Rechtsprechung
   BSG, 19.09.2002 - B 1 KR 20/02 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,6856
BSG, 19.09.2002 - B 1 KR 20/02 R (https://dejure.org/2002,6856)
BSG, Entscheidung vom 19.09.2002 - B 1 KR 20/02 R (https://dejure.org/2002,6856)
BSG, Entscheidung vom 19. September 2002 - B 1 KR 20/02 R (https://dejure.org/2002,6856)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,6856) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Gewährung von Krankengeld; Krankengeld und Rente wegen Erwerbsunfähigkeit; Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit

  • Judicialis

    SGB V § 44 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitsunfähigkeit von Arbeitslosen, zuletzt ausgeübte Beschäftigung, Beurteilung des versicherungsrechtlichen Status

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (23)

  • BSG, 08.02.2000 - B 1 KR 11/99 R

    Weiterbestehen der Arbeitsunfähigkeit nach Arbeitslosmeldung

    Auszug aus BSG, 19.09.2002 - B 1 KR 20/02 R
    Der gut eineinhalbjährige zeitliche Abstand zwischen letzter Tätigkeit und Arbeitsunfähigkeit spiele nach der Rechtsprechung des 1. Senats des Bundessozialgerichts (BSG) nur dann eine Rolle, wenn die Arbeitsunfähigkeit im zweiten oder einem weiteren Dreijahreszeitraum zu beurteilen sei; in der ersten Rahmenfrist bleibe es bei der Anknüpfung an die zuletzt ausgeübte Beschäftigung (Hinweis auf BSGE 85, 271, 274 f = SozR 3-2500 § 49 Nr. 4 S 14).

    Der Versicherte darf dann auf gleich oder ähnlich geartete Tätigkeiten "verwiesen" werden, wobei aber der Kreis möglicher Verweisungstätigkeiten entsprechend der Funktion des Krankengeldes eng zu ziehen ist (Senatsurteil vom 8. Februar 2000 - BSGE 85, 271, 273 = SozR 3-2500 § 49 Nr. 4 S 12 f; ebenso Senatsurteil vom 14. Februar 2001 - SozR 3-2500 § 44 Nr. 9 S 22 f).

    Die fehlende Feststellung oder Meldung der Arbeitsunfähigkeit kann ihm nur dann ausnahmsweise nicht entgegengehalten werden, wenn er seinerseits alles in seiner Macht Stehende getan hat, um seine Ansprüche zu wahren, daran aber durch eine von der Krankenkasse zu vertretende Fehlentscheidung gehindert wird (vgl Senatsurteil vom 8. Februar 2000 - BSGE 85, 271, 276 f = SozR 3-2500 § 49 Nr. 4 S 16 f).

  • BSG, 20.11.2001 - B 1 KR 26/00 R

    Krankenversicherung - Krankenhausbehandlung - Fallpauschale - Kassenwechsel -

    Auszug aus BSG, 19.09.2002 - B 1 KR 20/02 R
    Abgesehen davon, dass diese Auffassung mit der Rechtsprechung des Senats zum Kassenwechsel nicht in Einklang zu bringen wäre (BSGE 89, 86, 87 f = SozR 3-2500 § 19 Nr. 4 S 18 f), ergibt schon der Wortlaut von § 19 Abs. 2 SGB V, dass das Gesetz den Übergang in die freiwillige Mitgliedschaft als einen Fall der Beendigung iS von § 19 Abs. 1 SGB V ansieht; dann würde es nicht einleuchten, wenn der Wechsel in ein neues Pflichtversicherungsverhältnis anders zu behandeln wäre, zumal gerade dieser mit einem obligatorischen Kassenwechsel verbunden sein kann.

    Infolgedessen kann bei der Frage, an welcher Tätigkeit die Einsatzfähigkeit des Versicherten zu messen ist, wenn über seine Arbeitsfähigkeit oder -unfähigkeit entschieden werden muss, ebenso wie bei den Leistungsansprüchen als solchen (vgl dazu nochmals BSGE 89, 86, 87 = SozR 3-2500 § 19 Nr. 4 S 18) immer nur vom jeweils aktuellen Versicherungsverhältnis ausgegangen werden.

