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   BSG, 17.10.2006 - B 1 KR 104/06 B   

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https://dejure.org/2006,20539
BSG, 17.10.2006 - B 1 KR 104/06 B (https://dejure.org/2006,20539)
BSG, Entscheidung vom 17.10.2006 - B 1 KR 104/06 B (https://dejure.org/2006,20539)
BSG, Entscheidung vom 17. Oktober 2006 - B 1 KR 104/06 B (https://dejure.org/2006,20539)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Leistungsverpflichtung der Krankenversicherung bei Implantation eines Magenbandes, Anspruch auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (58)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 19.02.2003 - B 1 KR 1/02 R

    Krankenversicherung - Prüfung des Qualitätsstandards von Untersuchungs- oder

    Auszug aus BSG, 17.10.2006 - B 1 KR 104/06 B
    Die Beschwerde hat hierzu lediglich vorgetragen, das Bundessozialgericht (BSG) habe sich nur ein Mal in dem Verfahren B 1 KR 1/02 R mit dem Problem der Kostenübernahme für das Gastric-banding-Verfahren beschäftigt, ohne dass es auf die Einzelheiten der Erschöpfung konservativer Behandlungsmöglichkeiten habe eingehen können, da die Sachverhaltsaufklärung nicht umfassend durchgeführt gewesen sei.

    Mit diesem Vorbringen setzt sich die Beschwerde nicht hinreichend damit auseinander, dass der Senat in seinem Urteil vom 19. Februar 2003 (BSGE 90, 289, 291 ff, 295 = SozR 4-2500 § 137c Nr. 1 mwN) ua entschieden hat, die Implantation eines Magenbandes komme nur als ultima ratio und nur bei Patienten in Betracht, die eine Reihe weiterer Bedingungen für eine erfolgreiche Behandlung erfüllen.

  • BSG, 21.01.1993 - 13 BJ 207/92

    Nachehelicher Unterhaltsanspruch - Verwirkung - Witwenrente

    Auszug aus BSG, 17.10.2006 - B 1 KR 104/06 B
    Eine Rechtsfrage ist grundsätzlich nicht mehr klärungsbedürftig, wenn sie bereits von der höchstrichterlichen Rechtsprechung entschieden worden ist (vgl BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 8 S 17; BSG SozR 1500 § 160 Nr. 51 S 52 mwN).
  • BSG, 21.11.2000 - B 2 U 288/00 B

    Rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 17.10.2006 - B 1 KR 104/06 B
    In diesem Rahmen besteht jedoch kein allgemeiner Verfahrensgrundsatz, der das Gericht verpflichten würde, die Beteiligten vor einer Entscheidung auf eine in Aussicht genommene Beweiswürdigung hinzuweisen oder die für die richterliche Überzeugungsbildung möglicherweise leitenden Gründe zuvor mit den Beteiligten zu erörtern (vgl zB BSG, Beschluss vom 21. November 2000 - B 2 U 288/00 B; BSG SozR 3-1500 § 153 Nr. 1; Hauck in Zeihe, Das Sozialgerichtsgesetz und seine Anwendung, Stand 1. Mai 2006, § 105 RdNr 9a mwN).
  • BSG, 13.10.1993 - 2 BU 79/93

    Sachverständigengutachten - Zurückweisung der Berufung

    Auszug aus BSG, 17.10.2006 - B 1 KR 104/06 B
    In diesem Rahmen besteht jedoch kein allgemeiner Verfahrensgrundsatz, der das Gericht verpflichten würde, die Beteiligten vor einer Entscheidung auf eine in Aussicht genommene Beweiswürdigung hinzuweisen oder die für die richterliche Überzeugungsbildung möglicherweise leitenden Gründe zuvor mit den Beteiligten zu erörtern (vgl zB BSG, Beschluss vom 21. November 2000 - B 2 U 288/00 B; BSG SozR 3-1500 § 153 Nr. 1; Hauck in Zeihe, Das Sozialgerichtsgesetz und seine Anwendung, Stand 1. Mai 2006, § 105 RdNr 9a mwN).
  • BSG, 30.09.1992 - 11 BAr 47/92

    Klärungsbedürftig einer Rechtsfrage im sozialgerichtlichen Verfahren,

    Auszug aus BSG, 17.10.2006 - B 1 KR 104/06 B
    Den Darlegungserfordernissen an eine Grundsatzrüge genügt eine Nichtzulassungsbeschwerde nur dann, wenn eine Rechtsfrage klar formuliert und ausgeführt wird, inwiefern diese Frage im angestrebten Revisionsverfahren entscheidungserheblich sowie klärungsbedürftig und über den Einzelfall hinaus von Bedeutung ist (vgl zB BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 21 S 38; BSG SozR 3-4100 § 111 Nr. 1 S 2 f; BSG SozR 3-2500 § 240 Nr. 33 S 151 f mwN).
  • BSG, 13.05.1997 - 13 BJ 271/96

