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   BSG, 05.07.2005 - B 1 KR 7/04 R   

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BSG, 05.07.2005 - B 1 KR 7/04 R (https://dejure.org/2005,2460)
BSG, Entscheidung vom 05.07.2005 - B 1 KR 7/04 R (https://dejure.org/2005,2460)
BSG, Entscheidung vom 05. Juli 2005 - B 1 KR 7/04 R (https://dejure.org/2005,2460)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • lexetius.com

    Antrag auf Vorabentscheidung nach Art 234 EG - Berechnung des Krankengeldes bei Wanderarbeitnehmern - Zugrundelegung der eingetragenen Lohnsteuerklasse auf Lohnsteuerkarte - Nichtberücksichtigung von rückwirkenden begünstigenden familienstandsabhängigen Änderungen

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Aussetzung des Verfahrens wegen Antrags auf Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH); Zahlung von Krankengeld an einen in Deutschland beschäftigten, verheirateten Wanderarbeitnehmer; Spielraum bei der Ausgestaltung von Sozialleistungen; Änderung der ...

  • Judicialis

    EG Art 39 EG; ; EGVtr Art 48; ; EWGV 1408/71 Art 3 Abs 1; ; EWGV 1408/71 Art 23 Abs 3; ; EWGV 1612/68 Art 7 Abs 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Antrag auf Vorabentscheidung nach Art. 234 EG - Berechnung des Krankengeldes bei Wanderarbeitnehmern - Zugrundelegung der eingetragenen Lohnsteuerklasse auf Lohnsteuerkarte - Nichtberücksichtigung von rückwirkenden begünstigenden familienstandsabhängigen Änderungen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (30)

  • EuGH, 14.09.1999 - C-391/97

    Gschwind

    Auszug aus BSG, 05.07.2005 - B 1 KR 7/04 R
    Auch wenn Ungleichgewichte in der laufenden Einkommensbesteuerung bei Ehegatten durch die Berechnung im sog Steuersplitting planmäßig im Rahmen des Lohnsteuerjahresausgleichs durch Steuerrückzahlungen kompensiert werden (vgl dazu schon EuGH, Urteil vom 14. September 1999, Rs C-391/97, EuGHE 1999, I-5451, RdNr 4 - Gschwind) und das Arbeitsförderungsrecht die nachträgliche leistungserhöhende Berücksichtigung von steuerlichen Änderungen vorsieht, weichen in der Krankenversicherung die Berechnungsgrundsätze für das Krankengeld von den Regelungen in den anderen Rechtsgebieten ab.

    Eine Regelung, die nach dem Wohnsitz unterscheidet, kann gerechtfertigt sein, wenn es dafür sachliche Unterschiede bzw objektive Zwecke gibt, welche losgelöst von Wohnort und Staatsangehörigkeit und damit von der Beeinträchtigung der Arbeitnehmerfreizügigkeit sind (EuGH, Rs Sotgiu, aaO, RdNr 12; Urteil vom 14. Februar 1995, Rs C-279/93, EuGHE 1995, I-225, RdNr 39 ff - Schumacker; Urteil vom 23. Mai 1996, Rs C-237/94, EuGHE 1996, I-2617, RdNr 19 - O´Flynn = SozR 3-6048 Art. 7 Nr. 2 mwN; Urteil vom 14. September 1999, Rs 391/97, EuGHE 1999, I-5451, RdNr 26 - Gschwind; vgl Borchardt, Die rechtlichen Grundlagen der Europäischen Union, 2. Aufl 2002, S 321, RdNr 724).

    Etwas anders gilt, wenn das Familieneinkommen lediglich zu 58 vH im Steuerstaat und im Übrigen im Wohnstaat der Familie erzielt wird; denn in diesem Fall kann der Wohnstaat die persönliche finanzielle Leistungsfähigkeit der Betroffenen wegen seiner räumlichen und sachlichen Nähe besser einschätzen (vgl EuGH, Urteil vom 14. September 1999, Rs C-391/97, EuGHE 1999, I-5451 - Gschwind).

