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   BSG, 31.03.1998 - B 1 KR 12/96 R   

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https://dejure.org/1998,2447
BSG, 31.03.1998 - B 1 KR 12/96 R (https://dejure.org/1998,2447)
BSG, Entscheidung vom 31.03.1998 - B 1 KR 12/96 R (https://dejure.org/1998,2447)
BSG, Entscheidung vom 31. März 1998 - B 1 KR 12/96 R (https://dejure.org/1998,2447)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Krankenversicherung - Kostenübernahme - sozialpädiatrische Betreuung - heilpädagogische und psychologische Maßnahmen

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Sozialpädiatrische Leistung - Krankenpflege - Eingliederungshilfe - Behandlungsmaßnahme - Medizinische Leistung

  • Judicialis

    SGG § 103

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kostenübernahme für sozialpädiatrische Betreuung und heilpädagogische und psychologische Maßnahmen durch die Krankenversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 15.03.1995 - 6 RKa 1/94

    Ermächtigung einer psychiatrischen Institutsambulanz zur ambulanten

    Auszug aus BSG, 31.03.1998 - B 1 KR 12/96 R
    An dieser für die Krankenversicherung grundsätzlichen Unterscheidung hat sich durch das Inkrafttreten des SGB V nichts geändert (vgl BSG SozR 3-2500 § 27 Nr. 6 S 18 f; SozR 3-2500 § 118 Nr. 1 S 4 f).

    Unabhängig von deren Reichweite im einzelnen hätte es jedenfalls keiner zusätzlichen Leistungsvorschriften bedurft, wenn der Gesetzgeber davon ausgegangen wäre, daß die sozialpädiatrische Betreuung ohnehin als Ganzes zum Leistungsumfang der Krankenversicherung gehöre, weil sie der nach neuem und früherem Recht gleichen Zielsetzung der Krankenbehandlung bzw der Krankenpflege entspreche: Daß dieses gerade nicht der Fall war, belegt nicht nur die Einfügung der fraglichen Vorschriften als solche, sondern auch die Bezeichnung des § 119 SGB V als "neu" in der Begründung zum Gesetzentwurf (vgl BT-Drucks 11/2237 S 202 zu § 128) und die bei der Einfügung des § 43a SGB V betonte Notwendigkeit einer Ergänzung des Leistungsrechts (BT-Drucks 12/1363 S 6 unter Nr. 5; in diesem Sinne auch BSG SozR 3-2500 § 118 Nr. 1 S 5).

    Er kann lediglich in der Praxis dazu führen, daß der Berufsbezeichnung des Therapeuten eine Indizwirkung für die krankenversicherungsrechtliche Zuordnung zukommt; dieses Merkmal, das erst zusammen mit anderen die Beurteilung des einzelnen Falles erlaubt, ist jedoch nach der bisherigen Rechtsprechung nicht als einziger Maßstab für eine unbestimmte Zahl von Fällen heranzuziehen (vgl auch BSG SozR 3-2500 § 118 Nr. 1 S 5 f).

  • BSG, 17.01.1996 - 3 RK 39/94

    Telefaxgerät als notwendiges Hilfsmittel iS. der Krankenversicherung

    Auszug aus BSG, 31.03.1998 - B 1 KR 12/96 R
    Wenn die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen für eine Hilfsmaßnahme nicht schon wegen deren genereller Zweckbestimmung ausscheidet (zur Abgrenzung zwischen Hilfsmittel und Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens: BSGE 77, 209 = SozR 3-2500 § 33 Nr. 19 mwN; vgl auch BSGE 37; 138 = SozR 2200 § 187 Nr. 1 ; zwischen Nahrungs- und Arzneimittel: Senatsurteil vom 9. Dezember 1997 - 1 RK 23/95, zur Veröffentlichung bestimmt - mwN), können medizinische und nichtmedizinische Leistungen nach der weiter oben zitierten Rechtsprechung nur aufgrund einer Gesamtwürdigung der Bedürfnisse und Heilungschancen des einzelnen Behandlungsfalls voneinander abgegrenzt werden.
  • BSG, 09.12.1997 - 1 RK 11/97

    Kieferorthopädische Behandlung von Erwachsenen, Leistungsbeschränkung in der

    Auszug aus BSG, 31.03.1998 - B 1 KR 12/96 R
    Hiervon hat die Rechtsprechung nur in ganz besonderen Fällen Ausnahmen zugelassen (vgl Senatsurteil vom 9. Dezember 1997 - 1 RK 11/97, zur Veröffentlichung bestimmt- mwN).
  • BSG, 12.03.1996 - 1 RK 33/94

