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   BSG, 07.12.2004 - B 1 KR 38/02 R   

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https://dejure.org/2004,2694
BSG, 07.12.2004 - B 1 KR 38/02 R (https://dejure.org/2004,2694)
BSG, Entscheidung vom 07.12.2004 - B 1 KR 38/02 R (https://dejure.org/2004,2694)
BSG, Entscheidung vom 07. Dezember 2004 - B 1 KR 38/02 R (https://dejure.org/2004,2694)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung des Arztes zur Auskunft über abgerechnete Leistungen gegenüber dem Versicherten; Konkretisierung des Inhalts des Auskunftsanspruchs des Arztes gegenüber dem Versicherten; Notwendigkeit eines Auskunftsanspruchs des Patienten gegenüber dem Arzt bezüglich ...

  • kkh.de PDF

    Auskunftsanspruch der Versicherten gegenüber dem behandelnden Vertragsarzt ( 305 SGB V)

  • medcontroller.de
  • Judicialis

    SGB V § 305 Abs 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch der Versicherten auf Auskunft gegenüber dem behandelnden Vertragsarzt

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • 123recht.net (Pressemeldung, 7.12.2004)

    Patientenquittung // Auskunftsanspruch auch ohne KBV-Regelung

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Kassenabrechnung - Was tun, wenn der Patient eine Patientenquittung fordert?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 94, 13
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 20.03.1996 - 6 RKa 51/95

    Nichtanwendbarkeit von § 96 Abs. 1 SGG , Begrenzung der für

    Auszug aus BSG, 07.12.2004 - B 1 KR 38/02 R
    Wie der 6. Senats des Bundessozialgerichts (BSG) entschieden hat, sind diese Partner im Rahmen einer einzelnen gerichtlichen Auseinandersetzung über vertragsärztliche Honoraransprüche nicht notwendig beizuladen, wenn im Rechtsstreit nur inzident auch über die Wirksamkeit bundesmantelvertraglicher Regelungen zu befinden ist; denn eine notwendige Beiladung setzt voraus, dass die Entscheidung in die Rechtssphäre der Betroffenen unmittelbar eingreift und dessen Interessen nicht nur mittelbar berührt werden (vgl BSGE 70, 240, 241 f = SozR 3-5533 Allg Nr. 1; BSGE 78, 98, 99 f = SozR 3-2500 § 87 Nr. 12).
  • BVerfG, 13.12.2000 - 1 BvR 335/97

    Singularzulassung zum OLG

    Auszug aus BSG, 07.12.2004 - B 1 KR 38/02 R
    Nicht statusrelevante Beschränkungen der vertragsärztlichen Berufsausübungsfreiheit, um die es hier bei der Pflicht zur Unterrichtung der Versicherten geht, sind verfassungskonform, wenn sie durch vernünftige Erwägungen des Gemeinwohls gedeckt sind, die gewählten Mittel zur Erreichung des verfolgten Zwecks geeignet und erforderlich sind und die durch sie bewirkte Grundrechtsbeschränkung dem Betroffenen zumutbar ist (vgl BVerfGE 46, 246, 256; 78, 155, 162; 103, 1, 10).
  • BVerfG, 31.10.1984 - 1 BvR 35/82

    Zahntechniker-Innungen

    Auszug aus BSG, 07.12.2004 - B 1 KR 38/02 R
    Die Sicherung der finanziellen Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung ist dabei eine Gemeinwohlaufgabe von hohem Rang, die es rechtfertigen kann, auch Leistungserbringer innerhalb der vertragsärztlichen Versorgung in die Pflicht zu nehmen (so BVerfGE 68, 193, 218, 221).
  • BVerfG, 19.07.2000 - 1 BvR 539/96

    Rechtmäßigkeit des baden-württembergischen Spielbankenrechts

    Auszug aus BSG, 07.12.2004 - B 1 KR 38/02 R
    In diesem Zusammenhang hat der Gesetzgeber einen erheblichen Beurteilungs- und Gestaltungsspielraum, der besonders weit reicht, wenn wirtschafts-, arbeitsmarkt- und sozialpolitische Ziele verfolgt werden (vgl BVerfGE 77, 308, 332; 81, 156, 189; 102, 197, 218).
  • BVerfG, 10.04.2000 - 1 BvR 422/00

