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   VG Bayreuth, 11.12.2012 - B 1 K 12.445   

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VG Bayreuth, 11.12.2012 - B 1 K 12.445 (https://dejure.org/2012,50425)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 11.12.2012 - B 1 K 12.445 (https://dejure.org/2012,50425)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 11. Dezember 2012 - B 1 K 12.445 (https://dejure.org/2012,50425)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Klage gegen Vergabe von Dienstleistungskonzession: Zivil- oder Verwaltungsrechtsweg? (VPR 2013, 56)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Rettungsdienst im Konzessionsmodell: Grenzüberschreitende Bedeutung? (VPR 2013, 39)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (23)

  • VerfGH Bayern, 24.05.2012 - 1-VII-10

    Vorrang der Hilfsorganisationen beim Rettungsdienst

    Auszug aus VG Bayreuth, 11.12.2012 - B 1 K 12.445
    Auch unter Berücksichtigung der Entscheidung des OLG München sowie des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs (U.v. 24.5.2012 - Vf.1-VII-10) sei die Klage weiterhin bereits unzulässig und zudem auch unbegründet.

    So hat zwar der Bayerische Verfassungsgerichtshof in seiner Entscheidung vom 24. Mai 2012 (Vf. 1-VII-10 - DVBl 2012, 906) ausgeführt, " dass die gesetzlich normierte Vorrangstellung der Hilfsorganisationen zu beanstanden ist.

    Bei der gewerblichen Tätigkeit der Rettungsdienstunternehmer, die in der Regel die Durchführung von Krankentransporten und Notfallrettung zum Gegenstand hat, handelt es sich um einen eigenständigen, durch Art. 101 BV, Art. 12 GG geschützten Beruf (vgl. BayVerfGH vom 24.5.2012 a.a.O.).

    Der Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs zur Verfassungswidrigkeit von Art. 13 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 BayRDG vom 24. Mai 2012 (BayVerfGH, U.v. 24.5.2012 - Vf. 1.-VII-10 - DVBl 2012, 906) bzw. zur Nichtigkeit der Vorrangstellung der Hilfsorganisationen ist zu entnehmen, dass einmal wirksam geschlossene Verträge nicht nichtig werden oder zwingend zu kündigen sind.

    Dass diese Rechtsprechung auch nach der Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 24. Mai 2012 (a.a.O.) zur Verfassungswidrigkeit des Hilfsorganisationenprivilegs ihre Gültigkeit behält, liegt auf der Hand.

  • VG Bayreuth, 16.12.2010 - B 1 E 10.116
    Auszug aus VG Bayreuth, 11.12.2012 - B 1 K 12.445
    Dieser Antrag wurde in der Sache B 1 E 10.116 abgelehnt.

    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird auf die Gerichtsakten (auch in den Verfahren B 1 K 10.181 und B 1 E 10.116) und die Behördenakten sowie auf die Niederschrift über die mündliche Verhandlung vom 11.12.2012 Bezug genommen.

    Damit findet das GWB keine Anwendung (vgl. B 1 E 10.116, Seite 22 f.).

    Da grundsätzlich auch Privatunternehmer, wenn sie die Qualifikation i.S. des Art. 13 Abs. 1 Nr. 5 BayRDG aufweisen, zum Kreis der potentiellen Auftragnehmer gehören und dies unabhängig davon, ob sie im Inland ansässig sind oder nicht, liegt auch keine Verletzung der Art. 43 oder 49 EGV vor (vgl. bereits Beschluss vom 16.12.2010 - B 1 E 10.116).

  • EuGH, 07.12.2000 - C-324/98

    Telaustria und Telefonadress

    Auszug aus VG Bayreuth, 11.12.2012 - B 1 K 12.445
    Danach haben nach ständiger Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs öffentliche Stellen, welche Verträge über Dienstleistungskonzessionen schließen, die Grundregeln des EG-Vertrages im Allgemeinen und das Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit im Besonderen zu beachten (vgl. EuGH, U.v. 7.12.2000 - C-324/98 - Slg 2000, I-10745).

    Diese der konzessionserteilenden öffentlichen Stelle obliegende Transparenzpflicht besteht darin, dass zugunsten der potenziellen Bieter ein angemessener Grad an Öffentlichkeit sicherzustellen ist, der die Dienstleistungskonzession dem Wettbewerb öffnet und die Nachprüfung ermöglicht, ob die Bewerberverfahren unparteiisch durchgeführt worden sind (vgl. EuGH, U.v. 7.12.2000 a.a.O.; U.v. 13.9.2007 - C-260/04 - Slg 2007, I-7083; U.v. 21.7.2005 - C-231/03 - NVwZ 2005, 1052 und U.v. 13.10.2005 - C-458/03 - NVwZ 2005, 1407).

