Rechtsprechung
| BSG, 14.02.2007 - B 1 A 3/06 R |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
Krankenkasse - Veröffentlichung von Vorstandsvergütungen im Bundesanzeiger und Mitgliederzeitschrift verstoßen weder gegen Verfassungs- noch gegen Europarecht
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- openjur.de
Krankenkasse; Veröffentlichung von Vorstandsvergütungen im Bundesanzeiger und Mitgliederzeitschrift verstoßen weder gegen Verfassungs- noch gegen Europarecht; keine Klagebefugnis eines Vorstandes gegen Aufsichtsbescheid
- Bundessozialgericht
Krankenkasse - Veröffentlichung von Vorstandsvergütungen im Bundesanzeiger und Mitgliederzeitschrift verstoßen weder gegen Verfassungs- noch gegen Europarecht - keine Klagebefugnis eines Vorstandes gegen Aufsichtsbescheid
- NWB SteuerXpert START
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungs- und Europarechtskonformität der Pflicht der Krankenkassen zur Veröffentlichung der Vergütung ihrer Vorstände
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse (6)
- 123recht.net (Pressemeldung, 14.2.2007)
Kassenvorstände müssen ihre Gehälter veröffentlichen // kein Verstoß gegen Grundrechte
- wkdis.de (Pressemitteilung)
Krankenkasse muss Gehälter ihres Vorstandes veröffentlichen
- aok-business.de (Kurzinformation)
Krankenversicherung: Vorstandsgehälter dürfen nicht "tabu" sein
- Verlag Dr. Otto Schmidt (Kurzinformation)
Krankenkassen müssen Vorstandsgehälter veröffentlichen
- aerzteblatt.de (Kurzinformation)
Veröffentlichung von Vorstandsvergütungen ist zulässig
- rechtsprechung.com (Kurzinformation)
Krankenkassen müssen Vorstandsgehälter veröffentlichen
Sonstiges
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von "Anmerkung zum Urteil des BSG vom 14.02.2007, Az.: B 1 A 3/06 R (Pflicht der Krankenkassen zur Veröffentlichung der Vorstandsvergütung)" von Prof. Dr. Karl-Jürgen Bieback, original erschienen in: SGb 2008, 104 - 106.
Verfahrensgang
- SG Detmold, 06.09.2006 - S 3 KR 54/04
- SG Detmold, 21.12.2006 - S 3 KR 54/04
- BSG, 14.02.2007 - B 1 A 3/06 R
- BVerfG, 21.06.2007 - 1 BvR 1446/07
Zeitschriftenfundstellen
- BSGE 98, 129
- NZS 2008, 89
Wird zitiert von ... (27)
- BSG, 28.02.2008 - B 1 KR 16/07 R
Gemeinsamer Bundesausschuss - Anfechtungsklage gegen Erlass einer Richtlinie im …
Die Rechtslage ähnelt jener bei Satzungsgenehmigungen durch die Aufsicht: Auch die Weigerung der Aufsichtsbehörde, eine Satzung zu genehmigen, oder die lediglich teilweise Satzungsgenehmigung kann als allein von der Aufsichtsbehörde gegenüber dem Satzungsgeber (zB: der KK) erlassener Verwaltungsakt nur vom Satzungsgeber angefochten werden, nicht aber von jenen, für die die Satzung gilt, etwa von den Versicherten (vgl dazu zB BSG…, Urteil vom 19.9.2007 - B 1 A 4/06 R - Juris RdNr 12 mwN, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen; zur fehlenden Anfechtbarkeit einer Aufsichtsverfügung durch mittelbar Betroffene vgl auch BSG SozR 4-2400 § 35a Nr. 1 RdNr 12 mwN). - BSG, 10.12.2008 - B 6 KA 37/07 R
Krankenversicherung - Weitergabe von Patientendaten durch Leistungserbringer - …
Gerade in der gesetzlichen Krankenversicherung wird der Zwang der Versicherten, ihre Gesundheitsdaten offenlegen zu müssen, noch dadurch verstärkt, dass sie dem System der gesetzlichen Krankenversicherung in der Regel aufgrund des Bestehens von Versicherungspflicht - begrifflich also aufgrund einer Zwangsversicherung, die bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen unabhängig vom Willen des Versicherten eintritt (vgl Gerlach in Hauck/Noftz, SGB V, Stand: März 2003, K § 5 RdNr 58) - angehören (…siehe hierzu ua BVerfGE 115, 25, 42 ff = SozR 4-2500 § 27 Nr. 5; BSGE 98, 129 = SozR 4-2400 § 35a Nr. 1, jeweils RdNr 44). - VGH Bayern, 14.05.2012 - 7 CE 12.370
Auskunft an Presse über Gehalt des Geschäftsführers einer kommunalen GmbH nicht …
b) In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist geklärt, dass der Schutz des Einzelnen vor Weitergabe seiner personenbezogenen Daten vom Recht auf informationelle Selbstbestimmung als einer Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 1 GG) erfasst ist (grundlegend BVerfG vom 15.12.1983 BVerfGE 65, 1/43 und vom 12.4.2005 BVerfGE 113, 29/46; vgl. zusammenfassend auch BSG vom 14.2.2007 Az. B 1 A 3/06 R RdNr. 20 ff.).Bei den Regelungen hat der Gesetzgeber ferner den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten, weil Grundrechte vom Staat jeweils nur insoweit beschränkt werden dürfen, als es zum Schutz öffentlicher Interessen unerlässlich ist (vgl. BSG vom 14.2.2007 a.a.O. RdNr. 23).