    Die in § 19 Abs. 1 SGB V niedergelegte Entscheidung des Gesetzgebers, mit der Beendigung des Versicherungsverhältnisses alle daraus abzuleitenden Ansprüche erlöschen zu lassen, lässt auch eine Entstehung von Ansprüchen nach dem Versicherungsende nicht zu (vgl für die Fälle des Kassenwechsels nochmals BSGE 89, 86, 87 = SozR 3-2500 § 19 Nr. 4 S 18).

  • BSG, 28.09.1993 - 1 RK 46/92

    Dauernde Arbeitsunfähigkeit - Erschöpfung des Krankengeldanspruchs -

    Auszug aus BSG, 19.09.2002 - B 1 KR 20/02 R
    Soweit frühere Rechtsprechung des Senats zum SGB V eine andere Auslegung zulassen sollte (etwa im Wege des Gegenschlusses aus den Urteilen BSG SozR 3-2500 § 48 Nr. 5 und BSGE 73, 121 = SozR 3-4100 § 158 Nr. 1), wird sie nicht aufrechterhalten.

    Das LSG Rheinland-Pfalz bezieht sich auf die schon erwähnten Entscheidungen des 7. Senats des BSG vom 25. Juli 1985 (BSG SozR 4100 § 105b Nr. 4) und des erkennenden Senats vom 28. September 1993 (BSGE 73, 121 = SozR 3-4100 § 158 Nr. 1) und vom 3. November 1993 (BSG SozR 3-2500 § 48 Nr. 5), in denen zwischen dem Beginn der Erkrankung und dem Zeitpunkt der Arbeitsunfähigkeitsfeststellung jedoch nicht differenziert wird.

  • BSG, 03.11.1993 - 1 RK 10/93

    Wiederaufleben des Krankengeldes - Erwerbstätigkeit - Teilnahme an

    Auszug aus BSG, 19.09.2002 - B 1 KR 20/02 R
    Soweit frühere Rechtsprechung des Senats zum SGB V eine andere Auslegung zulassen sollte (etwa im Wege des Gegenschlusses aus den Urteilen BSG SozR 3-2500 § 48 Nr. 5 und BSGE 73, 121 = SozR 3-4100 § 158 Nr. 1), wird sie nicht aufrechterhalten.

    Das LSG Rheinland-Pfalz bezieht sich auf die schon erwähnten Entscheidungen des 7. Senats des BSG vom 25. Juli 1985 (BSG SozR 4100 § 105b Nr. 4) und des erkennenden Senats vom 28. September 1993 (BSGE 73, 121 = SozR 3-4100 § 158 Nr. 1) und vom 3. November 1993 (BSG SozR 3-2500 § 48 Nr. 5), in denen zwischen dem Beginn der Erkrankung und dem Zeitpunkt der Arbeitsunfähigkeitsfeststellung jedoch nicht differenziert wird.

  • BSG, 25.07.1985 - 7 RAr 74/84

    Erstattung von Krankengeld unter den Leistungsträgern von Sozialleistungen -

    Auszug aus BSG, 19.09.2002 - B 1 KR 20/02 R
    Da die KVdA den Leistungsbezug und dieser die Vermittelbarkeit des Versicherten voraussetzt, hat die bisherige Rechtsprechung zu § 105b AFG den Versicherten als arbeitsunfähig angesehen, wenn er aus gesundheitlichen Gründen der Arbeitsvermittlung (objektiv) nicht zur Verfügung stand (vgl BSG SozR 4100 § 105b Nr. 4 S 19; BSG SozR 3-4100 § 105b Nr. 2 S 6; so auch Gagel/Winkler, SGB III Stand: März 2002, § 126 RdNr 5).

