Rechtsprechung
VG Bayreuth, 22.09.2009 - B 1 K 09.492 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
1. Erlässt eine Fahrerlaubnisbehörde einen Bescheid, mit dem die Fahrberechtigung im Bundesgebiet aufgrund eines vor dem 19.01.2009 erworbenen ausländischen EU-Führerscheins nicht anerkannt wird, erfordert dies, dass die Berechtigung zur Nichtanerkennung auch nach dem ...
- verkehrslexikon.de
Unschädlichkeit eines deutschen Wohnsitzeintrags im ausländischen EU-Erst-Führerschein
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Bayreuth, 22.09.2009 - B 1 K 09.492
- VGH Bayern, 16.03.2010 - 11 BV 09.2752
- Generalanwalt beim EuGH, 31.03.2011 - C-184/10
- EuGH, 19.05.2011 - C-184/10
- VGH Bayern, 06.07.2011 - 11 BV 11.1610
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (14)
- VGH Bayern, 22.02.2007 - 11 CS 06.1644
Entziehung der Fahrerlaubnis - "Führerscheintourismus"
Auszug aus VG Bayreuth, 22.09.2009 - B 1 K 09.492
Hinsichtlich der Beurteilung des angefochtenen Bescheides ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts grundsätzlich auf die Sach- und Rechtslage bei dessen Erlass abzustellen (vgl. BVerwG vom 11.12.2008 Az. 3 C 26.07 in NJW 2009, 1689 und Az. 3 C 38.07 in BayVBl 2009, 374; ebenso BayVGH vom 22.2.2007 in NZV 2007, 539).Nachdem weder § 28 Abs. 4 FeV n.F. noch Art. 11 Abs. 4 der Richtlinie 2006/126/EG mit rückwirkender Kraft erlassen wurden (vgl. ausführlich BayVGH vom 22.2.2007 in NZV 2007, 539), kann aufgrund dieser Vorschriften in die von der Klägerin aufgrund der Erteilung der EU-Fahrerlaubnis am 31.05.2006 erworbene Rechtsposition nicht eingegriffen werden.
Eine andere Rechtsgrundlage für eine Nichtanerkennung in Abweichung vom Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung nach Art. 2 Abs. 1 der Richtlinie 2006/126/EG kann jedenfalls in der hier zu entscheidenden Sache auch nicht in Art. 7 Abs. 5, letzter Halbsatz, der Richtlinie 2006/126/EG gesehen werden, da diese Vorschrift erst seit dem 19.01.2007 gültig und auf vorher ausgestellte EU-Führerscheine nicht anwendbar ist (vgl. ausführlich BayVGH vom 22.2.2007 in NZV 2007, 539).
- EuGH, 26.06.2008 - C-329/06
Verkehr - Tschechische Führerscheine, die Deutschen nach dem Entzug ihrer …
Auszug aus VG Bayreuth, 22.09.2009 - B 1 K 09.492
Soweit der Beklagte meint, aus den Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs vom 26.06.2008 Az. C-329/06 und 343/06 sowie C-334/06 bis 336/06 entnehmen zu können, dass bei einem Verstoß gegen das Wohnsitzprinzip, der auf der Grundlage von Angaben im EU-Führerschein selbst oder anderen vom Ausstellermitgliedstaat herrührenden unbestreitbaren Informationen feststeht, die Voraussetzungen des Art. 8 Abs. 2 der Richtlinie 91/439/EWG nicht zusätzlich erfüllt sein müssen, kann dem nicht gefolgt werden.In den Randnummern 65/66 (C-329/06 und 343/06) bzw. 62/63 (C-33406 bis 336/06) führt der Europäische Gerichtshof hierzu deutlich aus:.
- VGH Bayern, 26.02.2009 - 11 C 09.296
Prozesskostenhilfe; Offenheit der Erfolgsaussichten; Berücksichtigung einer im …
Auszug aus VG Bayreuth, 22.09.2009 - B 1 K 09.492
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat über diese Frage bisher nicht ausdrücklich entschieden, jedoch bereits angedeutet, dass er diese Rechtsauffassung als bedenklich ansieht (vgl. BayVGH vom 26.2.2009 Az. 11 C 09.296 und vom 22.6.2009 Az. 11 CE 09.1089).Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat in seinem Beschluss vom 26.02.2009 Az. 11 C 09.296 zwar angedeutet, dass er die in diesem Urteil vertretene Rechtsauffassung hinsichtlich der Erforderlichkeit des kumulativen Vorliegens der Voraussetzungen in § 28 Abs. 4 Nr. 2 und Nr. 3 FeV bei Sachverhalten wie dem vorliegenden teilt, er hat dies jedoch letztlich offen gelassen.
