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Rechtsprechung
   BSG, 20.11.2001 - B 1 KR 31/99 R   

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BSG, 20.11.2001 - B 1 KR 31/99 R (https://dejure.org/2001,1472)
BSG, Entscheidung vom 20.11.2001 - B 1 KR 31/99 R (https://dejure.org/2001,1472)
BSG, Entscheidung vom 20. November 2001 - B 1 KR 31/99 R (https://dejure.org/2001,1472)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • lexetius.com

    Krankenkasse - Zuständigkeit - Kassenwechsel - Heil- und Kostenplan - Zahnersatz - Zuschuss - Behandlungszeitpunkt

  • Wolters Kluwer

    Landwirtschaftliche Krankenkasse - Ortskrankenkasse - Kostenerstattung - Zahnersatzbehandlung - Altersrente

Kurzfassungen/Presse

  • aerzteblatt.de (Kurzinformation)

    Kassenwechsel: Bewilligung bleibt gültig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2002, 537 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 20.11.2001 - B 1 KR 26/00 R

    Krankenpflegeanspruch - Krankheitsbeginn - Inanspruchnahme einer Heilbehandlung -

    Auszug aus BSG, 20.11.2001 - B 1 KR 31/99 R
    Von dem Grundsatz, daß bei einem Kassenwechsel die übernehmende Kasse für alle Behandlungsmaßnahmen zuständig wird, die im Zeitpunkt des Übertritts noch nicht durchgeführt waren, hat der Senat eine Ausnahme lediglich für Fälle anerkannt, in denen sich die vorher begonnene Behandlung mit Rücksicht auf die Art der Abrechnung als Einheit darstellt und infolgedessen einer Aufteilung der Kassenzuständigkeit entzieht (zur Veröffentlichung bestimmtes Urteil vom 20. November 2001 - B 1 KR 26/00 R: mittels Fallpauschale abzugeltende Krankenhausbehandlung).
  • BSG, 16.09.1997 - 1 RK 28/95

    Krankenversicherung - Krankenkasse - Übernehme - Erstattung - Kosten -

    Auszug aus BSG, 20.11.2001 - B 1 KR 31/99 R
    In anderem Zusammenhang hat das Bundessozialgericht (BSG) den Anspruch aus § 27 Abs. 1 SGB V als "ausfüllungsbedürftiges Rahmenrecht" bezeichnet, das der Konkretisierung bedarf, bevor der Versicherte daraus ein Recht iS von § 194 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch ableiten kann, von seiner Kasse ein bestimmtes Tun oder Unterlassen zu verlangen (BSGE 81, 54, 60 f = SozR 3-2500 § 135 Nr. 4 S 16 f mwN; BSGE 82, 158, 161 = SozR 3-2500 § 39 Nr. 5 S 27).
  • BSG, 09.12.1997 - 1 RK 11/97

    Kieferorthopädische Behandlung von Erwachsenen, Leistungsbeschränkung in der

    Auszug aus BSG, 20.11.2001 - B 1 KR 31/99 R
    Danach greift der von der Erreichung des 18. Lebensjahres abhängige Leistungsausschluß für kieferorthopädische Leistungen nach § 28 Abs. 2 Satz 6 SGB V nicht ein, wenn der Behandlungsplan vor dem Stichtag aufgestellt wurde (BSGE 81, 245, 246 = SozR 3-2500 § 28 Nr. 3 S 7 f).
  • BSG, 22.05.1985 - 1 RA 33/84

    Voraussetzungen einer vorläufigen Leistungsgewährung - Ausgleichsverhältnis

    Auszug aus BSG, 20.11.2001 - B 1 KR 31/99 R
    Nur einer verbindlichen Ablehnung des Leistungsanspruchs hat die Rechtsprechung bisher die Wirkung einer Vorentscheidung über die Zuständigkeit iS von § 105 SGB X beigemessen (BSGE 58, 119, 126 = SozR 1300 § 104 Nr. 7 S 24 f).
  • BSG, 09.06.1998 - B 1 KR 18/96 R

    Krankenversicherung - Entscheidung über Gewährung von Krankenhausbehandlung

    Auszug aus BSG, 20.11.2001 - B 1 KR 31/99 R
    In anderem Zusammenhang hat das Bundessozialgericht (BSG) den Anspruch aus § 27 Abs. 1 SGB V als "ausfüllungsbedürftiges Rahmenrecht" bezeichnet, das der Konkretisierung bedarf, bevor der Versicherte daraus ein Recht iS von § 194 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch ableiten kann, von seiner Kasse ein bestimmtes Tun oder Unterlassen zu verlangen (BSGE 81, 54, 60 f = SozR 3-2500 § 135 Nr. 4 S 16 f mwN; BSGE 82, 158, 161 = SozR 3-2500 § 39 Nr. 5 S 27).
  • BSG, 17.07.1985 - 1 RA 11/84

    Finalprinzip der Rehabilitation - Zuständigkeit bei Behandlung in Kur- oder

    Auszug aus BSG, 20.11.2001 - B 1 KR 31/99 R
    Eine Erstattung ist zwar nach Treu und Glauben ausgeschlossen, wenn der unzuständige Träger die gesetzlichen Zuständigkeitsregeln eindeutig verletzt (BSGE 58, 263, 274 ff = SozR 2200 § 1237 Nr. 20 S 56 ff).
  • BSG, 25.05.1966 - 3 RK 8/63

    Zeitpunkt des Eintritts eines Versicherungsfalls - Zum Anspruch auf Krankengeld

    Auszug aus BSG, 20.11.2001 - B 1 KR 31/99 R
    Im praktischen Ergebnis betrifft die Änderung der Rechtslage durch § 19 Abs. 1 SGB V gegenüber § 183 RVO und der dazu ergangenen Rechtsprechung vor allem die Ansprüche beim Ausscheiden aus der Versicherung und die systematische Verknüpfung zwischen den Ansprüchen auf Krankenpflege und auf Krankengeld (vgl BSGE 16, 177 = SozR Nr. 5 zu § 183 RVO; BSGE 25, 37 = SozR Nr. 17 zu § 182 RVO; BSGE 28, 249 = SozR Nr. 32 zu § 183 RVO; BSG USK 87139).
  • BSG, 15.10.1968 - 3 RK 1/66

    Die Neuregelung über die grundsätzlich unbegrenzte Gewährung von Krankengeld (und

    Auszug aus BSG, 20.11.2001 - B 1 KR 31/99 R
    Im praktischen Ergebnis betrifft die Änderung der Rechtslage durch § 19 Abs. 1 SGB V gegenüber § 183 RVO und der dazu ergangenen Rechtsprechung vor allem die Ansprüche beim Ausscheiden aus der Versicherung und die systematische Verknüpfung zwischen den Ansprüchen auf Krankenpflege und auf Krankengeld (vgl BSGE 16, 177 = SozR Nr. 5 zu § 183 RVO; BSGE 25, 37 = SozR Nr. 17 zu § 182 RVO; BSGE 28, 249 = SozR Nr. 32 zu § 183 RVO; BSG USK 87139).
  • BSG, 13.02.1962 - 3 RK 63/61

    Beginn einer neuen Rahmenfrist - Wiederaufleben des Krankengeldanspruchs -

    Auszug aus BSG, 20.11.2001 - B 1 KR 31/99 R
    Im praktischen Ergebnis betrifft die Änderung der Rechtslage durch § 19 Abs. 1 SGB V gegenüber § 183 RVO und der dazu ergangenen Rechtsprechung vor allem die Ansprüche beim Ausscheiden aus der Versicherung und die systematische Verknüpfung zwischen den Ansprüchen auf Krankenpflege und auf Krankengeld (vgl BSGE 16, 177 = SozR Nr. 5 zu § 183 RVO; BSGE 25, 37 = SozR Nr. 17 zu § 182 RVO; BSGE 28, 249 = SozR Nr. 32 zu § 183 RVO; BSG USK 87139).
  • BSG, 28.04.1981 - 3 RK 8/80

    Krankengeld

    Auszug aus BSG, 20.11.2001 - B 1 KR 31/99 R
    Dieser nachgehende Anspruch ist subsidiär; er wird durch eine neue Mitgliedschaft bei einer anderen Krankenkasse verdrängt (BSGE 51, 281, 285 = SozR 2200 § 183 Nr. 35 S 94; BSG SozR 2200 § 214 Nr. 2 S 2 f mwN).
  • BSG, 20.08.1986 - 8 RK 74/84

    Leistungspflichtige Krankenkasse - Familienkrankenhilfe - Versicherungsfall -

  • BSG, 09.12.1986 - 8 RK 28/85
  • BSG, 19.09.2007 - B 1 KR 39/06 R

    Krankenversicherung - Vergütung von Krankenhausbehandlung bei Kassenwechsel -

    aa) Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl BSGE 89, 86, 87 = SozR 3-2500 § 19 Nr. 4 S 18; BSG SozR 3-2500 § 19 Nr. 3 S 12 ff) hängt die Leistungspflicht der KK für eine konkrete Behandlungsmaßnahme nicht von der Mitgliedschaft im Zeitpunkt des Versicherungsfalls, sondern von der Mitgliedschaft im Zeitpunkt der tatsächlichen Leistungserbringung ab.

    § 19 SGB V regelt zugleich die Grenze der Leistungszuständigkeit der KK bei einem KK-Wechsel (s BSGE 89, 86, 87 f = SozR 3-2500 § 19 Nr. 4 S 18 f mwN; BSG SozR 3-2500 § 19 Nr. 3 S 16).

    Die Folge ist, dass bei einem KK-Wechsel die übernehmende KK grundsätzlich für alle Behandlungsmaßnahmen zuständig wird, die im Zeitpunkt des Übertritts noch nicht durchgeführt worden sind (vgl BSG SozR 3-2500 § 19 Nr. 3 S 16).

    Das unterscheidet die Problematik von den Fällen, in denen die Hauptleistung punktuell, und sei es auch aufgrund früherer Vorarbeiten, erbracht wird, wie es etwa bei der Eingliederung von Zahnersatz der Fall ist (vgl dazu BSG SozR 3-2500 § 19 Nr. 3 S 12 ff), auch wenn sich dort noch Nebenleistungen anschließen können.

  • BSG, 23.01.2003 - B 3 KR 7/02 R

    Krankenversicherung - Festbetrag - Bezug von Hilfsmittel (hier Hörgerät) auf

    Dies gilt auch für einmalige Leistungen (BSG SozR 3-2500 § 19 Nr. 3), zu denen die Versorgung mit Hörhilfen gehört.

    Die Regelung bezieht sich nicht nur auf das Ausscheiden aus der gesetzlichen Krankenversicherung schlechthin (BSG SozR 3-2500 § 19 Nr. 3).

    Der Zeitpunkt der Behandlungsmaßnahme vor oder nach dem Beginn der Mitgliedschaft entscheidet darüber, ob die neue oder die alte KK leistungspflichtig ist (BSG SozR 3-2500 § 19 Nr. 3; BSGE 89, 86 = SozR 3-2500 § 19 Nr. 4).

    Derartige dem normalen Verfahrensablauf entsprechende Fälle lagen auch der Rechtsprechung des 1. Senats des Bundessozialgerichts zu § 19 SGB V zu Grunde (BSG SozR 3-2500 § 19 Nr. 3; BSGE 89, 86 = SozR 3-2500 § 19 Nr. 4).

  • BSG, 10.05.2005 - B 1 KR 20/04 R

    Erstattungsanspruch - Leistungserbringung durch unzuständige Krankenkasse -

    Die Klägerin war für diese Sozialleistungen ein "unzuständiger Leistungsträger" iS von § 105 Abs. 1 SGB X, dem der "zuständige Leistungsträger", hier also die Beklagte, erstattungspflichtig ist (zu Erstattungsansprüchen nach § 105 SGB X von Krankenkassen untereinander in solchen Fällen vgl Urteile des erkennenden Senats vom 20. November 2001, SozR 3-2500 § 19 Nr. 3 und 4).
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   BSG, 06.05.2002 - B 1 KR 31/99 R   

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https://dejure.org/2002,36915
BSG, 06.05.2002 - B 1 KR 31/99 R (https://dejure.org/2002,36915)
BSG, Entscheidung vom 06.05.2002 - B 1 KR 31/99 R (https://dejure.org/2002,36915)
BSG, Entscheidung vom 06. Mai 2002 - B 1 KR 31/99 R (https://dejure.org/2002,36915)
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