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   BSG, 31.03.1998 - B 1 KR 9/96 R   

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https://dejure.org/1998,2514
BSG, 31.03.1998 - B 1 KR 9/96 R (https://dejure.org/1998,2514)
BSG, Entscheidung vom 31.03.1998 - B 1 KR 9/96 R (https://dejure.org/1998,2514)
BSG, Entscheidung vom 31. März 1998 - B 1 KR 9/96 R (https://dejure.org/1998,2514)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Familienversicherung - Kinderpflegekrankengeld - Krankengeld - Betreuungsperson - Familienbezogene Leistung - Gleichbehandlungsgrundsatz

  • Judicialis

    SGB V § 45

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 6 Abs. 1; SGB V § 45 Abs. 1, § 10 Abs. 1
    Anspruch auf Krankengeld bei Pflege eines erkrankten Kindes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1998, 1298
  • NZS 1999, 29
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 29.01.1998 - B 12 KR 35/95 R

    Rentenversicherung - Höhe - Beitragssatz - Fremdlasten - "versicherungsfremde

    Auszug aus BSG, 31.03.1998 - B 1 KR 9/96 R
    Der sachliche Grund für die Beschränkung des Kinderpflegekrankengeldes durch das GRG liegt - wie bereits ausgeführt - im Versicherungsgedanken; eine derartige Bereinigung der Krankenversicherung um versicherungsfremde Lasten ist unter Gleichbehandlungsgesichtspunkten verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (gegen die Auffassung, daß sie sogar verfassungsrechtlich geboten sei, vgl Urteil des 12. Senats vom 29. Januar 1998 - B 12 KR 35/95 R, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BSG, 23.11.1995 - 1 RK 11/95

    Anspruch auf Haushaltshilfe

    Auszug aus BSG, 31.03.1998 - B 1 KR 9/96 R
    Der Anspruch auf Haushaltshilfe nach § 38 SGB V besteht nach dem Urteil des Senats vom 23. November 1995 nicht nur bei einer Krankenhausbehandlung des den Haushalt führenden Versicherten, sondern auch dann, wenn dieser mit seinem erkrankten Kind in das Krankenhaus mitaufgenommen werden muß; den Grundgedanken des § 38 SGB V hielt der Senat jedoch nur für anwendbar, soweit die Krankenkasse auch für das Krankheitsrisiko des Kindes eintreten muß (BSGE 77, 102, 105 = SozR 3-2500 § 38 Nr. 1 S 4).
  • BSG, 31.01.1995 - 1 RK 1/94

    Krankenversicherung - Freiwillige Krankenversicherung - Kinderpflegekrankengeld

    Auszug aus BSG, 31.03.1998 - B 1 KR 9/96 R
    Das mit Wirkung vom 1. Januar 1974 durch das Leistungsverbesserungsgesetz vom 19. Dezember 1973 (BGBl I 1925) mit § 185c Reichsversicherungsordnung in die gesetzliche Krankenversicherung eingeführte Kinderpflegekrankengeld wurde ursprünglich unabhängig von einer Versicherung des erkrankten Kindes und somit als besondere familienbezogene Leistung gewährt (vgl BSGE 76, 1, 5 = SozR 3-2500 § 45 Nr. 1 S 6 mwN); zugleich wurden Ungleichheiten bei den arbeitsrechtlichen Ansprüchen auf Freistellung und auf Entgeltfortzahlung abgemildert (vgl BT-Drucks 7/377 S 1; BAGE 30, 339, 345 f; überholt durch BAGE 32, 32 und durch das Entgeltfortzahlungsgesetz vom 26. Mai 1994, BGBl I 1014, Art. 53).
  • BAG, 20.06.1979 - 5 AZR 479/77

