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   BSG, 18.07.2006 - B 1 KR 25/05 R   

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https://dejure.org/2006,6983
BSG, 18.07.2006 - B 1 KR 25/05 R (https://dejure.org/2006,6983)
BSG, Entscheidung vom 18.07.2006 - B 1 KR 25/05 R (https://dejure.org/2006,6983)
BSG, Entscheidung vom 18. Juli 2006 - B 1 KR 25/05 R (https://dejure.org/2006,6983)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung eines Antrags auf Übernahme der Kosten einer ambulanten Verhaltenstherapie wegen Nichtzulassung der behandelnden Ärztin zur vertragspsychotherapeutischen Versorgung; Unmöglichkeit der rechtzeitigen Erbringung der Leistung durch die Krankenkasse als ...

  • Judicialis

    PsychThGEG Art 10; ; SGB V § 13 Abs 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Befugnis des Versicherten zur Prozessführung bei Abtretung des Anspruchs auf Kostenerstattung, Anspruch auf Kostenerstattung wegen Systemversagens

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (21)

  • BSG, 01.02.1995 - 6 RKa 9/94

    Recht der Krankenkassen zur Beanstandung fehlerhafter Honorarabrechnungen nach

    Auszug aus BSG, 18.07.2006 - B 1 KR 25/05 R
    Ist eine Behandlung aus medizinischen Gründen im Übrigen so dringlich, dass es bereits an der Zeit für die Auswahl eines zugelassenen Therapeuten und dessen Behandlung - sei es durch dessen Aufsuchen oder Herbeirufen - fehlt, liegt ein Notfall vor (vgl entsprechend BSGE 19, 270, 272 = SozR Nr. 2 zu § 368d RVO; BSGE 34, 172, 174 = SozR Nr. 6 zu § 368d RVO; BSG SozR 3-2500 § 76 Nr. 2 S 4), in dem auch andere, nicht zugelassene Therapeuten in Anspruch genommen werden dürfen (§ 76 Abs. 1 Satz 2 SGB V).

    So werden in Notfällen von Nichtvertragsärzten erbrachte Leistungen im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung durchgeführt und aus der Gesamtvergütung vergütet (vgl BSGE 15, 169 = SozR Nr. 1 zu § 368d RVO; BSGE 71, 117, 118 f = SozR 3-2500 § 120 Nr. 2 S 12 f mwN; BSG SozR 3-2500 § 76 Nr. 2 S 4; vgl auch BGHZ 23, 227 ff).

    Dass der nicht zugelassene Therapeut auch im Notfall auf die Notfallbehandlung beschränkt ist und die enge Ausnahmebestimmung des § 76 Abs. 1 Satz 2 SGB V nicht als Einfallstor für umfangreiche Leistungen zu Lasten der GKV nutzen darf, ist nicht nur dadurch gesichert, dass er allein die Vergütung für die Notfallbehandlung von der KÄV verlangen kann (vgl dazu zB BSG SozR 3-2500 § 76 Nr. 2 S 4 f).

  • BSG, 24.05.1972 - 3 RK 25/69
    Auszug aus BSG, 18.07.2006 - B 1 KR 25/05 R
    Ist eine Behandlung aus medizinischen Gründen im Übrigen so dringlich, dass es bereits an der Zeit für die Auswahl eines zugelassenen Therapeuten und dessen Behandlung - sei es durch dessen Aufsuchen oder Herbeirufen - fehlt, liegt ein Notfall vor (vgl entsprechend BSGE 19, 270, 272 = SozR Nr. 2 zu § 368d RVO; BSGE 34, 172, 174 = SozR Nr. 6 zu § 368d RVO; BSG SozR 3-2500 § 76 Nr. 2 S 4), in dem auch andere, nicht zugelassene Therapeuten in Anspruch genommen werden dürfen (§ 76 Abs. 1 Satz 2 SGB V).
  • BVerfG, 30.05.2000 - 1 BvR 704/00

