Rechtsprechung
   BSG, 26.03.2014 - B 10 EG 13/13 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,5076
BSG, 26.03.2014 - B 10 EG 13/13 R (https://dejure.org/2014,5076)
BSG, Entscheidung vom 26.03.2014 - B 10 EG 13/13 R (https://dejure.org/2014,5076)
BSG, Entscheidung vom 26. März 2014 - B 10 EG 13/13 R (https://dejure.org/2014,5076)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,5076) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 8 S 2 BEEG vom 09.12.2010, § 1 Abs 8 S 2 BEEG vom 15.02.2013, § 1 Abs 1 Nr 2 BEEG vom 05.12.2006, § 1 Abs 1 Nr 3 BEEG vom 05.12.2006, § 1 Abs 1 Nr 4 BEEG vom 05.12.2006
    Elterngeld - Einkommensgrenze des § 1 Abs 8 S 2 BEEG - Gesamteinnahmen eines Elternpaars über 500.000 Euro - nachträgliche Klarstellung des Gesetzgebers als Indiz - Ausschluss des Elterngelds auch für laufende Leistungsfälle - Fehlen einer Übergangsregelung - ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • rewis.io

    Elterngeld - Einkommensgrenze des § 1 Abs 8 S 2 BEEG - Gesamteinnahmen eines Elternpaars über 500.000 Euro - nachträgliche Klarstellung des Gesetzgebers als Indiz - Ausschluss des Elterngelds auch für laufende Leistungsfälle - Fehlen einer Übergangsregelung - ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Elterngeld - Einkommensgrenze des § 1 Abs 8 S 2 BEEG - Gesamteinnahmen eines Elternpaars über 500.000 Euro - nachträgliche Klarstellung des Gesetzgebers als Indiz - Ausschluss des Elterngelds auch für laufende Leistungsfälle - Fehlen einer Übergangsregelung - ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

In Nachschlagewerken

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 25.06.2009 - B 10 EG 8/08 R

    Elterngeld - Basisbetrag - Geschwisterbonus - Einkommen - Einkommensersatz -

    Auszug aus BSG, 26.03.2014 - B 10 EG 13/13 R
    Das Elterngeld hat das zuletzt an die Bedürftigkeit der Empfänger geknüpfte Erziehungsgeld durch eine verstärkt individuelle Einkommenseinbußen ersetzende Ausgleichsleistung abgelöst (vgl BSG Urteil vom 25.6.2009 - B 10 EG 8/08 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 2) .

    Obwohl das Elterngeld damit nicht streng an die persönliche Bedürftigkeit anknüpft, bleibt es eine Hilfe zum Aufbau wie zur Sicherung der Lebensgrundlage junger Familien und somit eine klassische fürsorgerische Leistung (BSGE 103, 291 = SozR 4-7837 § 2 Nr. 2, RdNr 39) .

  • BVerfG, 06.06.2011 - 1 BvR 2712/09

    Verfassungsbeschwerde gegen die Berücksichtigung der Elternzeit bei der

    Auszug aus BSG, 26.03.2014 - B 10 EG 13/13 R
    Eine Verletzung des Gleichheitssatzes liegt immer dann vor, wenn eine Gruppe von Normadressaten oder Normbetroffenen im Vergleich zu einer anderen anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die unterschiedliche Behandlung rechtfertigen können (BVerfG Beschlüsse vom 21.7.2010 - 1 BvR 611/07, 1 BvR 2464/07 - BVerfGE 126, 400, 416 mwN; vom 6.6.2011 - 1 BvR 2712/09 - NJW 2011, 2869, 2870; vom 9.11.2011 - 1 BvR 1853/11 - NJW 2012, 214, 215 mwN und vom 7.2.2012 - 1 BvL 14/07 - BVerfGE 130, 240, 252 f mwN = SozR 4-7835 Art. 1 Nr. 1) .

    Im Bereich des Sozialrechts, wozu die Bestimmungen über das Elterngeld im ersten Abschnitt des BEEG gehören (§ 6, § 25 Abs. 2 S 2, § 68 Nr. 15a SGB I) , hat der Gesetzgeber insbesondere auch für die Abgrenzung der begünstigten Personengruppen grundsätzlich einen weiten Gestaltungsspielraum (vgl BVerfG Beschluss vom 6.6.2011 - 1 BvR 2712/09 - NJW 2011, 2869, 2870; BSG Urteil vom 18.8.2011 - B 10 EG 8/10 R - ZFSH/SGB 2012, 24, 26) .

