Rechtsprechung
   BSG, 26.05.2011 - B 10 EG 11/10 R   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com

    Elterngeld - Mutterschaftsgeld - Anrechnung - Anspruchsdauer - Bezugszeitraum - Lebensmonatsprinzip - Bezugsmonat - Fiktion - Doppelleistung - anspruchsberechtigter Personenkreis - Erwerbstätigkeit

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Kindergeld-/Erziehungsgeldangelegenheiten

  • Bundessozialgericht

    Elterngeld - Mutterschaftsgeld - Anrechnung - Anspruchsdauer - Bezugszeitraum - Lebensmonatsprinzip - Bezugsmonat - Fiktion - Doppelleistung - anspruchsberechtigter Personenkreis - Erwerbstätigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Elterngeld; Berücksichtigung des Bezuges von Mutterschaftsgeld bei der Anspruchsdauer

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Mutterschaftsgeld und die Bezugsdauer von Elterngeld

  • lto.de (Kurzinformation)

    Elterngeldbezug ist rechtlich nur möglich, wenn die Person aufgrund objektiver Gegebenheiten überhaupt zum anspruchsberechtigten Personenkreis gehört

Sonstiges

Verfahrensgang




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Wird zitiert von ... (6)  

  • BSG, 29.08.2012 - B 10 EG 20/11 R  
    2011 - B 10 EG 11/10 R - RdNr 14 und - B 10 EG 12/10 R - RdNr 20, 1etzteres zur Veröffentlichung in SozR 4-7837 § 4 Nr. 2 vorgesehen).
  • BSG, 26.05.2011 - B 10 EG 12/10 R  

    Elterngeld - Mutterschaftsgeld - Anrechnung - Anspruchsdauer - Bezugszeitraum -

    Im Hinblick auf das im Elterngeldrecht geltende Lebensmonatsprinzip (§ 4 Abs. 2 Satz 1 BEEG) erfasst die Fiktion des § 4 Abs. 3 Satz 2 BEEG jeweils auch dann den ganzen Lebensmonat des Kindes, wenn - wie hier - nur für den ersten Tag Mutterschaftsgeld zusteht (so auch Senatsurteil vom heutigen Tage - B 10 EG 11/10 R).

    c) Genauer betrachtet bedarf der Tatbestand des § 4 Abs. 3 Satz 2 BEEG der Auslegung (s dazu auch Senatsurteil vom heutigen Tage - B 10 EG 11/10 R).

    Wortlaut, Entstehungsgeschichte, Systematik sowie Sinn und Zweck des § 4 Abs. 3 Satz 2 BEEG sprechen nach Auffassung des erkennenden Senats für das letztgenannte Begriffsverständnis (so auch Senatsurteil vom heutigen Tage - B 10 EG 11/10 R).

    Der erkennende Senat vermag insoweit der Auffassung des Hessischen LSG (Urteil vom 22.6. 2010 - L 6 EG 2/08), auf die sich der Kläger beruft, nicht zu folgen (s auch Senatsurteil vom heutigen Tage - B 10 EG 11/10 R).

  • BSG, 15.12.2011 - B 10 EG 1/11 R  

    Elterngeld - Bezugszeitraum - Monatsbetrag - Lebensmonat - Höhe - Einkommen -

    Nach § 4 Abs. 2 Satz 1 BEEG wird Elterngeld in Monatsbeträgen für Lebensmonate des Kindes gezahlt (sog Lebensmonatsprinzip - hierzu BSG Teil-Urteil vom 30.9. 2010 - B 10 EG 9/09 R - BSGE 107, 1 = SozR 4-7837 § 1 Nr. 2, RdNr 38; BSG Urteile vom 26.5. 2011 - B 10 EG 11/10 R - RdNr 14 und B 10 EG 12/10 R - RdNr 20, 1etzteres zur Veröffentlichung in SozR 4-7837 § 4 Nr. 2 vorgesehen).