    Lohnfortzahlung bei Arbeitsverhinderung wegen Pflege eines erkrankten Kindes -

    Auszug aus BSG, 31.03.1998 - B 1 KR 9/96 R
    Das mit Wirkung vom 1. Januar 1974 durch das Leistungsverbesserungsgesetz vom 19. Dezember 1973 (BGBl I 1925) mit § 185c Reichsversicherungsordnung in die gesetzliche Krankenversicherung eingeführte Kinderpflegekrankengeld wurde ursprünglich unabhängig von einer Versicherung des erkrankten Kindes und somit als besondere familienbezogene Leistung gewährt (vgl BSGE 76, 1, 5 = SozR 3-2500 § 45 Nr. 1 S 6 mwN); zugleich wurden Ungleichheiten bei den arbeitsrechtlichen Ansprüchen auf Freistellung und auf Entgeltfortzahlung abgemildert (vgl BT-Drucks 7/377 S 1; BAGE 30, 339, 345 f; überholt durch BAGE 32, 32 und durch das Entgeltfortzahlungsgesetz vom 26. Mai 1994, BGBl I 1014, Art. 53).
  • BSG, 15.12.1977 - 8 RU 44/77

    Erstattungsanspruch - Krankenkasse - Pflegekrankengeld - Unfall - Ersatz von

    Auszug aus BSG, 31.03.1998 - B 1 KR 9/96 R
    Da der Betreuer, aus dessen Versicherungsverhältnis das Gesetz den Anspruch auf Kinderpflegekrankengeld ableitet, selbst nicht krank ist, bedarf die Einstandspflicht seiner Krankenkasse der besonderen Rechtfertigung (ähnlich bereits BSGE 42, 221, 224 = SozR 2200 § 1504 Nr. 5 S 15).
  • BAG, 07.06.1978 - 5 AZR 466/77

    Erkrankung eines Kindes - Haushalt des Handlungsgehilfen - Unverschuldetes

    Auszug aus BSG, 31.03.1998 - B 1 KR 9/96 R
    Das mit Wirkung vom 1. Januar 1974 durch das Leistungsverbesserungsgesetz vom 19. Dezember 1973 (BGBl I 1925) mit § 185c Reichsversicherungsordnung in die gesetzliche Krankenversicherung eingeführte Kinderpflegekrankengeld wurde ursprünglich unabhängig von einer Versicherung des erkrankten Kindes und somit als besondere familienbezogene Leistung gewährt (vgl BSGE 76, 1, 5 = SozR 3-2500 § 45 Nr. 1 S 6 mwN); zugleich wurden Ungleichheiten bei den arbeitsrechtlichen Ansprüchen auf Freistellung und auf Entgeltfortzahlung abgemildert (vgl BT-Drucks 7/377 S 1; BAGE 30, 339, 345 f; überholt durch BAGE 32, 32 und durch das Entgeltfortzahlungsgesetz vom 26. Mai 1994, BGBl I 1014, Art. 53).
  • BSG, 22.07.1981 - 3 RK 35/80

    Ausschluß des Familienhilfeanspruchs - Verfassungsmäßigkeit des § 205 Abs. 1 S. 2

    Auszug aus BSG, 31.03.1998 - B 1 KR 9/96 R
    Daß der Ausschluß von der Familienversicherung verfassungsrechtlich zulässig ist, hat das BSG zur inhaltsgleichen Vorgängervorschrift bereits entschieden und dabei insbesondere auch zur angeblichen Begünstigung nicht verheirateter Eltern Stellung genommen (BSG SozR 2200 § 205 Nr. 44 S 118).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.06.2011 - L 1 KR 573/10
    Entgegen der Auffassung der Klägerin kommt der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zu, denn diese ist im Hinblick auch auf die Anspruchsgrundlage in § 45 Abs. 1 Satz 1 ("versichertes Kind") geklärt (vgl. Vay in: Krauskopf, Soziale Krankenversicherung/Pflegever-sicherung, Bd. I, § 45 SGB V Rdnr. 4 u.H.a. BSG SozR 3-2500 § 45 Nr. 2).
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