Die gesetzlich geregelte Verpflichtung etwa der Krankenkassen, die Höhe der Vergütung ihrer Vorstandsmitglieder zu veröffentlichen, hat das Bundessozialgericht in seiner oben genannten Entscheidung vor allem mit der Erwägung des Gesetzgebers gerechtfertigt, im Gesundheitswesen "eine höhere Transparenz" zu schaffen (vgl. BSG vom 14.2.2007 a.a.O. RdNr. 26).
Es stelle in einem demokratischen Rechtsstaat den Regelfall dar, "dass Bedienstete in öffentlicher Funktion ... die Kontrolle ihrer aus öffentlichen Abgaben finanzierten Gehälter oder Bezüge durch die Öffentlichkeit hinnehmen müssen und deshalb auch deren Publizität zu dulden haben" (vgl. BSG vom 14.2.2007 a.a.O. RdNr. 27).
Die Finanzierung durch öffentliche Mittel sei grundsätzlich "ein hinreichender Grund dafür, die Höhe der Bezüge öffentlich zu machen" (vgl. BSG vom 14.2.2007 a.a.O. RdNr. 48).
- BVerfG, 25.02.2008 - 1 BvR 3255/07
Pflicht zur Veröffentlichung von Vorstandsvergütungen der gesetzlichen …
Die Gerichte stützen sich zur Begründung ihrer Entscheidungen maßgeblich auf das Urteil des Bundessozialgerichts vom 14. Februar 2007 - B 1 A 3/06 - (GesR 2007, 472-478). - LSG Nordrhein-Westfalen, 29.05.2012 - L 11 KR 77/12
Krankenversicherung
Die durch den Schließungsbescheid vom 02.11.2011 erfolgte Ausübung der Staatsaufsicht erschöpft sich regelmäßig allein in der Wahrung des Gleichgewichts zwischen Staat und Selbstverwaltungskörperschaft (vgl. BSG, Urteil vom 14.02.2007 - B 1 A 3/06 R -).Das Aufsichtsrecht ist nicht dazu bestimmt, dem Individualinteresse Einzelner zu dienen (BSG, Urteile vom 14.02.2007 - B 1 A 3/06 R - und 10.05.2000 - B 6 KA 20/99 R -).
Ebenso wenig wie ein Dritter daher Ansprüche gegen eine Aufsichtsbehörde auf ein aktives Einschreiten gegen den der Aufsicht unterstellten Sozialleistungsträger daraus ableiten kann, dass über den Inhalt materiell-rechtlicher Normen gestritten wird, die (möglicherweise) auch den Schutz des Dritten zum Gegenstand haben, kann sich der Dritte gegen einen Bescheid der Aufsichtsbehörde wenden (BSG, Urteil vom 14.02.2007 - B 1 A 3/06 R -).
Diese Sichtweise ist auch deshalb geboten, weil im sozialversicherungsrechtlichen Aufsichtsverhältnis grundsätzlich ein anderer Maßstab für die Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer angegriffenen Aufsichtsmaßnahme anzulegen ist, als er für die gerichtliche Kontrolle von Verwaltungshandeln im Verhältnis zwischen Bürger und Staat allgemein gilt (BSG, Urteil vom 14.02.2007 - B 1 A 3/06 R -); denn Prüfungsmaßstab der Aufsichtsbehörde ist nach dem Grundsatz der maßvollen Ausübung der Rechtsaufsicht (lediglich), ob allgemein anerkannte Bewertungsmaßstäbe überschritten worden sind, wobei der beaufsichtigten Behörde ein gewisser, von der Aufsicht zu beachtender Bewertungsspielraum zusteht, sofern sich das Handeln oder Unterlassen des Beaufsichtigten im Bereich des rechtlich noch Vertretbaren bewegt (vgl. z.B. BSG, Urteil vom 14.02.2007 - B 1 A 3/06 R - m.w.N.).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2012 - L 11 KR 124/12
Krankenversicherung
Die durch den Schließungsbescheid vom 02.11.2011 erfolgte Ausübung der Staatsaufsicht erschöpft sich regelmäßig allein in der Wahrung des Gleichgewichts zwischen Staat und Selbstverwaltungskörperschaft (vgl. BSG, Urteil vom 14.02.2007- B 1 A 3/06 R -).Das Aufsichtsrecht ist nicht dazu bestimmt, dem Individualinteresse Einzelner zu dienen (BSG, Urteile vom 14.02.2007 - B 1 A 3/06 R - und 10.05.2000 - B 6 KA 20/99 R -).