  • OVG Niedersachsen, 12.11.2012 - 13 ME 231/12

    Anlehnung eines Rettungsdienstträgers im verwaltungsrechtlichen Auswahlverfahren

    Auszug aus VG Bayreuth, 11.12.2012 - B 1 K 12.445
    Mit Schriftsatz vom 13.11.2012 wies der Bevollmächtigte des Klägers auf eine Entscheidung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 12. November 2012 Az. 13 ME 231/12 sowie einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Hannover vom 18. Oktober 2012 Az. 7 B 5189/12 hin (vgl. Bl. 337 ff. der Gerichtsakte B 1 K 12.445).

    Die hierzu in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes gemachten knappen Ausführungen des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (NdsOVG, B.v. 12.11.2012 - 13 ME 231/12) überzeugen nicht.

  • EuGH, 21.07.2005 - C-231/03

    DIE VERGABE EINER KONZESSION FÜR EINE ÖFFENTLICHE DIENSTLEISTUNG DURCH EINE

    Auszug aus VG Bayreuth, 11.12.2012 - B 1 K 12.445
    Diese der konzessionserteilenden öffentlichen Stelle obliegende Transparenzpflicht besteht darin, dass zugunsten der potenziellen Bieter ein angemessener Grad an Öffentlichkeit sicherzustellen ist, der die Dienstleistungskonzession dem Wettbewerb öffnet und die Nachprüfung ermöglicht, ob die Bewerberverfahren unparteiisch durchgeführt worden sind (vgl. EuGH, U.v. 7.12.2000 a.a.O.; U.v. 13.9.2007 - C-260/04 - Slg 2007, I-7083; U.v. 21.7.2005 - C-231/03 - NVwZ 2005, 1052 und U.v. 13.10.2005 - C-458/03 - NVwZ 2005, 1407).
  • EuGH, 13.10.2005 - C-458/03

    EINE ÖFFENTLICHE STELLE KANN EINE ÖFFENTLICHE DIENSTLEISTUNGSKONZESSION NICHT

    Auszug aus VG Bayreuth, 11.12.2012 - B 1 K 12.445
    Diese der konzessionserteilenden öffentlichen Stelle obliegende Transparenzpflicht besteht darin, dass zugunsten der potenziellen Bieter ein angemessener Grad an Öffentlichkeit sicherzustellen ist, der die Dienstleistungskonzession dem Wettbewerb öffnet und die Nachprüfung ermöglicht, ob die Bewerberverfahren unparteiisch durchgeführt worden sind (vgl. EuGH, U.v. 7.12.2000 a.a.O.; U.v. 13.9.2007 - C-260/04 - Slg 2007, I-7083; U.v. 21.7.2005 - C-231/03 - NVwZ 2005, 1052 und U.v. 13.10.2005 - C-458/03 - NVwZ 2005, 1407).
  • EuGH, 13.09.2007 - C-260/04

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

    Auszug aus VG Bayreuth, 11.12.2012 - B 1 K 12.445
    Diese der konzessionserteilenden öffentlichen Stelle obliegende Transparenzpflicht besteht darin, dass zugunsten der potenziellen Bieter ein angemessener Grad an Öffentlichkeit sicherzustellen ist, der die Dienstleistungskonzession dem Wettbewerb öffnet und die Nachprüfung ermöglicht, ob die Bewerberverfahren unparteiisch durchgeführt worden sind (vgl. EuGH, U.v. 7.12.2000 a.a.O.; U.v. 13.9.2007 - C-260/04 - Slg 2007, I-7083; U.v. 21.7.2005 - C-231/03 - NVwZ 2005, 1052 und U.v. 13.10.2005 - C-458/03 - NVwZ 2005, 1407).
  • BGH, 23.01.2012 - X ZB 5/11

    Rettungsdienstleistungen III

    Auszug aus VG Bayreuth, 11.12.2012 - B 1 K 12.445
    Mit Beschluss vom 23.01.2012 hat der Bundesgerichtshof (Az. X ZB 5/11) entschieden, " dass die Antwort auf die Frage, welcher Rechtsweg für Streitigkeiten aus der Vergabe von Dienstleistungskonzessionen eröffnet ist, sich aus denselben Grundsätzen ergibt, die für die Bestimmung des Rechtswegs bei Streitigkeiten aus der Vergabe öffentlicher Aufträge mit einem die Schwellenwerte der Vergabeverordnung unterschreitenden Volumen gelten .
  • EuGH, 28.01.1992 - C-332/90

