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   BSG, 13.07.1999 - B 1 A 1/99 R   

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BSG, 13.07.1999 - B 1 A 1/99 R (https://dejure.org/1999,2241)
BSG, Entscheidung vom 13.07.1999 - B 1 A 1/99 R (https://dejure.org/1999,2241)
BSG, Entscheidung vom 13. Juli 1999 - B 1 A 1/99 R (https://dejure.org/1999,2241)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Planstellenschaffung für Beamte der LVA - Abhängigkeit der Stellen vom Haushaltsplan - Verletzung des Selbstverwaltungsrechts - Aufstellung eines vom Staatshaushalt unabhängigen Stellenplans - Zusammenhang zwischen Staatsgewalt und Selbstverwaltung

  • Judicialis

    SGB VI § 145 Abs 2; ; HGrG § 12 Abs 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Planstellenbesetzung bei landesunmittelbaren Rentenversicherungsträgern vom Haushaltsrecht des Landes abhängig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 84, 147
  • NZS 2000, 311 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 18.01.1996 - 1 RR 2/95

    Ernennung eines Mitglieds der Geschäftsführung einer LVA zum Direktor

    Auszug aus BSG, 13.07.1999 - B 1 A 1/99 R
    Anhand eines konkreten Falls kann die fragliche Verpflichtung und die zugrundeliegende Meinungsverschiedenheit der Beteiligten nur dann zum Gegenstand eines Rechtsstreits gemacht werden, wenn die LVA zuvor ihren Stellenplan ändert und einen geeigneten Bewerber präsentiert (vgl zur ähnlichen Fallgestaltung bei einer Beförderung: Senatsurteil vom 18. Januar 1996 BSG SozR 3-2400 § 29 Nr. 3).

    Es ist lediglich durch einfaches Gesetzesrecht eingeräumt und besteht nur im Rahmen der Gesetze und des sonstigen maßgebenden Rechts (§ 29 Abs. 3 SGB IV), so daß es auch durch Gesetz - dh bei landesunmittelbaren Trägern der Sozialversicherung sowohl durch für sie unmittelbar geltende Bundesgesetze als auch durch Landesgesetze - eingeschränkt werden kann (stellvertretend: BSG SozR 3-2200 § 700 Nr. 1 S 6; BSG SozR 3-2400 § 29 Nr. 3 S 8 jeweils mwN).

    So können einzelne Bereiche durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes aus dem eigenen Wirkungsbereich der Sozialversicherungsträger ausgegrenzt und ihrer eigenverantwortlichen Selbstverwaltung entzogen werden; nach der Rechtsprechung des Senats ist das insbesondere dort der Fall, wo das Gesetz die Beamten der Rentenversicherungsträger dem Beamtenrecht unterwirft (BSG SozR 3-2400 § 29 Nr. 3 S 8 unter Berufung auf BSGE 58, 247, 250 = SozR 1500 § 51 Nr. 38 S 60).

    Davon ist der Senat in Übereinstimmung mit den damaligen und jetzigen Beteiligten stillschweigend bereits im Urteil vom 18. Januar 1996 (BSG SozR 3-2400 § 29 Nr. 3) ausgegangen.

    Das stimmt mit der Rechtsprechung überein, die bei der Ernennung in der Form der Verleihung eines anderen Amtes (Beförderung) eine Bindung an die landesrechtlichen Laufbahnvorschriften als rechtmäßig beurteilt hat (BSG SozR 3-2400 § 29 Nr. 3).

  • BSG, 17.07.1985 - 1 RS 6/83

    Öffentlich-rechtliche Streitigkeit - Angelegenheiten der Sozialversicherung -

    Auszug aus BSG, 13.07.1999 - B 1 A 1/99 R
    Darunter ist eine aus einem konkreten Sachverhalt entstandene Rechtsbeziehung von Personen untereinander oder von einer Person zu einem Gegenstand zu verstehen; soweit sich aus einer Rechtsbeziehung einzelne gesetzlich normierte Berechtigungen oder Verpflichtungen ergeben, kann über deren Inhalt und Ausmaß ebenfalls vor Gericht gestritten werden (vgl Urteil des BSG vom 17. Juli 1985 - 1 RS 6/83 = USK 85120 mwN - in BSGE 58, 247 = SozR 1500 § 51 Nr. 38 nicht mit abgedruckt).

    So können einzelne Bereiche durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes aus dem eigenen Wirkungsbereich der Sozialversicherungsträger ausgegrenzt und ihrer eigenverantwortlichen Selbstverwaltung entzogen werden; nach der Rechtsprechung des Senats ist das insbesondere dort der Fall, wo das Gesetz die Beamten der Rentenversicherungsträger dem Beamtenrecht unterwirft (BSG SozR 3-2400 § 29 Nr. 3 S 8 unter Berufung auf BSGE 58, 247, 250 = SozR 1500 § 51 Nr. 38 S 60).

