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   BSG, 19.09.2002 - B 1 KR 5/01 R   

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BSG, 19.09.2002 - B 1 KR 5/01 R (https://dejure.org/2002,6173)
BSG, Entscheidung vom 19.09.2002 - B 1 KR 5/01 R (https://dejure.org/2002,6173)
BSG, Entscheidung vom 19. September 2002 - B 1 KR 5/01 R (https://dejure.org/2002,6173)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    SGB V § 44 Abs. 1; ; SGB V § 48 Abs. 1; ; SGB V § 92 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitsunfähigkeit von Arbeitslosen, zuletzt ausgeübte Beschäftigung, Beurteilung des versicherungsrechtlichen Status

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (22)

  • BSG, 28.09.1993 - 1 RK 46/92

    Dauernde Arbeitsunfähigkeit - Erschöpfung des Krankengeldanspruchs -

    Auszug aus BSG, 19.09.2002 - B 1 KR 5/01 R
    Etwas anderes gelte lediglich in einem neuen Dreijahreszeitraum, wenn der Versicherte im bisherigen Beruf durchgehend und weiterhin arbeitsunfähig sei, wie das BSG im Urteil vom 28. September 1993 ausgeführt habe (BSGE 73, 121 = SozR 3-4100 § 158 Nr. 1).

    Soweit frühere Rechtsprechung des Senats zum SGB V eine andere Auslegung zulassen sollte (etwa im Wege des Gegenschlusses aus den Urteilen BSG SozR 3-2500 § 48 Nr. 5 und BSGE 73, 121 = SozR 3-4100 § 158 Nr. 1), wird sie nicht aufrechterhalten.

    Das LSG Rheinland-Pfalz bezieht sich auf die schon erwähnten Entscheidungen des 7. Senats des BSG vom 25. Juli 1985 (BSG SozR 4100 § 105b Nr. 4) und des erkennenden Senats vom 28. September 1993 (BSGE 73, 121 = SozR 3-4100 § 158 Nr. 1) und vom 3. November 1993 (BSG SozR 3-2500 § 48 Nr. 5), in denen zwischen dem Beginn der Erkrankung und dem Zeitpunkt der Arbeitsunfähigkeitsfeststellung jedoch nicht differenziert wird.

  • BSG, 08.02.2000 - B 1 KR 11/99 R

    Weiterbestehen der Arbeitsunfähigkeit nach Arbeitslosmeldung

    Auszug aus BSG, 19.09.2002 - B 1 KR 5/01 R
    Es hat die bisher von der Rechtsprechung für die während einer Beschäftigung eintretende Arbeitsunfähigkeit entwickelten Grundsätze unter Hinweis auf das Urteil des Senats vom 8. Februar 2000 (B 1 KR 11/99 R - BSGE 85, 271 = SozR 3-2500 § 49 Nr. 4) wiedergegeben und ausgeführt, dass sich der Kläger auf diese Rechtsprechung nicht berufen könne, weil bei ihm die Arbeitsunfähigkeit während der Arbeitslosigkeit eingetreten sei.

    Der Versicherte darf dann auf gleich oder ähnlich geartete Tätigkeiten "verwiesen" werden, wobei aber der Kreis möglicher Verweisungstätigkeiten entsprechend der Funktion des Krankengeldes eng zu ziehen ist (Senatsurteil vom 8. Februar 2000 - BSGE 85, 271, 273 = SozR 3-2500 § 49 Nr. 4 S 12 f; ebenso Senatsurteil vom 14. Februar 2001 - SozR 3-2500 § 44 Nr. 9 S 22 f).

    Die fehlende Feststellung oder Meldung der Arbeitsunfähigkeit kann ihm nur dann ausnahmsweise nicht entgegengehalten werden, wenn er seinerseits alles in seiner Macht Stehende getan hat, um seine Ansprüche zu wahren, daran aber durch eine von der Krankenkasse zu vertretende Fehlentscheidung gehindert wird (vgl Senatsurteil vom 8. Februar 2000 - BSGE 85, 271, 276 f = SozR 3-2500 § 49 Nr. 4 S 16 f).

  • BSG, 20.11.2001 - B 1 KR 26/00 R

    Krankenversicherung - Krankenhausbehandlung - Fallpauschale - Kassenwechsel -

    Auszug aus BSG, 19.09.2002 - B 1 KR 5/01 R
    Abgesehen davon, dass diese Auffassung mit der Rechtsprechung des Senats zum Kassenwechsel nicht in Einklang zu bringen wäre (BSGE 89, 86, 87 f = SozR 3-2500 § 19 Nr. 4 S 18 f), ergibt schon der Wortlaut von § 19 Abs. 2 SGB V, dass das Gesetz den Übergang in die freiwillige Mitgliedschaft als einen Fall der Beendigung iS von § 19 Abs. 1 SGB V ansieht; dann würde es nicht einleuchten, wenn der Wechsel in ein neues Pflichtversicherungsverhältnis anders zu behandeln wäre, zumal gerade dieser mit einem obligatorischen Kassenwechsel verbunden sein kann.

