

    Auszug aus OLG Braunschweig, 03.11.2004 - Ausl 5/04
    Eine erhebliche Länge des Zeitraums zwischen Begehung der Tat und deren Aburteilung ist regelmäßig nur unter dem Gesichtspunkt der (milderen) Strafzumessung zu sehen und ergibt im Allgemeinen keinen Grund gegen die Zulässigkeit der weiteren Strafverfolgung (BGH NStZ 1999, 181).
  • BVerfG, 18.07.2005 - 2 BvR 2236/04

    Europäischer Haftbefehl

    Das Rückwirkungsverbot gilt zwar nur bei Änderungen des materiellen Strafrechts und nicht bei solchen des Verfahrensrechts, zu dem auch das Auslieferungsrecht gerechnet wird (vgl. OLG Braunschweig, Beschluss vom 3. November 2004 - Ausl. 5/04 -, NStZ-RR 2005, S. 18 ; BVerfGE 109, 13 ).
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