    Ablehnung eines Antrags auf bedarfsunabhängige Zulassung bzw Ermächtigung zur

    Auszug aus BSG, 18.07.2006 - B 1 KR 25/05 R
    Eine Verbesserung - etwa im Sinne einer fiktiven Zulassung oder im Sinne eines Rechts auf von der Bedarfsplanung unabhängige Tätigkeit auf Kostenerstattungsbasis - war weder gewollt noch - worauf sich der Kläger als Versicherter mangels eigener Betroffenheit auch nicht berufen könnte - verfassungsrechtlich geboten (vgl dazu BVerfG, Beschlüsse vom 28. Juli 1999 - 1 BvR 1006/99, NJW 1999, 2729; vom 16. März 2000 - 1 BvR 1453/99, NJW 2000, 1779; vom 30. Mai 2000 - 1 BvR 704/00 - SozR 3-2500 § 95 Nr. 24).
  • BSG, 09.10.2001 - B 1 KR 6/01 R

    Stationäre Notfallbehandlung - nicht zugelassenes Krankenhaus - Sachleistung -

    Auszug aus BSG, 18.07.2006 - B 1 KR 25/05 R
    Der Vergütungsanspruch richtet sich nicht gegen den Versicherten, sondern allein gegen die Krankenkasse (Senat, BSGE 89, 39, 41 f = SozR 3-2500 § 13 Nr. 25 S 118 f).
  • BSG, 31.07.1963 - 3 RK 92/59

    Zu einem Anspruch auf Kostenersatz; Kosten für eine Behandlung durch einen nicht

    Auszug aus BSG, 18.07.2006 - B 1 KR 25/05 R
    Ist eine Behandlung aus medizinischen Gründen im Übrigen so dringlich, dass es bereits an der Zeit für die Auswahl eines zugelassenen Therapeuten und dessen Behandlung - sei es durch dessen Aufsuchen oder Herbeirufen - fehlt, liegt ein Notfall vor (vgl entsprechend BSGE 19, 270, 272 = SozR Nr. 2 zu § 368d RVO; BSGE 34, 172, 174 = SozR Nr. 6 zu § 368d RVO; BSG SozR 3-2500 § 76 Nr. 2 S 4), in dem auch andere, nicht zugelassene Therapeuten in Anspruch genommen werden dürfen (§ 76 Abs. 1 Satz 2 SGB V).
  • BVerfG, 14.01.2004 - 1 BvR 2647/03
    Auszug aus BSG, 18.07.2006 - B 1 KR 25/05 R
    Sie hatte gegen die Ablehnung ihres Antrags auf Zulassung zur vertragspsychotherapeutischen Behandlung (Beschluss des Zulassungsausschusses vom 22. Juni 1999) Widerspruch erhoben, blieb aber mit ihrem Begehren auch in der Folgezeit durch alle Instanzen hindurch erfolglos (zuletzt Bundesverfassungsgericht , Beschluss vom 14. Januar 2004 - 1 BvR 2647/03).
  • BSG, 13.07.2004 - B 1 KR 33/02 R

    Krankenversicherung - Inanspruchnahme nichtärztlicher Krankenbehandlung im

    Auszug aus BSG, 18.07.2006 - B 1 KR 25/05 R
    Damit beugte das Gesetz der Gefahr vor, dass ua neuen Patienten von in das Gesetz einbezogenen bisherigen sog Erstattungstherapeuten ab 1. Januar 1999 im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens entgegengehalten werden konnte, ein Anspruch scheide schon deshalb aus, weil dem Therapeuten die nach dem Psychotherapeutengesetz (PsychThG) erforderliche Berufsqualifikation fehle (vgl zum Erfordernis der generellen Qualifikation eines Therapeuten zur Ausübung der Heilkunde im mit dem Kostenerstattungsanspruch geltend gemachten Bereich: Senat, Beschluss vom 10. Februar 2004 - B 1 KR 10/03 B; vgl entsprechend unter dem Gesichtspunkt des Arztvorbehalts Senat, BSG SozR 4-2500 § 13 Nr. 3 RdNr 13 ff mwN).
  • BSG, 04.04.2006 - B 1 KR 5/05 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattung - sozialrechtlicher Herstellungsanspruch -

