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   BSG, 11.07.2000 - B 1 KR 14/99 R   

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BSG, 11.07.2000 - B 1 KR 14/99 R (https://dejure.org/2000,1534)
BSG, Entscheidung vom 11.07.2000 - B 1 KR 14/99 R (https://dejure.org/2000,1534)
BSG, Entscheidung vom 11. Juli 2000 - B 1 KR 14/99 R (https://dejure.org/2000,1534)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Freiwilliges Ersatzkassenmitglied - Mitversicherung - Familienversicherung - Kostenerstattung - Behandlung als Privatpatient - Kostenerstattungsprinzip - Wahrung des Besitzstandes - Krankenversicherung der Rentner - Behandlung durch Nichtvertragsärzte - Zusage der ...

  • Judicialis

    SGB X § 48; ; SGB X § 45

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksamkeit eines Verwaltungsaktes bei Rechtsänderung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (67)Neu Zitiert selbst (25)

  • BSG, 07.08.1991 - 1 RR 7/88

    Genehmigungsfähigkeit von Satzungsregelungen

    Auszug aus BSG, 11.07.2000 - B 1 KR 14/99 R
    Die für den genannten Personenkreis durch Satzungsregelung eröffnete und von der Beklagten ebenso wie von anderen Ersatzkassen jahrzehntelang angebotene Möglichkeit der privatärztlichen Behandlung gegen Kostenerstattung war zwar in Rechtsprechung und Literatur nicht unumstritten (vgl dazu: BSGE 25, 195, 197 ff = SozR Nr. 7 zu § 4 der 12. AufbauVO; BSGE 42, 117, 120 = SozR 2200 § 184 Nr. 4 S 11; BSG, Urteil vom 28. November 1979 - 3 RK 9/78 = USK 79211; BSG SozR 2200 § 182 Nr. 74; BSGE 69, 170, 178 = SozR 3-2200 § 321 Nr. 1 S 10; Schulin, Kostenerstattung der Ersatzkassen, Rechtsgutachten 1988; von Maydell, Zur Kostenerstattung in der gesetzlichen Krankenversicherung, PKV-Dokumentation Heft 7, 1982, S 25 ff).

    Für die hier zu treffende Entscheidung kommt es darauf nicht an, denn für versicherungspflichtige Rentner - und auf diese Personengruppe bezog sich der in Rede stehende Bescheid - hat die Möglichkeit der Kostenerstattung und der Inanspruchnahme von Leistungserbringern, die nicht in die kassenärztliche (vertragsärztliche) Versorgung eingebunden waren, zu keinem Zeitpunkt bestanden (einhellige Meinung; vgl BSGE 42, 117, 119 = SozR 2200 § 184 Nr. 4 S 10; BSGE 44, 41, 42 = SozR 2200 § 508 Nr. 2 S 2; BSGE 69, 170, 172 ff = SozR 3-2200 § 321 Nr. 1 S 3 ff).

  • BVerwG, 06.12.1978 - 8 C 24.78

    Einzelermächtigungen - Genehmigungsverfahren - Gemeinnützigkeitsschädliches

    Auszug aus BSG, 11.07.2000 - B 1 KR 14/99 R
    Daß derartigen Feststellungen Verwaltungsaktsqualität zukommen kann, ist in der sozialrechtlichen wie in der verwaltungsrechtlichen Rechtsprechung und Literatur unbestritten (vgl nur: Schneider-Danwitz, SGB-Gesamtkommentar, Stand: 1990, § 31 SGB X Anm 15 mwN; BVerwGE 57, 158, 161 f; 79, 291, 293; Kopp/Ramsauer, VwVfG, § 35 RdNr 52 mwN).

    Für ihre Zulassung besteht oftmals ein Bedürfnis, weil die Betroffenen frühzeitig Dispositionen treffen und dazu wissen müssen, auf welche Rechtslage sie sich einzustellen haben (vgl etwa BSG SozR 4100 § 75 Nr. 6; BSGE 78, 91; 78, 98, 103 f; BVerwGE 57, 158, 161).