    Drogensubstitution mit Methadon als Maßnahme der Krankenbehandlung

    Auszug aus BSG, 31.03.1998 - B 1 KR 12/96 R
    An dieser für die Krankenversicherung grundsätzlichen Unterscheidung hat sich durch das Inkrafttreten des SGB V nichts geändert (vgl BSG SozR 3-2500 § 27 Nr. 6 S 18 f; SozR 3-2500 § 118 Nr. 1 S 4 f).
  • BSG, 09.12.1997 - 1 RK 23/95

    Mehraufwendungen für Diät- oder Krankenkost

    Auszug aus BSG, 31.03.1998 - B 1 KR 12/96 R
    Wenn die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen für eine Hilfsmaßnahme nicht schon wegen deren genereller Zweckbestimmung ausscheidet (zur Abgrenzung zwischen Hilfsmittel und Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens: BSGE 77, 209 = SozR 3-2500 § 33 Nr. 19 mwN; vgl auch BSGE 37; 138 = SozR 2200 § 187 Nr. 1 ; zwischen Nahrungs- und Arzneimittel: Senatsurteil vom 9. Dezember 1997 - 1 RK 23/95, zur Veröffentlichung bestimmt - mwN), können medizinische und nichtmedizinische Leistungen nach der weiter oben zitierten Rechtsprechung nur aufgrund einer Gesamtwürdigung der Bedürfnisse und Heilungschancen des einzelnen Behandlungsfalls voneinander abgegrenzt werden.
  • BSG, 18.05.1976 - 3 RK 53/74

    Beschäftigungs- und Bewegungstherapie

    Auszug aus BSG, 31.03.1998 - B 1 KR 12/96 R
    Im Rahmen der Krankenpflege wurden ausschließlich Maßnahmen geschuldet, die gezielt der Krankheitsbekämpfung dienen - grob vereinfachend kann von "medizinischen" Leistungen gesprochen werden; die Krankenkassen hatten nicht die Aufgabe, sonstige wegen einer Krankheit notwendig werdende "nichtmedizinische" Hilfe im Bereich der Lebensführung zu bieten (BSGE 42, 16, 18 f = SozR 2200 § 182 Nr. 14 S 30 ; im Versorgungsrecht: BSG SozR 3100 § 11 Nr. 13 S 10 ; zur stationären Behandlung vgl BSG SozR 2200 § 184 Nr. 28 mwN).
  • BSG, 12.11.1985 - 3 RK 33/84

    Krankenhauspflege - Unterbringung zur Verwahrung - Kostenerstattung

    Auszug aus BSG, 31.03.1998 - B 1 KR 12/96 R
    Im Rahmen der Krankenpflege wurden ausschließlich Maßnahmen geschuldet, die gezielt der Krankheitsbekämpfung dienen - grob vereinfachend kann von "medizinischen" Leistungen gesprochen werden; die Krankenkassen hatten nicht die Aufgabe, sonstige wegen einer Krankheit notwendig werdende "nichtmedizinische" Hilfe im Bereich der Lebensführung zu bieten (BSGE 42, 16, 18 f = SozR 2200 § 182 Nr. 14 S 30 ; im Versorgungsrecht: BSG SozR 3100 § 11 Nr. 13 S 10 ; zur stationären Behandlung vgl BSG SozR 2200 § 184 Nr. 28 mwN).
  • BSG, 28.08.2018 - B 8 SO 5/17 R

    Erstattung von Kosten für eine Petö-Block-Therapie

    Daher dienen die Leistungen der sozialen Rehabilitation unter Zugrundelegung eines individualisierten Förderverständnisses dazu, soziale Folgen einer Behinderung zu beseitigen oder zu mildern ( vgl zB BSG SozR 4-1500 § 130 Nr. 4 RdNr 18 f mwN und BSG Urteil vom 13.7.2017 - B 8 SO 1/16 R - vorgesehen für BSGE = SozR 4-3250 § 14 Nr. 26, RdNr 30; ebenso bereits zB BSG Urteil vom 31.3.1998 - B 1 KR 12/96 R - Juris RdNr 17 und 20; der Rspr des BSG folgend zB BVerwGE 144, 364, 368 f) .

    Maßgebend für die Abgrenzung von medizinischer und sozialer Rehabilitation ist danach also, ob die Therapie direkt an der Behandlung der behinderungsbedingten Störung ansetzt ( BSG SozR 4-2500 § 18 Nr. 1 RdNr 15) oder unmittelbar die sozialen Folgen einer Behinderung beseitigen bzw mildern soll (zur Abgrenzung medizinischer und nichtmedizinischer Maßnahmen vgl bereits zB BSG Urteil vom 31.3.1998 - B 1 KR 12/96 R - Juris RdNr 20; BSG SozR 4-2500 § 18 Nr. 1 RdNr 15 und zur Abgrenzung vom Hilfsmittelanspruch zu Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zB BSG Urteil vom 20.11.2008 - B 3 KR 16/08 R - Juris RdNr 18) .