Ebenso wenig wie ein Dritter daher Ansprüche gegen eine Aufsichtsbehörde auf ein aktives Einschreiten gegen den der Aufsicht unterstellten Sozialleistungsträger daraus ableiten kann, dass über den Inhalt materiell-rechtlicher Normen gestritten wird, die (möglicherweise) auch den Schutz des Dritten zum Gegenstand haben, kann sich der Dritte gegen einen Bescheid der Aufsichtsbehörde wenden (BSG, Urteil vom 14.02.2007 - B 1 A 3/06 R -).
Diese Sichtweise ist auch deshalb geboten, weil im sozialversicherungsrechtlichen Aufsichtsverhältnis grundsätzlich ein anderer Maßstab für die Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer angegriffenen Aufsichtsmaßnahme anzulegen ist, als er für die gerichtliche Kontrolle von Verwaltungshandeln im Verhältnis zwischen Bürger und Staat allgemein gilt (BSG, Urteil vom 14.02.2007 - B 1 A 3/06 R -); denn Prüfungsmaßstab der Aufsichtsbehörde ist nach dem Grundsatz der maßvollen Ausübung der Rechtsaufsicht (lediglich), ob allgemein anerkannte Bewertungsmaßstäbe überschritten worden sind, wobei der beaufsichtigten Behörde ein gewisser, von der Aufsicht zu beachtender Bewertungsspielraum zusteht, sofern sich das Handeln oder Unterlassen des Beaufsichtigten im Bereich des rechtlich noch Vertretbaren bewegt (vgl. z.B. BSG, Urteil vom 14.02.2007 - B 1 A 3/06 R - m.w.N.).
- BSG, 16.12.2008 - B 1 KN 3/07 KR R
Krankenversicherung - keine Leistungspflicht für Lorenzos Öl wegen …
Die Rechtslage ähnelt jener bei Satzungsgenehmigungen durch die Aufsicht: Auch die Weigerung der Aufsichtsbehörde, eine Satzung zu genehmigen, oder die lediglich teilweise Satzungsgenehmigung kann als allein von der Aufsichtsbehörde gegenüber dem Satzungsgeber (zB: der KK) erlassener Verwaltungsakt nur vom Satzungsgeber angefochten werden, nicht aber von jenen, für die die Satzung gilt, etwa von den Versicherten (vgl dazu zB BSG…, Urteil vom 19.9.2007 - B 1 A 4/06 R - SozR 4-2500 § 44 Nr. 13 RdNr 12 mwN, auch zur Veröffentlichung in BSGE vorgesehen; zur fehlenden Anfechtbarkeit einer Aufsichtsverfügung durch mittelbar Betroffene vgl auch BSG SozR 4-2400 § 35a Nr. 1 RdNr 12 mwN). - BSG, 17.06.2009 - B 6 KA 18/08 R
Aufsichtsbehörde - Bescheid über fehlende Sicherstellung der vertrags (zahn) …
(2) Eine Anfechtungsberechtigung der Klägerin als Drittbetroffener des Bescheids der Aufsichtsbehörde vom 3.6.2004 kann allerdings nicht allein deshalb verneint werden, weil das Aufsichtsrecht generell nicht dazu bestimmt sei, dem Individualinteresse Einzelner zu dienen, sondern vielmehr dem Allgemeinwohl und der Wahrung des Rechts diene (vgl BSGE 98, 129 = SozR 4-2400 § 35a Nr. 1, jeweils RdNr 13, mwN). - BSG, 01.03.2011 - B 1 KR 10/10 R
Krankenversicherung - Festbetragsfestsetzung - Anfechtbarkeit durch Versicherte - …
Eine Klage, mit der die Aufhebung eines belastenden Verwaltungsaktes begehrt wird, ist regelmäßig nur zulässig, wenn der Kläger behaupten kann, durch den angefochtenen, von ihm als rechtswidrig angesehenen Verwaltungsakt beschwert zu sein (vgl § 54 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 Satz 1 SGG; BSGE 98, 129 = SozR 4-2400 § 35a Nr. 1, RdNr 12). - SG Hamburg, 24.10.2011 - S 6 KR 957/11
(Sozialgerichtliches Verfahren - Begriff der Aufsichtsangelegenheit iS von § …