  • BSG, 08.02.1996 - 13 RJ 65/95

    Fehlen der Urteilsgründe nach § 551 Nr. 7 ZPO , Beratung des Rehabilitanden im

    Auszug aus BSG, 11.07.2000 - B 1 KR 14/99 R
    § 136 Abs. 1 Nr. 6 SGG ist nicht erst dann verletzt, wenn überhaupt keine Gründe vorliegen, sondern auch dann, wenn einzelne Ansprüche, Angriffs- oder Verteidigungsmittel nicht behandelt worden sind oder wenn die Erwägungen, die das Gericht in einem entscheidungserheblichen Streitpunkt zum Urteilsausspruch geführt haben, dem Urteil selbst nicht zu entnehmen sind (BSG SozR 1500 § 136 Nr. 10; SozR 3-1200 § 14 Nr. 19 S 63, jeweils mwN).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 39, 333, 338 f mwN; BGH FamRZ 1991, 322, 323), der sich der 13. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) für den Sozialgerichtsprozeß angeschlossen hat (Urteil vom 8. Februar 1996 - BSG SozR 3-1200 § 14 Nr. 19 S 63; ähnlich auch Urteil des 3. Senats des BSG vom 14. September 1994 - BSGE 75, 74, 76 ff = SozR 3-2500 § 33 Nr. 12 S 44 ff), ist § 551 Nr. 7 ZPO aus Gründen der Prozeßökonomie nicht heranzuziehen, wenn das vom Berufungsgericht in den Urteilsgründen nicht erörterte Angriffs- oder Verteidigungsmittel zur Begründung bzw zur Abwehr der Klage nicht tauglich ist.

  • BSG, 30.01.1980 - 12 RK 66/78

    Versicherungsfreiheit - Öffentlich-rechtlicher Arbeitgeber -

    Auszug aus BSG, 11.07.2000 - B 1 KR 14/99 R
    So hat etwa der 12. Senat des BSG entschieden, daß die Befreiung von der Versicherungspflicht, die auf Antrag eines öffentlich-rechtlichen Arbeitgebers für das bei ihm bestehende Beschäftigungsverhältnis (wegen des Anspruchs auf beamtenrechtliche Versorgung) erfolgt ist, jedenfalls dann ohne weiteres, dh ohne ausdrückliche Aufhebung des Befreiungsbescheides, unwirksam wird, wenn der Arbeitgeber in eine privatrechtliche Gesellschaft umgewandelt wird, welche die Voraussetzungen des § 1231 Abs. 1 RVO nicht mehr erfüllt (Urteil vom 30. Januar 1980 - SozR 2200 § 1231 Nr. 2).

    Die Situation unterscheidet sich dann in ihren Auswirkungen nicht wesentlich von dem vorher erwähnten Fall (SozR 2200 § 1231 Nr. 2), in dem der Begünstigte infolge einer Änderung der tatsächlichen Verhältnisse nicht mehr zu dem von der Regelung betroffenen Personenkreis gehört.

  • BGH, 21.12.1962 - I ZB 27/62

    "Nicht mit Gründen versehen"

    Auszug aus BSG, 11.07.2000 - B 1 KR 14/99 R
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 39, 333, 338 f mwN; BGH FamRZ 1991, 322, 323), der sich der 13. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) für den Sozialgerichtsprozeß angeschlossen hat (Urteil vom 8. Februar 1996 - BSG SozR 3-1200 § 14 Nr. 19 S 63; ähnlich auch Urteil des 3. Senats des BSG vom 14. September 1994 - BSGE 75, 74, 76 ff = SozR 3-2500 § 33 Nr. 12 S 44 ff), ist § 551 Nr. 7 ZPO aus Gründen der Prozeßökonomie nicht heranzuziehen, wenn das vom Berufungsgericht in den Urteilsgründen nicht erörterte Angriffs- oder Verteidigungsmittel zur Begründung bzw zur Abwehr der Klage nicht tauglich ist.
  • BSG, 14.09.1994 - 1 RK 36/93