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.06.2015 - L 9 SO 24/13

    Eingliederungshilfe in Form der Hilfe zum betreuten Wohnen

    Entscheidend ist, welches konkrete Ziel mit der fraglichen Leistung in erster Linie verfolgt wird, d.h. welcher Leistungszweck im Vordergrund steht (BSG, Urteile vom 31. März 1998 - B 1 KR 12/96 - FEVS 49, 184 (188) und vom 3. September 2003 - B 1 KR 34/01 R - SozR 4-2500 § 18 SGB V Nr. 1 Rn. 10).

    Dies ist aufgrund einer Gesamtwürdigung der Bedürfnisse und Heilungschancen des einzelnen Behandlungsfalles zu bestimmen, wobei die Art der Erkrankung und ihr Bezug zu den eingesetzten Mitteln sowie die damit verbundenen Nah- und Fernziele eine Rolle spielen (vgl. BSG, Urteil vom 31. März 1998 a.a.O.).

    Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft nach § 55 Abs. 1 SGB IX setzen an den sozialen Folgen einer Krankheit bzw. Behinderung an und dienen deren Überwindung (vgl. BSG, Urteil vom 31. März 1998 a.a.O.).

  • BVerwG, 18.10.2012 - 5 C 15.11

    Übernahmeanspruch; Aufwendungsersatzanspruch; Selbstbeschaffung; selbst

    Entscheidend ist, welches konkrete Ziel mit der fraglichen Leistung in erster Linie verfolgt wird, d.h. welcher Leistungszweck im Vordergrund steht (BSG, Urteile vom 31. März 1998 - B 1 KR 12/96 - FEVS 49, 184 und vom 3. September 2003 - B 1 KR 34/01 R - SozR 4-2500 § 18 SGB V Nr. 1 Rn. 10).

    Dies ist aufgrund einer Gesamtwürdigung der Bedürfnisse und Heilungschancen des einzelnen Behandlungsfalles zu bestimmen, wobei die Art der Erkrankung und ihr Bezug zu den eingesetzten Mitteln sowie die damit verbundenen Nah- und Fernziele eine Rolle spielen (vgl. BSG, Urteil vom 31. März 1998 a.a.O.).

    Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft nach § 55 Abs. 1 SGB IX setzen an den sozialen Folgen einer Krankheit bzw. Behinderung an und dienen deren Überwindung (vgl. BSG, Urteil vom 31. März 1998 a.a.O.).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2015 - L 9 SO 231/12

    Hilfen zu selbstbestimmtem Leben in betreuten Wohnmöglichkeiten (hier Vorliegen

    Entscheidend ist, welches konkrete Ziel mit der fraglichen Leistung in erster Linie verfolgt wird, d.h. welcher Leistungszweck im Vordergrund steht (BSG, Urteile vom 31. März 1998 - B 1 KR 12/96 - FEVS 49, 184 (188) und vom 3. September 2003 - B 1 KR 34/01 R - SozR 4-2500 § 18 SGB V Nr. 1 Rn. 10).

    Dies ist aufgrund einer Gesamtwürdigung der Bedürfnisse und Heilungschancen des einzelnen Behandlungsfalles zu bestimmen, wobei die Art der Erkrankung und ihr Bezug zu den eingesetzten Mitteln sowie die damit verbundenen Nah- und Fernziele eine Rolle spielen (vgl. BSG, Urteil vom 31. März 1998 a.a.O.).

    Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft nach § 55 Abs. 1 SGB IX setzen an den sozialen Folgen einer Krankheit bzw. Behinderung an und dienen deren Überwindung (vgl. BSG, Urteil vom 31. März 1998 a.a.O.).

  • BSG, 19.03.2002 - B 1 KR 36/00 R

    Krankenversicherung - Leistungsausschluss - neues Heilmittel - Hippotherapie -

    Mit dieser Rechtsprechung (vgl auch BSG SozR 3-2500 § 27 Nr. 6; Senatsurteil vom 31. März 1998 - B 1 KR 12/96 R - ZfS 1998, 178 = FEVS 49, 184 = USK 98145) hat der Senat Gedanken weiterentwickelt, die in einer Entscheidung des 3. Senats des BSG vom 18. Mai 1976 angelegt waren: Der Sozialhilfeträger hatte Kostenerstattung wegen einer Beschäftigungs- und Bewegungstherapie für einen an Schizophrenie erkrankten Versicherten begehrt.
  • BSG, 13.09.2011 - B 1 KR 25/10 R