  • BVerfG, 09.11.2011 - 1 BvR 1853/11

    Erfolgslose Verfassungsbeschwerde gegen die Ausgestaltung des Elterngelds als

    Auszug aus BSG, 26.03.2014 - B 10 EG 13/13 R
    Eine Verletzung des Gleichheitssatzes liegt immer dann vor, wenn eine Gruppe von Normadressaten oder Normbetroffenen im Vergleich zu einer anderen anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die unterschiedliche Behandlung rechtfertigen können (BVerfG Beschlüsse vom 21.7.2010 - 1 BvR 611/07, 1 BvR 2464/07 - BVerfGE 126, 400, 416 mwN; vom 6.6.2011 - 1 BvR 2712/09 - NJW 2011, 2869, 2870; vom 9.11.2011 - 1 BvR 1853/11 - NJW 2012, 214, 215 mwN und vom 7.2.2012 - 1 BvL 14/07 - BVerfGE 130, 240, 252 f mwN = SozR 4-7835 Art. 1 Nr. 1) .

    Hinzu kommt, dass die Regelungen zur Höhe des Elterngeldanspruchs nicht an Persönlichkeitsmerkmalen anknüpfen, die dem Einzelnen nicht verfügbar sind (vgl BVerfG Beschluss vom 9.11.2011 - 1 BvR 1853/11 - NJW 2012, 214, 215) .

  • BSG, 29.10.1992 - 9b RAr 7/92

    Ausbildungsbeihilfe - Rückwirkende Kürzung - Nebenbestimmung - Vertrauensschutz -

    Auszug aus BSG, 26.03.2014 - B 10 EG 13/13 R
    Die von der Klägerin herangezogene Rechtsprechung des BSG zur Frage des Vertrauensschutzes bei der Kürzung beitragsfinanzierter Förderungsleistungen für laufende Leistungsfälle im Recht der Arbeitsförderung (vgl SozR 3-4100 § 45 Nr. 3) lässt sich dagegen auf die im Streit stehende Änderung des steuerfinanzierten Elterngeldrechts nicht übertragen.

    Sie betraf den Schutz bereits durch Umstellung der beruflichen Lebensgestaltung betätigten Vertrauens auf die weitere Förderung einer beruflichen Bildungsmaßnahme (vgl BSG SozR 3-4100 § 45 Nr. 3) .

  • BSG, 18.08.2011 - B 10 EG 8/10 R

    Elterngeld - Gesetzgebungsrecht und Gesetzgebungskompetenz des Bundes -

    Auszug aus BSG, 26.03.2014 - B 10 EG 13/13 R
    Im Bereich des Sozialrechts, wozu die Bestimmungen über das Elterngeld im ersten Abschnitt des BEEG gehören (§ 6, § 25 Abs. 2 S 2, § 68 Nr. 15a SGB I) , hat der Gesetzgeber insbesondere auch für die Abgrenzung der begünstigten Personengruppen grundsätzlich einen weiten Gestaltungsspielraum (vgl BVerfG Beschluss vom 6.6.2011 - 1 BvR 2712/09 - NJW 2011, 2869, 2870; BSG Urteil vom 18.8.2011 - B 10 EG 8/10 R - ZFSH/SGB 2012, 24, 26) .
  • BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 611/07

    Steuerliche Diskriminierung eingetragener Lebenspartnerschaften

    Auszug aus BSG, 26.03.2014 - B 10 EG 13/13 R
    Eine Verletzung des Gleichheitssatzes liegt immer dann vor, wenn eine Gruppe von Normadressaten oder Normbetroffenen im Vergleich zu einer anderen anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die unterschiedliche Behandlung rechtfertigen können (BVerfG Beschlüsse vom 21.7.2010 - 1 BvR 611/07, 1 BvR 2464/07 - BVerfGE 126, 400, 416 mwN; vom 6.6.2011 - 1 BvR 2712/09 - NJW 2011, 2869, 2870; vom 9.11.2011 - 1 BvR 1853/11 - NJW 2012, 214, 215 mwN und vom 7.2.2012 - 1 BvL 14/07 - BVerfGE 130, 240, 252 f mwN = SozR 4-7835 Art. 1 Nr. 1) .
  • BVerfG, 09.11.2004 - 1 BvR 684/98

    Ausschluss der Eltern nichtehelicher Kinder von einer Hinterbliebenenversorgung

    Auszug aus BSG, 26.03.2014 - B 10 EG 13/13 R
    Im Bereich staatlicher Maßnahmen, welche die Familie betreffen, muss der Staat allerdings zusätzlich den Schutz beachten, den er dieser nach Art. 6 Abs. 1 GG schuldet (vgl BVerfG Beschluss vom 9.11.2004 - 1 BvR 684/98 - BVerfGE 112, 50, 67 = SozR 4-3800 § 1 Nr. 7 RdNr 55) .
  • BSG, 09.09.1998 - B 13 RJ 41/97 R