    Steen / Deutsche Bundespost

    Auszug aus VG Bayreuth, 11.12.2012 - B 1 K 12.445
    Denn rein innerstaatliche Vorgänge unterfallen nicht der Gewährleistung des Art. 56 AEUV (vgl. EuGH, U.v. 28.1.1992 - C-332/90 - NVwZ 1992, 358).
  • EuGH, 25.10.2001 - C-475/99

    DER GERICHTSHOF NIMMT ZU DEM QUASI-MONOPOL STELLUNG, ÜBER DAS DIE

    Auszug aus VG Bayreuth, 11.12.2012 - B 1 K 12.445
    Im Urteil vom 25.10.2001 Az. C-475/99 hat der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften nicht beanstandet, wenn ein Mitgliedstaat die fraglichen Dienstleistungen der Notfallrettung und des Krankentransports herkömmlich von Sanitätsorganisationen durchführen lässt.
  • EuGH, 29.04.2010 - C-160/08

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Öffentliche

  • EuGH, 10.03.2011 - C-274/09

    Privater Rettungsdienst und Krankentransport Stadler - Öffentliche Aufträge -

  • OLG Celle, 13.12.2011 - 13 Verg 9/11

    Rüge der Vermischung von Eignungskriterien und Zuschlagskriterien bei einer

  • OLG Celle, 12.01.2012 - 13 Verg 8/11

    Überprüfung einer vergaberechtlichen Entscheidung im Zusammenhang mit der Vergabe

  • VG Hannover, 18.10.2012 - 7 B 5189/12

    Vorläufige Untersagung eines bodengebundenen Rettungsdienstes bzgl. der Erteilung

  • VG Köln, 17.11.2010 - 21 K 5862/09

    Vertrag über die Erteilung einer Lizenz zum Betrieb eines digitalen zellularen

  • VGH Bayern, 19.01.2004 - 21 B 00.2569

    Übertragung der Durchführung des Rettungsdienste; Genehmigung zur Notfallrettung

  • EuGH, 13.11.2007 - C-507/03

    Kommission / Irland - Öffentliche Aufträge - Artikel 43 EG und 49 EG - Richtlinie

  • EuGH - C-91/98 (anhängig)

    Barrese u.a. - Vorabentscheidungsersuchen des Questore Imperia - Vereinbarkeit

  • OLG München, 30.06.2011 - Verg 5/09

    Überprüfung einer Vergabe von Rettungsdienstleistungen in Form einer

  • VG Regensburg, 30.09.2009 - RN 4 E 09.1503

    Beteiligung eines dänischen Unternehmens am Vergabeverfahren für Rettungswachen

  • VGH Hessen, 23.07.2012 - 8 B 2244/11

    Rettungsdienstleistungen

  • VGH Hessen, 23.07.2012 - 8 B 484/12
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.12.2022 - 13 B 839/22

    1. Für die Frage, ob rettungsdienstliche Leistungen i. S. d. der Bereichsausnahme

    vgl. BSG, Urteil vom 5. Juli 2000 - B 3 KR 20/99 R -, juris, Rn. 26; VG Bayreuth, Urteil vom 11. Dezember 2012 - B 1 K 12.445 -, juris, Rn. 88; im Ergebnis ebenso Stelkens, in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 9. Aufl. 2018, § 58 Rn. 8 und 41; Rennert, NZBau 2019, 411 (414); a.A. Nds. OVG, Beschluss vom 12. November 2012 - 13 ME 231/12 -, juris, Rn. 21; VG Düsseldorf, Beschluss vom 15. September 2016 - 7 L 2411/16 -, juris, Rn. 81 ff.
  • VG Ansbach, 10.04.2018 - AN 14 E 18.00200

    Einstweiliger Rechtsschutz - Interimsvergabe von Rettungsdienstleistungen

    Auf solche Wettbewerbs- bzw. Konkurrenzsituationen bei der Vergabe von Aufträgen ist diese Vorschrift nicht anwendbar (vgl. VG Bayreuth, U.v. 11.12.2012 - B 1 K 12.445 -, Rn. 88).
  • VG Ansbach, 10.04.2018 - AN 14 E 18.200

    Einstweiliger Rechtsschutz - Interimsvergabe von Rettungsdienstleistungen

    Auf solche Wettbewerbs- bzw. Konkurrenzsituationen bei der Vergabe von Aufträgen ist diese Vorschrift nicht anwendbar (vgl. VG Bayreuth, U.v. 11.12.2012 - B 1 K 12.445 -, Rn. 88).
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