    Leistungen zur medizinischen Rehabilitation - Arbeitstherapie für gesetzlich

    In der Zielsetzung besteht Übereinstimmung mit der Beschäftigungstherapie, die ebenfalls zur Bekämpfung der Krankheit eingesetzt werden muss, um eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung zu sein (dazu BSGE 42, 16, 18 f = SozR 2200 § 182 Nr. 14; s auch zum Ausschluss von Hilfen im Bereich der Lebensführung: BSG SozR 3-2500 § 27 Nr. 6 S 18 f zu Methadon; BSG Urteil vom 31.3.1998 - B 1 KR 12/96 R - juris RdNr 15 = USK 98145 zu umfassenden sozialpädiatrischen Leistungen; BSGE 98, 277 = SozR 4-2500 § 40 Nr. 4, RdNr 22 zu einer Adaptionsmaßnahme bei Suchterkrankung) .
  • BSG, 03.09.2003 - B 1 KR 34/01 R

    Krankenversicherung - Kostenübernahme - Auslandsbehandlung (hier: Petö-Methode) -

    Medizinische und nichtmedizinische Behandlungszwecke lassen sich freilich gerade bei komplexen Rehabilitationsangeboten oft nur schwer oder gar nicht voneinander abgrenzen, wie der Senat im Zusammenhang mit der Förderung behinderter Kinder in sozialpädiatrischen Zentren näher dargelegt hat (Urteil vom 31. März 1998 - B 1 KR 12/96 R - in ZfS 1998, 178 = USK 98145).
  • LSG Schleswig-Holstein, 14.12.2016 - L 9 SO 57/13

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung -

    Zur Abgrenzung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation kommt es entscheidend darauf an, welches konkrete Ziel mit der Leistung in erster Linie verfolgt wird, d.h. welcher Leistungszweck im Vordergrund steht (vgl. BSG v. 31.3.1998 - B 1 KR 12/96 und 3.9.2003 - B 1 KR 34/01 R; BVerwG v. 18.10.2012 - 5 C 15/11).

    Dies ist aufgrund einer Gesamtwürdigung der Bedürfnisse und Heilungschancen des einzelnen Behandlungsfalls zu bestimmen, wobei die Art der Erkrankung und ihr Bezug zu den eingesetzten Mitteln sowie die damit verbundenen Nah- und Fernziele eine Rolle spielen (BSG, Urteile vom 31. März 1998 - B 1 KR 12/96 juris Rn. 16 ff. und 3. September 2003 - B 1 KR 34/01 R - juris Rn. 15 f.; BVerwG, Urteil vom 18.10.2012 - 5 C 15/11 - juris Rn. 17; LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 27.3.2013 - L 9 SO 17/11 - juris Rn. 34).

  • BFH, 12.08.2004 - V R 18/02

    Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 UStG für Fußreflexzonenmasseur - Ablehnung der

    Im Übrigen ist es von Verfassungs wegen weder erforderlich, dass die Krankenkassen für alles aufkommen, was der Gesundheit dient (vgl. BSG-Urteil vom 31. März 1998 B 1 KR 12/96 R, RegNr. 23770 BSG-Intern), noch eine Umsatzsteuerbefreiung für alle der Gesundheit förderlichen Dienstleistungen vorzusehen.
  • LSG Schleswig-Holstein, 10.02.2016 - L 9 SO 59/13

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - heilpädagogisches Reiten - medizinische

    Bei der Abgrenzung der beiden unterschiedlichen Leistungsarten ist zu berücksichtigen, dass die Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft nach § 55 Abs. 1 SGB IX an den sozialen Folgen einer Krankheit bzw. Behinderung ansetzen und deren Überwindung dienen (BSG, Urteil vom 31. März 1998 - B 1 KR 12/96 -).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 19.09.2006 - L 1 KR 65/04

    Krankenversicherung - Kostenübernahme - Verhaltenstherapie mit heilpädagogischen

  • VGH Baden-Württemberg, 05.12.2001 - 7 S 2689/99

    Erstattungsanspruch des erstleistenden Sozialleistungsträgers

  • BFH, 01.02.2007 - V R 64/05

    Heilpädagogische Leistung als Heilbehandlung

  • SG Duisburg, 15.06.2004 - S 7 KR 182/02

    Krankenversicherung

  • BSG, 03.09.2003 - B 1 KR 19/02 R

    Kostenübernahme in der Krankenversicherung bei Auslandsbehandlung,

  • LSG Bayern, 09.01.2007 - L 5 KR 41/06

    Kraftknotensystem - Keine Leistungspflicht der Krankenversicherung

  • BSG, 29.09.1999 - B 6 KA 20/99 B

    Institutsermächtigung nachrangig gegenüber persönlicher Ermächtigung von Ärzten,

  • VG Sigmaringen, 16.12.2004 - 7 K 1279/04

    Petö-Therapie als Leistung der medizinischen Rehabilitation; sie ist nicht

  • VG Karlsruhe, 08.07.2004 - 2 K 967/03

    Keine Übernahme der Kosten einer Petö-Therapie im Rahmen der Eingliederungshilfe

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