Rechtsprechung
   BSG, 20.05.2003 - B 1 KR 25/01 R   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com

    Sozialgerichtliches Verfahren - Umdeutung - unzulässige Berufung - Nichtzulassungsbeschwerde - Beschwer - Revisionsbegründung - Rechtsmittelbelehrung

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umdeutung einer unzulässigen Berufung in eine Nichtzulassungsbeschwerde

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • NZS 2004, 334



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Wird zitiert von ... (93)  

  • LSG Baden-Württemberg, 09.02.2009 - L 10 U 5616/08  

    Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung - wiederkehrende Leistungen -

    Eine Umdeutung einer Nichtzulassungsbeschwerde in eine Berufung ist unzulässig, unabhängig davon, ob der Rechtsmittelführer rechtskundig vertreten ist oder nicht (Anschluss an BSG, Urteil vom 20.05.2003, B 1 KR 25/01 R).

    Eine an der erteilten Rechtmittelbelehrung orientierte Erklärung über die Einlegung einer Nichtzulassungsbeschwerde kann nicht i.S. einer Erklärung über die Einlegung der eigentlich statthaften Berufung ausgelegt werden, unabhängig davon, ob der Rechtsmittelführer rechtskundig vertreten ist oder nicht (Anschluss an BSG, Urteil vom 20.05.2003, B 1 KR 25/01 R).

    Nach der Rechtschreibung des Bundessozialgerichts (BSG, Urteil vom 20.05.2003, B 1 KR 25/01 R in SozR 4-1500 § 158 Nr. 1 mit weiteren Nachweisen, auch zum Nachfolgenden) scheidet eine Umdeutung der Erklärung über die Einlegung eines Rechtsmittels entsprechend der erteilten Rechtsmittelbelehrung (hier also Nichtzulassungsbeschwerde) in ein anderes Rechtsmittel (hier die Berufung) schon wegen der unterschiedlichen Zielrichtung beider Rechtsmittel grundsätzlich aus, wobei es - so ausdrücklich das Bundessozialgericht - nicht darauf ankommt, ob der Rechtsmittelführer rechtskundig vertreten ist oder - wie hier - nicht.

    Tatsächlich sind diese Fälle ausschließlich nach den Vorschriften über die Folgen einer unrichtigen Rechtsmittelbelehrung zu lösen (BSG, Urteil vom 20.05.2003, a.a.O.).

    Gerade wenn der jeweilige Rechtsmittelführer der (unrichtigen) Rechtsmittelbelehrung in der angefochtenen Entscheidung folgt, lässt dies keine Zweifel daran zu, dass er gerade dieses Rechtsmittel auch einlegen will (BSG, Urteil vom 20.05.2003, a.a.O.).

  • BSG, 14.12.2006 - B 4 R 19/06 R  

    Entscheidung über Nichtzulassungsbeschwerde durch Beschluss - Erstattungsanspruch

    Das BSG hat bereits geklärt, dass die Umdeutung einer NZB in eine Berufung nicht zulässig ist (BSG vom 2. Juni 2004 - B 7 AL 10/04 B; BSG vom 20. Mai 2003 - B 1 KR 25/01 R; BSG vom 8. November 2001 - B 11 AL 19/01 R).
  • BSG, 08.11.2005 - B 1 KR 76/05 B  

    Einschränkung des Rechts über die Berufung durch Beschluss ohne mündliche

    Eine angemessene Auslegung dient zugleich der Garantie wirkungsvollen Rechtsschutzes (vgl dazu BVerfGE 107, 395, 401 ff = SozR 4-1100 Art. 103 Nr. 1 RdNr 5 ff; BVerfGE 110, 77, 85; zur Auswirkung des verfassungsrechtlichen Auftrags der Gerichte zur Gewährung effektiven und möglichst lückenlosen Rechtsschutzes gegen Akte der öffentlichen Gewalt auf die Auslegung von Prozesserklärungen vgl auch BSG, Urteil vom 23. Februar 2005 - B 6 KA 77/03 R -, für SozR vorgesehen; zur Auslegung vgl auch Senat, Urteil vom 20. Mai 2003 - B 1 KR 25/01 R - SozR 4-1500 § 158 Nr. 1 RdNr 14 mwN).
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