- VGH Bayern, 22.06.2009 - 11 CE 09.1089
Vorläufige Feststellung der Berechtigung, von einer ausländischen …
Auszug aus VG Bayreuth, 22.09.2009 - B 1 K 09.492
Diese Richtlinie bindet die Bundesrepublik Deutschland sowie die deutschen Gerichte und Behörden und ist bei der Auslegung des deutschen innerstaatlichen Rechts oder aber - soweit sie nicht umgesetzt wurde - wegen des Anwendungsvorrangs des Gemeinschaftsrechts direkt heranzuziehen (vgl. BayVGH vom 22.6.2009 Az. 11 CE 09.1089 unter Hinweis auf BVerfG vom 18.11.2008 Az. 1 BvL 4/08).Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat über diese Frage bisher nicht ausdrücklich entschieden, jedoch bereits angedeutet, dass er diese Rechtsauffassung als bedenklich ansieht (vgl. BayVGH vom 26.2.2009 Az. 11 C 09.296 und vom 22.6.2009 Az. 11 CE 09.1089).
- EuGH, 29.04.2004 - C-476/01
EIN MITGLIEDSTAAT DARF EINEM VON EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT AUSGESTELLTEN …
Auszug aus VG Bayreuth, 22.09.2009 - B 1 K 09.492
Vielmehr ist zu einer Aufhebung, Rücknahme oder Einschränkung der EU-Fahrerlaubnis in diesem Falle nur der Ausstellermitgliedstaat berechtigt (vgl. EuGH vom 28.9.2006 Az. C-340/05 in NJW 2007, 1863, vom 6.4.2006 Az. C-227/05 in NJW 2006, 2173 und vom 29.4.2004 Az. C-476/01). - BVerfG, 18.11.2008 - 1 BvL 4/08
Vereinbarkeit von § 622 Abs 2 S 2 BGB mit Art 3 Abs 1, Abs 3 GG - mangelnde …
Auszug aus VG Bayreuth, 22.09.2009 - B 1 K 09.492
Diese Richtlinie bindet die Bundesrepublik Deutschland sowie die deutschen Gerichte und Behörden und ist bei der Auslegung des deutschen innerstaatlichen Rechts oder aber - soweit sie nicht umgesetzt wurde - wegen des Anwendungsvorrangs des Gemeinschaftsrechts direkt heranzuziehen (vgl. BayVGH vom 22.6.2009 Az. 11 CE 09.1089 unter Hinweis auf BVerfG vom 18.11.2008 Az. 1 BvL 4/08). - VGH Hessen, 18.06.2009 - 2 B 255/09
Anerkennung einer EU-Fahrerlaubnis
Auszug aus VG Bayreuth, 22.09.2009 - B 1 K 09.492
Dies bedeutet, dass § 28 Abs. 4 FeV a.F. europarechtskonform so ausgelegt und gehandhabt werden muss, dass die Nichtanerkennung einer Fahrberechtigung auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland aufgrund eines ausländischen EU-Führerscheins nicht allein auf einen Verstoß gegen das Wohnsitzprinzip gemäß § 28 Abs. 4 Nr. 2 FeV gestützt werden kann, sondern nur erfolgen darf, wenn zusätzlich die Voraussetzungen des § 28 Abs. 4 Nr. 3 FeV erfüllt sind (so auch HessVGH vom 18.6.2009 Az. 2 B 255/09). - EuGH, 28.09.2006 - C-340/05
Kremer - Artikel 104 § 3 Absatz 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie 91/439/EWG - …
Auszug aus VG Bayreuth, 22.09.2009 - B 1 K 09.492
Vielmehr ist zu einer Aufhebung, Rücknahme oder Einschränkung der EU-Fahrerlaubnis in diesem Falle nur der Ausstellermitgliedstaat berechtigt (vgl. EuGH vom 28.9.2006 Az. C-340/05 in NJW 2007, 1863, vom 6.4.2006 Az. C-227/05 in NJW 2006, 2173 und vom 29.4.2004 Az. C-476/01). - OVG Rheinland-Pfalz, 23.01.2009 - 10 B 11145/08
Keine Inlandsberechtigung einer EU-Fahrerlaubnis bei Verletzung des …
Auszug aus VG Bayreuth, 22.09.2009 - B 1 K 09.492
Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hingegen vertritt in seinem Beschluss vom 23.01.2009 Az. 10 B 11145/08 die gegenteilige Rechtsmeinung. - BVerwG, 11.12.2008 - 3 C 26.07
Fahrerlaubnis; EU-Fahrerlaubnis; Führerschein; EU-Führerschein; Anerkennung; …
Auszug aus VG Bayreuth, 22.09.2009 - B 1 K 09.492
Hinsichtlich der Beurteilung des angefochtenen Bescheides ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts grundsätzlich auf die Sach- und Rechtslage bei dessen Erlass abzustellen (vgl. BVerwG vom 11.12.2008 Az. 3 C 26.07 in NJW 2009, 1689 und Az. 3 C 38.07 in BayVBl 2009, 374; ebenso BayVGH vom 22.2.2007 in NZV 2007, 539). - VGH Bayern, 19.03.2009 - 11 CE 08.3100
Unzulässigkeit einer einstweiligen Anordnung; unzulässiger Widerspruch; …
- EuGH, 06.04.2006 - C-227/05
Halbritter - Artikel 104 § 3 Absatz 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie …
- BVerwG, 11.12.2008 - 3 C 38.07
Fahrerlaubnis; EU-Fahrerlaubnis; Führerschein; EU-Führerschein; Anerkennung; …
- VGH Bayern, 07.08.2008 - 11 ZB 07.1259
Eintragung eines deutschen Wohnortes im ausländischen EU-Führerschein