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   VG Bayreuth, 27.06.2006 - B 1 S 06.412   

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https://dejure.org/2006,29448
VG Bayreuth, 27.06.2006 - B 1 S 06.412 (https://dejure.org/2006,29448)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 27.06.2006 - B 1 S 06.412 (https://dejure.org/2006,29448)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 27. Juni 2006 - B 1 S 06.412 (https://dejure.org/2006,29448)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 06.04.2006 - C-227/05

    Halbritter - Artikel 104 § 3 Absatz 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie

    Auszug aus VG Bayreuth, 27.06.2006 - B 1 S 06.412
    Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 06.04,2006 in 6w Rechtssache C- 227/05 (Halbritter) ist zwar zu einem anderen und nicht direkt vergleichbaren Sachverhalt ergangen, es wird dort jedoch deutlich ausgeführt, dass eine deutsche Fahrerlaubnisbehörde nicht berechtigt ist, ein Fahreignungsgutachten zu fordern, wenn keine Eignungszweifel auslösenden Umstände vorliegen, die erst nach Erwerb der ausländischen EU-Fahrerlaubnis eingetreten sind (vgl, Randziffern 37-39 der EuGH-Entscheidung).
  • BVerwG, 02.12.1960 - VII C 43.59

    Gutachten; Eignung; Kraftfahrzeugführer ; Berechtigte Zweifel

    Auszug aus VG Bayreuth, 27.06.2006 - B 1 S 06.412
    Nachdem der Antragsteller in der ihm gesetzten ausreichend bemessenen Frist kein die begründeten Eignungszweifel beseitigendes Gut achten vorgelegt hat, konnte die Fahrerlaubnisbehörde nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 02.12.1960, BVerwGE 11, 274) und der inzwi schen normierten Regelung des § 11 Abs. 8 FeV, die gemäß § 46 Abs. 3 FeV Anwendung findet, auf die fehlende Fahreignung des Antragstellers schließen.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 29.08.2006 - 1 M 46/06

    EU-Fahrerlaubnis; Fahrerlaubnis; Aberkennung; Eignung; Alkoholmissbrauch; Polen;

    In der Vergangenheit, vor dem Erwerb der ausländischen Fahrerlaubnis liegende Umstände wie etwa ein Alkoholmissbrauch können im Übrigen im Einzelfall erneut Bedeutung erlangen bzw. Berücksichtigung finden, wenn der Fahrerlaubnisinhaber zum Beispiel eine sonstige Verkehrsordnungswidrigkeit begeht, die nach dem Punktesystem zu ahnden ist und hinsichtlich derer Anhaltspunkte bestehen, dass ein Zusammenhang mit einer Alkoholproblematik besteht (vgl. VG Bayreuth, Beschl. v. 27.06.2006 - B 1 S 06.412 -).
  • VG Stuttgart, 28.07.2006 - 10 K 1408/06

    Missbräuchliche Ausnutzung einer ausländischen Fahrerlaubnis, dem diese in

    Andere Gerichte ziehen aus dem Beschluss des Europäischen Gerichtshofs vom 06.04.2006 - teilweise in Fortführung der Rechtsprechung zum Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 29.04.2004 - die allgemeine Folgerung, dass dann, wenn ein EU-Führerschein nach Ablauf einer Sperrfrist erteilt wurde, keine Eignungsprüfung auf der Grundlage von Erkenntnissen eingeleitet werden dürfe, die der deutschen Fahrerlaubnisbehörde bereits im Zeitpunkt der Erteilung des EU-Führerscheines vorlagen (vgl. VG Bayreuth, Beschluss vom 27.06.2006 - B 1 S 06.473 - , anders für eine besondere Fallgestaltung Beschluss vom 27.06.2006 - B 1 S 06.412 - OVG Schleswig, Beschluss vom 20.06.2006 - 4 MB 44/06 [3 B 60/06]; VG Neustadt, Beschluss vom 01.06.2006 - 3 L 685/06.NW - VG Augsburg, Beschluss vom 29.05.2006 - Au 3 S 06.600 - so wohl auch Erlass des Innenministeriums Baden-Württemberg vom 30.05.2006 - 74.3853.1-0/656 -).
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