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Arztes gegen die Pflicht,

    Auszug aus BSG, 07.12.2004 - B 1 KR 38/02 R
    Dementsprechend hat es das Bundesverfassungsgericht zB unbeanstandet gelassen, dass den Vertragsärzten auferlegt wurde, Krankheitsdiagnosen auf Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und in Abrechnungsunterlagen aufzuführen und die Diagnosen mit Kennziffern zu verschlüsseln (BVerfG - Kammer - SozR 3-2500 § 295 Nr. 2 = NJW 2001, 883; zum Ganzen: Clemens in: Umbach/Clemens, GG-Mitarbeiterkommentar und Handbuch, Bd 1, 2002, Anhang zu Art. 12 RdNr 158).
  • BVerfG, 25.10.1977 - 1 BvR 173/75

    Halbfettmargarine

    Auszug aus BSG, 07.12.2004 - B 1 KR 38/02 R
    Nicht statusrelevante Beschränkungen der vertragsärztlichen Berufsausübungsfreiheit, um die es hier bei der Pflicht zur Unterrichtung der Versicherten geht, sind verfassungskonform, wenn sie durch vernünftige Erwägungen des Gemeinwohls gedeckt sind, die gewählten Mittel zur Erreichung des verfolgten Zwecks geeignet und erforderlich sind und die durch sie bewirkte Grundrechtsbeschränkung dem Betroffenen zumutbar ist (vgl BVerfGE 46, 246, 256; 78, 155, 162; 103, 1, 10).
  • BVerfG, 10.05.1988 - 1 BvR 111/77

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses der Heilpraktiker von der Kassenzulassung

    Auszug aus BSG, 07.12.2004 - B 1 KR 38/02 R
    Nicht statusrelevante Beschränkungen der vertragsärztlichen Berufsausübungsfreiheit, um die es hier bei der Pflicht zur Unterrichtung der Versicherten geht, sind verfassungskonform, wenn sie durch vernünftige Erwägungen des Gemeinwohls gedeckt sind, die gewählten Mittel zur Erreichung des verfolgten Zwecks geeignet und erforderlich sind und die durch sie bewirkte Grundrechtsbeschränkung dem Betroffenen zumutbar ist (vgl BVerfGE 46, 246, 256; 78, 155, 162; 103, 1, 10).
  • BSG, 08.04.1992 - 6 RKa 24/90

    Notwendige Beiladung im sozialgerichtlichen Verfahren, Vergütung der von einem

    Auszug aus BSG, 07.12.2004 - B 1 KR 38/02 R
    Wie der 6. Senats des Bundessozialgerichts (BSG) entschieden hat, sind diese Partner im Rahmen einer einzelnen gerichtlichen Auseinandersetzung über vertragsärztliche Honoraransprüche nicht notwendig beizuladen, wenn im Rechtsstreit nur inzident auch über die Wirksamkeit bundesmantelvertraglicher Regelungen zu befinden ist; denn eine notwendige Beiladung setzt voraus, dass die Entscheidung in die Rechtssphäre der Betroffenen unmittelbar eingreift und dessen Interessen nicht nur mittelbar berührt werden (vgl BSGE 70, 240, 241 f = SozR 3-5533 Allg Nr. 1; BSGE 78, 98, 99 f = SozR 3-2500 § 87 Nr. 12).
  • BVerfG, 15.12.1987 - 1 BvR 563/85

    Arbeitnehmerweiterbildung

    Auszug aus BSG, 07.12.2004 - B 1 KR 38/02 R
    In diesem Zusammenhang hat der Gesetzgeber einen erheblichen Beurteilungs- und Gestaltungsspielraum, der besonders weit reicht, wenn wirtschafts-, arbeitsmarkt- und sozialpolitische Ziele verfolgt werden (vgl BVerfGE 77, 308, 332; 81, 156, 189; 102, 197, 218).
  • BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvL 44/86