  • BSG, 25.06.1991 - 3 RK 6/90

    Berechnung des Krankengeldes bei Übergang von Voll- zur Teilzeitarbeit

    Auszug aus BSG, 05.07.2005 - B 1 KR 7/04 R
    Die höchstrichterliche Rechtsprechung stellt bei der Krankengeldberechnung regelmäßig kumulativ auf das erarbeitete, insgesamt vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit liegende und bereits abgerechnete sowie dem Versicherten zugeflossene Regelentgelt ab (vgl zuletzt: BSG, Urteil vom 16. Februar 2005 - B 1 KR 19/03 R, zur Veröffentlichung vorgesehen; vgl ferner zB: Urteil vom 22. Juni 1979 - 3 RK 22/78, SozR 2200 § 182 Nr. 46; Urteil vom 16. September 1981 - 4 RJ 55/80, BSGE 52, 102, 105 = SozR 2200 § 182 Nr. 75; Urteil vom 25. Juni 1991 - 1/3 RK 6/90, SozR 3-2200 § 182 Nr. 8 S 33 f mwN).

    Nicht realisierte Entgeltansprüche und Änderungen des Arbeitsentgelts, die erst nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit eintreten, sind grundsätzlich unerheblich, selbst wenn rückwirkende Veränderungen zu diesem Zeitpunkt bereits absehbar sind (BSG, Urteil vom 13. Juli 1977 - 3 RK 22/76, SozR 2200 § 182 Nr. 22; Urteil vom 25. Juni 1991, aaO).

    Nicht übersehen werden darf in diesem Zusammenhang schließlich, dass ebenso der Fall denkbar ist, dass sich bei einer nachträglichen Korrektur des Nettoarbeitsentgelts infolge Berücksichtigung von Umständen, die sich auf die Leistungshöhe auswirken, auch Veränderungen zu Lasten der Betroffenen mit sich bringen könnten, die nach der bisherigen Rechtsprechung des BSG ebenfalls für die Höhe der Leistungen unerheblich sind (vgl BSG, Urteil vom 25. Juni 1991 - 1/3 RK 6/90, SozR 3-2200 § 182 Nr. 8 ).

  • BSG, 16.02.2005 - B 1 KR 19/03 R

    Krankenversicherung - Bemessung des Krankengeldes - Berücksichtigung von zunächst

    Auszug aus BSG, 05.07.2005 - B 1 KR 7/04 R
    Die höchstrichterliche Rechtsprechung stellt bei der Krankengeldberechnung regelmäßig kumulativ auf das erarbeitete, insgesamt vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit liegende und bereits abgerechnete sowie dem Versicherten zugeflossene Regelentgelt ab (vgl zuletzt: BSG, Urteil vom 16. Februar 2005 - B 1 KR 19/03 R, zur Veröffentlichung vorgesehen; vgl ferner zB: Urteil vom 22. Juni 1979 - 3 RK 22/78, SozR 2200 § 182 Nr. 46; Urteil vom 16. September 1981 - 4 RJ 55/80, BSGE 52, 102, 105 = SozR 2200 § 182 Nr. 75; Urteil vom 25. Juni 1991 - 1/3 RK 6/90, SozR 3-2200 § 182 Nr. 8 S 33 f mwN).

    Der Krankenkasse soll es durch klare und praktikabel handhabbare Kriterien möglich sein, das nur zeitlich begrenzt zu gewährende Krankengeld, das an die Stelle des krankheitsbedingt entfallenden Arbeitsentgelts tritt, ohne aufwändige eigene Ermittlungen und ohne eine für sie fachfremde steuerrechtliche Prüfung zeitnah und rasch festzustellen (zusammenfassend dazu zuletzt Urteil des Senats vom 16. Februar 2005 - B 1 KR 19/03 R, zur Veröffentlichung vorgesehen, mwN).

    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz hat der Senat bislang nur für den Fall anerkannt, dass der Arbeitgeber dem Versicherten Arbeitsentgelt rechtswidrig vorenthält, dieses aber im Rahmen einer nachträglichen Vertragserfüllung später nachzahlt (BSG, Urteil des Senats vom 16. Februar 2005, aaO, mwN aus der parallelen Rechtsprechung zum sog modifizierten Zuflussprinzips bei der entsprechenden Berechnung von Geldleistungen bei Arbeitslosigkeit).