2.) Ebenso ist allgemein anerkannt, dass die Vorschriften, nach denen sich die Aufsicht über die Träger der Sozialversicherung richtet (d.h. die §§ 87 ff. Sozialgesetzbuch - Viertes Buch - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung (SGB IV), ergänzt um spezialgesetzliche Bestimmungen der einzelnen Sozialversicherungszweige) den Zweck verfolgen, die Funktionsfähigkeit der Sozialversicherung im Interesse der Versichertengemeinschaft sowie im gesamtstaatlichen Interesse sicherzustellen: Die Ausübung der Staatsaufsicht ist nicht dazu bestimmt, dem Individualinteresse Einzelner zu dienen (so bereits BSG…, Urteil vom 28.04.1967, 3 RK 26/63, SozR Nr. 112 zu § 54 SGG; aus neuerer Zeit BSG, Urteil vom 14.12.2007, B 1 A 3/06 R, SozR 4-2400 § 35a Nr. 1 m.w.N.).Dies spricht nicht nur gegen einen Anspruch auf aufsichtsbehördliches Einschreiten zugunsten eines Dritten (BSG, Urteil vom 18.05.1988, 1/8 RR 36/83, SGb 1989, 201), sondern auch gegen eine Überprüfung aufsichtsrechtlicher Maßnahme auf die Klage eines Dritten hin (BSG, Urteil vom 14.12.2007, B 1 A 3/06 R, SozR 4-2400 § 35a Nr. 1).
Die Durchsetzung von Individualinteressen bleibt schon deswegen dem Verhältnis zwischen dem Einzelnen und dem Versicherungsträger überlassen, weil der rechtliche Maßstab für die Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer Aufsichtsmaßnahme in anderer ist als bei der gerichtlichen Kontrolle des Handels der "beaufsichtigten" Versicherungsträgers gegenüber dem Einzelnen (zu letzterem BSG, Urteil vom 14.12.2007, B 1 A 3/06 R, SozR 4-2400 § 35a Nr. 1).
- BSG, 22.04.2008 - B 1 KR 18/07 R
Krankenversicherung - Belastungsgrenze bei den Zuzahlungen seit 1. 1. 2004 - …
- OLG Köln, 09.06.2009 - 15 U 79/09
Offenlegung des Gehalts verfassungswidrig
- BSG, 11.09.2012 - B 1 A 2/11 R
Sozialgerichtliches Verfahren - freiwillige kassenartenübergreifende Vereinigung …
- LSG Hamburg, 28.04.2011 - L 1 KR 50/08
- LSG Hamburg, 29.11.2012 - L 1 KR 132/11
- LSG Nordrhein-Westfalen, 18.04.2012 - L 11 KR 660/11
Krankenversicherung
- OLG Hamm, 18.12.2007 - 27 U 157/07
Rechtmäßigkeit der gesetzlichen Offenbarungspflicht von Vorstandsgehältern …
- LSG Schleswig-Holstein, 09.07.2010 - L 5 KR 7/10
Einstweiliger Rechtsschutz im sozialgerichtlichen Verfahren bei einem Streit über …
- LSG Hamburg, 28.06.2012 - L 1 KR 148/11
§ 54 SGG, § 153 S 1 Nr 3 SGB 5, § 164 Abs 4 S 1 SGB 5, § 171b Abs 3 S …
- SG Detmold, 31.10.2007 - S 5 KR 235/04
Krankenversicherung
- LSG Nordrhein-Westfalen, 08.11.2007 - L 16 KR 32/07
Krankenversicherung
- LSG Nordrhein-Westfalen, 08.11.2007 - L 16 KR 31/07
Krankenversicherung
- LSG Berlin-Brandenburg, 02.12.2011 - L 9 KR 264/11
Schließung einer Betriebskrankenkasse - Anfechtung der Schließungsverfügung - …
- LSG Berlin-Brandenburg, 05.08.2010 - L 22 R 489/10
Einstweiliger Rechtsschutz; Beanstandungs- und Verpflichtungsbescheid; …
- LSG Baden-Württemberg, 02.08.2011 - L 11 KR 2269/11
Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtvorliegen einer Aufsichtsangelegenheit iS …
- LSG Schleswig-Holstein, 08.09.2011 - L 5 KR 24/10
Krankenversicherung - Anfechtbarkeit durch Dritte; Fusion von Krankenkassen; …
- LSG Baden-Württemberg, 01.08.2011 - L 11 KR 2269/11