    Anhörung Beteiligter - Umdeutung eines Verwaltungsakts - Rücknahme eines

    Auszug aus BSG, 26.03.2014 - B 10 EG 13/13 R
    Falls es an ausreichenden Ermessenserwägungen fehlen sollte, wird das LSG prüfen müssen, ob ggf Gründe für eine Reduktion des Rücknahmeermessens auf Null vorliegen (vgl BSG Urteil vom 9.9.1998 - B 13 RJ 41/97 R - Juris) .
  • BVerfG, 07.02.2012 - 1 BvL 14/07

    Ausschluss von Nicht-EU-Bürgern von der Gewährung des Landeserziehungsgeldes nach

    Auszug aus BSG, 26.03.2014 - B 10 EG 13/13 R
    Eine Verletzung des Gleichheitssatzes liegt immer dann vor, wenn eine Gruppe von Normadressaten oder Normbetroffenen im Vergleich zu einer anderen anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die unterschiedliche Behandlung rechtfertigen können (BVerfG Beschlüsse vom 21.7.2010 - 1 BvR 611/07, 1 BvR 2464/07 - BVerfGE 126, 400, 416 mwN; vom 6.6.2011 - 1 BvR 2712/09 - NJW 2011, 2869, 2870; vom 9.11.2011 - 1 BvR 1853/11 - NJW 2012, 214, 215 mwN und vom 7.2.2012 - 1 BvL 14/07 - BVerfGE 130, 240, 252 f mwN = SozR 4-7835 Art. 1 Nr. 1) .
  • BVerfG, 14.03.2001 - 1 BvR 2402/97

    Verfassungsbeschwerde gegen zeitliche Begrenzung der Arbeitslosenhilfe nicht

    Auszug aus BSG, 26.03.2014 - B 10 EG 13/13 R
    Das Ziel der Sanierung der Staatsfinanzen durch Einsparungen auf der Ausgabenseite ist eine übergreifende und legitime Aufgabe des Gesetzgebers zu Gunsten des Staatsganzen (BVerfG Beschluss vom 14.3.2001 - 1 BvR 2402/97 - SozR 3-4100 § 242q Nr. 2 S 10 f mwN) .
  • BVerfG, 17.12.2013 - 1 BvL 5/08

    § 43 Abs 18 KAGG wegen Verletzung des rechtsstaatlichen Rückwirkungsverbots

  • BSG, 17.02.2011 - B 10 EG 21/09 R

    Elterngeld - Höhe - Berechnung - Bemessung - Bemessungszeitraum - Einkommen -

  • BSG, 08.03.2018 - B 10 EG 8/16 R

    Elterngeld - Einkommensermittlung - nichtselbstständige Erwerbstätigkeit -

    Hiergegen hat die Klägerin zulässig nur eine isolierte Anfechtungsklage nach § 54 Abs. 1 S 1 SGG erhoben (vgl Senatsurteil vom 26.3.2014 - B 10 EG 13/13 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 29 RdNr 11) .

    a) Die Ermächtigung des Beklagten zu einer von der geänderten vorläufigen Elterngeldfestsetzung im Bescheid vom 16.4.2014 abermals abweichenden Regelung ergibt sich aus dem damit verbundenen Vorbehalt der Vorläufigkeit, mit dem der Beklagte den ursprünglichen Bescheid vom 26.2.2014 nachträglich nach § 8 Abs. 3 BEEG versehen hat (zu dieser Möglichkeit vgl Senatsurteil vom 26.3.2014 - B 10 EG 13/13 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 29 RdNr 14 mwN).

  • BSG, 25.06.2020 - B 10 EG 3/19 R

    Elterngeld - Einkommensermittlung - nichtselbstständige Erwerbstätigkeit -

    Liegt während eines laufenden Elterngeldverfahrens der Einkommensteuerbescheid für einen Teil oder den ganzen Bemessungszeitraum noch nicht vor, kann die Elterngeldbehörde bei greifbaren Anhaltspunkten für eine bestandskräftige, aber fehlerhafte Anmeldung und Behandlung eines Lohnbestandteils im Lohnsteuerabzugsverfahren und bei absehbarer Beendigung der Bindungswirkung (aufgrund der Einkommensteuerveranlagung nach § 46 EStG) dieser Verfahrenskonstellation gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BEEG durch eine vorläufige Zahlung von entsprechend höherem Elterngeld Rechnung tragen (vgl zur Möglichkeit, einen Bescheid auch nachträglich ua im Widerspruchsverfahren mit einem Vorläufigkeitsvorbehalt zu versehen: Senatsurteil vom 8.3.2018 - B 10 EG 8/16 R - BSGE 125, 162 = SozR 4-7837 § 2c Nr. 3, RdNr 20; Senatsurteil vom 26.3.2014 - B 10 EG 13/13 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 29 RdNr 14) .
  • BSG, 18.03.2021 - B 10 EG 3/20 R