  • BVerfG, 08.03.1983 - 1 BvL 21/80

    Verfassungsmäßigkeit des § 111 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 Buchstabe a AFG

    Auszug aus BSG, 05.07.2005 - B 1 KR 7/04 R
    So müssen zB auch steuerliche Vergünstigungen im Rahmen des Familienlastenausgleichs, über deren Zuerkennung erst nach Durchführung eines Lohnsteuerjahresausgleichs entschieden werden kann, nicht bereits vorab bei der Bemessung einer Entgeltersatzleistung berücksichtigt werden, wenn diese Leistung - wie das Krankengeld - existenzsichernde Funktion hat und sie schnell und damit auch verwaltungspraktikabel umsetzbar gewährt werden soll (so BVerfG, Beschluss vom 8. März 1983 - 1 BvL 21/80, BVerfGE 63, 255, 262 ff = SozR 4100 § 111 Nr. 6 zur verfassungsrechtlich nicht gebotenen Berücksichtigung jeglicher kinderabhängiger Steuererleichterungen beim Arbeitslosengeld).

    Da ein nationaler Gesetzgeber bei der Ausgestaltung seiner Sozialleistungen europarechtlich grundsätzlich nicht auf ein bestimmtes sozialpolitisches Konzept festgelegt ist (vgl EuGH, Urteil vom 14. Dezember 1995 - C-317/93, EuGHE 1995, I-4625, RdNr 33 = SozR 3-6083 Art. 4 Nr. 11 - Nolte), könnte insoweit angenommen werden, dass das nationale Recht auch bei den Kriterien für die Bemessung des Krankengeldes dem Gesichtspunkt der schnellen und verwaltungspraktikablen Leistungsgewährung der Vorrang einräumen darf (so isoliert für das deutsche Recht BVerfG, Beschluss vom 8. März 1983 - 1 BvL 21/80, BVerfGE 63, 255, 262 ff = SozR 4100 § 111 Nr. 6 , dazu bereits oben 1. g)).

  • EuGH, 07.05.1991 - C-229/89

    Kommission / Belgien

    Auszug aus BSG, 05.07.2005 - B 1 KR 7/04 R
    Europarechtlich gerechtfertigt kann es zB sein, dass einer Familie durch eine bestimmte rechtliche Ausgestaltung im nationalen Recht ein Mindestmaß an Einkünften gesichert werden soll (EuGH, Urteil vom 7. Mai 1991, Rs C-229/89, EuGHE 1991, I-2205, RdNr 19 ff = SozR 3-6083 Art. 4 Nr. 3 - Kommission gegen Belgien ).

    Die Absicherung des laufenden Existenzbedarfs hat auch der EuGH als Rechtfertigungsgrund für Durchbrechungen des Gleichbehandlungsgebots anerkannt (vgl EuGH, Urteil vom 7. Mai 1991, Rs C-229/89, EuGHE 1991, I-2205, RdNr 19 ff = SozR 3-6083 Art. 4 Nr. 3 - Kommission gegen Belgien).

  • EuGH, 16.10.2001 - C-212/00

    Stallone

    Auszug aus BSG, 05.07.2005 - B 1 KR 7/04 R
    Ähnlich wie es der EuGH zum vergleichbaren Art. 68 Abs. 2 EWGV 1408/71 für Geldleistungen bei Arbeitslosigkeit umschrieben hat, erscheint die Regelung als Ausformung des in Art. 3 EWGV 1408/71 für Wanderarbeitnehmer statuierten Gleichbehandlungsgebots (EuGH, Urteil vom 16. Oktober 2001, Rs C-212/00, EuGHE 2001, I-7624, RdNr 16 - Stallone), das seinerseits das schon aus Art. 39 Abs. 2 EG (ex Art. 48 EGVtr) folgende Verbot der Unterscheidung auf Grund der Staatsangehörigkeit konkretisiert.

    Nach der Rechtsprechung des EuGH hängt die Höhe einer Sozialleistung vom Vorhandensein der Familienangehörigen nicht nur dann ab, wenn das nationale Recht bei der Leistungsgewährung explizit die Zahl der Familienangehörigen zur Anspruchsvoraussetzung erhebt (vgl EuGH, Urteil vom 2. August 1993, Rs C-66/92, EuGHE 1993, I-4567, RdNr 24 f - Acciardi; Urteil vom 16. Oktober 2001, Rs C-212/00, EuGHE 2001, I-7624, RdNr 17 f - Stallone).

