Rechtsprechung
BSG, 01.07.2003 - B 1 KR 6/02 R |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
- lexetius.com
Krankenversicherung - Bestehen eines Krankengeldanspruchs bei Bezug einer Gesamtversorgung von der Versorgungsanstalt der Deutschen Bundespost
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Bezug einer Versorgungsrente von der Versorgungsanstalt der Deutschen Bundespost; Ausschluss von Krankengeldansprüchen wegen einer Versorgungsrente; Auslegung des Begriffs Ruhegehalt nach beamtenrechtlichen Vorschriften; Versorgung der Deutschen Bundespost als ...
- Judicialis
SGB V § 50 Abs 1 Satz 1 Nr 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SGB V § 50 Abs. 1 S. 1 Nr. 2
Anspruch auf Krankengeld bei Bezug einer Gesamtversorgung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Saarbrücken, 08.11.2000 - S 1 K 67/97
- LSG Saarland, 28.11.2001 - L 2 KR 18/00
- BSG, 01.07.2003 - B 1 KR 6/02 R
Papierfundstellen
- NZS 2004, 270 (Ls.)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 06.12.2000 - 7 AZR 302/99
Beendigung des Arbeitsverhältnisses wegen Rentengewährung
Auszug aus BSG, 01.07.2003 - B 1 KR 6/02 R
Das Arbeitsverhältnis wurde entsprechend den Bestimmungen des einschlägigen Tarifvertrags für Arbeiter der Deutschen Post AG (TV Arb) zum 1. März 1997 dadurch beendet, dass der Klägerin von der VAP eine vorläufige Gesamtversorgung wegen Dienstunfähigkeit zugesprochen wurde (zur Wirksamkeit der tarifvertraglichen Regelung vgl BAG AP Nr. 3 zu § 1 TVG Tarifverträge: Deutsche Post = NZA 2001, 792).Der Beklagten ist zuzugeben, dass die tarifvertraglichen Vereinbarungen iVm dem Beschluss der Vertreterversammlung der VAP eine Leistung bewirken, die einerseits sozialversicherungsrechtlich nicht als Rente angesehen werden kann, weil sie vom Arbeitgeber bzw zu seinen Lasten von einer eigenständigen Institution und nicht von der gesetzlichen Rentenversicherung erbracht wird, und die andererseits auch kein Arbeitsentgelt an einen wegen Krankheit ausfallenden Arbeitnehmer darstellt, weil das Arbeitsverhältnis beendet ist (hierzu BAG AP Nr. 3 zu § 1 TVG Tarifverträge Deutsche Post = NZA 2001, 792).
- BSG, 14.02.2001 - B 1 KR 30/00 R
Krankengeld - Arbeitsunfähigkeit - Verweisbarkeit - bisherige Tätigkeit - Verlust …
Auszug aus BSG, 01.07.2003 - B 1 KR 6/02 R
Zum Maßstab dieser Prüfung hat der Senat in den Urteilen vom 14. Februar 2001 (BSG SozR 3-2500 § 44 Nr. 9 S 22 f) und vom 8. Februar 2000 (…BSGE 85, 271, 273 = SozR 3-2500 § 49 Nr. 4 S 12 f) Grundsätze entwickelt, die auch hier zu beachten sein werden. - BSG, 08.02.2000 - B 1 KR 11/99 R
Weiterbestehen der Arbeitsunfähigkeit nach Arbeitslosmeldung
Auszug aus BSG, 01.07.2003 - B 1 KR 6/02 R
Zum Maßstab dieser Prüfung hat der Senat in den Urteilen vom 14. Februar 2001 (…BSG SozR 3-2500 § 44 Nr. 9 S 22 f) und vom 8. Februar 2000 (BSGE 85, 271, 273 = SozR 3-2500 § 49 Nr. 4 S 12 f) Grundsätze entwickelt, die auch hier zu beachten sein werden.
- OLG Düsseldorf, 22.01.2010 - 17 U 25/09
Auslegung einer Pensionszusage
Aus der zu § 50 SGB V ergangenen Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 01.07.2003 (B 1 KR 6/02 R;… Rz. 14 f., zitiert nach juris) ergibt sich nichts anderes.Aus dem von der Beklagten zitierten Urteil des Bundessozialgerichts vom 01.07.2003 (B 1 KR 6/02 R) ergibt sich nichts anderes.
- LSG Baden-Württemberg, 14.06.2013 - L 4 KR 3589/12
Krankenversicherung - Krankengeld - Bundestagsabgeordneter bzw -abgeordnete - …
Nach den Ausführungen des Bundessozialgerichts ([BSG], Urteil vom 1. Juli 2003 - B 1 KR 6/02 R -, in juris), gelte dies beispielsweise für die Pensionen der Abgeordneten, Bundesminister und Parlamentarischen Staatssekretäre, weil die entsprechenden Gesetze auf eine "sinngemäße Anwendung" der für Beamte geltenden Versorgungsvorschriften verwiesen, soweit in den wenigen vorhandenen Bestimmungen keine abweichenden Regelungen enthalten seien.Das BSG (Urteile vom 1. Juli 2003 - B 1 KR 6/02 R und B 1 KR 22/02 R - jeweils in juris) legt unter Hinweis auf § 229 Abs. 1 SGB V den Begriff des Ruhegehaltes nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen sehr eng aus.
- BSG, 05.08.2014 - B 1 KR 78/13 B Sie gibt selbst an, dass sich das LSG zur Begründung seiner Entscheidung auf das Urteil des erkennenden Senats vom 1.7.2003 - B 1 KR 6/02 R - (BSG SozR 4-2500 § 50 Nr. 1) gestützt habe.