    Klageabweisung - begründete Rüge - absoluter Revisionsgrund - verspätete

    Auszug aus BSG, 11.07.2000 - B 1 KR 14/99 R
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 39, 333, 338 f mwN; BGH FamRZ 1991, 322, 323), der sich der 13. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) für den Sozialgerichtsprozeß angeschlossen hat (Urteil vom 8. Februar 1996 - BSG SozR 3-1200 § 14 Nr. 19 S 63; ähnlich auch Urteil des 3. Senats des BSG vom 14. September 1994 - BSGE 75, 74, 76 ff = SozR 3-2500 § 33 Nr. 12 S 44 ff), ist § 551 Nr. 7 ZPO aus Gründen der Prozeßökonomie nicht heranzuziehen, wenn das vom Berufungsgericht in den Urteilsgründen nicht erörterte Angriffs- oder Verteidigungsmittel zur Begründung bzw zur Abwehr der Klage nicht tauglich ist.
  • BSG, 03.08.1999 - B 4 RA 33/99 R

    MfS-Versorgung - Offizier im besonderen Einsatz - OibE - Anwendung des

    Auszug aus BSG, 11.07.2000 - B 1 KR 14/99 R
    Daß es für die Notwendigkeit eines Aufhebungsbescheides von Bedeutung ist, ob ein Status vom Gesetz bloß modifiziert oder ob er völlig beseitigt wird, klingt auch in den Äußerungen des 4. Senats des BSG zur Problematik des Selbstvollzugs des Gesetzes an, wenn es heißt (Urteil vom 3. August 1999 - B 4 RA 33/99 R, zur Veröffentlichung vorgesehen), ein solcher Selbstvollzug liege nur vor, "wenn das, was im Einzelfall zwischen dem Verwaltungsträger und dem Bürger konkret verbindlich gelten solle, sich jedenfalls für den Betroffenen unzweifelhaft und ohne das Erfordernis, weitere individuelle Tatsachen feststellen zu müssen, von denen der Eintritt der Rechtsänderung abhängen könnte, aus dem Gesetzestext ergibt, wenn also kein die besonderen Umstände des jeweiligen Einzelfalles prüfender Erkenntnisprozeß und keine individuelle Entscheidung (Feststellung) des Verwaltungsträgers notwendig ist".
  • BVerwG, 29.04.1988 - 9 C 54.87

    Bescheinigung - Aufenthaltsgestaltung - Asylbewerber - Asylverfahren -

    Auszug aus BSG, 11.07.2000 - B 1 KR 14/99 R
    Daß derartigen Feststellungen Verwaltungsaktsqualität zukommen kann, ist in der sozialrechtlichen wie in der verwaltungsrechtlichen Rechtsprechung und Literatur unbestritten (vgl nur: Schneider-Danwitz, SGB-Gesamtkommentar, Stand: 1990, § 31 SGB X Anm 15 mwN; BVerwGE 57, 158, 161 f; 79, 291, 293; Kopp/Ramsauer, VwVfG, § 35 RdNr 52 mwN).
  • BSG, 10.02.1993 - 1 RR 1/92

    Gesetzliche Krankenversicherung - Nichtkassenärzte - Erstattung

    Auszug aus BSG, 11.07.2000 - B 1 KR 14/99 R
    Eine Kostenerstattung für Behandlungen durch nicht zugelassene oder ermächtigte Leistungserbringer war im übrigen spätestens seit Inkrafttreten des GSG am 1. Januar 1993 generell und für alle Versicherten kraft Gesetzes ausgeschlossen, wie der Senat im Urteil vom 10. Mai 1995 (BSGE 76, 101 = SozR 3-2500 § 13 Nr. 7) unter Hinweis auf § 76 Abs. 1 SGB V und weitere Grundsätze des Leistungserbringungsrechts der gesetzlichen Krankenversicherung näher ausgeführt hat (vgl auch BSG SozR 3-2500 § 13 Nr. 9; BSGE 77, 227, 229 f = SozR 3-2500 § 29 Nr. 3 S 12 f; sowie zum Rechtszustand vor Inkrafttreten des GSG: BSGE 72, 93 = SozR 3-2500 § 64 Nr. 1).
  • BSG, 20.03.1996 - 6 RKa 51/95

    Nichtanwendbarkeit von § 96 Abs. 1 SGG , Begrenzung der für

    Auszug aus BSG, 11.07.2000 - B 1 KR 14/99 R
    Für ihre Zulassung besteht oftmals ein Bedürfnis, weil die Betroffenen frühzeitig Dispositionen treffen und dazu wissen müssen, auf welche Rechtslage sie sich einzustellen haben (vgl etwa BSG SozR 4100 § 75 Nr. 6; BSGE 78, 91; 78, 98, 103 f; BVerwGE 57, 158, 161).
  • BSG, 18.01.1996 - 1 RK 22/95