  • BSG, 27.07.2004 - B 7 SF 1/03 R

    Nachteilsausgleich nach dem sächsischen Gesetz über die Gewährung eines

    Auszug aus BSG, 05.07.2005 - B 1 KR 7/04 R
    Die Rechtsfolgen einer unterlassenen oder verspäteten Antragstellung treten indessen unabhängig von der Kenntnis der Gestaltungsmöglichkeit ein, sobald die einschlägigen gesetzlichen Regelungen dazu ordnungsgemäß im Bundesgesetzblatt verkündet worden sind (sog Grundsatz der formellen Publizität, vgl zB BSG, Urteil vom 27. Juli 2004 - B 7 SF 1/03 R, SozR 4-1200 § 14 Nr. 5 RdNr 7 mwN).

    Die beklagte Krankenkasse hatte schon nicht die Pflicht, den Kläger unabhängig von einem an sie herangetragenen Auskunfts- oder Beratungsersuchen und sogar unabhängig von einem vorangegangenen Kontakt mit ihm auf die Möglichkeit der Beantragung einer günstigeren Steuerklasse hinzuweisen (vgl indessen zu den qualifizierten Voraussetzungen für eine notwendige Spontanberatung zB BSG, Urteil vom 27. Juli 2004 - B 7 SF 1/03 R, SozR 4-1200 § 14 Nr. 5 RdNr 9 mwN).

  • BSG, 01.04.2004 - B 7 AL 52/03 R

    Aufhebung der Arbeitslosengeldbewilligung - Leistungsgruppenzuordnung -

    Auszug aus BSG, 05.07.2005 - B 1 KR 7/04 R
    Dieser Anspruch setzt im Wesentlichen voraus, dass ein Sozialleistungsträger eine Informations- oder Betreuungspflicht gegenüber dem Sozialleistungsberechtigten verletzt hat und dem Betroffenen dadurch ein Nachteil entstanden ist, welchen der Träger durch Vornahme einer rechtmäßigen Amtshandlung kompensieren kann und dann zu kompensieren hat (vgl dazu zB BSG, Urteil vom 1. April 2004 - B 7 AL 52/03 R, BSGE 92, 267, 279 = SozR 4-4300 § 137 Nr. 1 S 13 RdNr 30 ff).
  • BSG, 25.01.1994 - 7 RAr 50/93

    Altersüberganggeld - Alter - Beschäftigung - Ausscheiden - Herstellungsanspruch

    Auszug aus BSG, 05.07.2005 - B 1 KR 7/04 R
    Aber selbst wenn man eine solche Pflicht unterstellen wollte, ergäbe sich hier nichts zu Gunsten des Klägers; denn ein Sozialleistungsträger dürfte sich auch im Wege des Herstellungsanspruchs nicht über die Tatbestandswirkung der nicht in seine Zuständigkeit fallenden Steuerkarteneintragungen hinwegsetzen (vgl für das Arbeitsförderungsrecht: BSG, Urteil vom 25. Januar 1994 - 7 RAr 50/93, SozR 3-4100 § 249e Nr. 4 S 38 mwN; Urteil vom 30. Mai 1990 - 11 RAr 95/89, DBlR 3731a, AFG/§ 113; Urteil vom 10. Dezember 1980 - 7 RAr 14/78, DBlR 2689a AFG/§ 113).
  • EuGH, 08.05.1990 - 175/88

    Biehl / Administration des contributions

    Auszug aus BSG, 05.07.2005 - B 1 KR 7/04 R
    Deshalb bedarf eine gleichwohl erfolgende Unterscheidung nach dem (Familien-)Wohnsitz einer besonderen Rechtfertigung (vgl EuGH, Urteil vom 12. Februar 1974, Rs 152/73, EuGHE 1974, 153, RdNr 11 - Sotgiu; Urteil vom 8. Mai 1990, Rs C-175/88, EuGHE 1990, I-1779, RdNr 14 - Biehl).
  • EuGH, 12.02.1974 - 152/73