    Elterngeld Plus - Anrechnung von Krankengeld im Bezugszeitraum

    Die beschriebene Differenzmethode ist die folgerichtige Umsetzung des gesetzlichen Ziels, die wirtschaftliche Lebensgrundlage von Familien während der ersten Lebensmonate der Kinderbetreuung abzusichern (vgl Senatsurteil vom 26.3.2014 - B 10 EG 13/13 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 29 RdNr 25) .

    Obwohl das Elterngeld damit nicht streng an die persönliche Bedürftigkeit anknüpft, bleibt es eine Hilfe sowohl zum Aufbau als auch zur Sicherung der Lebensgrundlage junger Familien und damit eine "klassisch fürsorgerische Leistung" (so Senatsurteil vom 26.3.2014 - B 10 EG 13/13 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 29 RdNr 25; Senatsurteil vom 25.6.2009 - B 10 EG 8/08 R - BSGE 103, 291 = SozR 4-7837 § 2 Nr. 2, RdNr 39).

    Als steuerfinanzierte Leistung kennt das Elterngeld weder eine dem sozialversicherungsrechtlichen Anwartschaftsrecht vergleichbare Rechtsposition noch kann es als Gegenleistung für die vom Berechtigten zuvor auf sein Erwerbseinkommen entrichteten Steuern angesehen werden (Senatsurteil vom 26.3.2014 - B 10 EG 13/13 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 29 RdNr 24) .

  • BSG, 27.10.2022 - B 10 EG 4/20 R

    Abänderung der Höhe des Elterngeldes Abänderung eines bestandskräftigen

    Bis zum Zeitpunkt einer endgültigen Entscheidung umfasst § 8 Abs. 3 BEEG und der darauf gestützte Vorbehalt der Vorläufigkeit auch die Rechtsgrundlage für eine Abänderung der vorläufigen Bewilligung (vgl BSG Urteil vom 8.3.2018 - B 10 EG 8/16 R - BSGE 125, 162 = SozR 4-7837 § 2c Nr. 3, RdNr 20; BSG Urteil vom 26.3.2014 - B 10 EG 13/13 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 29 RdNr 14 ).

    Das BEEG schließt ansonsten auch höherverdienende Elterngeldberechtigte in Monaten ohne Einkommen nicht von der Gewährung des Elterngeld-Höchstbetrags aus (vgl zu § 1 Abs. 8 BEEG: BSG Urteil vom 26.3.2014 - B 10 EG 13/13 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 29) .

  • BSG, 15.12.2015 - B 10 EG 6/14 R

    Elterngeldrecht - Höhe - Einkommensermittlung - Berücksichtigung von steuerlichen

    Im Geltungsbereich des Haushaltsbegleitgesetzes 2011 kann zu versteuerndes Einkommen inzwischen dadurch unter die das Elterngeld ausschließende Obergrenze des § 1 Abs. 8 BEEG iVm § 2 Abs. 5 EStG fallen (zur Verfassungsmäßigkeit BSG Urteil vom 26.3.2014 - B 10 EG 13/13 R - zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen).
  • BSG, 01.06.2017 - B 10 ÜG 30/16 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren - Gerichtsgebühren bei

    Die Beschwerde geht insoweit weder auf den weiten Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers beim Erlass sozialrechtlicher Normen ein (vgl etwa BSG Urteil vom 26.3.2014 - 8 10 EG 13/13 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 29 mwN) , noch auf die unterschiedlich hohe Schutzbedürftigkeit einerseits von Klägern, die unmittelbar etwa Leistungen der Sozialversicherung oder der sozialen Grundsicherung einklagen und andererseits von Klägern, die vor Gericht wegen eines überlangen sozialgerichtlichen Verfahrens eine Geldentschädigung verlangen, die als solche nicht an eine besondere soziale Schutzbedürftigkeit geknüpft ist.
  • SG München, 16.09.2015 - S 33 EG 38/15

    Erziehungsgeldrecht - Elterngeldrecht

    Das Einkommen des Ehemanns der Klägerin ist bei der Höhe der Einkommensgrenze auch zu berücksichtigen, da dieser mit der Klägerin und dem gemeinsamen Sohn C. in einem Haushalt lebte, § 1 Abs. 1 Nr. 2 BEEG; ob dieser selbst anspruchsberechtigt wäre (insbesondere nicht vollerwerbstätig i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 6 BEEG) ist nicht relevant (vgl. Bundessozialgericht - BSG, Urteil vom 26.03.2014, Az. B 10 EG 13/13 R, Juris).