    Arbeitsförderungsgesetz 1981

    Auszug aus BSG, 07.12.2004 - B 1 KR 38/02 R
    In diesem Zusammenhang hat der Gesetzgeber einen erheblichen Beurteilungs- und Gestaltungsspielraum, der besonders weit reicht, wenn wirtschafts-, arbeitsmarkt- und sozialpolitische Ziele verfolgt werden (vgl BVerfGE 77, 308, 332; 81, 156, 189; 102, 197, 218).
  • BSG, 18.07.2006 - B 1 KR 24/05 R

    Krankenversicherung - Prozessführungsbefugnis - Versicherter - Kostenerstattung

    Dieser Charakter sichert zugleich weitmöglichst das Recht auf informationelle Selbstbestimmung des Versicherten (vgl dazu generell BVerfGE 65, 1, 41 ff; BVerfG SozR 3-2500 § 295 Nr. 2 S 12 mwN; vgl zum Auskunftsanspruch Senat, BSGE 94, 13 = SozR 4-2500 § 305 Nr. 1).
  • BSG, 10.05.2005 - B 1 KR 25/03 R

    Krankenversicherung - Arzneimittel

    Denn die Interessen des Bundesausschusses werden durch eine in diesem Verhältnis ergehende gerichtliche Entscheidung auch in Bezug auf seine Befugnis zum Erlass der AMRL allenfalls mittelbar berührt (vgl zB BSGE 70, 240, 242 = SozR 3-5533 Allg Nr. 1 S 2 für eine ähnliche Konstellation im Kassenarztrecht; Urteil des erkennenden Senats vom 7. Dezember 2004 - B 1 KR 38/02 R: Patientenquittung, zur Veröffentlichung vorgesehen; Beschluss des Senats vom 6. Januar 2005 - B 1 KR 51/03 B, Juris-Dokument KSRE 098581518 RdNr 19).
  • BSG, 14.02.2007 - B 1 A 3/06 R

    Krankenkasse - Veröffentlichung von Vorstandsvergütungen im Bundesanzeiger und

    Zwar gehen bereits § 305 SGB V (vgl dazu BSGE 94, 13 = SozR 4-2500 § 305 Nr. 1, jeweils RdNr 15) sowie § 305b SGB V in diese Richtung.
  • BSG, 10.05.2005 - B 1 KR 28/04 R

    Versorgung mit dem Arzneimittel Viagra durch die Krankenversicherung

    Denn die Interessen des Bundesausschusses werden durch eine in diesem Verhältnis ergehende gerichtliche Entscheidung auch in Bezug auf seine Befugnis zum Erlass der AMRL allenfalls mittelbar berührt (vgl zB BSGE 70, 240, 242 = SozR 3-5533 Allg Nr. 1 S 2 für eine ähnliche Konstellation im Kassenarztrecht; Urteil des erkennenden Senats vom 7. Dezember 2004 - B 1 KR 38/02 R: Patientenquittung, zur Veröffentlichung vorgesehen; Beschluss des Senats vom 6. Januar 2005 - B 1 KR 51/03 B, Juris-Dokument KSRE 098581518 RdNr 19).
  • BSG, 10.05.2005 - B 1 KR 20/03 R

    Versorgung mit dem Arzneimittel Viagra durch die Krankenversicherung

    Denn die Interessen des Bundesausschusses werden durch eine in diesem Verhältnis ergehende gerichtliche Entscheidung auch in Bezug auf seine Befugnis zum Erlass der AMRL allenfalls mittelbar berührt (vgl zB BSGE 70, 240, 242 = SozR 3-5533 Allg Nr. 1 S 2 für eine ähnliche Konstellation im Kassenarztrecht; Urteil des erkennenden Senats vom 7. Dezember 2004 - B 1 KR 38/02 R: Patientenquittung, zur Veröffentlichung vorgesehen; Beschluss des Senats vom 6. Januar 2005 - B 1 KR 51/03 B, Juris-Dokument KSRE 098581518 RdNr 19).
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