    Infolgedessen kann bei der Frage, an welcher Tätigkeit die Einsatzfähigkeit des Versicherten zu messen ist, wenn über seine Arbeitsfähigkeit oder -unfähigkeit entschieden werden muss, ebenso wie bei den Leistungsansprüchen als solchen (vgl dazu nochmals BSGE 89, 86, 87 = SozR 3-2500 § 19 Nr. 4 S 18) immer nur vom jeweils aktuellen Versicherungsverhältnis ausgegangen werden.

    Die in § 19 Abs. 1 SGB V niedergelegte Entscheidung des Gesetzgebers, mit der Beendigung des Versicherungsverhältnisses alle daraus abzuleitenden Ansprüche erlöschen zu lassen, lässt auch eine Entstehung von Ansprüchen nach dem Versicherungsende nicht zu (vgl für die Fälle des Kassenwechsels nochmals BSGE 89, 86, 87 = SozR 3-2500 § 19 Nr. 4 S 18).

  • BSG, 03.11.1993 - 1 RK 10/93

    Wiederaufleben des Krankengeldes - Erwerbstätigkeit - Teilnahme an

    Auszug aus BSG, 19.09.2002 - B 1 KR 5/01 R
    Soweit frühere Rechtsprechung des Senats zum SGB V eine andere Auslegung zulassen sollte (etwa im Wege des Gegenschlusses aus den Urteilen BSG SozR 3-2500 § 48 Nr. 5 und BSGE 73, 121 = SozR 3-4100 § 158 Nr. 1), wird sie nicht aufrechterhalten.

    Das LSG Rheinland-Pfalz bezieht sich auf die schon erwähnten Entscheidungen des 7. Senats des BSG vom 25. Juli 1985 (BSG SozR 4100 § 105b Nr. 4) und des erkennenden Senats vom 28. September 1993 (BSGE 73, 121 = SozR 3-4100 § 158 Nr. 1) und vom 3. November 1993 (BSG SozR 3-2500 § 48 Nr. 5), in denen zwischen dem Beginn der Erkrankung und dem Zeitpunkt der Arbeitsunfähigkeitsfeststellung jedoch nicht differenziert wird.

  • BSG, 25.07.1985 - 7 RAr 74/84

    Erstattung von Krankengeld unter den Leistungsträgern von Sozialleistungen -

    Auszug aus BSG, 19.09.2002 - B 1 KR 5/01 R
    Da die KVdA den Leistungsbezug und dieser die Vermittelbarkeit des Versicherten voraussetzt, hat die bisherige Rechtsprechung zu § 105b AFG den Versicherten als arbeitsunfähig angesehen, wenn er aus gesundheitlichen Gründen der Arbeitsvermittlung (objektiv) nicht zur Verfügung stand (vgl BSG SozR 4100 § 105b Nr. 4 S 19; BSG SozR 3-4100 § 105b Nr. 2 S 6; so auch Gagel/Winkler, SGB III Stand: März 2002, § 126 RdNr 5).

    Das LSG Rheinland-Pfalz bezieht sich auf die schon erwähnten Entscheidungen des 7. Senats des BSG vom 25. Juli 1985 (BSG SozR 4100 § 105b Nr. 4) und des erkennenden Senats vom 28. September 1993 (BSGE 73, 121 = SozR 3-4100 § 158 Nr. 1) und vom 3. November 1993 (BSG SozR 3-2500 § 48 Nr. 5), in denen zwischen dem Beginn der Erkrankung und dem Zeitpunkt der Arbeitsunfähigkeitsfeststellung jedoch nicht differenziert wird.

  • BSG, 07.05.2002 - B 1 KR 24/01 R

    Krankengeld - nachgehender Leistungsanspruch - nachwirkender Versicherungsschutz

    Auszug aus BSG, 19.09.2002 - B 1 KR 5/01 R
    Nur wenn vorher eine Pflichtmitgliedschaft bestand und nach deren Ende keine Erwerbstätigkeit ausgeübt wird, erlaubt § 19 Abs. 2 SGB V noch Leistungsansprüche aus der früheren Versicherung, die aber auf längstens einen Monat begrenzt sind (zu deren Subsidiarität vgl BSGE 89, 254 = SozR 3-2500 § 19 Nr. 5).