    Sotgiu / Deutsche Bundespost

  • EuGH, 05.10.1995 - C-321/93

    Imbernon Martínez / Bundesanstalt für Arbeit

  • EuGH, 14.12.1995 - C-317/93

    Nolte / Landesversicherungsanstalt Hannover

  • EuGH, 27.05.1993 - C-310/91

    Schmid / Belgischer Staat

  • EuGH, 16.05.2000 - C-87/99

    UNVEREINBARKEIT DER LUXEMBURGISCHEN EINKOMMENSTEUERREGELUNG MIT DEM

  • EuGH, 28.01.1992 - C-204/90

    Bachmann / Belgischer Staat

  • BSG, 30.05.1990 - 11 RAr 95/89

    Berücksichtigung einer Leistungsgruppe bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes

  • EuGH, 10.03.1993 - C-111/91

    Kommission / Luxemburg

  • EuGH, 02.08.1993 - C-66/92

    Acciardi / Commissie beroepszaken administratieve geschillen in de provincie

  • EuGH, 03.06.1992 - C-45/90

    Paletta / Brennet

  • EuGH, 14.02.1995 - C-279/93

    Finanzamt Köln-Altstadt / Schumacker: Deutsche Pendlerbesteuerung und EU-Recht

  • EuGH, 15.12.1995 - C-415/93

    Union royale belge des sociétés de football association u.a. / Bosman u.a.

  • EuGH, 23.05.1996 - C-237/94

    O'Flynn / Adjudication Officer

  • BFH, 15.05.2002 - I R 40/01

    Progressionsvorbehalt in Wegzugsfällen

  • BSG, 10.12.1980 - 7 RAr 14/78
  • BSG, 13.07.1977 - 3 RK 22/76

    Erhöhung von Krankengeld entsprechend der Erhöhung der

  • BSG, 20.01.1982 - 3 RK 7/81

    Letzter Lohnabrechnungszeitraum; Krankheit des Arbeitnehmers; Arbeitsunfähigkeit;

  • BSG, 16.09.1981 - 4 RJ 55/80

    Berücksichtigung von Leistungen des Arbeitgebers bei der Berechnung des

  • BSG, 22.06.1979 - 3 RK 22/78

    Krankengeld - Berechnung - Leistungsbemessungsgrenze - Eintritt der

  • BSG, 23.03.1977 - 4 RJ 177/75

    Berechnung des Übergangsgeldes

  • BSG, 11.12.2007 - B 8/9b SO 21/06 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung bei Erwerbsminderung - kostenloses Mittagessen in

    Danach wurde zur Bemessung der Grundsicherungsleistungen nach dem GSiG allein auf den Regelsatz des § 22 Abs. 1 Satz 1 BSHG abgestellt (OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 29. November 2006 - 21 A 1565/05 -, juris RdNr 17; OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22. März 2006 - 12 A 32/05 -, ZFSH/SGB 2006, 476).
  • BSG, 30.05.2006 - B 1 KR 19/05 R

    Krankengeldberechnung - Schätzung des erzielten Arbeitsentgelts bei einem weniger

    Der Gesetzgeber hat der Berechnung des Krg die sog Bezugs- bzw Referenzmethode bewusst zu Grunde gelegt, die - im Gegensatz zum Lohnausfallprinzip - unberücksichtigt lässt, wie sich das Arbeitsentgelt außerhalb des Bezugs- bzw des Bemessungszeitraums, insbesondere nach Eintritt des Leistungsfalles, entwickelt (vgl insgesamt hierzu Senat, Beschluss vom 5. Juli 2005 - B 1 KR 7/04 R - SGb 2006, 165 ; Senat SozR 3-2200 § 182 Nr. 8 S 32 f; zur Bezugsmethode vgl ua BSGE 25, 69, 70 = SozR Nr. 7 zu § 13 MuSchG; Höfler in Kasseler Komm, Stand September 2003, § 47 SGB V RdNr 11).

    Bei Sozialleistungen wie dem Krg gilt vielmehr der Grundsatz, dass nur ein bis zum Eintritt des Versicherungsfalles (hier: die ärztliche Feststellung der AU, vgl oben) verdientes Arbeitsentgelt zu berücksichtigen ist, dagegen später eintretende Entgeltänderungen - gleichgültig worauf sie beruhen, also auch wenn sie aus einer Umgestaltung des Beschäftigungsverhältnisses herrühren - grundsätzlich unberücksichtigt bleiben (BSGE 42, 163, 167 = SozR 2200 § 561 Nr. 3; BSGE 45, 126, 127 f, 129 mwN = SozR 2200 § 182 Nr. 26; SozR aaO Nr. 46, 59, 92, 99; Senat SozR 3-2200 § 182 Nr. 8 S 33; zusammenfassend jüngst Senat, Beschluss vom 5. Juli 2005 - B 1 KR 7/04 R - RdNr 15, SGb 2006, 165 mwN).