    Auszug aus BSG, 18.07.2006 - B 1 KR 25/05 R
    Daneben ist kein Raum für Honorar-, Aufwendungsersatz- und Bereicherungsansprüche gegen den Versicherten (vgl dazu näher Senat, Urteil vom 4. April 2006 - B 1 KR 5/05 R - UAE, RdNr 27 - sowie Urteil vom 18. Juli 2006 - B 1 KR 24/05 R -, beide zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BVerfG, 16.03.2000 - 1 BvR 1453/99

    Erneute erfolglose Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit dem

    Auszug aus BSG, 18.07.2006 - B 1 KR 25/05 R
    Eine Verbesserung - etwa im Sinne einer fiktiven Zulassung oder im Sinne eines Rechts auf von der Bedarfsplanung unabhängige Tätigkeit auf Kostenerstattungsbasis - war weder gewollt noch - worauf sich der Kläger als Versicherter mangels eigener Betroffenheit auch nicht berufen könnte - verfassungsrechtlich geboten (vgl dazu BVerfG, Beschlüsse vom 28. Juli 1999 - 1 BvR 1006/99, NJW 1999, 2729; vom 16. März 2000 - 1 BvR 1453/99, NJW 2000, 1779; vom 30. Mai 2000 - 1 BvR 704/00 - SozR 3-2500 § 95 Nr. 24).
  • BSG, 09.03.1982 - 3 RK 43/80

    Leistungsinhalt der Krankenpflege; Zulässigkeit einer Erweiterung;

    Auszug aus BSG, 18.07.2006 - B 1 KR 25/05 R
    Sofern aber im Bezirk des Versicherten ausreichend zugelassene Psychotherapeuten niedergelassen waren, die den Anspruch des Versicherten im Wege der Dienst- und Sachleistung erfüllen konnten, bestand kein Anspruch auf Behandlung durch einen nicht zugelassenen Therapeuten im Wege der Kostenerstattung (vgl BSG SozR 2200 § 182 Nr. 57; BSG, Urteil vom 18. Februar 1981 - 3 RK 34/79, USK 8123; BSG, Urteil vom 17. August 1982 - 3 RK 46/80 - USK 82101; BSGE 53, 144 = SozR 2200 § 182 Nr. 80).
  • BVerfG, 28.07.1999 - 1 BvR 1006/99

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden im Zusammenhang mit dem Psychotherapeutengesetz

  • BSG, 24.09.1996 - 1 RK 33/95

    Grenzen des Kostenerstattungsanspruchs bei selbst beschafften Leistungen

  • BSG, 05.02.2003 - B 6 KA 42/02 R

    Zulassung - vertragsärztliche/-psychotherapeutische Versorgung - Psychotherapeut

  • BSG, 19.08.1992 - 6 RKa 6/91

    Ambulante Notfallbehandlung - Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen -

  • BSG, 08.11.2000 - B 6 KA 52/00 R

    Zulassung zur vertragspsychotherapeutischen Versorgung

  • BSG, 10.02.2004 - B 1 KR 10/03 B

    Voraussetzungen des Kostenerstattungsanspruchs nach § 13 Abs. 3 SGB V

  • BSG, 17.08.1982 - 3 RK 46/80
  • BSG, 18.02.1981 - 3 RK 34/79
  • BSG, 18.07.2006 - B 1 KR 24/05 R

    Krankenversicherung - Prozessführungsbefugnis - Versicherter - Kostenerstattung

  • BGH, 31.01.1957 - VII ZR 33/56

    Notbehandlungen von Kassenpatienten

  • BSG, 24.10.1961 - 6 RKa 19/60

    Erstattung der Kosten der Behandlung von Versicherten durch Krankenhäuser in

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