    Dabei war diese Vorschrift im ursprünglichen Entwurf des HBeglG 2011 noch nicht enthalten (vgl. BT-Drucks. 17/3030, S. 19), sondern wurde erst auf Antrag der Regierungsfraktionen durch den Haushaltsausschuss in das BEEG eingefügt (vgl. BT-Drucks. 17/3452, S. 8; BSG, Urteil vom 26.03.2014, Az. B 10 EG 13/13 R, Juris, Rn. 20).

    Ein Eingriff in nach Art. 14 Abs. 1 GG geschützte Eigentumsrechte durch den Wegfall des Elterngeldanspruchs bei Überschreiten der Einkommensgrenze liegt schon deshalb nicht vor, weil der Elterngeldanspruch anders als echte Lohnersatzleistungen nicht auf Eigenleistungen des Berechtigten beruht, wie das BSG bereits überzeugend dargelegt hat (BSG, Urteil vom 26.04.2014, Az. B 10 EG 13/13 R, Juris, Rn. 24 unter Hinweis auf: BSG SozR 4-7837 § 2 Nr. 24).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.10.2018 - L 13 EG 27/17

    Bemessung des Elterngeldes

    Das Klagebegehren war dahingehend auszulegen, dass die Klägerin sowohl die niedrigere Festsetzung als in der vorläufigen Bewilligungsentscheidung, als auch die Erstattungsforderung angreift, während die Aufhebung des Vorläufigkeitsvorbehaltes in ihrem Interesse liegt (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 05.04.2012 - B 10 EG 10/11 R, Rn 19; Urteil vom 26.03.2014 - B 10 EG 13/13 R, Rn 11; Urteil vom 15.12.2015 - B 10 EG 6/14 R, Rn 9; Urteil vom 21.06.2016 - B 10 EG 3/15 R, Rn 12).

    Ermächtigungsgrundlage für die Erstattungsforderung ist wegen fehlenden Hinweises auf die Erstattungspflicht im Bescheid vom 10.08.2012 § 50 Abs. 2 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz (SGB X) i.V.m. §§ 45 ff. SGB X in analoger Anwendung (vgl. hierzu ausführlich BSG, Urteil vom 05.04.2012 - B 10 EG 10/11 R, Rn 39 ff. und Urteil vom 26.03.2014 - B 10 EG 13/13 R, Rn 34 f.).

  • LSG Hamburg, 29.01.2020 - L 2 EG 4/19

    Elterngeld - Überschreitung der Einkommensgrenze - Einkünfte aus Gewerbebetrieb -

    Für die Beurteilung einer Ungleichbehandlung gelte insoweit ein weiter Maßstab (unter Hinweis auf BSG, Urteil vom 26. März 2014 - B 10 EG 13/13 R wiederum unter Verweis auf BVerfG, Beschluss vom 6. Juni 2011 - 1 BvR 2712/09).

    Zunächst ist es vor diesem Hintergrund gerechtfertigt, dass der Gesetzgeber in § 1 Abs. 8 BEEG überhaupt eine Einkommenshöchstgrenze festgelegt hat, ab der eine Gewährung von Elterngeld nicht mehr erfolgen soll (BSG, Urteil vom 26. März 2014 - B 10 EG 13/13 R, SozR 4-7837 § 2 Nr. 29).

  • SG München, 09.02.2018 - S 46 EG 87/17

    Einkommensgrenze für Elterngeld - Einkünfte aus Kapitalvermögen sind steuerbares

    Diese Entscheidung beinhaltet drei Verfügungen: die Beseitigung der Vorläufigkeit, die abschließende Festsetzung der Höhe der Leistung und die Erstattung der überzahlten Leistung (BSG, Urteil vom 26.03.2014, B 10 EG 13/13 R, Rn. 11 bei Juris).
  • BSG, 29.06.2017 - B 10 EG 22/16 B

    Rückzahlung von Elterngeld; Grundsatzrüge; Klärungsbedürftige Rechtsfrage;

  • LSG Hessen, 06.11.2017 - L 5 EG 14/14
  • SG München, 10.05.2016 - S 37 EG 67/15

    Kein Anspruch auf Elterngeld wegen Überschreitens der Einkommensgrenze wegen

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht