Rechtsprechung
   BSG, 31.03.1998 - B 1 KR 12/96 R   

Volltextveröffentlichungen (3)

  • lexetius.com

    Krankenversicherung - Kostenübernahme - sozialpädiatrische Betreuung - heilpädagogische und psychologische Maßnahmen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVO § 182 Abs. 1 S. 1; SGB V § 43a, § 119 Abs. 2, § 27 Abs. 1 S. 1
    Kostenübernahme für sozialpädiatrische Betreuung und heilpädagogische und psychologische Maßnahmen durch die Krankenversicherung

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)



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Wird zitiert von ... (15)  

  • BSG, 19.03.2002 - B 1 KR 36/00 R  

    Krankenversicherung - Leistungsausschluss - neues Heilmittel - Hippotherapie -

    Mit dieser Rechtsprechung (vgl auch BSG SozR 3-2500 § 27 Nr. 6; Senatsurteil vom 31. März 1998 - B 1 KR 12/96 R - ZfS 1998, 178 = FEVS 49, 184 = USK 98145) hat der Senat Gedanken weiterentwickelt, die in einer Entscheidung des 3. Senats des BSG vom 18. Mai 1976 angelegt waren: Der Sozialhilfeträger hatte Kostenerstattung wegen einer Beschäftigungs- und Bewegungstherapie für einen an Schizophrenie erkrankten Versicherten begehrt.
  • BVerwG, 18.10.2012 - 5 C 15.11  

    Übernahmeanspruch; Aufwendungsersatzanspruch; Selbstbeschaffung; selbst

    Entscheidend ist, welches konkrete Ziel mit der fraglichen Leistung in erster Linie verfolgt wird, d.h. welcher Leistungszweck im Vordergrund steht (BSG, Urteile vom 31. März 1998 - B 1 KR 12/96 - FEVS 49, 184 und vom 3. September 2003 - B 1 KR 34/01 R - SozR 4-2500 § 18 SGB V Nr. 1 Rn. 10).

    Dies ist aufgrund einer Gesamtwürdigung der Bedürfnisse und Heilungschancen des einzelnen Behandlungsfalles zu bestimmen, wobei die Art der Erkrankung und ihr Bezug zu den eingesetzten Mitteln sowie die damit verbundenen Nah- und Fernziele eine Rolle spielen (vgl. BSG, Urteil vom 31. März 1998 a.a.O.).

    18 Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft nach § 55 Abs. 1 SGB IX setzen an den sozialen Folgen einer Krankheit bzw. Behinderung an und dienen deren Überwindung (vgl. BSG, Urteil vom 31. März 1998 a.a.O.).

  • BSG, 03.09.2003 - B 1 KR 34/01 R  

    Krankenversicherung - Kostenübernahme - Auslandsbehandlung (hier: Petö-Methode) -

    Medizinische und nichtmedizinische Behandlungszwecke lassen sich freilich gerade bei komplexen Rehabilitationsangeboten oft nur schwer oder gar nicht voneinander abgrenzen, wie der Senat im Zusammenhang mit der Förderung behinderter Kinder in sozialpädiatrischen Zentren näher dargelegt hat (Urteil vom 31. März 1998 - B 1 KR 12/96 R - in ZfS 1998, 178 = USK 98145).
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  • BFH, 12.08.2004 - V R 18/02  

    Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 UStG für Fußreflexzonenmasseur - Ablehnung

    Im Übrigen ist es von Verfassungs wegen weder erforderlich, dass die Krankenkassen für alles aufkommen, was der Gesundheit dient (vgl. BSG-Urteil vom 31. März 1998 B 1 KR 12/96 R, RegNr. 23770 BSG-Intern), noch eine Umsatzsteuerbefreiung für alle der Gesundheit förderlichen Dienstleistungen vorzusehen.
  • BFH, 01.02.2007 - V R 64/05  

    Heilpädagogische Leistung als Heilbehandlung

    c) Die Leistungen von Heilpädagogen können sowohl Heilbehandlungen als auch "nichtmedizinische" Hilfen im Bereich der Lebensführung sein (vgl. Urteile des Bundessozialgerichts --BSG-- vom 31. März 1998 B 1 KR 12/96 R, Die Leistungen der Krankenversicherung Beilage 1999, 16, Urteilssammlung für die gesetzliche Krankenversicherung --USK-- 98145; vom 3. September 2003 B 1 KR 34/01 R, Sozialrecht --SozR-- 4-2500 § 18 Nr. 1, USK 2003-108).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.12.2001 - 7 S 2689/99  

    Erstattungsanspruch des erstleistenden Sozialleistungsträgers

    Die Krankenkassen haben grundsätzlich nicht die Aufgabe, sonstige, wegen einer Krankheit notwendig werdende "nicht-medizinische" Hilfe im Bereich der Lebensführung zu bieten (vgl. BSG Urt. v. 31.3.1998 - B 1 KR 12/96 R -, FEVS 49, 184).
  • BSG, 03.09.2003 - B 1 KR 19/02 R  

    Kostenübernahme in der Krankenversicherung bei Auslandsbehandlung,

    Medizinische und nichtmedizinische Behandlungszwecke lassen sich freilich gerade bei komplexen Rehabilitationsangeboten oft nur schwer oder gar nicht voneinander abgrenzen, wie der Senat im Zusammenhang mit der Förderung behinderter Kinder in sozialpädiatrischen Zentren näher dargelegt hat (Urteil vom 31. März 1998 - B 1 KR 12/96 R - in ZfS 1998, 178 = USK 98145).
  • SG Duisburg, 15.06.2004 - S 7 KR 182/02  

    Krankenversicherung

    Dafür muss die Kammer nicht entscheiden, welche der vorgenannten Anspruchsgrundlagen konkret in Betracht zu ziehen wäre, denn alle denkbaren Anspruchsgrundlagen setzen voraus, dass die Beklagte gegenüber der Beigeladenen nach den Vorschriften des SGB V verpflichtet wäre, die Autismustherapie bei dem Autismustherapiezentrum zur Verfügung zu stellen bzw. die Kosten hierfür zu erstatten (für einen vergleichbaren Fall, bei dem die konkrete Anspruchsgrundlage im Rahmen eines Erstattungsstreites offengelassen wurde vgl. Urteil des Bundessozialgerichts vom 31.03.1998, Az: B 1 KR 12/96 R).

    Die Krankenkassen haben nicht die Aufgabe, sonstige wegen einer Krankheit notwendig werdende Hilfen im Bereich der allgemeinen Lebensführung zu bieten (vgl. Urteil des Bundessozialgerichts vom 31.03.1998, Az: B 1 KR 12/96 R).

  • BSG, 13.09.2011 - B 1 KR 25/10 R  

    Leistungen zur medizinischen Rehabilitation - Arbeitstherapie für gesetzlich

    In der Zielsetzung besteht Übereinstimmung mit der Beschäftigungstherapie, die ebenfalls zur Bekämpfung der Krankheit eingesetzt werden muss, um eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung zu sein (dazu BSGE 42, 16, 18 f = SozR 2200 § 182 Nr. 14; s auch zum Ausschluss von Hilfen im Bereich der Lebensführung: BSG SozR 3-2500 § 27 Nr. 6 S 18 f zu Methadon; BSG Urteil vom 31.3. 1998 - B 1 KR 12/96 R - juris RdNr 15 = USK 98145 zu umfassenden sozialpädiatrischen Leistungen; BSGE 98, 277 = SozR 4-2500 § 40 Nr. 4, RdNr 22 zu einer Adaptionsmaßnahme bei Suchterkrankung).
  • BSG, 29.09.1999 - B 6 KA 20/99 B  

    Institutsermächtigung nachrangig gegenüber persönlicher Ermächtigung von Ärzten,

    Soziale und medizinische Befunde bei einem Patienten können derart miteinander verknüpft sein, daß es regelmäßig nötig wird, die einzelnen Betreuungsakte nach der konkreten Situation des Betreuten im Einzelfall rechtlich der Krankenpflege oder der Eingliederungshilfe zuzuordnen (so schon BSG vom 31. März 1998 - B 1 KR 12/96 R - FEVS 49, 184 unter Hinweis auf BSG, SozR 3-2500 § 27 Nr. 6; vgl. auch BSG, SozR 3-2500 § 118 Nr. 1, S. 5; ähnlich zur gebotenen Trennung zwischen vertrags- und werksärztlicher Tätigkeit: BSGE 80, 130, 133 = SozR 3-5520 § 20 Nr. 2, S. 14).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 19.09.2006 - L 1 KR 65/04  

    Kostenübernahme der Krankenversicherung für Verhaltenstherapie, Abgrenzung zur

  • LSG Bayern, 09.01.2007 - L 5 KR 41/06  
  • VG Sigmaringen, 16.12.2004 - 7 K 1279/04  

    Petö-Therapie als Leistung der medizinischen Rehabilitation; sie ist nicht

  • VG Karlsruhe, 08.07.2004 - 2 K 967/03  

    Keine Übernahme der Kosten einer Petö-Therapie im Rahmen der Eingliederungshilfe

  • SG Aurich, 06.04.2005 - S 13 SO 19/05  
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