    Fortführung der kieferorthopädischen Behandlung bei Verzicht des Zahnarztes auf

  • BSG, 05.11.1998 - B 11 AL 29/98 R

    Arbeitslosenhilfe - Ruhen - Säumniszeit - Meldepflicht - Warnfunktion - Bescheid

  • BSG, 10.05.1995 - 1 RK 14/94

    Kostenerstattung - Freiwillige Mitglieder - Vertragsärztliche Versorgung -

  • BSG, 23.11.1995 - 1 RK 5/94

    Kostenerstattung nach § 13 Abs. 2 SGB V

  • BGH, 24.10.1990 - XII ZR 124/89

    Finanzierung einer Zweitausbildung

  • BSG, 16.11.1995 - 4 RK 1/94

    Selbstvollzug des Gesetzes im Sozialverwaltungsrecht, Erlöschen des

  • BVerwG, 20.02.1981 - 7 C 78.80

    Verzicht auf mündliche Verhandlung - Fernmündliche Abgabe - Berichterstatter des

  • BSG, 28.11.1979 - 3 RK 9/78
  • BSG, 20.03.1996 - 6 RKa 21/95

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage, Unwirksamkeit des Überweisungsverbotes für

  • BSG, 14.09.1966 - 3 RK 18/65

    Satzungsautononmie einer gesetzlichen Krankenkasse - Anspruch auf freie

  • BSG, 18.12.1985 - 9a RVs 40/85

    Kraftfahrzeugsteuerermäßigung für Schwerbehinderte

  • BSG, 01.06.1977 - 3 RK 41/75

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

  • BSG, 30.01.1980 - 12 RK 16/79

    Auslegungsregel - Antrag auf Nachentrichtung - Gerichtliche Nachprüfbarkeit

  • BSG, 05.12.1978 - 7 RAr 3/78

    Betrieb des Baugewerbes - Abbrucharbeiten - Enttrümmerungsarbeiten - Entscheidung

  • BSG, 09.05.1974 - 11 RA 252/73

    Berufsunfähigkeit - Inhalt des Urteils - Absoluter Revisionsgrund - Mangelhaftes

  • BSG, 08.03.2016 - B 1 KR 25/15 R

    Krankenversicherung - Antrag auf Krankenbehandlung (hier Psychotherapie) -

    Sind Bestand oder Rechtswirkungen einer Genehmigung für den Adressaten erkennbar von vornherein an den Fortbestand einer bestimmten Situation gebunden, so wird sie gegenstandslos, wenn die betreffende Situation nicht mehr besteht (BSG SozR 3-1300 § 39 Nr. 7 S 14 mwN; BSG SozR 4-2500 § 75 Nr. 5 RdNr 24).
  • BSG, 07.11.2017 - B 1 KR 15/17 R

    Anspruch Versicherter auf Hautstraffungsoperation kraft fingierter Genehmigung

    Sind Bestand oder Rechtswirkungen einer Genehmigung für den Adressaten erkennbar von vornherein an den Fortbestand einer bestimmten Situation gebunden, so wird sie gegenstandslos, wenn die betreffende Situation nicht mehr besteht (vgl BSGE 121, 40 = SozR 4-2500 § 13 Nr. 33, RdNr 31; BSG SozR 3-1300 § 39 Nr. 7 S 13 f; BSG SozR 4-5540 Anl 9.1 Nr. 5 RdNr 18 mwN).
  • BSG, 07.11.2017 - B 1 KR 24/17 R

    Krankenversicherung - Leistungsanspruch aufgrund fingierter Genehmigung (hier:

    Sind Bestand oder Rechtswirkungen einer Genehmigung für den Adressaten erkennbar von vornherein an den Fortbestand einer bestimmten Situation gebunden, so wird sie gegenstandslos, wenn die betreffende Situation nicht mehr besteht (vgl BSGE 121, 40 = SozR 4-2500 § 13 Nr. 33, RdNr 31; BSG SozR 3-1300 § 39 Nr. 7 S 13 f; BSG SozR 4-5540 Anl 9.1 Nr. 5 RdNr 18 mwN).
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