  • BSG, 14.12.2006 - B 1 KR 11/06 R

    Krankenversicherung - Berechnung des Krankengeldes bei freiwillig versicherten

    Diese durch den Wortlaut des § 47 Abs. 4 Satz 2 SGB V angeordnete Vorgehensweise entspricht sowohl der Funktion des Krg als auch den Erfordernissen der Verwaltungspraktikabilität (zum Ganzen zusammenfassend Beschluss des Senats vom 5. Juli 2005 - B 1 KR 7/04 R - SGb 2006, 476).
  • BSG, 24.05.2007 - B 1 KR 3/07 R

    EG-Wanderarbeitnehmer - rückwirkende Neuberechnung des nettolohnabhängigen

    Der Senat hat gemäß Art. 234 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften (idF des Amsterdamer Vertrages vom 2.10.1997, BGBl II 1998, 387 ) eine Vorabentscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) dazu eingeholt, ob es mit dem Recht der Europäischen Gemeinschaft vereinbar ist, dass ein in Deutschland beschäftigter verheirateter Wanderarbeitnehmer, dessen Ehegatte in einem anderen Mitgliedstaat wohnt, Krg stets anknüpfend an das Nettoarbeitsentgelt erhält, welches sich unter Zugrundelegung der auf der Lohnsteuerkarte des Arbeitnehmers eingetragenen Lohnsteuerklasse ergibt, ohne dass dabei eine spätere, ihn begünstigende, rückwirkende Änderung seiner familienstandabhängigen Steuermerkmale berücksichtigt wird (Beschluss vom 5.7.2005 - B 1 KR 7/04 R).

    Aufgrund der vom Senat mit Beschluss vom 5.7.2005 - B 1 KR 7/04 R (ABl EU Nr C 281/8 = SGb 2006, 476 ) eingeholten Vorabentscheidung des EuGH (Urteil vom 18.1.2007 - Rs C-332/05 - ABl EU C 56/8 = ZESAR 2007, 237 mit Anm Eichenhofer; Anm Schlegel in: juris-Praxisreport SozR 3/07) steht nunmehr Folgendes fest: Art. 3 Abs. 1 EWGV 1408/71 über die Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbstständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern (vom 14.6.1971, hier anzuwenden in der durch EGV 118/97 vom 2.12.1996 geänderten und aktualisierten Fassung) steht der Anwendung einer von einem Mitgliedstaat durchgeführten Krg-Regelung wie der hier betroffenen entgegen,.

    Der Senat hat in seinem Vorlagebeschluss vom 5.7.2005 (aaO, Beschluss-Umdruck S 3 ff) näher dargelegt, dass die Beklagte die Krg-Höhe für die betreffenden Zeiten in Anwendung dieser Grundsätze zutreffend mit 72, 70 DM berechnet hatte.

  • BSG, 14.12.2006 - B 1 KR 5/06 R

    Krankenversicherung - Bemessung des Krankengeldes bei Altersteilzeit - keine

    Der Gesetzgeber hat bewusst der Berechnung des Krg die sogenannte Bezugs- bzw Referenzmethode zugrunde gelegt, die - im Gegensatz zum Lohnausfallprinzip - unberücksichtigt lässt, wie sich das Arbeitsentgelt außerhalb des Bezugs- bzw des Bemessungszeitraums, insbesondere nach Eintritt des Leistungsfalles, entwickelt (vgl insgesamt hierzu Senat, Beschluss vom 5. Juli 2005 - B 1 KR 7/04 R - SGb 2006, 165 ; zuletzt zusammenfassend Senat, Urteil vom 30. Mai 2006 - B 1 KR 19/05 R - RdNr 21 mwN, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.11.2006 - L 20 AS 89/06

