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   VG Bayreuth, 27.06.2006 - B 1 S 06.473   

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https://dejure.org/2006,21473
VG Bayreuth, 27.06.2006 - B 1 S 06.473 (https://dejure.org/2006,21473)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 27.06.2006 - B 1 S 06.473 (https://dejure.org/2006,21473)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 27. Juni 2006 - B 1 S 06.473 (https://dejure.org/2006,21473)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • blutalkohol PDF, S. 475

    Anerkennung einer Fahrerlaubnis im Inland

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Straßenverkehrsrecht: Gebrauch einer EU-Fahrerlaubnis, Vor deren Erwerb liegende Eignungszweifel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 06.04.2006 - C-227/05

    Halbritter - Artikel 104 § 3 Absatz 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie

    Auszug aus VG Bayreuth, 27.06.2006 - B 1 S 06.473
    Nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 06.04.2006 Rs C-227/05 bestehen Zweifel, ob eine deutsche Fahrerlaubnisbehörde berechtigt ist, ein Fahreignungsgutachten zu fordern, wenn keine Eignungszweifel auslösenden Umstände vorliegen, die erst nach Erwerb der ausländischen EU-Fahrerlaubnis eingetreten sind.

    Auch wenn in der Antragserwiderung zu Recht darauf hingewiesen wird, dass das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 06.04.2006 in der Rechtssache C-227/05 zu einem anderen und nicht direkt vergleichbaren Sachverhalt ergangen ist, wird dort relativ deutlich ausgeführt, dass eine deutsche Fahrerlaubnisbehörde nicht berechtigt ist, ein Fahreignungsgutachten zu fordern, wenn keine Eignungszweifel auslösenden Umstände vorliegen, die erst nach Erwerb der ausländischen EU-Fahrerlaubnis eingetreten sind (vgl. Randziffern 37-39 der EuGH-Entscheidung).

  • VG Stuttgart, 28.07.2006 - 10 K 1408/06

    Missbräuchliche Ausnutzung einer ausländischen Fahrerlaubnis, dem diese in

    Andere Gerichte ziehen aus dem Beschluss des Europäischen Gerichtshofs vom 06.04.2006 - teilweise in Fortführung der Rechtsprechung zum Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 29.04.2004 - die allgemeine Folgerung, dass dann, wenn ein EU-Führerschein nach Ablauf einer Sperrfrist erteilt wurde, keine Eignungsprüfung auf der Grundlage von Erkenntnissen eingeleitet werden dürfe, die der deutschen Fahrerlaubnisbehörde bereits im Zeitpunkt der Erteilung des EU-Führerscheines vorlagen (vgl. VG Bayreuth, Beschluss vom 27.06.2006 - B 1 S 06.473 - , anders für eine besondere Fallgestaltung Beschluss vom 27.06.2006 - B 1 S 06.412 - OVG Schleswig, Beschluss vom 20.06.2006 - 4 MB 44/06 [3 B 60/06]; VG Neustadt, Beschluss vom 01.06.2006 - 3 L 685/06.NW - VG Augsburg, Beschluss vom 29.05.2006 - Au 3 S 06.600 - so wohl auch Erlass des Innenministeriums Baden-Württemberg vom 30.05.2006 - 74.3853.1-0/656 -).
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