    Ähnlich wäre im Falle eines nachgehenden Anspruchs nach § 19 Abs. 2 SGB V zu entscheiden, denn dabei handelt es sich um einen Anspruch aus der Beschäftigtenversicherung, wie der Senat inzwischen geklärt hat (BSGE 89, 254 = SozR 3-2500 § 19 Nr. 5).

  • BSG, 14.02.2001 - B 1 KR 30/00 R

    Krankengeld - Arbeitsunfähigkeit - Verweisbarkeit - bisherige Tätigkeit - Verlust

    Auszug aus BSG, 19.09.2002 - B 1 KR 5/01 R
    Das habe der erkennende Senat im Urteil vom 14. Februar 2001 bereits ausgeführt (BSG SozR 3-2500 § 44 Nr. 9).

    Der Versicherte darf dann auf gleich oder ähnlich geartete Tätigkeiten "verwiesen" werden, wobei aber der Kreis möglicher Verweisungstätigkeiten entsprechend der Funktion des Krankengeldes eng zu ziehen ist (Senatsurteil vom 8. Februar 2000 - BSGE 85, 271, 273 = SozR 3-2500 § 49 Nr. 4 S 12 f; ebenso Senatsurteil vom 14. Februar 2001 - SozR 3-2500 § 44 Nr. 9 S 22 f).

  • BSG, 19.09.2002 - B 1 KR 32/01 R

    Arbeitsunfähigkeit von Arbeitslosen, zuletzt ausgeübte Beschäftigung, Beurteilung

    Auszug aus BSG, 19.09.2002 - B 1 KR 5/01 R
    Für die anders lautende Auffassung des LSG Rheinland-Pfalz im Urteil vom 7. Juni 2001 (L 5 KR 67/00, dazu Revisionsverfahren B 1 KR 32/01 R mit Senatsurteil vom 19. September 2002) kann die bisherige Rechtsprechung des BSG nicht herangezogen werden.
  • BSG, 17.08.1982 - 3 RK 28/81

    Beginn der Arbeitsunfähigkeit; Bronchialcarzinom; Beschäftigungsnachgang trotz

    Auszug aus BSG, 19.09.2002 - B 1 KR 5/01 R
    Damit hat der Senat auf Grundsätze zurückgegriffen, die schon zum alten Recht entwickelt worden waren und durch das SGB V nicht überholt sind (erstmals wohl BSGE 25, 76 = SozR Nr. 18 zu § 182 RVO; BSGE 54, 62 = SozR 2200 § 182 Nr. 84; Schmidt in Peters, Handbuch der KV, Stand Oktober 2001, § 46 SGB V RdNr 33 mwN).
  • LSG Baden-Württemberg, 12.12.1997 - L 4 KR 1128/95

    Entstehung des Anspruchs auf Krankengeld

    Auszug aus BSG, 19.09.2002 - B 1 KR 5/01 R
    Die Gegenmeinung des LSG Baden-Württemberg (Urteil vom 12. Dezember 1997 - L 4 Kr 1128/95 - EzS 90/211 = E-LSG KR-140) überzeugt den Senat nicht.
  • BSG, 09.12.1986 - 8 RK 12/85

    Beiladung eines Leistungsträgers - Erstattungsanspruch - Arbeitsunfähigkeit -

  • LSG Rheinland-Pfalz, 07.06.2001 - L 5 KR 67/00
  • BSG, 18.03.1966 - 3 RK 58/62

    Arbeitsunfähigkeit und Beginn des Krankengeldes

  • BSG, 10.11.1977 - 3 RK 82/75

    Krankengeld - Berechnung - Arbeitsentgelt für Eintritt der Arbeitsunfähigkeit -

  • BSG, 02.10.1970 - 3 RK 6/70
  • BSG, 22.06.1966 - 3 RK 14/64

    Geschäftsunfähiger Versicherter - Zeitpunkt der Arbeitsunfähigkeit - Ärztliche

  • BSG, 23.02.1967 - 5 RKn 112/64

    Arbeitsunfähigkeit - Krankengeldanspruch - Zahlungsbeginn - Tag der ärztlichen

  • BSG, 27.02.1984 - 3 RK 8/83

    Voraussetzungen für eine Gewährung von Krankengeld - Anforderungen an die

  • BSG, 15.12.1993 - 1 RK 20/93
  • BSG, 21.09.1995 - 11 RAr 35/95

    Arbeitslosenhilfe bei Arbeitsunfähigkeit während des Bezuges von Arbeitslosengeld