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Liegen diese Voraussetzungen vor, so ist grundsätzlich und soweit notwendig sowie rechtlich und tatsächlich möglich der Zustand wieder herzustellen, der bestehen würde, wenn die Pflichtverletzung nicht eingetreten wäre und der Sozialleistungsträger sich rechtmäßig verhalten hätte (so etwa BSG, Urteil vom 24. Juli 2003 , Az: B 4 RA 13/03 R; vgl. zuletzt etwa auch BSG, Urteil vom 31.01.2006, B 11a AL 15/05 R; BSG, Beschluss vom 05.07.2005, B 1 KR 7/04 R).
  • BSG, 10.04.2006 - B 1 KR 47/05 B

    Leistungskatalog nach BUBRL-Ä europarechtskonform

    Dass das vom LSG herangezogene europarechtliche Verbot der (unmittelbaren oder mittelbaren) Diskriminierung bei grenzüberschreitenden Sachverhalten eine stets zu beachtende allgemeine Schranke für den Gesetzgeber ist, kann im Übrigen keinem vernünftigen Zweifel unterliegen (vgl zuletzt Vorlagebeschluss des Senats an den EuGH vom 5. Juli 2005 - B 1 KR 7/04 R mit umfangreichen Nachweisen).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.10.2019 - L 7 AL 173/17

    Beitragspflicht - Bemessungsentgelt für das Arbeitslosengeld - Vergleich mit dem

    ausdrücklich auf der (fiktiven) Vergleichsseite auf das Nettoarbeitsentgelt iSd § 47 SGB V abgestellt, unter dem das um die gesetzlichen Abzüge, also die vom Arbeitgeber abzuführenden Steuern und Beiträge, geminderte und tatsächlich dem Arbeitnehmer zufließende Arbeitsentgelt zu verstehen ist (BSG, EuGH-Vorlagebeschluss vom 5. Juli 2005 - B 1 KR 7/04 R -).

    bb) Dass die vom Arbeitgeber des Klägers gezahlten Krankengeldzuschüsse in der Gesamtbetrachtung mit den von der AOK an den Kläger ausgezahlten (Netto)krankengeldhöchstbeträgen dessen monatliches Nettoarbeitsentgelt gemäß § 47 SGB V, also das um die gesetzlichen Abzüge geminderte und tatsächlich dem Arbeitnehmer zufließende Arbeitsentgelt (vgl. BSG, EuGH-Vorlage vom 5. Juli 2005 - B 1 KR 7/04 R -), in einem Monat um mehr als EUR 50, 00 übersteigen, trägt der Kläger selbst nicht vor.

  • SG Aachen, 03.02.2009 - S 13 KR 135/08

    Krankenversicherung

    Das BSG hatte den zu entscheidenden Fall zuvor durch Beschluss vom 05.07.2005 (B 1 KR 7/04 R) dem EuGH zur Vorabentscheidung nach Artikel 234 des EG-Vertrages vorgelegt.
  • LSG Hamburg, 14.07.2004 - L 1 KR 14/04

    Streitigkeit über die Höhe eines Krankengeldes; Berücksichtigung eines

    Im Hinblick auf die Lohnersatzfunktion des Krankengeldes ist auf das dem Kläger vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit tatsächlich zugeflossene und abgerechnete Arbeitsentgelt abzustellen (vgl. auch Landesozialgericht Baden-Württemberg vom 23. Mai 2003 - L 4 KR 1052/02, anhängig beim BSG unter dem Az. B 1 KR 7/04 R).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 28.04.2021 - L 9 KR 460/19

    Krankengeld - Referenzmethode

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2005 - L 16 KR 45/04

    Verpflichtung eines Versorgungsträgers i.S.d. Sozialgesetzbuchs Fünftes Buch (SGB

  • BSG, 05.04.2007 - B 1 KR 3/07 B
  • SG Gotha, 08.10.2009 - S 14 SO 3302/08

    Anrechnung von Mittagessen auf Grundsicherungsleistungen nach dem

  • SG Lüneburg, 12.02.2007 - S 24 AS 344/06

    Anforderungen an das Vorliegen einer Hilfebedürftigkeit als Voraussetzung eines

  • SG Rostock, 06.02.2020 - S 17 KR 476/16

    Krankenversicherung - Krankengeld - Wirksamkeit einer Wahlerklärung nach § 44 Abs

  • SG Osnabrück, 15.08.2007 - S 5 KR 318/05
  • SG Oldenburg, 08.05.2006 - S 48 AS 771/05
  • SG Oldenburg, 29.03.2006 - S 48 AS 801/05
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