    Diese Lebensmonate gelten nach § 4 Abs. 3 Satz 2 BEEG als Bezugszeiten der Ehefrau (vgl hierzu BSG Urteile vom 26.5. 2011 - B 10 EG 11/10 R und B 10 EG 12/10 R, letzteres zur Veröffentlichung in SozR 4-7837 § 4 Nr. 2 vorgesehen) mit der Folge, dass der Kläger und seine Ehefrau insgesamt nur weitere zwölf Monatsbeträge Elterngeld beziehen können.

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  • BSG, 15.12.2011 - B 10 EG 2/11 R  

    Anspruch auf Elterngeld; doppelter Anspruchsverbrauch bei gleichzeitig

    Nach § 4 Abs. 2 Satz 1 BEEG wird Elterngeld in Monatsbeträgen für Lebensmonate des Kindes gezahlt (sog Lebensmonatsprinzip - hierzu BSG Teil-Urteil vom 30.9. 2010 - B 10 EG 9/09 R - BSGE 107, 1 = SozR 4-7837 § 1 Nr. 2, RdNr 38; BSG Urteile vom 26.5. 2011 - B 10 EG 11/10 R - RdNr 14 und B 10 EG 12/10 R - RdNr 20, 1etzteres zur Veröffentlichung in SozR 4-7837 § 4 Nr. 2 vorgesehen).

    Diese Lebensmonate gelten nach § 4 Abs. 3 Satz 2 BEEG als Bezugszeiten der Klägerin (vgl hierzu BSG Urteile vom 26.5. 2011 - B 10 EG 11/10 R und B 10 EG 12/10 R - letzteres zur Veröffentlichung in SozR 4-7837 § 4 Nr. 2 vorgesehen) mit der Folge, dass die Klägerin und ihr Ehemann insgesamt nur weitere zwölf Monatsbeträge Elterngeld beziehen können.

  • SG Aachen, 08.11.2011 - S 13 EG 1/11  

    Kindergeld-/Erziehungsgeldangelegenheiten

    Das Gericht hat die Beteiligten auf die Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 26.05.2011 (B 10 EG 11/10 R) aufmerksam gemacht und bei dem Beklagten angeregt, ein Anerkenntnis abzugeben.

    Im Hinblick auf das im Elterngeld geltende Lebensmonatsprinzip (§ 4 Abs. 2 Satz 1 BEEG) erfasst die Fiktion des § 4 Abs. 3 Satz 2 BEEG jeweils auch dann den ganzen Lebensmonat des Kindes, wenn - wie hier - nur für die ersten sechzehn Tage des dritten Lebensmonats Mutterschutzleistungen zustehen (in diesem Sinne: BSG, Urteile vom 26.05.2011 - B 10 EG 11/10 R und B 10 EG 12/10 R).

    Die Anwendung der Fiktion des § 4 Abs. 3 Satz 2 BEEG ist demnach für den dritten Lebensmonat des Kindes bereits aus diesem Grunde ausgeschlossen (vgl. hierzu ausführlich: BSG, Urteil vom 26.05.2011 - B 10 EG 11/10 R).

  • LSG Hessen, 26.09.2011 - L 6 EG 4/09  

    Elterngeld - Höhe - Berechnung - vorzeitige Geburt des Kindes - Anrechnung von

    Im Falle von vorzeitigen Geburten kann sich - wie hier - der Bezug von Mutterschaftsgeld nicht lediglich auf die ersten beiden Lebensmonate des Kindes, sondern auch (teilweise) auf den dritten Lebensmonat erstrecken mit der Folge, dass wegen des (vollen) Verbrauchs auch des dritten Monats für den Vater des Kindes - bei entsprechender Festlegung des Bezugszeitraumes - nur noch 11 Lebensmonate für den Elterngeldbezug verblieben (zur Bestätigung des Lebensmonatsprinzips bzw. zum vollständigen Verbrauch eines Lebensmonats auch bei nur teilweisem Bezug von Mutterschaftsgeld und zur Auslegung des § 4 Abs. 3 S. 2 BEEG vgl. BSG, Urteil vom 26. Mai 2011, B 10 EG 11/10 R).
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