  • BSG, 10.03.1987 - 3 RK 31/86

    Krankengeld - Arbeitslosenhilfe - Dauer der Arbeitslosenhilfe

  • BSG, 02.02.1984 - 8 RK 43/82

    Arbeitsunfähigkeit - Arbeitslosenhilfe - Wiederaufgelebtes Krankengeld -

  • BSG, 05.09.2005 - B 1 KR 9/05 BH

    Prozesskostenhilfe bei Nichtzulassungsbeschwerden

    Es fehle an der hinreichenden Erfolgsaussicht, da jedenfalls zusätzlich zur Sachleistung von einem Versicherten vereinbarte wahlärztliche Leistungen nicht zu Lasten der Krankenkasse gingen (Senat, Beschluss vom 25. Januar 2002, - B 1 KR 5/01 BH - die Gegenvorstellung gegen diesen Beschluss verwerfender Beschluss des Senats vom 4. März 2002, - B 1 KR 1/02 BH -).

    Wie der Senat bereits anlässlich des ersten Verfahrens im Einklang mit den Vorinstanzen entschieden hat, kann der Kläger nicht mit einem Erfolg seiner Klage rechnen, weil ärztliche Leistungen, die ein Versicherter zusätzlich zu der ihm als Sachleistung gewährten Krankenhausbehandlung privat vereinbart, nicht zu Lasten der Krankenkasse gehen (vgl Senat, Beschluss vom 25. Januar 2002, - B 1 KR 5/01 BH - ).

  • LSG Schleswig-Holstein, 17.12.2002 - L 1 KR 58/02
    Dass Sonderzahlungen in Form des Weihnachtsgeldes beitragspflichtig zu den Zweigen der Sozialversicherung sind, hat der Senat unter Hinweis auf die Rechtsprechung des BSG in seiner Entscheidung vom 28. Mai 2002 (L 1 KR 5/01) bestätigt.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.05.2010 - L 4 KR 138/08
    Denn nach den Vorschriften über den Krankengeldanspruch in der KVdA darf er seine Verfügbarkeit nicht weiter einschränken, als dies durch seinen Gesundheitszustand gerechtfertigt ist (vgl. BSG Urteil vom 19. September 2002, Az: B 1 KR 5/01 R, Umdruck Seite 7).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.09.2006 - L 4 KR 237/04
    Denn nach den Vorschriften über den Krankengeldanspruch in der KVdA darf er seine Verfügbarkeit nicht weiter einschränken, als dies durch seinen Gesundheitszustand gerechtfertigt ist (vgl. BSG Urteil vom 19. September 2002, Az: B 1 KR 5/01 R, Umdruck Seite 7; bestätigt durch Urteil vom 7. Dezember 2004, Az.: B 1 KR 5/03 R).
  • LSG Schleswig-Holstein, 17.12.2002 - L 1 KR 7/02

    Geringfügige Beschäftigung - Überschreiten der Entgeltgrenze nach § 8 Abs. 1 Nr.

    Dass Sonderzahlungen in Form des Weihnachtsgeldes beitragspflichtig zu den Zweigen der Sozialversicherung sind, hat der Senat unter Hinweis auf die Rechtsprechung des BSG in seiner Entscheidung vom 28. Mai 2002 (L 1 KR 5/01) bestätigt.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.03.2006 - L 4 KR 203/04
    Denn nach den Vorschriften über den Krankengeldanspruch in der KVdA darf er seine Verfügbarkeit nicht weiter einschränken, als dies durch seinen Gesundheitszustand gerechtfertigt ist (vgl. BSG Urteil vom 19. September 2002, Az: B 1 KR 5/01 R, Umdruck Seite 7; bestätigt durch Urteil vom 7. Dezember 2004, Az.: B 1 KR 5/03 R).
  • SG Würzburg, 06.11.2003 - S 9 KR 164/99
    Der Anspruch auf Krankengeld setzt neben dem materiellen Vorliegen von Arbeitsunfähigkeit gemäß § 44 Abs. 1 Satz 1 1. Alt. SGB V nach § 46 Satz 1 Nr. 2 SGB V auch das formale Element der ärztlichen Feststellung von Arbeitsunfähigkeit voraus (zur Bedeutung der ärztlichen Feststellung insbesondere BSG, Urteile vom 19.09.2002, Az.: B 1 KR 5/01 R, B 1 KR 32/01 R, B 1 KR 20/02 R, B 1 KR 23/02 R).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.03.2006 - L 4 KR 223/05
    Denn nach den Vorschriften über den Krankengeldanspruch in der KVdA darf er seine Verfügbarkeit nicht weiter einschränken, als dies durch seinen Gesundheitszustand gerechtfertigt ist (vgl. BSG Urteil vom 19. September 2002, Az: B 1 KR 5/01 R, Umdruck Seite 7).
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