    Die mit der staatsrechtlichen Trennung von Beschäftigungsbehörde und Dienstherr einhergehende Doppelstellung der davon betroffenen Beamten und die darin zum Ausdruck kommende Verzahnung zwischen Staatsverwaltung und Selbstverwaltung hat der Senat schon früher dargestellt (BSGE 58, 247, 252 = SozR 1500 § 51 Nr. 38 S 62; BSGE 67, 160, 162 = SozR 3-2200 § 1344 Nr. 1 S 3).

  • BSG, 16.07.1996 - 1 RR 3/95

    Verpflichtung der Berufsgenossenschaft zur Änderung einer rechtswidrigen

    Auszug aus BSG, 13.07.1999 - B 1 A 1/99 R
    Es ist lediglich durch einfaches Gesetzesrecht eingeräumt und besteht nur im Rahmen der Gesetze und des sonstigen maßgebenden Rechts (§ 29 Abs. 3 SGB IV), so daß es auch durch Gesetz - dh bei landesunmittelbaren Trägern der Sozialversicherung sowohl durch für sie unmittelbar geltende Bundesgesetze als auch durch Landesgesetze - eingeschränkt werden kann (stellvertretend: BSG SozR 3-2200 § 700 Nr. 1 S 6; BSG SozR 3-2400 § 29 Nr. 3 S 8 jeweils mwN).

    Diese Auslegung ist für das Revisionsgericht gemäß § 162 SGG verbindlich; die Klägerin hat die diesbezüglichen Feststellungen im angegriffenen Urteil weder als verfahrensfehlerhaft gerügt noch dargetan, daß die betreffenden Bestimmungen des Landesrechts nicht nur zufällig mit dem Recht in anderen Bundesländern übereinstimmen (zu dieser Voraussetzung für die Überprüfung durch das Revisionsgericht: BSG SozR 3-2200 § 700 Nr. 1 S 5; BSGE 56, 45, 50 f = SozR 2100 § 70 Nr. 1 S 7 mwN).

  • BSG, 08.08.1990 - 1 RR 4/88

    Einsatz beamteten Personals der LVA'en

    Auszug aus BSG, 13.07.1999 - B 1 A 1/99 R
    Die mit der staatsrechtlichen Trennung von Beschäftigungsbehörde und Dienstherr einhergehende Doppelstellung der davon betroffenen Beamten und die darin zum Ausdruck kommende Verzahnung zwischen Staatsverwaltung und Selbstverwaltung hat der Senat schon früher dargestellt (BSGE 58, 247, 252 = SozR 1500 § 51 Nr. 38 S 62; BSGE 67, 160, 162 = SozR 3-2200 § 1344 Nr. 1 S 3).

    In seinem Urteil vom 8. August 1990 (BSGE 67, 160, 163 = SozR 3-2200 § 1344 Nr. 1 S 5) hat der Senat allerdings ausgeführt, die Einrichtung von Planstellen und die daraus folgende Befugnis zur Einweisung in eine solche sowie zur Zuweisung eines konkreten Tätigkeitskreises sei nicht dem Land, sondern der LVA zugewiesen.

  • BSG, 22.05.1985 - 12 RK 30/84
    Auszug aus BSG, 13.07.1999 - B 1 A 1/99 R
    Wenn sich die begehrte Feststellung nicht auf ein bestimmtes Tun oder Unterlassen bezieht, besteht nämlich die Gefahr, daß der Streit nicht endgültig beigelegt wird und einen weiteren Prozeß verursacht, in dem entschieden werden muß, welche Folgerungen sich aus der bereits getroffenen Feststellung für ein konkretes Verhalten ergeben (in diesem Sinne auch BSG SozR 3-1500 § 55 Nr. 12; BSGE 58, 150 = SozR 1500 § 55 Nr. 27 jeweils mwN).
  • BVerwG, 23.01.1992 - 3 C 50.89

    Anforderungen an das Bestehen eines feststellungsfähigen Rechtsverhältnisses -

    Auszug aus BSG, 13.07.1999 - B 1 A 1/99 R
    Der Streit um gesetzlich nicht normierte Verpflichtungen begründet in der Regel kein Rechtsverhältnis, weil sich dann keine Seite berühmen kann, von der anderen ein bestimmtes Tun oder Unterlassen verlangen zu können (BVerwGE 89, 327 = Buchholz 418.711 LMBG Nr. 30; vgl auch BSG SozR 2200 § 368n Nr. 34).
  • BSG, 20.05.1992 - 14a/6 RKa 29/89

    Sozialgerichtsverfahren - Fortsetzungsfeststellung - Feststellungsinteresse -

    Auszug aus BSG, 13.07.1999 - B 1 A 1/99 R
    Wenn sich die begehrte Feststellung nicht auf ein bestimmtes Tun oder Unterlassen bezieht, besteht nämlich die Gefahr, daß der Streit nicht endgültig beigelegt wird und einen weiteren Prozeß verursacht, in dem entschieden werden muß, welche Folgerungen sich aus der bereits getroffenen Feststellung für ein konkretes Verhalten ergeben (in diesem Sinne auch BSG SozR 3-1500 § 55 Nr. 12; BSGE 58, 150 = SozR 1500 § 55 Nr. 27 jeweils mwN).
  • BSG, 15.11.1983 - 1 S 10/82

    Feststellung des Haushaltsplans - Rentenversicherung - Aufsichtsbehörde -

    Auszug aus BSG, 13.07.1999 - B 1 A 1/99 R
    Diese Auslegung ist für das Revisionsgericht gemäß § 162 SGG verbindlich; die Klägerin hat die diesbezüglichen Feststellungen im angegriffenen Urteil weder als verfahrensfehlerhaft gerügt noch dargetan, daß die betreffenden Bestimmungen des Landesrechts nicht nur zufällig mit dem Recht in anderen Bundesländern übereinstimmen (zu dieser Voraussetzung für die Überprüfung durch das Revisionsgericht: BSG SozR 3-2200 § 700 Nr. 1 S 5; BSGE 56, 45, 50 f = SozR 2100 § 70 Nr. 1 S 7 mwN).
  • LSG Sachsen, 13.03.2019 - L 1 KR 98/13
    Unter einem Rechtsverhältnis im Sinne von § 55 Abs. 1 Nr. 1 SGG sind die aus einem konkreten Sachverhalt aufgrund einer Rechtsnorm sich ergebenden rechtlichen Beziehungen einer Person zu einer anderen Person oder zu einer Sache zu verstehen (BSG, Urteil vom 07.12.2006 - B 3 KR 5/06 R - juris Rn. 16; Urteil vom 06.03.2003 - B 11 AL 27/02 R - juris Rn. 13; Urteil vom 20.12.2001 - B 4 RA 50/01 R - juris Rn. 27; Urteil vom 13.07.1999 - B 1 A 1/99 R - juris Rn. 12; Urteil vom 15.12.1987 - 6 RKa 14/87 - juris Rn. 10; Urteil vom 27.01.1977 - 12/8 REh 1/75 - juris Rn. 13).

    Feststellungsfähig sind auch einzelne Berechtigungen oder Verpflichtungen aus einem umfassenderen (konkreten) Rechtsverhältnis (BSG, Urteil vom 05.07.2018 - B 8 SO 21/16 R - juris Rn. 17; Urteil vom 15.06.2016 - B 4 AS 45/15 R - juris Rn. 25; Urteil vom 06.03.2003 - B 11 AL 27/02 R - juris Rn. 13; Urteil vom 13.07.1999 - B 1 A 1/99 R - juris Rn. 12; Urteil vom 17.07.1985 - 1 RS 6/83 - juris Rn. 27; Urteil vom 27.01.1977 - 12/8 REh 1/75 - juris Rn. 13).

  • LSG Sachsen, 26.01.2022 - L 1 KR 650/17
    Unter einem Rechtsverhältnis im Sinne von § 55 Abs. 1 Nr. 1 SGG sind die aus einem konkreten Sachverhalt aufgrund einer Rechtsnorm sich ergebenden rechtlichen Beziehungen einer Person zu einer anderen Person oder zu einer Sache zu verstehen (BSG, Urteil vom 07.12.2006 - B 3 KR 5/06 R - juris Rn. 16; Urteil vom 06.03.2003 - B 11 AL 27/02 R - juris Rn. 13; Urteil vom 13.07.1999 - B 1 A 1/99 R - juris Rn. 12; Urteil vom 15.12.1987 - 6 RKa 14/87 - juris Rn. 10).
  • BSG, 11.07.2000 - B 1 A 3/99 R

    Besoldungsrahmen bei der Geschäftsführerbesoldung in einer landwirtschaftlichen

    Der erkennende Senat habe in zwei Urteilen vom 13. Juli 1999 (ua BSGE 84, 147 = SozR 3-2700 § 144 Nr. 1) klargestellt, daß die höhere Einstufung auch ohne ein Tätigwerden des Gesetzgebers möglich sei.
  • LSG Hamburg, 20.03.2007 - L 3 U 12/05

    Nichtigkeit der Beförderung eines DO-Angestellten in der gesetzlichen

    Da das Selbstverwaltungsrecht durch die Gesetze gestaltet wird, bestehen gegen diese Einschränkung keine Bedenken (vgl. hierzu und zu der Zulässigkeit der Vorgaben für das Stellen- und Besoldungsgefüge BSG 29.3.84, 2 RU 29/83, USK 8476 und 13.7.99, B 1 A 2/97 R, SozR 3-2700 § 144 Nr. 1 sowie B 1 A 1/99 R, BSGE 84, 147).
  • LSG Baden-Württemberg, 23.05.2000 - L 13 AL 3131/98

    Genehmigungspflichtigkeit hinsichtlich der Arbeit eines türkischen Arbeitnehmers

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