    Darlegung der Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage

    Auszug aus BSG, 17.10.2006 - B 1 KR 104/06 B
    Den Darlegungserfordernissen an eine Grundsatzrüge genügt eine Nichtzulassungsbeschwerde nur dann, wenn eine Rechtsfrage klar formuliert und ausgeführt wird, inwiefern diese Frage im angestrebten Revisionsverfahren entscheidungserheblich sowie klärungsbedürftig und über den Einzelfall hinaus von Bedeutung ist (vgl zB BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 21 S 38; BSG SozR 3-4100 § 111 Nr. 1 S 2 f; BSG SozR 3-2500 § 240 Nr. 33 S 151 f mwN).
  • BSG, 30.03.2000 - B 12 KR 2/00 B

    Beitragsrechtliche Behandlung freiwillig krankenversicherter Schüler einer

    Auszug aus BSG, 17.10.2006 - B 1 KR 104/06 B
    Den Darlegungserfordernissen an eine Grundsatzrüge genügt eine Nichtzulassungsbeschwerde nur dann, wenn eine Rechtsfrage klar formuliert und ausgeführt wird, inwiefern diese Frage im angestrebten Revisionsverfahren entscheidungserheblich sowie klärungsbedürftig und über den Einzelfall hinaus von Bedeutung ist (vgl zB BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 21 S 38; BSG SozR 3-4100 § 111 Nr. 1 S 2 f; BSG SozR 3-2500 § 240 Nr. 33 S 151 f mwN).
  • BSG, 05.08.2004 - B 13 RJ 206/03 B

    Anspruch auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 17.10.2006 - B 1 KR 104/06 B
    Ebenso wenig besteht danach die Pflicht des Gerichts, die Beteiligten auf alle nur möglichen Gesichtspunkte hinzuweisen und seine Rechtsauffassung zu der Rechtssache bzw zu den Erfolgsaussichten zu erkennen zu geben (vgl auch zB BSG, Beschluss vom 5. August 2004 - B 13 RJ 206/03 B).
  • BSG, 29.09.1975 - 8 BU 64/75

    Bezeichnung eines Verfahrensmangels - Substantiierte Darlegung - Entscheidung des

    Auszug aus BSG, 17.10.2006 - B 1 KR 104/06 B
    Vielmehr ist auch die Bezeichnung der Umstände erforderlich, die den entscheidungserheblichen Mangel ergeben sollen (vgl zB BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14, 26, 36).
  • BSG, 30.10.2014 - B 5 R 8/14 R

    Revisionsgericht - Kontrolle der Auslegung schlüssiger Willenserklärungen

    § 128 Abs. 2 SGG betrifft aber weder die (ohnehin nur eingeschränkte) Verpflichtung zum Rechtsgespräch noch das allgemeine Verbot von Überraschungsentscheidungen (vgl Breitkreuz in: Breitkreuz/Fichte, SGG, 2. Aufl 2014, § 128 RdNr 10) und kommt damit auch nicht als Grundlage eines allgemeinen Verfahrensgrundsatzes in Betracht, der das Gericht verpflichten würde, die Beteiligten vor einer Entscheidung auf eine in Aussicht genommene Beweiswürdigung hinzuweisen oder die für die richterliche Überzeugungsbildung möglicherweise leitenden Gründe zuvor mit ihnen zu erörtern (vgl BSG Beschlüsse vom 17.10.2006 - B 1 KR 104/06 B - Juris und vom 2.11.2011 - B 12 KR 34/11 B - Juris) .
  • BSG, 26.09.2017 - B 1 KR 31/16 R

    Aufwendungsausgleichsrecht - freie Mitarbeiter von Rundfunkanstalten - freie

    In diesem Rahmen besteht jedoch kein allgemeiner Verfahrensgrundsatz, der das Gericht verpflichtet, die Beteiligten vor einem Urteil auf eine in Aussicht genommene Beweiswürdigung hinzuweisen oder die für die richterliche Überzeugungsbildung möglicherweise leitenden Gründe zuvor mit den Beteiligten zu erörtern (vgl zB BSG SozR 3-1500 § 153 Nr. 1; BSG Beschluss vom 17.10.2006 - B 1 KR 104/06 B - Juris RdNr 9).
  • BSG, 05.05.2009 - B 1 KR 9/08 R

    Krankenversicherung - hauptamtlicher Krankenkassen-Vorstand - Schadensersatz bei

    In diesem Rahmen besteht jedoch kein allgemeiner Verfahrensgrundsatz, der das Gericht verpflichten würde, die Beteiligten vor einer Entscheidung auf eine in Aussicht genommene Beweiswürdigung hinzuweisen oder die für die richterliche Überzeugungsbildung möglicherweise leitenden Gründe zuvor mit den Beteiligten zu erörtern (vgl zB Bundessozialgericht [BSG], Beschluss vom 17.10.2006 - B 1 KR 104/06 B - RdNr 9 mwN; BSG, Beschluss vom 21.9.2006 - B 12 KR 24/06 B - mwN; BSG, Beschluss vom 5.8.2004 - B 13 RJ 206/03 B - BSG, Beschluss vom 21.11.2000 - B 2 U 288/00 B - E. Hauck in: Zeihe, Das SGG und seine Anwendung, Stand 1.11.2008, § 105 RdNr 9a mwN).
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