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   BSG, 20.05.2003 - B 1 KR 35/02 R   

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https://dejure.org/2003,11444
BSG, 20.05.2003 - B 1 KR 35/02 R (https://dejure.org/2003,11444)
BSG, Entscheidung vom 20.05.2003 - B 1 KR 35/02 R (https://dejure.org/2003,11444)
BSG, Entscheidung vom 20. Mai 2003 - B 1 KR 35/02 R (https://dejure.org/2003,11444)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Kostenerstattung für stationäre Entbindung in einem Geburtshaus; Ausschluss des Erstattungs- oder Freistellungsanspruchs, wenn die Krankenkasse vor Inanspruchnahme der Leistung überhaupt nicht eingeschaltet wird

  • Judicialis

    RVO § 197

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 25.09.2000 - B 1 KR 5/99 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattungsanspruch - unaufschiebbare Leistung -

    Auszug aus BSG, 20.05.2003 - B 1 KR 35/02 R
    Auf die Unfähigkeit der Krankenkasse, eine unaufschiebbare Leistung rechtzeitig zu erbringen, kann, wie der Senat entschieden hat, ein Kostenerstattungsanspruch nur gestützt werden, wenn es dem Versicherten nicht möglich oder nicht zuzumuten war, sich vor der Leistungsbeschaffung mit der Kasse in Verbindung zu setzen (Urteil vom 25. September 2000 - SozR 3-2500 § 13 Nr. 22).

    Daran fehlt es, wenn die Kasse vor Inanspruchnahme der Behandlung mit dem Leistungsbegehren gar nicht befasst wurde, obwohl dies möglich gewesen wäre (ständige Rechtsprechung des Senats; vgl Beschluss vom 15. April 1997 - SozR 3-2500 § 13 Nr. 15 S 74 mwN; Urteil vom 25. September 2000 - SozR 3-2500 § 13 Nr. 22 S 105 f; Urteil vom 19. Februar 2003 - B 1 KR 18/01 R, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen).

  • BSG, 15.04.1997 - 1 BK 31/96

    Erstattung der Kosten für eine selbstbeschaffte Leistung

    Auszug aus BSG, 20.05.2003 - B 1 KR 35/02 R
    Daran fehlt es, wenn die Kasse vor Inanspruchnahme der Behandlung mit dem Leistungsbegehren gar nicht befasst wurde, obwohl dies möglich gewesen wäre (ständige Rechtsprechung des Senats; vgl Beschluss vom 15. April 1997 - SozR 3-2500 § 13 Nr. 15 S 74 mwN; Urteil vom 25. September 2000 - SozR 3-2500 § 13 Nr. 22 S 105 f; Urteil vom 19. Februar 2003 - B 1 KR 18/01 R, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen).

    Da überdies unklar ist und sich kaum abstrakt festlegen lässt, welche Bedingungen erfüllt sein müssen, damit der Versicherte von einer als sicher zu erwartenden Ablehnung der Krankenkasse ausgehen darf, würden sich in zahlreichen Fällen schwierige Abgrenzungsprobleme ergeben, durch die die Wahrung des Regel-Ausnahme-Verhältnisses zwischen Sachleistung und Kostenerstattung gefährdet würde (vgl zu alledem bereits Senatsurteil vom 10. Februar 1993 - SozR 3-2200 § 182 Nr. 15; Beschluss vom 15. April 1997 - SozR 3-2500 § 13 Nr. 15).

  • BSG, 23.01.2003 - B 3 KR 7/02 R

    Krankenversicherung - Festbetrag - Bezug von Hilfsmittel (hier Hörgerät) auf

    Auszug aus BSG, 20.05.2003 - B 1 KR 35/02 R
    Durch das Urteil des 3. Senats vom 23. Januar 2003 - B 3 KR 7/02 R (zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen) sieht sich der erkennende Senat nicht gehindert, an der dargestellten Rechtsauffassung festzuhalten.
  • BSG, 10.02.1993 - 1 RK 31/92

    Ärztliche Behandlung - Kostenerstattung

    Auszug aus BSG, 20.05.2003 - B 1 KR 35/02 R
    Da überdies unklar ist und sich kaum abstrakt festlegen lässt, welche Bedingungen erfüllt sein müssen, damit der Versicherte von einer als sicher zu erwartenden Ablehnung der Krankenkasse ausgehen darf, würden sich in zahlreichen Fällen schwierige Abgrenzungsprobleme ergeben, durch die die Wahrung des Regel-Ausnahme-Verhältnisses zwischen Sachleistung und Kostenerstattung gefährdet würde (vgl zu alledem bereits Senatsurteil vom 10. Februar 1993 - SozR 3-2200 § 182 Nr. 15; Beschluss vom 15. April 1997 - SozR 3-2500 § 13 Nr. 15).
  • BSG, 19.02.2003 - B 1 KR 18/01 R

    Krankenversicherung - keine inhaltliche Überprüfung durch Verwaltung und Gerichte

    Auszug aus BSG, 20.05.2003 - B 1 KR 35/02 R
    Daran fehlt es, wenn die Kasse vor Inanspruchnahme der Behandlung mit dem Leistungsbegehren gar nicht befasst wurde, obwohl dies möglich gewesen wäre (ständige Rechtsprechung des Senats; vgl Beschluss vom 15. April 1997 - SozR 3-2500 § 13 Nr. 15 S 74 mwN; Urteil vom 25. September 2000 - SozR 3-2500 § 13 Nr. 22 S 105 f; Urteil vom 19. Februar 2003 - B 1 KR 18/01 R, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.04.2006 - L 4 KR 362/04
    Es sei deshalb weder unzumutbar noch bloßer Formalismus, wenn eine Kostenerstattung in der Art eines zwingenden Verfahrenserfordernisses davon abhängig gemacht werde, dass die Krankenkasse zuvor Gelegenheit gehabt habe, über die Berechtigung der außervertraglichen Behandlung zu befinden (vgl BSG, Urteil vom 20. Mai 2003, Aktenzeichen B 1 KR 35/02 R, Umdruck Seite 5).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.04.2006 - L 4 KR 361/04
    Es sei deshalb weder unzumutbar noch bloßer Formalismus, wenn eine Kostenerstattung in der Art eines zwingenden Verfahrenserfordernisses davon abhängig gemacht werde, dass die Krankenkasse zuvor Gelegenheit gehabt habe, über die Berechtigung der außervertraglichen Behandlung zu befinden (vgl BSG, Urteil vom 20. Mai 2003, Aktenzeichen B 1 KR 35/02 R, Umdruck Seite 5).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.04.2006 - L 4 KR 359/04
    Es sei deshalb weder unzumutbar noch bloßer Formalismus, wenn eine Kostenerstattung in der Art eines zwingenden Verfahrenserfordernisses davon abhängig gemacht werde, dass die Krankenkasse zuvor Gelegenheit gehabt habe, über die Berechtigung der außervertraglichen Behandlung zu befinden (vgl BSG, Urteil vom 20. Mai 2003, Aktenzeichen B 1 KR 35/02 R, Umdruck Seite 5).
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