    Das LSG Rheinland-Pfalz bezieht sich auf die schon erwähnten Entscheidungen des 7. Senats des BSG vom 25. Juli 1985 (BSG SozR 4100 § 105b Nr. 4) und des erkennenden Senats vom 28. September 1993 (BSGE 73, 121 = SozR 3-4100 § 158 Nr. 1) und vom 3. November 1993 (BSG SozR 3-2500 § 48 Nr. 5), in denen zwischen dem Beginn der Erkrankung und dem Zeitpunkt der Arbeitsunfähigkeitsfeststellung jedoch nicht differenziert wird.

  • BSG, 07.05.2002 - B 1 KR 24/01 R

    Krankengeld - nachgehender Leistungsanspruch - nachwirkender Versicherungsschutz

    Auszug aus BSG, 19.09.2002 - B 1 KR 20/02 R
    Nur wenn vorher eine Pflichtmitgliedschaft bestand und nach deren Ende keine Erwerbstätigkeit ausgeübt wird, erlaubt § 19 Abs. 2 SGB V noch Leistungsansprüche aus der früheren Versicherung, die aber auf längstens einen Monat begrenzt sind (zu deren Subsidiarität vgl BSGE 89, 254 = SozR 3-2500 § 19 Nr. 5).

    Ähnlich wäre im Falle eines nachgehenden Anspruchs nach § 19 Abs. 2 SGB V zu entscheiden, denn dabei handelt es sich um einen Anspruch aus der Beschäftigtenversicherung, wie der Senat inzwischen geklärt hat (BSGE 89, 254 = SozR 3-2500 § 19 Nr. 5).

  • BSG, 17.08.1982 - 3 RK 28/81

    Beginn der Arbeitsunfähigkeit; Bronchialcarzinom; Beschäftigungsnachgang trotz

    Auszug aus BSG, 19.09.2002 - B 1 KR 20/02 R
    Damit hat der Senat auf Grundsätze zurückgegriffen, die schon zum alten Recht entwickelt worden waren und durch das SGB V nicht überholt sind (erstmals wohl BSGE 25, 76 = SozR Nr. 18 zu § 182 RVO; BSGE 54, 62 = SozR 2200 § 182 Nr. 84; Schmidt in Peters, Handbuch der KV, Stand Oktober 2001, § 46 SGB V RdNr 33 mwN).
  • LSG Baden-Württemberg, 12.12.1997 - L 4 KR 1128/95

    Entstehung des Anspruchs auf Krankengeld

    Auszug aus BSG, 19.09.2002 - B 1 KR 20/02 R
    Die Gegenmeinung des LSG Baden-Württemberg (Urteil vom 12. Dezember 1997 - L 4 Kr 1128/95 - EzS 90/211 = E-LSG KR-140) überzeugt den Senat nicht.
  • BSG, 19.09.2002 - B 1 KR 32/01 R

    Arbeitsunfähigkeit von Arbeitslosen, zuletzt ausgeübte Beschäftigung, Beurteilung

    Auszug aus BSG, 19.09.2002 - B 1 KR 20/02 R
    Für die anders lautende Auffassung des LSG Rheinland-Pfalz im Urteil vom 7. Juni 2001 (L 5 KR 67/00, dazu Revisionsverfahren B 1 KR 32/01 R mit Senatsurteil vom 19. September 2002) kann die bisherige Rechtsprechung des BSG nicht herangezogen werden.
  • LSG Rheinland-Pfalz, 07.06.2001 - L 5 KR 67/00
    Auszug aus BSG, 19.09.2002 - B 1 KR 20/02 R
    Für die anders lautende Auffassung des LSG Rheinland-Pfalz im Urteil vom 7. Juni 2001 (L 5 KR 67/00, dazu Revisionsverfahren B 1 KR 32/01 R mit Senatsurteil vom 19. September 2002) kann die bisherige Rechtsprechung des BSG nicht herangezogen werden.
  • BSG, 10.11.1977 - 3 RK 82/75

    Krankengeld - Berechnung - Arbeitsentgelt für Eintritt der Arbeitsunfähigkeit -

  • BSG, 18.03.1966 - 3 RK 58/62

    Arbeitsunfähigkeit und Beginn des Krankengeldes

  • BSG, 23.02.1967 - 5 RKn 112/64

    Arbeitsunfähigkeit - Krankengeldanspruch - Zahlungsbeginn - Tag der ärztlichen

  • BSG, 22.06.1966 - 3 RK 14/64

    Geschäftsunfähiger Versicherter - Zeitpunkt der Arbeitsunfähigkeit - Ärztliche

  • BSG, 02.10.1970 - 3 RK 6/70
  • BSG, 15.12.1993 - 1 RK 20/93
  • BSG, 19.09.2002 - B 1 KR 11/02 R

    Krankenversicherung - Arbeitsunfähigkeit - zuletzt ausgeübte Beschäftigung -

  • BSG, 09.12.1986 - 8 RK 12/85

    Beiladung eines Leistungsträgers - Erstattungsanspruch - Arbeitsunfähigkeit -

  • BSG, 21.09.1995 - 11 RAr 35/95

    Arbeitslosenhilfe bei Arbeitsunfähigkeit während des Bezuges von Arbeitslosengeld

  • BSG, 27.02.1984 - 3 RK 8/83

    Voraussetzungen für eine Gewährung von Krankengeld - Anforderungen an die

  • BSG, 14.02.2001 - B 1 KR 30/00 R

    Krankengeld - Arbeitsunfähigkeit - Verweisbarkeit - bisherige Tätigkeit - Verlust

  • BSG, 10.03.1987 - 3 RK 31/86

    Krankengeld - Arbeitslosenhilfe - Dauer der Arbeitslosenhilfe

  • BSG, 02.02.1984 - 8 RK 43/82

    Arbeitsunfähigkeit - Arbeitslosenhilfe - Wiederaufgelebtes Krankengeld -

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.07.2013 - L 1 KR 158/12
    Der Kläger ist der Auffassung, beihilferechtliche Eigenbehalte nach § 49 der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) seien Zuzahlungen im Sinne von § 62 SGB V. Das von der Beklagten herangezogene Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 19.02.2002 (B 1 KR 20/02 R) sei nicht anwendbar, weil es sich mit der alten Beihilfeverordnung und deren Ausgestaltung befasse; die neue Beihilfeverordnung nehme explizit auf das SGB V Bezug.
  • SG Aachen, 14.02.2012 - S 13 KR 316/11

    Krankenversicherung

    Der Kläger ist der Auffassung, beihilferechtliche Eigenbehalte nach § 49 der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) seien Zuzahlungen im Sinne von § 62 SGB V. Das von der Beklagten für deren Auffassung bemühte Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 19.02.2002 (B 1 KR 20/02 R) sei vorliegend nicht anwendbar, da es sich mit der alten Beihilfeverordnung und deren Ausgestaltung befasse; die neue Beihilfeverordnung nehme explizit Bezug auf das SGB V. Bei Einbeziehung der Eigenbehalte seines Lebenspartners für das Jahr 2010 in Höhe von 253, 50 EUR als berücksichtigungsfähige Zuzahlungen ergebe sich statt des von der Beklagten errechneten Betrages von 175, 86 EUR unterhalb der Belastungsgrenze ein die Belastungsgrenze übersteigender - zu erstattender - Betrag von 77, 64 EUR.
  • SG Würzburg, 06.11.2003 - S 9 KR 164/99
    Der Anspruch auf Krankengeld setzt neben dem materiellen Vorliegen von Arbeitsunfähigkeit gemäß § 44 Abs. 1 Satz 1 1. Alt. SGB V nach § 46 Satz 1 Nr. 2 SGB V auch das formale Element der ärztlichen Feststellung von Arbeitsunfähigkeit voraus (zur Bedeutung der ärztlichen Feststellung insbesondere BSG, Urteile vom 19.09.2002, Az.: B 1 KR 5/01 R, B 1 KR 32/01 R, B 1 KR 20/02 R, B 1 KR 23/02 R).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht